• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

CC-Rückbuchung/Lastschrift

ANZEIGE

Euklid93

Erfahrenes Mitglied
14.12.2016
444
1
ANZEIGE
Hallo liebes Forum,

ich brauche eure hilfe

ich habe am 20.01 über Opodo.de Germania tickets gebucht
Bezahlt habe ich mit Paypal die das von Amex abziehen.
Nachdem ich erfahren das Germania Insolvenz angemeldet habe ich den Paypal Käuferschutz beantragt und der wurde auch akzeptiert.
Kann mich jetzt Opodo verklagen oder bin ich fein raus?

Hat jemand erfahrung mit dem Käuferschutz damals bei Air Berlin?

Vielen Dank für eure Hilfe

Die bessere Frage - wer zahlt auf Opodo mit Paypal?
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Ich hatte am 5.2. bei Barclaycard wegen Chargeback meiner Germania-Tickets angefragt. Bis heute kam keine Antwort. Heute habe ich mal noch eine Beschwerde über die Nichtbearbeitung über deren Beschwerdeformular nachgeschoben. Wenn das auch nix bringt werde ich denen mal deren Chargeback-Formular per Einschreiben schicken. Oder vielleicht täglich per Fax :)

geb denen mal noch so 2 Monate... bei AB damals haben sie es bei mir erst abgelehnt und auf meinen Widerspruch erst nach gut 2 Monaten reagiert. Zwischenzeitlich hatte ich telefonisch die Beschwerde-Hotline angerufen, die die Beträge vorab schon mal gutschrieb, ohne dass ich darauf zugreifen konnte. Also entspannt bleiben :D
 

Miwu

Neues Mitglied
02.03.2016
17
5
geb denen mal noch so 2 Monate... bei AB damals haben sie es bei mir erst abgelehnt und auf meinen Widerspruch erst nach gut 2 Monaten reagiert. Zwischenzeitlich hatte ich telefonisch die Beschwerde-Hotline angerufen, die die Beträge vorab schon mal gutschrieb, ohne dass ich darauf zugreifen konnte. Also entspannt bleiben :D

Vielen Dank für die Info, dann bin ich erst einmal ein wenig entspannter :)
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.793
1.220
Howard Johnson
Mit der Information des Insolvenzverwalters freuen sich dann die ganzen KK-Firmen, weil ja evtl. noch Rettung in Sicht ist.
Und ein Cashback damit ja eigentlich nicht möglich, weil es keine Garantie geben kann, daß der Flug nicht doch noch stattfindet.

Und ewig grüßt die Air Berlin-Story :censored:
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
Mit der Information des Insolvenzverwalters freuen sich dann die ganzen KK-Firmen, weil ja evtl. noch Rettung in Sicht ist.
Und ein Cashback damit ja eigentlich nicht möglich, weil es keine Garantie geben kann, daß der Flug nicht doch noch stattfindet.
Aber es ist doch von Anfang an klar, daß ohne ein Storno (oder ein Verstreichen des Flugtermins ohne Flug) kein Chargeback möglich ist.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.793
1.220
Howard Johnson
Aber es ist doch von Anfang an klar, daß ohne ein Storno (oder ein Verstreichen des Flugtermins ohne Flug) kein Chargeback möglich ist.

Jein.
Damals, zu den AB Zeiten, hieß es auch immer, der Flugbetrieb wird vielleicht noch aufrechterhalten. Und damals war ein CB möglich.

Wie auch bereits hier in diesem Thread berichtet, führte die DKB ja wohl schon CBs durch.
 
A

Anonym23918

Guest
Das Problem ist derzeitig ( Flug im Oktober / November ) das ich keine andere Option habe, also das CB zum aktuellen Zeitpunkt auch OHNE Bestätigung, dass der Flug nicht stattfinden wird versuchen muss.

Die LBB soll sich da ja zum Glück nicht so quer stellen, dass Problem hierbei ist nämlich folgender Passus:

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsdatum bei uns eintreffen müssen.

Für meine Flüge ist die Frist somit Mitte März vorbei - danach hat man dann einfach nur noch Pech und darf sich in die Liste der Gläubiger einreihen.

