Bin ebenfalls betroffen. Habe die Flüge mit meiner Mastercard Gold bezahlt. Diese läuft über die Advanzia Bank,
Hatte dort bzgl. Chargeback vor 9 Tagen per E-Mail hingeschrieben.
Gestern habe ich eine Antwort erhalten.
sie baten mich das angehangene Reklamationsformular auszufüllen. die Rechnung mit den Transaktionen von Germania (ankreuzen) und einen Nachweis der Insolvenz zurück zu senden. Natürlich direkt gemacht.
Hoffe mal, dass es was bringt. Auch wenn unsere Flüge erst im Oktober wären.
Na das klingt doch erstmal ganz ordentlich. Die geforderten Nachweise können Sie erbringen, damit sind die Chancen doch gut, dass es klappt?
(1) zu 'Nachweis, dass die Leistung nicht erbracht wird': Der Flugbetrieb könnte ja evtl. teilweise wieder aufgenommen werden. Der Nachweis, dass die Leistung nicht erbracht wird, ist in dem Fall einfach die Tatsache der Insolvenz, weil dann davon auszugehen ist, dass es einen künftigen teilweisen Flugbetrieb nur durch eine neu eingestiegene Gesellschaft gibt, die die Tickets nicht anerkennt? Ist mit Letzterem sicher so zu rechnen?
Nach allem, was ich bisher gelesen habe, erkennt das Kreditkartenunternehmen eine offiziell bekanntgegebene Insolvenz des Händlers als ausreichend an, um einen Chargeback für nicht erbrachte Waren/Leistungen auszulösen. Dies gilt offenbar insbesondere, wenn ein Klärungsversuch mit dem Händler gescheitert ist (warte heute seit 3 Wochen auf eine Rückmeldung von Germania).
Wie schon vorher geschrieben, ist das Chargeback-Verfahren eine Schutzleistung des Kreditkartenunternehmens (und nicht der Bank), so dass auch die Entscheidungsgewalt, ob ein Chargeback durchgeführt wird, beim Kreditkartenunternehmen und nicht der Bank liegen sollte. An dieser Stelle wird deutlich, dass das jetzige System versagt, weil die Banken trotzdem die Abwicklung hierfür durchführen sollen. Als Folge macht jede Bank (evtl. auch jeder Sachbearbeiter der Bank) was er für richtig hält.
Meine Sichtweise zu der Argumentation, die Flüge würden ja evtl. doch noch durch "Sarnierungsmaßnahmen" stattfinden, zitiere ich aus meinem vorherigen Post:
Ich persönlich habe keine Hoffnung, dass bei Germania gebuchte Flüge noch stattfinden werden. Die bereits gekauften Tickets wurden für eine Leistung seitens der Germania bezahlt. Diese Leistung wird von Germania nicht mehr erbracht, da diese insolvent ist. Selbst wenn sich also in Zukunft eine Lösung mit neuen Investoren findet, wird dies auf die Gründung einer neuen Gesellschaft hinauslaufen. Gegenüber dieser neuen Gesellschaft haben Sie keinerlei Ansprüche. Die Ansprüche von Germania Kunden gegenüber Germania gehen NICHT auf die neue Organisation über. Insofern ist ein Chargeback absolut gerechtfertigt. Bietet ihnen die neue Gesellschaft an, ihren Flug durchzuführen, würde a.) ein neues Vertragsverhältnis zwischen ihnen und der neuen Gesellschaft entstehen (hat also nichts mit ihrem Vertragsverhältnis und der geleisteten Zahlung an Germania zutun) und b.) wird dies vermutlich nicht unentgeltlich sein, sprich sie kriegen vielleicht vergünstigte Konditionen angeboten, müssen aber in jedem Fall neu bezahlen. Oder glauben Sie tatsächlich, dass die neu gegründete Gesellschaft es sich leisten kann, allen von der Insolvenz betroffenen Germania-Kunden erstmal Flüge zu schenken?
Darüber hinaus hat "mein" Abflughafen schon offiziell im Internet angekündigt, dass eine andere Fluggesellschaft rund ein Drittel der Verbindungen der insolventen Germania übernehmen wird (darunter auch mein bei Germania gebuchtes Reiseziel). Das nimmt mir ehrlich gesagt jede Hoffnung, dass ich meinen bezahlten Flug bei der Germania noch bekommen werde.
