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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.462
3.819
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Also mir hat der Anwalt meiner RS-VS erklärt, dass ein Insolvenzverwalter zum jetzigen Zeitpunkt aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht auf Rückforderungsschreiben reagieren wird, was mir logisch erscheint. Allerdings meinte er auch, wenn ich mich recht entsinne, dass man als Gläubiger trotz Chargeback auch mit zukünftigen Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter rechnen müsste. Denke die Banken wollen sich da nur jede Menge bürokratischem Aufwand vom Hals halten.


Ich sehe das mit kürzeren Worten genauso wie Mr. Blubb. Keine durch die Airline Leistung erbracht, kein Anspruch auf Zahlung. Ich bekomme zudem nichts von der Airline zurück, sondern von meiner Bank. Mag die sich mit der Airline rumärgern.
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Da geht es nach meinem Verständnis aber erst einmal um das "if" "covered" durch ein "bonding authority/insurance scheme". Das sind die klassischen Insolvenzversicherungen, wie z.B. bei der deutschen Pauschalreise. Nur: Das "if" haben wir hier ja gerade nicht, denn es gibt keine Absicherung nach deutschem Recht,
Was Sie sagen, sehe ich genauso.
Es geht hier ja auch nicht darum, dass ich von meiner Seite den Anspruch erhebe, dass dieser Absatz hier vorliegt / relevant ist oder dass ich die Bank auffordere, diese Klärung zu übernehmen.
Es geht viel mehr darum, dass es ja anders herum läuft. Die Bank verlangt von mir eine derartige Klärung und verweigert eine Auslösung des Chargeback Verfahrens, obwohl ich bereits alle Pflichten seitens der VISA Vorschriften erfüllt habe bzw. Unterlagen eingereicht habe. Und dafür sehe ich keine Grundlage, denn der einzige Passus, der in dieser konkreten Richtung in den VISA Vorschriften auftaucht, ist der hier zitierte. Und der richtet sich nicht an den Karteninhaber, sondern an die Bank, egal ob überhaupt relevant oder nicht (bzgl. ihrer "if"-Argumentation).
 
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Pseudonaut

Neues Mitglied
19.02.2019
10
0
Ohne Ihrem RA (Rechtsanwalt) zu Nahe treten zu wollen, findet man doch recht widersprüchliche Angaben verschiedener RA zu diesem ganzen Thema. Je nachdem, auf welchem Gebiet die jeweiligen RA spezialisiert sind (z.B. Insolvenzrecht, Vertragsrecht, Kreditkartenrecht), werden Sie unterschiedliche Sichtweisen hören, die durch das jeweilige Spezialgebiet des RA geprägt sein werden. Dies unterstreicht, dass hier spezielle Umstände vorliegen, die aktuell nicht ausreichend klar geregelt sind bzw. einen zu hohen Auslegungsspielraum ermöglichen, im Alltag wohl üblicherweise als „Grauzone“ bezeichnet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass auch bei anderen Fluglinieninsolvenzen sehr viele Kunden ihr Geld über Chargeback zurückbekommen haben (auch ohne nachträgliche Forderungen), und das m.E. zu Recht

Großes DANKE auf jeden Fall für die Argumente, die ich mir zurecht lege, sollte es hart auf hart kommen :) Klar, dass der RA erstmal auch nichts Verbindliches sagt, aber er schien ausgesprochen interessiert und es schadet nicht sich alle möglichen Sichtweisen anzuhören und dabei den einen oder anderen Tip mit aufzuschnappen ;) Gibts die VISA Vorschriften eigentlich nur in Englisch oder irgendwo auch ins Deutsche übersetzt?
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Großes DANKE auf jeden Fall für die Argumente, die ich mir zurecht lege, sollte es hart auf hart kommen :) Klar, dass der RA erstmal auch nichts Verbindliches sagt, aber er schien ausgesprochen interessiert und es schadet nicht sich alle möglichen Sichtweisen anzuhören und dabei den einen oder anderen Tip mit aufzuschnappen ;) Gibts die VISA Vorschriften eigentlich nur in Englisch oder irgendwo auch ins Deutsche übersetzt?
Gesunde Sichtweise!

