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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Pseudonaut

Neues Mitglied
19.02.2019
10
0
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Danke für die Infos zum Thema auch von mir als Geschädigter in 2 Fällen. Hab vorgestern mit meiner Bank (ING) telefoniert, die laut Aussage am Telefon im Falle von Germania die gleiche Frist von 540 Tagen nach Abbuchung einräumen würde wie auch die DKB. Normal ist die Akzeptanz einer Beanstandung von Abbuchungen innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Kontoauszuges. Meine Bank möchte auch einen Nachweis des nicht stattfindenden Fluges. Daraufhin hab ich bei meiner Rechstschutz-Hotline angerufen und dort den Fall geschildert, mit der Frage wie ich dem Schreiben an den Insolvenzverwalter etwas Nachdruck geben kann. Laut Aussage des Anwalts kann der Insolvenzverwalter erstmal nicht aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht auf Rückerstattungsforderungen reagieren. In meinem Brief habe ich nun nur angefragt, ob meine Germania-Flüge nun stattfinden oder nicht. Das Ganze per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung von 14 Tagen für die Antwort. Ich glaube nicht, dass ich darauf eine Antwort bekomme, aber ich hätte so wenigstens den Nachweis für einen unternommenen Versuch beim Insolvenzverwalter, den ich meiner VISA Reklamation beilegen würde. Denke, dass man bald auch von Anderswo Nachweise zur Nichtdurchführung der Flüge bekommen kann (z. B. von den Airports). Außerdem ist bald März, da sollte auch zeitnah ein offizielles Update auf der Germania-Seite kommen, denn dort ist ja derzeit nur von Flügen bis Ende Februar - sprich nächste Woche - die Rede.
 
Zuletzt bearbeitet:
M

mitschk

Guest
Hallo, verstehe ich das richtig, auch ich bin bei der ING DiBa, dass sie aus Kulanz eine Frist von 540 Tagen einräumen und es normalerweise nur so wäre, dass man eine entsprechende Beanstandung nur sechs Wochen nach Erhalt des Kontoauszuges vornehmen kann? Diese Frist von 540 Tagen habe ich nämlich nirgendwo gefunden.
 

Pseudonaut

Neues Mitglied
19.02.2019
10
0
Hallo, verstehe ich das richtig, auch ich bin bei der ING DiBa, dass sie aus Kulanz eine Frist von 540 Tagen einräumen und es normalerweise nur so wäre, dass man eine entsprechende Beanstandung nur sechs Wochen nach Erhalt des Kontoauszuges vornehmen kann? Diese Frist von 540 Tagen habe ich nämlich nirgendwo gefunden.

Ja 6 Wochen nach Kontoauszug so steht auch in den AGB unter Bedingungen für die Kreditkarte. Ich hab das mit den 540 Tagen nicht schriftlich, aber es wurde wohl intern dort so kommuniziert evtl. um der DKB in Sachen Kundenfreundlichkeit um nichts nachzustehen ;) https://www.dkb.de/info/germania/

Macht auch Sinn wenn die Flüge wie bei mir erst in einigen Monaten stattgefunden hätten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Germanflieger

Neues Mitglied
20.02.2019
11
0
Hallo zusammen!

Ich bin neu hier im Forum und möchte die Antwort meiner Bank (Visa) mitteilen:

Sehr geehrter Herr .........,
Wir versuchen jede Kreditkartenreklamation im Sinne unserer Kunden zu
klären. Leider ist dies jedoch nicht immer möglich.

Sie haben unter Verwendung Ihrer Visa Karte die Flüge bei "Germania"
gebucht und waren mit der Belastung über die Visa Karte einverstanden.
Dieses Einverständnis lässt sich nicht rückgängig machen. Ein
grundsätzliches Rückbuchungsrecht besteht im hier vorliegenden Fall leider
nicht.

Laut den Bedingungen zur Nutzung unserer Kreditkarten müssen
Unstimmigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit einem Unternehmen direkt
zwischen Kunde und Unternehmen geklärt werden.
Wir müssen Sie daher bitten, sich mit dem Insolvenzverwalter von "Germania"
in Verbindung zu setzen und dessen schriftliche Antwort muss abgewartet
werden. Dies ist Voraussetzung, um den von Ihnen erwähnten
Rückbuchungsversuch in die Wege leiten zu können. Der Versuch kann erst
vorgenommen werden, wenn das eigentliche Flugdatum verstrichen ist.