Schauen wir mal was die LBB entscheidet, bis Anfang nächste Woche sollte ich zumin. laut Antrag eine Antwort bekommen.
 

Roolf

Neues Mitglied
13.02.2019
17
0
Moin, ich lese hier schon einige Tage mit und habe nun entschlossen mich auch anzumelden um meine Erfahrungen zu posten. Seit heute habe ich mein Chargeback Antrag (Mastercard) bei einer örtlichen Volksbank eingereicht. Mal schauen wie es dort weitergeht. Wir (Familie) bleiben im Moment auf 1350 Euro sitzen. Wollten im April von FMO aus fliegen. Dort hat Germania im letzten Jahr 26% des gesammten Flugverkehrs übernommen. Für den Flughafen Münster/Osnabrück wird´s nach der Pleite von Air Berlin und nun Germania wieder sehr schwer...aber das ist ein anderes Thema.
 

45577

Neues Mitglied
13.02.2019
1
0
Ich habe mich jetzt in diesem Forum registriert, da ich im Zuge Insolvenz von Germania sehr vom Knowhow profitiert habe.

Vielen Dank für die vielen fachkundigen Beiträge.

Meine Flüge sollten im Mai sowie Juni diesen Jahres stattfinden. Gebucht über Check24.de (ohne Übernachtung, also keine Pauschalreise).

Ich habe am 05.02.19 eine Meldung von Check24.de erhalten, wo ich über die Beantragung der Insolvenz, die Einstellung des Flugbetriebes sowie dem fehlende Anspruch auf Ersatzbeförderung informiert werde. Ich habe dann am Abend des 05.02.19 meinen CB-Antrag an die DKB versandt, beigelegt habe ich die benannte E-Mail, die Buchungsbestätigung sowie Kontoauszüge.

Am 09.02.19 wurden mir der Zahlbetrag gutgeschrieben, mit einem Vorläufigkeitsvermerk.

Am 11.02.2019 habe ich von BCS (Kreditkartenabwickler der DKB) ein Schreiben erhalten, wonach die Gegenbank der Rückabwicklung noch zustimmen muss. Ich erhalte keine weitere Information wenn diese dem CB-Antrag zustimmt.

Ob und wie sich die Sachlage ändert, wenn Germania tatsächlich noch übernommen wird und die Flüge eventuell wieder durchgeführt werden, weiß ich nicht. Jedoch ist nach Darstellung des Insolvenzverwalters dann noch offen, ob die Tickets weiterhin gültig sind. Aus meiner Sicht ist auch offen, ob alle Routen beibehalten werden. Sowohl die etwaige Ungültigkeit der Tickets (auch bei Teilnachschusspflicht) als auch der Wegfall einzelner Routen nach einer Übernahme stellen nach meiner Meinung eine Nichtleistung nach CB-Regeln dar.

Ich warte mit Ersatzbuchung bis ende März, wenn die Slots für den Sommerflugplan vergeben werden und mehr Klarheit zum Fortgang besteht.

Nach Aussage von Germania (gegenüber einem betroffenen Bekannten) werden die Stornobestätigungen für Februar und März jetzt nach und nach versandt. Dieser ist übrigens bei Consors- oder Targobank (habe ich leider vergessen). Der eingereichte CB-Antrag (Visa) wurde im ersten Step (lt. Bankmitarbeiter durch Visa) abgelehnt (Insolvenz sei kein Antragsgrund).

Er wird jetzt die Stornobestätigung abwarten und erneut beantragen.

Hinweis: Ich habe in meinem Antrag das Wort Insolvenz nicht verwendet. Ich habe stets nur auf die Betriebseinstellung verwiesen.
 
  • Like
Reaktionen: Carotthat

Felix87

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
262
0
Das Problem ist derzeitig ( Flug im Oktober / November ) das ich keine andere Option habe, also das CB zum aktuellen Zeitpunkt auch OHNE Bestätigung, dass der Flug nicht stattfinden wird versuchen muss.

Die LBB soll sich da ja zum Glück nicht so quer stellen, dass Problem hierbei ist nämlich folgender Passus:

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsdatum bei uns eintreffen müssen.

Für meine Flüge ist die Frist somit Mitte März vorbei - danach hat man dann einfach nur noch Pech und darf sich in die Liste der Gläubiger einreihen.