Die Vorschriften gibt es meines Wissens nur in Englisch. Nach Auskunft von VISA haben sich alle kartenausgebenden Banken in Deutschland zur Einhaltung dieser Vorschriften verpflichtet, vertraglich ist diese Fassung also als verbindlich anzusehen.

Handelt eine Bank in dieser Angelegenheit regelwidrig oder haben Sie zumindest den Verdacht, dass dies der Fall ist (so wie hier), so können Sie selbst erstmal gegenüber Ihrer Bank nichts tun (denn es handelt sich um eine Verpflichtung der Bank gegenüber VISA). Sollte die Bank sich nach weiteren Klärungsversuchen nicht einsichtig zeigen, wäre es wohl sinnvoll, den Verdacht des regelwidrigen Verhaltens der Bank gegenüber VISA Deutschland in Frankfurt zu melden, die den Fall dann prüfen können. VISA sollte als Kreditkartenunternehmen ein Interesse daran haben, a.) Ihre Versprechungen gegenüber den VISA-Kartenbesitzern (Schutz bei nicht erbrachter Leistung) einzuhalten und b.) dass Ihre Kunden (d.h. die Banken) sich an die vereinbarten Pflichten halten (Abwicklung von Chargeback Verfahren gemäß den gültigen Vorschriften).
 
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sebik

Neues Mitglied
25.02.2019
14
0
Ich habe bezüglich der Thematik mal Visa direkt angeschrieben und folgende Antwort erhalten:



Vielen Dank für Ihre Anfrage.





Visa Karteninhaber sind bei
Verlust, Diebstahl oder Betrug durch die geltenden Haftungsregeln besonders gut
geschützt. Das sichern unsere deutschen Banken zu, die Visa Karten ausgeben.
Visa Karteninhaber genießen auch beim Online-Shopping einen besonderen Schutz:
Jeder Verbraucher, der seine Online-Einkäufe mit Visa bezahlt, ist in den
folgenden Fällen automatisch geschützt:






• wenn seine
Bestellung verloren geht



• oder wenn
seine Ware beschädigt ausgeliefert wird



• wenn z.B.
gebuchte Flugtickets nicht eingelöst werden können, weil
eine Airline vor oder während des Urlaubs in die Insolvenz
geht



• wenn er
Opfer von Online-Betrug wird






Im Fall der Insolvenz einer Airline
hat der Karteninhaber seinen Anspruch wegen einer nicht erbrachten Leistung
grundsätzlich gegen die Fluggesellschaft zu richten. Dies gilt auch für Fälle,
in denen nur ein Teil der Leistung (beispielsweise nur der Hinflug) erbracht
wurde. Wird der Schaden von der Versicherung der Airline nicht getragen, kann
er diesen Anspruch gegenüber seiner kartenausgebenden Bank geltend machen. Dann
kommt es zu einer Einzelfallprüfung durch die Bank.






Bei einer Reklamation müssen sich
die Karteninhaber immer an ihre Bank wenden, die die Visa Kreditkarte ausgibt.
Das sehen die Visa Regeln und die AGBs der Banken so vor. Der Kunde hat nur ein
Vertragsverhältnis mit seiner kartenausgebenden Bank – nie mit Visa. Die
Rückbuchung erfolgt immer durch die kartenausgebende Bank und nicht durch Visa.