Sie können uns nach Verstreichen des Flugdatums die Antwort des
Insolvenzverwalters zukommen lassen. Wir werden den Vorgang dann nochmals auf eine Rückbuchung prüfen.

Wir möchten Sie jetzt schon darauf hinweisen, dass ein Unternehmen einer
Rückbuchung widersprechen und auf den mit Ihnen geschlossenen Vertrag
verweisen kann. In diesem Fall müsste die Ihnen durch die Rückbuchung
erteilte vorläufige Gutschrift storniert und der Betrag auf Ihrem
Kreditkartenkonto wieder belastet werden.


Bedeutet es, dass der Insolvenzverwalter sich später das Geld bei mir zurückholt?

 
Zuletzt bearbeitet:

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.793
1.220
Howard Johnson
Da bin ich ja mal ausnahmsweise froh, daß ich ne Amex habe. 5 Tage nach Reklamation und Einreichen der Belege war das Geld wieder gutgeschrieben...

Caro
 

McRonny

Neues Mitglied
10.02.2019
10
0
Hallo zusammen!

Ich bin neu hier im Forum und möchte die Antwort meiner Bank (Visa) mitteilen:

Sehr geehrter Herr .........,
Wir versuchen jede Kreditkartenreklamation im Sinne unserer Kunden zu
klären. Leider ist dies jedoch nicht immer möglich..................



Für mich klingt das erst mal nach dem Typischen Gewäsch <Kundenentmutigung> An nicht einer Stelle wird auch nur im Ansatz, abgelehnt. Stattdessen wird eine Schikane in Form, erst mal den Insolvenz Verwalter belästigen und dann wird auch noch ein Droh-Szenarium, in Form der Kunde hält den Vertrag nicht ein und wird Regresspflichtig, aufgebaut. Der Einzige der seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach kommt ist Germania in diesen Vertrag.

Ich denke deine Bank spielt auf Zeit und versucht den Kunden zu entmutigen "Hatt ja doch kein Sinn", ansonsten hätten sie knallhart geschrieben -Abgelehnt-. Das traut man sich wohl eher nicht, weil sie eventuell Wissen nicht 100% richtig zu handeln.

Das ist jetzt eine Aussage von mir aus dem Bauch heraus! Ich würde dran bleiben, weiter nerven auf VISA und andere Finanz-Institute hinweisen. Hast ja nichts zu verlieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
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plemo

Neues Mitglied
19.02.2019
21
0
Was hast du an den Insolvenzverwalter geschrieben?
Ich habe geschrieben, dass ich um Rückerstattung bitte. Ich fand das selbst ein ziemlich dummes Schreiben von mir, aber aus meiner Sicht gibt es im Moment ja auch nichts Schlaues, womit ich mich an die Insolvenzverwaltung wenden könnte! Was sollen die mir derzeit schon Verlässliches antworten können?! Ich wollte halt nur der Forderung der comdirect irgendwie Genüge tun.

Hat comdirect denn wenigstens eine neue Frist eingeräumt?
Eine neue Frist hat die comdirect auch nicht eingeräumt - und wie gesagt ja auch plötzlich völlig auf Bezugnahme auf die Frist aus der ersten Antwort verzichtet. Das halte ich für ein ziemliches Rumgeeirere: Die erste und die zweite Antwort passen überhaupt nicht zusammen.
 

plemo

Neues Mitglied
19.02.2019
21
0
Warum verhalten sich die Issuer so unterschiedlich?

Insgesamt würde mich mal interessieren, welche (negativen/postitiven/neutralen?) Konsequenzen ein Charge-Back für die Issuer-Bank denn hätte? Und wie es kommt, dass sich die Issuer dabei so unterschiedlich verhalten: von ermutigend + fast schon zuvorkommend wie die DKB bis hinauszögernd/entmutigend/rumeiernd wie im Moment bei mir die comdirect, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Wenn man mal in diesem umfangreichen, sehr aufschlussreichen Thread (Danke an alle!) ein bisschen zurückliest, sieht man ja, dass die Ansicht vorherrscht, dass die Acquirer-Bank im Falle solcher Charge-Backs haftet - wenn ich das richtig verstanden habe. Insofern könnte es den Issuer-Banken doch eigentlich 'egal' sein und sie könnten v.a. versuchen so zu handeln, dass sie für (neue/alte) Kunden attraktiv sind/bleiben. Tatsächlich aber (s.o.) stellen sie sich ja ganz unterschiedlich an.