Schauen wir mal was die LBB entscheidet, bis Anfang nächste Woche sollte ich zumin. laut Antrag eine Antwort bekommen.
Ich gehe davon aus, dass das Zitat unvollständig ist. Ein CB muss ja auch noch deutlich später möglich sein, wenn das Erfüllungsdatum weit in der Zukunft liegt.
 
  • Like
Reaktionen: Asia

Nadine82

Neues Mitglied
13.02.2019
5
0
Hallo alle zusammen.


Habe in letzter Zeit mit großem Interesse eure Beiträge verfolgt und mich nun auch zu einer Registrierung entschlossen um meine Erfahrungen zu teilen.


Leider hat mich die Pleite auch erwischt. Habe am 21. Januar die Tickets für unseren Sommerurlaub direkt bei Germania gebucht. Der Gesamtpreis, welcher mittels Lastschrift von meinem VISA-Konto abgebucht wurde, beläuft sich auf fast 2000 €.


Am 5. Februar habe ich sofort eine Umsatz Reklamation bei meinem Bankinstitut (comdirect) eingereicht. Hierfür habe ich natürlich auch die Buchungsbestätigung und die aktuelle Meldung über die Stilllegung des Betriebes von Germania als Anhang mitgesandt. Als ernüchternde Antwort erhielt ich lediglich die Mitteilung, dass ich mich mit dem Kundenservice der Insolvenzverwaltung von Germania direkt in Verbindung setzen muss. Sofern keine Klärung erfolgt, sollte ich mich noch mal bei meiner Bank melden.


Alles gut und schön – habe Kundenportal Von Germania geschrieben, welche allerdings nur eine standardisierte Antwort gaben, dass Anfragen aufgrund der Insolvenz nicht mehr beantwortet werden können. Danach habe ich dem Insolvenzverwalter direkt eine E-Mail geschickt (andere Erreichbarkeit war ja nicht möglich), worauf ich natürlich bis heute keine Antwort erhalten habe. Am 11. Februar habe ich dann das Schreiben „FAQs des vorläufigen Insolvenzverwalters“ im Internet gefunden. Die entsprechenden wichtigen Punkte -wie zum Beispiel keine Ersatzbeförderung bei Direktbuchung, keine Rückerstattung seitens Germania, das fraglich ist ob Flugbetrieb wieder in Betrieb genommen wird (und sofern überhaupt dann nur gegen zusätzliche Ticketkosten) im Rahmen einer fraglichen Sanierung- habe ich herausgearbeitet...


Den ganzen Kram habe ich am 12.2. erneut mit Antrag auf Umsatzreklamation an comdirect geschickt. Nun kam tatsächlich folgende Antwort:



„vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Visa-Umsatzreklamation haben wir erhalten.
Sie haben den Flug direkt bei Germania gebucht, als Gläubiger des Unternehmens können Sie Ihren Anspruch zur Insolvenztabelle anmelden. Nach der Verfahrenseröffnung werden Sie dazu vom Insolvenzverwalter angeschrieben und umfassend über die Forderungsanmeldung informiert. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die dortige Bearbeitungsdauer haben.
Sollte die Reklamation vom Insolvenzverwalter abgelehnt werden, reichen Sie diese über uns ein. (...)“



Ich habe das Gefühl, dass comdirect nur auf Zeit spielt und gar nichts machen will. Hat zufällig jemand anderes Erfahrung diesbezüglich mit comdirect?!?


Ich frage mich halt nur wie es sein kann, dass solche Unterschiede gemacht werden...? So wie ich gelesen habe, stellt sich ja DKB und LBB überhaupt nicht quer ������*♀️


Zudem dachte ich, dass VISA-Cashback unabhängig von dem Insolvenzverfahren läuft?!?


Kann mir da jemand ggf. weiterhelfen?