Zu dem zweiten Punkt:
(2) zu 'MUSS die Bank durchführen': Ja, vor allem das sehe ich eigentlich auch so innerhalb des ganzen Kontextes, den MrBlub meiner Meinung nach sehr gut beschrieben hat. Nur: Was heißt dieses MUSS, wenn die Bank es einfach nicht tut?
Sie selbst können, wenn ihre Bank an der Sichtweise festhält, erstmal gegenüber Ihrer Bank nichts weiter tun (denn es handelt sich um eine Verpflichtung der Bank gegenüber VISA). Sie brauchen sich also auch nicht an den Ombudsmann wenden. Das einzige, was mir dann noch sinnvoll erscheint, wäre den Verdacht des regelwidrigen Verhaltens der Bank gegenüber VISA Deutschland zu melden, die den Fall dann prüfen können. VISA sollte als Kreditkartenunternehmen ein Interesse daran haben, a.) Ihre Versprechungen gegenüber den VISA-Kartenbesitzern (Schutz bei nicht erbrachter Leistung) einzuhalten und b.) dass Ihre Kunden (d.h. die Banken) sich an die vereinbarten Pflichten halten (Abwicklung von Chargeback Verfahren gemäß den gültigen Vorschriften).
Wie ich oben schon schrieb, bist Du mit dieser Meinung rechtlich komplett auf der richtigen Seite. Dies ist erforderlich.
Nur weil die eine oder andere Bank das nicht fordert, heißt das eben nicht, daß zB die Comdirect da Probleme macht sondern die halten sich eben an ihre eigenen Regeln.
Aus insolvenzrechtlicher Sicht ist dies auch vollkommen korrekt. Ohne eine Forderungsanmeldung, keine Chance auch nur einen Cent zurückzubekommen. Blöderweise "kennt" das Chargeback-Verfahren das Insolvenzrecht in dieser expliziten Form nicht. Wie eingangs geschrieben, geht es hier um die Inanspruchnahme einer Schutzleistung des Kreditkartenunternehmens. Diese akzeptieren eine Insolvenzmeldung inkl. gescheitertem Klärungsversuch mit dem Händler zur Auslösung des Chargebacks. Machen Sie sich bewusst, dass es sich beim Chargeback Verfahren NICHT um eine einseitige Rückabwicklung des gesamten Geschäfts (d.h. die Flugbuchung bzw. den Ticketkauf) handelt, sondern vielmehr nur um eine Rückabwicklung meines Erfüllungsvorgangs mit meiner Kreditkarte (d.h. die Erfüllung meiner Zahlungspflicht gegenüber Germania).
Sollte die Germania am Ende meinen Flug doch noch fliegen, werde ich meiner Erfüllungspflicht (Ticketbezahlung) erneut nachkommen. Bis dahin ist mein Geld bei mir und Germania hat mir nachzuweisen, dass der Flug stattfindet und mein Name gemäß Ticket im Passagierverzeichnis gelistet ist (Beweislastumkehr, vgl. meinen vorherigen Post).
Man könnte die Schutzleistung durch VISA auch einmal aus einer anderen Perspektive betrachten: Der Verdacht steht im Raum, dass meine gebuchte Leistung nicht erbracht wird. Ich starte einen Klärungsversuch mit dem Händler. Antwortet der Händler nicht, ist die Situation klar. Aber selbst wenn der Händler mir antworten würde, könnte der Klärungsversuch auch dann noch als gescheitert bewertet werden, wenn der Händler mitteilt, dass er zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit sagen kann, ob mein Flug noch stattfindet oder nicht (um mal die Argumentation des Insolvenzverwalters aufzugreifen). Sie sehen also, dass selbst in einem solchen Fall die Schutzleistung greifen und die bereits geleistete Zahlung zunächst einmal rückgebucht werden könnte, bis die Klärung abgeschlossen ist (z.B. der Händler einen entsprechenden Nachweis vorliegt oder eben das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird).
Das Ganze hat m.E. mit "normalen Prozeduren innerhalb einer Insolvenz" nichts zutun, da es um eine Schutzleistung der Kreditkartenunternehmen geht. Betroffenen Kunden, die mit allen anderen Zahlungsmitteln bezahlt haben, bleibt diese Möglichkeit verwehrt. Für die gibt es tatsächlich nur die "normalen Prozedueren innerhalb einer Insolvenz".