Wenn man die These der Haftung der Acquirer-Bank nicht anzweifeln möchte (und das möchte ich mangels fachlicher Grundlage auch nicht), verwundert das doch. Interessant fände ich daher z.B. zu wissen, wer denn die Acquirer-Bank der Germania ist (?). Weiß das jemand? Ist so etwas geheim/öffentlich? Und dann mal ins Blaue gesponnen: Acquirer könnte ja z.B. eine Bank sein, an der andere Banken wiederum Beteiligungen besitzen, z.B. die Commerzbank, so dass sie ihr nicht schaden wollen - und die DKB wiederum wäre hier nach dieser Hypothese wahrscheinlich eine Bank, die hier keine Beteiligungen hat - so etwas könnte doch schon mal ein Faktor sein.

Oder wie könnte man diese höchst unterschiedlichen Grundtendenzen der Issuer noch erklären?
 
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Nadine82

Neues Mitglied
13.02.2019
5
0
Mittlerweile habe ich drei Mails an comdirect geschrieben und es kommen nur nichtssagende Antworten... In meiner letzten Mail habe ich sie auch mit den Fakten bzgl. der VISA-Chargeback-Regelung konfrontiert (so wie es MrBlub bereits umfänglich und super hier im Thread geschrieben hat) und das diese bei mir erfüllt sind- und als Antwort kam nur:

"Wir verstehen Ihr Anliegen, aber wie bereits mitgeteilt haben Sie folgende Möglichkeiten, die Buchung für einen Flug der Germania Fluggesellschaft mbH zu reklamieren bzw. den Betrag zurückzufordern.

Wurde der Flug über einen Reiseveranstalter gebucht (z. B. bei einer Pauschalreise), wenden Sie sich bitte mit Ihrem Sicherungsschein an den Veranstalter der Reise. Wir können den Betrag nicht für Sie reklamieren.

Haben Sie den Flug direkt bei Germania gebucht, können Sie als Gläubiger des Unternehmens Ihren Anspruch zur Insolvenztabelle anmelden. Nach der Verfahrenseröffnung werden Sie dazu vom Insolvenzverwalter angeschrieben und umfassend über die Forderungsanmeldung informiert. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die dortige Bearbeitungsdauer haben.

Sollte die Reklamation vom Insolvenzverwalter abgelehnt werden, reichen Sie diese über uns ein. Klicken Sie dafür online im Persönlichen Bereich auf Konto & Karte > Umsätze. Über den entsprechenden Umsatz rufen Sie die Detailansicht auf. Dort finden Sie den Button "Umsatz reklamieren". Folgen Sie anschließend der Menüführung. Am Schluss senden Sie das Umsatzreklamationsformular, die Buchungsbestätigung des Fluges sowie den Schriftwechsel mit dem Insolvenzverwalter per E-Mail-Anhang (ausschließlich als PDF-Datei) an folgende E-Mail-Adresse:

visa-umsatzreklamation@comdirect.de

Ihre Reklamation geben wir anschließend an unseren Vertragspartner für Visa-Kartenumsätze zur Prüfung einer Erstattung weiter. "


Das ist eine so stupide Antwort, dass ich mir nur an den Kopf greifen kann... :-( Naja, es wird jetzt einen erneuten Widerspruch gegen diese Mail geben... Geschlagen gebe ich mich noch lange nicht...
 
T

Txx

Guest
Wie ärgerlich, immer weiter probieren.
Schlimstenfalls Lehrgeld bezahlen und zu einer Bank wechseln, die es den Kunden nicht so schwer macht.
 