Liebe Grüße, gutes Durchhalten und starke Nerven an die anderen Betroffenen!!!
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.990
2.350
FRA
Was ist eigentlich, wenn man ohne auf die Situation bei Germania einzugehen einfach eine "Beleganforderung" macht und den Umsatz dann mangels eines unterschriebenen Belegs stornieren lässt? Oder geht das heutzutage nicht mehr?
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
[...] Den ganzen Kram habe ich am 12.2. erneut mit Antrag auf Umsatzreklamation an comdirect geschickt. Nun kam tatsächlich folgende Antwort:

„vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Visa-Umsatzreklamation haben wir erhalten.
Sie haben den Flug direkt bei Germania gebucht, als Gläubiger des Unternehmens können Sie Ihren Anspruch zur Insolvenztabelle anmelden. Nach der Verfahrenseröffnung werden Sie dazu vom Insolvenzverwalter angeschrieben und umfassend über die Forderungsanmeldung informiert. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die dortige Bearbeitungsdauer haben.
Sollte die Reklamation vom Insolvenzverwalter abgelehnt werden, reichen Sie diese über uns ein. (...)“



Ich habe das Gefühl, dass comdirect nur auf Zeit spielt und gar nichts machen will. Hat zufällig jemand anderes Erfahrung diesbezüglich mit comdirect?!?


Ich frage mich halt nur wie es sein kann, dass solche Unterschiede gemacht werden...? So wie ich gelesen habe, stellt sich ja DKB und LBB überhaupt nicht quer ������*♀️


Zudem dachte ich, dass VISA-Cashback unabhängig von dem Insolvenzverfahren läuft?!?


Kann mir da jemand ggf. weiterhelfen?


Liebe Grüße, gutes Durchhalten und starke Nerven an die anderen Betroffenen!!!
Ja ziemlich willkürlich, aber offenbar ist es so, dass jede Bank das Thema Chargeback "anders lebt", auch wenn es seitens VISA eigentlich klare Vorschriften bzw. Produkt- und Serviceregeln gibt.

Ich kann dir von meiner Seite nur bestätigen, dass die Barclays Bank mit ihren Barclaycard-Kunden ähnlich verfährt. Die verlangen auch eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter, was erst nach Beginn des Insolvenzverfahrens möglich ist, d.h. vsl. frühestens im April, vorher passiert da garnichts! Bin schon etwas neidisch auf die DKB-Kunden, bei denen scheint das Ganze etwas unkomplizierter, schneller und kundenfreundlicher zu laufen. Weiß schon, wo ich mit meiner Kreditkarte hinwechsel :)
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
Ja ziemlich willkürlich, aber offenbar ist es so, dass jede Bank das Thema Chargeback "anders lebt", auch wenn es seitens VISA eigentlich klare Vorschriften bzw. Produkt- und Serviceregeln gibt.
Hängt das ganze womöglich vom Acquirer ab, mit dem die Banken zusammenarbeiten? Der muß den Betrag ja zurückgeben und holt ihn sich beim Lieferanten zurück oder verwertet - wie im Fall Airberlin, wo Adyen der Acquirer war - Sicherheiten, die ihm für die KK-Zahlungen gestellt worden sind.
 
T

Txx

Guest
Vielen Dank für die zahlreichen Erfahrungen, das hilft doch ungemein bei der Bankenauswahl, da man ja von sowas selten betroffen ist, wenn dann aber meist richtig ;)
Comdirect steht somit bei mir ganz oben auf der Streichliste, DKB auf der Wunschliste :)
 

Roolf

Neues Mitglied
13.02.2019
17
0
Moin, ich habe da irgendwie ein "Verständnisproblem" : Ist die Bank, über der ich die Kreditkarte beantragt habe, im Prinzip der Schlüssel zum Erfolg? Soll heißen, wenn die Bank die Unterlagen an das KK-Unternehmen weiterreicht, dann müßte es doch mit dem CB klappen?!
Die Unternehmen Visa oder Mastercard haben doch eindeutige Stellungnahmen zur Insolvenz in ihren AGB´s und würden dann dafür aufkommen, oder?
Ich lese in den Beiträgen immer wieder das die Bank die Schwierigkeiten macht und weniger das KK-Unternehmen....

Vielen Dank für die Antwort.