Mit freundlichen Grüßen
 

sebik

Neues Mitglied
25.02.2019
14
0
Ich bin bei der IngDiba,

sie verweist auf das laufende Insolvenzverfahren, was ich abzuwarten habe....
Ich habe mehrere Mails und Briefe mit allen Argumenten von Mr. Blub (Danke dafür") an die IngDiba verfasst. Die stellen sich stur. Es kommt nur eine Standardantwort. Es wird nicht auf die Argumente eingegangen. Dem Chargeback wird nicht stattgegeben, aber jetzt kommt der Knüller. Die 4 x 15€ Germania Sitzplatzreservierungen, welche separat abgebucht wurden, sind einen Tag später per Chargeback zurück überwiesen worden.
Aber ich lasse nicht locker, zur Zeit bekommen sie täglich eine Mail, oder ein Brief oder ich versuche das Chargeback aber ich befürchte sie befassen sich gar nicht mit irgendwelchen Kundenanfragen im Detail.. Da wird einfach die Standardantwort rausgehauen und gut ist.
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Ich habe mehrere Mails und Briefe mit allen Argumenten von Mr. Blub (Danke dafür") an die IngDiba verfasst. Die stellen sich stur. Es kommt nur eine Standardantwort. Es wird nicht auf die Argumente eingegangen. Dem Chargeback wird nicht stattgegeben, aber jetzt kommt der Knüller. Die 4 x 15€ Germania Sitzplatzreservierungen, welche separat abgebucht wurden, sind einen Tag später per Chargeback zurück überwiesen worden.
Aber ich lasse nicht locker, zur Zeit bekommen sie täglich eine Mail, oder ein Brief oder ich versuche das Chargeback aber ich befürchte sie befassen sich gar nicht mit irgendwelchen Kundenanfragen im Detail.. Da wird einfach die Standardantwort rausgehauen und gut ist.
Das ist leider bei den anderen Banken ähnlich. Die Sachbearbeiter haben dieses Verhalten offenbar von ihrem Management so vorgeschrieben bekommen. Mit der sachlichen Argumentation beschäftigt sich kein Sachbearbeiter, man kriegt den Standardbrief und fertig. Man muss wohl zusehen, dass dieses Thema samt Argumentation in der Führungsebene ankommt - vorher ändert sich da garnichts im Verhalten. Wirklich ein Nachteil dieser Onlinebanken gegenüber der lokalen Bankfiliale, wo man das ganze relativ einfach vor Ort bis zum Geschäftsführer eskalieren kann.
 

melissa

Neues Mitglied
26.02.2019
3
0
Bin ebenfalls betroffen. Habe die Flüge mit meiner Mastercard Gold bezahlt. Diese läuft über die Advanzia Bank,
Hatte dort bzgl. Chargeback vor 9 Tagen per E-Mail hingeschrieben.
Gestern habe ich eine Antwort erhalten.
sie baten mich das angehangene Reklamationsformular auszufüllen. die Rechnung mit den Transaktionen von Germania (ankreuzen) und einen Nachweis der Insolvenz zurück zu senden. Natürlich direkt gemacht.
Hoffe mal, dass es was bringt. Auch wenn unsere Flüge erst im Oktober wären.
 

plemo

Neues Mitglied
19.02.2019
21
0
Diese Rückabwicklung MUSS die Bank für mich durchführen, sofern ich die erforderlichen Nachweise gemäß VISA Vorschriften vorlege (d.h. Nachweise, aus denen hervorgeht, dass die bezahlte Leistung nicht erbracht wird).

Ja, ich sehe das grundsätzlich auch so. Mindestens zwei Dinge gehen mir dabei aber noch durch den Kopf:

(1) zu 'Nachweis, dass die Leistung nicht erbracht wird': Der Flugbetrieb könnte ja evtl. teilweise wieder aufgenommen werden. Der Nachweis, dass die Leistung nicht erbracht wird, ist in dem Fall einfach die Tatsache der Insolvenz, weil dann davon auszugehen ist, dass es einen künftigen teilweisen Flugbetrieb nur durch eine neu eingestiegene Gesellschaft gibt, die die Tickets nicht anerkennt? Ist mit Letzterem sicher so zu rechnen?

(2) zu 'MUSS die Bank durchführen': Ja, vor allem das sehe ich eigentlich auch so innerhalb des ganzen Kontextes, den MrBlub meiner Meinung nach sehr gut beschrieben hat. Nur: Was heißt dieses MUSS, wenn die Bank es einfach nicht tut? Dazu:

Der Ton der comdirect wird unterdessen ablehnender:

...
Wir bedauern Ihren finanziellen Verlust und können Ihre Verärgerung gut nachvollziehen. Gerne haben wir den geschilderten Sachverhalt erneut geprüft. Nach Rücksprache mit unserem Visa-Vertragspartner hat unsere Aussage in unserem letzten Schreiben jedoch weiterhin Bestand.
Eine gewünschte Rückrechnung der Umsätze ist leider nicht möglich.
...