Nadine82

Neues Mitglied
13.02.2019
5
0
Einen Wechsel wird es bei der mangelnden Kunden-Orientiertheit definitiv geben!!! Bei solchen Antworten fühlt man sich als Kunde echt verar***t
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Ich vermute, dass viele Banken selbst verunsichert sind, wie sie sich bezüglich des VISA Chargeback Verfahrens verhalten sollen. Der Hauptgrund hierfür ist vermutlich, dass es sich bei dem hier eingeforderten Schutz grundsätzlich nur um eine Leistung seitens VISA handelt, die VISA jedem VISA-Kartenbesitzer gewährleistet, und nicht um eine Leistung seitens der kartenausgebenden Bank, obwohl die Abwicklung dieses Schutzes dann doch über die Bank laufen muss. Das führt dazu, dass jede Bank anders auf diese Anfragen reagiert.

Ich werde ebenfalls weiter dafür kämpfen, dass ich den Schutz, der mir von VISA gewährleistet wird, auch erhalte.

Argumentationen seitens der Bank, die auf irgendwelche AGBs oder andere Vertragsverhältnisse mit der Bank basieren, sind mit diesem Hintergrund schon mal absolut irrelevant, da wir einen Schutz von VISA einfordern, der lediglich über die Bank abgewickelt werden muss. Wichtig ist daher, nach wie vor auf die Abwicklung eines VISA Chargeback Verfahrens gemäß den VISA-Vorschriften und Produkt- und Serviceregeln zu bestehen.

Fakt ist auch, die Rechte und Pflichten des Karteninhabers sowie der kartenausgebenden Bank sind unmissverständlich und klar seitens VISA formuliert und können aus meinen vorherigen Posts entnommen werden. Wichtig ist also, dass der Karteninhaber seinen Anspruch wegen einer nicht erbrachten Leistung grundsätzlich erstmal gegen die Fluggesellschaft, d.h. Germania, zu richten hat. Starten Sie also einen Klärungsversuch diesbezüglich. Sie werden jedoch keine individuelle Antwort erhalten (zumindest habe ich nach 2 Wochen keine). Eine Antwort ist aber auch nicht erforderlich, da die Fluggesellschaft auf ihrer offiziellen Homepage bereits ein eindeutiges Statement veröffentlicht hat, nämlich, dass in unserem Fall (Ticketkauf direkt bei Germania) a.) keine Ersatzbeförderung angeboten wird und b.) keine Ticketkosten von Germania erstattet werden.

Mit diesem Nachweis können sie den Anspruch sofort gegenüber der kartenausgebenden Bank geltend machen. Weigert sich die Bank, handelt sie selbst regelwidrig, da sie sich an die VISA Vorschriften halten muss.

Im übrigen geht aus den VISA Texten ebenfalls eindeutig hervor, dass es NICHT die Pflicht des Karteninhabers ist, den Schaden vom Händler oder dessen Versicherung erstattet zu bekommen, sondern diese Pflicht gerade bei der kartenausgebenden Bank ("Issuer") liegt, vgl. hierzu. "For a Dispute related to non-receipt of travel services from a provider who has failed, if the services are covered by a bonding authority/insurance scheme, the Issuer must attempt to obtain reimbursement from the relevant bonding authority/insurance scheme". Sollte ihre Bank also argumentieren, dass Sie als Karteninhaber in der Pflicht wären, diese Klärung zu übernehmen, sollten sie im direkten Bezug zu dieser Textstelle widersprechen und auf die Pflicht der Bank hinweisen.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
Rein interessehalber: Hat jemand bei Germania via Curve gekauft? Der Chargeback-Prozeß dort sieht ebenso freundlich aus wie bei DKB.
 
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CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Hat jemand Erfahrung mit dem Thema bei der Santander? Frage ist interessehalber um zu planen welches in Zukunft die bevorzugte Karte für Reisebuchung sein sollte.

Hab bis jetzt aus den Diskussionen mitgenommen das DKB und LBB positiv sind aber nichts zu Santander gefunden.
 

Pseudonaut

Neues Mitglied
19.02.2019
10
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Mittlerweile habe ich drei Mails an comdirect geschrieben und es kommen nur nichtssagende Antworten... In meiner letzten Mail habe ich sie auch mit den Fakten bzgl. der VISA-Chargeback-Regelung konfrontiert (so wie es MrBlub bereits umfänglich und super hier im Thread geschrieben hat) und das diese bei mir erfüllt sind- und als Antwort kam nur:

"Wir verstehen Ihr Anliegen, aber wie bereits mitgeteilt haben Sie folgende Möglichkeiten, die Buchung für einen Flug der Germania Fluggesellschaft mbH zu reklamieren bzw. den Betrag zurückzufordern.