Gruß Roolf
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Moin, ich habe da irgendwie ein "Verständnisproblem" : Ist die Bank, über der ich die Kreditkarte beantragt habe, im Prinzip der Schlüssel zum Erfolg? Soll heißen, wenn die Bank die Unterlagen an das KK-Unternehmen weiterreicht, dann müßte es doch mit dem CB klappen?!
Die Unternehmen Visa oder Mastercard haben doch eindeutige Stellungnahmen zur Insolvenz in ihren AGB´s und würden dann dafür aufkommen, oder?
Ich lese in den Beiträgen immer wieder das die Bank die Schwierigkeiten macht und weniger das KK-Unternehmen....

Vielen Dank für die Antwort.

Gruß Roolf
Richtig erfasst. Meiner Einschätzung nach sind nicht die KK-Unternehmen, in meinem Fall VISA, sondern nur die Banken das Problem.
Wenn Sie Lust haben und vor formaler Sprache nicht zurückschrecken, können Sie sich mal die offiziellen Vorschriften bzw. Produkt- und Serviceregeln von VISA ansehen:
https://www.visa.de/dam/VCOM/download/about-visa/visa-rules-public.pdf

Dort finden Sie unter Kapitel 11.10 den Punkt "Dispute Category 13: Consumer Disputes", in welchem die Regularien für die hier relevanten strittigen Transaktionen klar seitens VISA definiert sin.
Demnach steht dort zusammengefasst als Grundanforderung zur Eröffnung eines Chargeback-Verfahrens (vgl. Absatz 11.10.2.1 "Dispute Reasons"):

Das kartenausgebende Unternehmen ("Issuer", d.h. die Bank) kann ein Chargeback mit der Begründung "13.1: Merchandise/Services Not Received" ("Ware/Leistung nicht erhalten") auslösen, wenn folgender Sachverhalt vorliegt:

"The Cardholder participated in the Transaction but the Cardholder or an authorized person did not receive the merchandise or services because the Merchant or Prepaid Partner was unwilling or unable to provide the merchandise or services." Zu deutsch: Der Karteninhaber hat an einer Transaktion (Zahlung) teilgenommen und hat die Ware oder Leistung nicht erhalten weil der Lieferant (Germania) die Ware/Leistung (Flugtickets) nicht liefern WOLLTE (z.B. Betrugsversuch) oder nicht liefern KONNTE (z.B. Insolvenz).

D.h. gemäß dieser klar formulierten Vorschrift steht einem Chargeback-Verfahren erstmal grundsätzlich nichts entgegen, da schwarz auf weiß der Fall "Merchant ... was UNABLE to provide ... service" definiert ist, wofür die angemeldete Insolvenz ein Paradebeispiel ist.

Neben dieser allgemeinen Anforderung sind für die Eröffnung des Chargeback-Verfahrens weitere Anforderungen erforderlich (vgl. Absatz 11.10.2.2 "Dispute Rights"):

- The Dispute amount is limited to the portion of services or merchandise not received. --> Der Rückbuchungsbetrag ist auf den Betrag beschränkt, der nicht geliefert wurde (also z.B. hat man bei einer Teilerfüllung nicht Anspruch auf die volle Rückerstattung - in unserem Fall irrelevant, da unsere Leistung gar nicht erfüllt wurde)

- "Before the Issuer may initiate a Dispute, the Cardholder must attempt to resolve the dispute with the Merchant or the Merchant’s liquidator, if applicable" --> Bevor die Bank einen Chargeback auslösen kann, muss der Karteninhaber einen Klärungsversuch mit dem Lieferanten vorgenommen haben (in unserem Fall beantwortet die Germania aufgrund der Insolvenz ohnehin keine Anfragen in diese Richtung). Trotzdem muss man zumindest diesen Versuch gestartet haben und entsprechende Angaben dazu machen

- "The Merchant is responsible for merchandise held in a customs agency in the Merchant’s country." --> Hier geht es um Waren, die beim Zoll hängen geblieben sind. Für uns irrelevant.

- "If merchandise was delivered late or to the incorrect location, the Cardholder must return or attempt to return the merchandise." --> Hier geht es um Waren, die zu spät / an falschen Ort geliefert wurden. Für uns irrelevant.

- "For a Dispute related to non-receipt of travel services from a provider who has failed, if the services are covered by a bonding authority/insurance scheme, the Issuer must attempt to obtain reimbursement from the relevant bonding authority/insurance scheme, unless the bond or insurance scheme is insufficient. If the bond or insurance scheme is insufficient, the Issuer may use information in the public domain to initiate the Dispute." --> Hier geht es konkret um unseren Fall, da Flugleistungen nicht erbracht wurden. Leider ist der Absatz auch für mich etwas kryptisch. Ich verstehe aber in etwa folgendes: Dass der "Issuer", d.h. die Bank (und nicht der Karteninhaber), versuchen muss, die Zahlungen zunächst über eine bestehende Versicherung z.B. gegen Insolvenz zurückzuholen. Meine persönliche Erfahrung ist, dass die Banken gerade an dieser Stelle versuchen, die "Bringschuld" auf den Karteninhaber abzuwälzen. Dessen Pflichten sind aber mit den darüber genannten Punkten bereits erfüllt. In jedem Fall sehe ich in diesem Punkt hier, auch wenn er im Detail kryptisch ist, keine Pflichten von Seiten des Karteninhabers.

Für mich sind mit diesem Hintergrund auch die Banken das Problem, da sie sich nicht an die gültigen Vorschriften bzw. Produkt- und Serviceregeln von VISA halten.
 
Zuletzt bearbeitet:

McRonny

Neues Mitglied
10.02.2019
10
0
Barclaycard hat sich gestern per Brief bei mir gemeldet. Ich hatte den Service vor ca. 10 Tagen über das Portal wegen eines ChargeBack kontaktiert. Vorgestern habe ich auch noch ein Einschreiben an Barclay gesendet.

In ihren Schreiben teilen sie mir mit das sie noch weitere Unterlagen wollen. Ein Teil kann ich liefern.

zwei Punkte sind aber erstmal noch offen.

- Nachweis der Klärung (Kopie der Korrespondenz) ?????????
- Forderungsanmeldung beim zuständigen Amtsgericht (Kopie) ???????

Darunter noch ein längerer Satz "Wir benötigen die Forderungsanmeldung durch Sie beim Insolvenzverwalter. Den Medien ist zuentnehmen .........................."

Klingt erst mal nach Beschäftigungstherapie.
Für meine Rückmeldung geben sie mir Zeit bis zum. 1.4. . Ansonsten halten sie den Fall für erledigt.


Das klingt jetzt erstmal nicht wirklich negativ, sieht aber auf dem zweiten Blick danach aus, als würde man mir als Kunden einige Hürden aufbauen. So gehe ich davon aus das noch einige Briefwechsel erfolgen. Insbesondere bei der Ankündigung mit dem Termin, alles fallen zulassen, wenn sich nichts bewegt.
 
Zuletzt bearbeitet:

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Barclaycard hat sich gestern per Brief bei mir gemeldet. Ich hatte den Service vor ca. 10 Tagen über das Portal wegen eines ChargeBack kontaktiert. Vorgestern habe ich auch noch ein Einschreiben an Barclay gesendet.

In ihren Schreiben teilen sie mir mit das sie noch weitere Unterlagen wollen. Ein Teil kann ich liefern.

zwei Punkte sind aber erstmal noch offen.

- Nachweis der Klärung (Kopie der Korrespondenz) ?????????
- Forderungsanmeldung beim zuständigen Amtsgericht (Kopie) ???????

Darunter noch ein längerer Satz "Wir benötigen die Forderungsanmeldung durch Sie beim Insolvenzverwalter. Den Medien ist zuentnehmen .........................."

Klingt erst mal nach Beschäftigungstherapie.
Für meine Rückmeldung geben sie mir Zeit bis zum. 1.4. . Ansonsten halten sie den Fall für erledigt.


Das klingt jetzt erstmal nicht wirklich negativ, sieht aber auf dem zweiten Blick danach aus, mir als Kunden einige Hürden auf zu bauen. So gehe ich von aus das noch einige Briefwechsel erfolgen. Insbesondere bei der Ankündigung mit dem Termin, alles fallen zulassen, wenn sich nichts bewegt.
1.) Angaben machen, wann Sie den Klärungsversuch mit Germania unternommen haben und angeben, dass Sie (vermutlich wie ich) bis heute keine Rückmeldung von Germania erhalten haben, der Klärungsverusch also gescheitert ist (sie können meinem Post entnehmen, dass dies tatsächlich ihre Pflicht ist!).