Also mir hat der Anwalt meiner RS-VS erklärt, dass ein Insolvenzverwalter zum jetzigen Zeitpunkt aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht auf Rückforderungsschreiben reagieren wird, was mir logisch erscheint. Allerdings meinte er auch, wenn ich mich recht entsinne, dass man als Gläubiger trotz Chargeback auch mit zukünftigen Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter rechnen müsste. Denke die Banken wollen sich da nur jede Menge bürokratischem Aufwand vom Hals halten.
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Also mir hat der Anwalt meiner RS-VS erklärt, dass ein Insolvenzverwalter zum jetzigen Zeitpunkt aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht auf Rückforderungsschreiben reagieren wird, was mir logisch erscheint. Allerdings meinte er auch, wenn ich mich recht entsinne, dass man als Gläubiger trotz Chargeback auch mit zukünftigen Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter rechnen müsste. Denke die Banken wollen sich da nur jede Menge bürokratischem Aufwand vom Hals halten.
Ohne Ihrem RA (Rechtsanwalt) zu Nahe treten zu wollen, findet man doch recht widersprüchliche Angaben verschiedener RA zu diesem ganzen Thema. Je nachdem, auf welchem Gebiet die jeweiligen RA spezialisiert sind (z.B. Insolvenzrecht, Vertragsrecht, Kreditkartenrecht), werden Sie unterschiedliche Sichtweisen hören, die durch das jeweilige Spezialgebiet des RA geprägt sein werden. Dies unterstreicht, dass hier spezielle Umstände vorliegen, die aktuell nicht ausreichend klar geregelt sind bzw. einen zu hohen Auslegungsspielraum ermöglichen, im Alltag wohl üblicherweise als „Grauzone“ bezeichnet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass auch bei anderen Fluglinieninsolvenzen sehr viele Kunden ihr Geld über Chargeback zurückbekommen haben (auch ohne nachträgliche Forderungen), und das m.E. zu Recht:

Nach meinen Recherchen habe ich folgende Ansicht:
In dem Moment, wo ich einen Flug bei der Germania gebucht habe, entstehen Erfüllungspflichten meinerseits (z.B. Bezahlung meiner Tickets) und Erfüllungspflichten von Germania (z.B. meine gebuchte Flugleistung durchzuführen). Es ist entscheidend zu verstehen, dass es sich beim Chargeback Verfahren NICHT um eine einseitige Rückabwicklung des gesamten Geschäfts (d.h. die Flugbuchung bzw. den Ticketkauf) handelt, sondern vielmehr nur um eine Rückabwicklung meines Erfüllungsvorgangs mit meiner Kreditkarte (d.h. die Erfüllung meiner Zahlungspflicht gegenüber Germania).

Diese Rückabwicklung MUSS die Bank für mich durchführen, sofern ich die erforderlichen Nachweise gemäß VISA Vorschriften vorlege (d.h. Nachweise, aus denen hervorgeht, dass die bezahlte Leistung nicht erbracht wird). Als Folge der ausgelösten Rückabwicklung erhalte ich unverzüglich eine Wiedergutschrift des belasteten Betrags.

Sollte der Aquisiteur (d.h. die Bank der Germania) mit der Rückabwicklung nicht einverstanden sein, so kann er als Reaktion darauf ein Schiedsverfahren einleiten, indem über die Berechtigung des Chargebacks entschieden wird. Eine erfolge Wiedergutschrift steht daher IMMER erstmal unter dem Vorbehalt, dass der Aquisiteur entweder der Rückabwicklung nicht widerspricht ODER im Schiedsverfahren unterliegt. Der entscheidende Punkt dabei ist, dass im Schiedsverfahren die Beweislast dann beim Aquisiteur liegt. Dieser muss nachweisen, dass die ursprüngliche Belastung berechtigt war, für den konkreten Fall einer Flugleistung einen Nachweis darüber vorlegen, dass der Flug stattfindet und der Name des Passagiers gemäß Ticket im Passagierverzeichnis von Germania gelistet ist (was so ziemlich ein Ding der Unmöglichkeit ist, wenn die Airline insolvent ist und der gebuchte Flug von ihr nicht mehr stattfindet).Als Folge dessen kann der Aquisiteur keinen gültigen Nachweis darüber vorlegen, dass die Leistung erbracht wird, und der Chargeback fällt schließlich erfolgreich für den Karteninhaber aus.

Ist dieser Prozess abgeschlossen, haben wir also einen Zustand erreicht, indem sowohl der Kunde als auch Germania ihre Erfüllungspflichten aus der ursprünglichen Buchung beide nicht erfüllt haben.

Die Bezahlung mit Kreditkarte und Nutzbarkeit des Chargeback Verfahrens z.B. von VISA hat also den entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Zahlungsmitteln, dass sie (theoretisch) einen klar geregelten Weg gehen können, um einen Zustand herzustellen, bei dem nicht nur Germania sondern auch sie ihre Erfüllungspflichten noch nicht geleistet haben.

Eine ggf. erneute Belastung ihrer Kreditkarte (nach o.g. erfolgreichem Chargeback) durch Germania können sie sehr leicht widerrufen. Nicht mehr über die Begründung "nicht erbrachte Leistung" sondern über die Begründung "nicht autorisierte Zahlung". Das geht dann sicher auch deutlich schneller als beim ersten Mal :)

Germania oder ein Vertreter Germanias (z.B. Insolvenzverwalter) könnte sie natürlich im Anschluss daran auf Nichterfüllung verklagen, was aber vor keinem Gericht standhalten würde, da sie ihre Nichterfüllung stets mit der Nichterfüllung durch Germania begründen werden. Bedenken Sie zudem den Klageaufwand, der entstünde, wenn der Insolvenzverwalter diesen Weg gegenüber hunderten (tausenden?) Germania-Kunden, die ihr Geld über Chargeback zurückgeholt haben, in Einzelverfahren gehen müsste.
 
Zuletzt bearbeitet:

Roolf

Neues Mitglied
13.02.2019
17
0
Moin, in die Runde. Es sind ja hier von einigen viele hilfreiche Tips gepostet worden...vielen Dank dafür!
Was mich aber mehr interessiert: Sind denn schon irgendwelche Reaktionen von Banken passiert?
Ich habe seit 2 Wochen einen Antrag bei einer VB. Die Zahlung erfolgte mit Mastercard. Bisher keine Reaktion.
Ich habe ja vereinzelnd was gelesen, aber es müssen doch schon einige Personen bei ihren jeweiligen Banken einen Chargeback ausgelöst haben und irgendwelche Aussagen bekommen. Ausgenommen jetzt man die Commerzbank, DKB & Barclay. Zu diesen wurde ja schon was geschrieben. Wobei ich auch nur lese, das bei der DKB Hilfe angeboten wird...ob schon Geld geflossen ist habe ich nicht wahrgenommen.
Danke & Gruß
 

mediapla

Neues Mitglied
16.02.2019
20
0
Habe Antwort von der LBB (Amazon VISA) - siehe Post weiter hinten-, haben mich auf August vertröstet, wenn der Flug ausgefallen sein sollte. Habe nochmals mit den hier angegebenen Argumenten widersprochen, warte aber seit ca einer Woche auf Antwort.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.461
3.819
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Im übrigen geht aus den VISA Texten ebenfalls eindeutig hervor, dass es NICHT die Pflicht des Karteninhabers ist, den Schaden vom Händler oder dessen Versicherung erstattet zu bekommen, sondern diese Pflicht gerade bei der kartenausgebenden Bank ("Issuer") liegt, vgl. hierzu. "For a Dispute related to non-receipt of travel services from a provider who has failed, if the services are covered by a bonding authority/insurance scheme, the Issuer must attempt to obtain reimbursement from the relevant bonding authority/insurance scheme". Sollte ihre Bank also argumentieren, dass Sie als Karteninhaber in der Pflicht wären, diese Klärung zu übernehmen, sollten sie im direkten Bezug zu dieser Textstelle widersprechen und auf die Pflicht der Bank hinweisen.

Da geht es nach meinem Verständnis aber erst einmal um das "if" "covered" durch ein "bonding authority/insurance scheme". Das sind die klassischen Insolvenzversicherungen, wie z.B. bei der deutschen Pauschalreise. Nur: Das "if" haben wir hier ja gerade nicht, denn es gibt keine Absicherung nach deutschem Recht,