2.) Widersprechen Sie dem angefragten Nachweis einer Forderungsanmeldung beim Amtsgericht und begründen Sie diesen Widerspruch damit, dass dieser Nachweis gemäß den aktuell gültigen Vorschriften bzw. Produkt- und Serviceregeln von VISA für die Durchführung des Chargeback-Verfahrens nicht erforderlich ist und sie bereits alle erforderlichen Pflichten als Karteninhaber erfüllt haben. Fordern Sie daher weiterhin die Auslösung des Chargebacks.

Es ist sicherlich auch nicht verkehrt, freundlich darauf hinzuweisen, dass dies ja bei anderen Banken auch OHNE Forderungsanmeldung funktioniert (siehe DKB, dort taucht dieser Nachweis NICHT bei den erforderlichen Unterlagen auf)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Pseudonaut und KvR
D

Denoc

Guest
Ich möchte meine Erfahrungen bei der Commerzbank berichten. Ich hatte Anfang Januar diesen Jahres bedauerlicherweise für ca. 700€ Flüge bei Germania per Visakarte (diese von der Commerzbank erhalten) gebucht.

Hier wurde mir im persönlichen Gespräch folgendes mitgeteilt:
Es gäbe eine „interne Anweisung“ (die ich nicht schriftlich erhalten könne!), dass keine Rückforderung per Visakarte ohne weiteres möglich sei (Stornierungen von Germania und entsprechende Screenshots der Website hatte ich dabei). Der Rückforderungsprozess könne erst eingeleitet werden, wenn ich den Insolvenzverwalter kontaktiert hätte und von diesem eine schriftliche Ablehnung meiner Forderungen erhalten hätte.

Meiner Meinung nach ist das eine reine Farce, ich werde doch niemals eine Antwort des Insolvenzverwalters erhalten. Auch ist offenkundig, dass dieser mir nicht einfach meinen „verlorenen“ Betrag rücküberweist. Von Seiten der Commerzbank fühle ich mich bewusst in eine Sackkasse geleitet, nachdem Motto „fliegen Sie zuerst zum Mond, dann können wir weiterreden“.
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Ich möchte meine Erfahrungen bei der Commerzbank berichten. Ich hatte Anfang Januar diesen Jahres bedauerlicherweise für ca. 700€ Flüge bei Germania per Visakarte (diese von der Commerzbank erhalten) gebucht.

Hier wurde mir im persönlichen Gespräch folgendes mitgeteilt:
Es gäbe eine „interne Anweisung“ (die ich nicht schriftlich erhalten könne!), dass keine Rückforderung per Visakarte ohne weiteres möglich sei (Stornierungen von Germania und entsprechende Screenshots der Website hatte ich dabei). Der Rückforderungsprozess könne erst eingeleitet werden, wenn ich den Insolvenzverwalter kontaktiert hätte und von diesem eine schriftliche Ablehnung meiner Forderungen erhalten hätte.

Meiner Meinung nach ist das eine reine Farce, ich werde doch niemals eine Antwort des Insolvenzverwalters erhalten. Auch ist offenkundig, dass dieser mir nicht einfach meinen „verlorenen“ Betrag rücküberweist. Von Seiten der Commerzbank fühle ich mich bewusst in eine Sackkasse geleitet, nachdem Motto „fliegen Sie zuerst zum Mond, dann können wir weiterreden“.
Diese "Praxis" scheint nun von verschiedenen Banken angewendet zu werden. Ich kann Sie nur ermutigen, sich mit den gültigen Vorschriften bzw. Produkt- und Serviceregeln von VISA auseinanderzusetzen (siehe meine letzten zwei Posts hierzu) und Widerspruch bei ihrer Bank einzureichen, in dem sie sich auf diese Vorschriften bzw. Regeln von VISA berufen. Das Chargeback-Verfahren von VISA und die dazu erforderlichen Nachweise, die der Karteninhaber erbringen muss, sind dort ganz klar und ohne "Ermessungsspielraum" definiert. Banken haben sich als Kunden von VISA daran zu halten.
 
  • Like
Reaktionen: Nadine82 und KvR