Wie bei einigen anderen hier auch: Es wird total gemauert. Außerdem finde ich auffällig, dass die comdirect hier versucht, als Tatsache festzuschreiben, dass ich das Geld verloren hätte. Dabei ist das ja noch lange nicht klar. Ich werde zumindest nicht aufgeben.

Nach Punkt (1) frage ich mich nur, ob ich darauf warten soll, dass der Flug im August definitiv abgesagt wird/meine Tickets nicht akzeptiert werden. Ich weiß von einem Fall damals bei AirBerlin, bei dem die comdirect den Charge Back durchgeführt hat, nachdem es eine Storno-Rechnung von AirBerlin gab.
 
Zuletzt bearbeitet:

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Nach Punkt (1) frage ich mich nur, ob ich darauf warten soll, dass der Flug im August definitiv abgesagt wird/meine Tickets nicht akzeptiert werden. Ich weiß von einem Fall damals bei AirBerlin, bei dem die comdirect den Charge Back durchgeführt hat, nachdem es eine Storno-Rechnung von AirBerlin gab.

Ich bin kein Anwalt aber kenne mich beruflich mit den Prozeduren innerhalb einer Insolvenz ganz gut aus.

Du sollst nicht warten, bis Du eine endgültige Nachricht von ST bekommst, daß Deine Tickets nicht mehr anerkannt werden sondern Du musst auf diese Nachricht warten.

Ob es in der Realität unwahrscheinlich ist, daß die Flüge durchgeführt werden, ist dabei unerheblich. Erst wenn dies sicher ist, kann man aktiv werden. Daß dies einige Banken bereits jetzt und ohne die in ihren eigenen Vorschriften stehende Bestätigung durch ST tun, wundert mich. Rechtlich sauber ist das nämlich nicht.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Eine ggf. erneute Belastung ihrer Kreditkarte (nach o.g. erfolgreichem Chargeback) durch Germania können sie sehr leicht widerrufen. Nicht mehr über die Begründung "nicht erbrachte Leistung" sondern über die Begründung "nicht autorisierte Zahlung". Das geht dann sicher auch deutlich schneller als beim ersten Mal :)

Genau dies ist mir bei der airberlin Pleite passiert. Nach erfolgreichem Chargeback (Leistung nicht erbracht) wurde der Betrag von AB 2 Wochen später wieder abgebucht. Zweites Chargeback (Zahlung nicht autorisiert) dann auch erfolgreich; allerdings war es dann dem Issuer (wirecard, topbonus KK) blöd und liess die Karte sperren und wollte mir eine neue ausstellen (dies von mir abgelehnt, da ohne topbonus keinen Sinn mehr gemacht).

Damals lief es eigentlich eher problemlos bei denen - erste Linie hat abgewimmelt, aber nach Argumenten (ala MrBlub) dann relativ schnell erfolgreich.

Übrigens TOLL wie MrBlub alles aufbereitet hat!

Es kam noch die Frage nach dem Acquirer - ja! Dieser blutet (oder auch nicht, wenn gut vorgesorgt) bei Chargebacks und kein anderer! Wenn eine Bank für ein Umternehmen den Zahlungsverkehr abwickelt und diesem ein KK-Terminal - online oder physisch - zur Verfügung stellt, dann räumt sie dem Unternehmen auch ein - je nach zu erwartenden Umsätzen - geschätztes - Risikolimit ein. Bei guter Kreditwürdigkeit und sofortiger Leistungserbringung gerne auch ohne Sicherheiten. Bei Leistungserbringung weit in der Zukunft und schlechterer Bonität - zum Teil oder ganz - mit Sicherheiten (dies kann von Cash über Real estate bis zu (anderen) Bankgarantien alles Mögliche sein).
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
(1) zu 'Nachweis, dass die Leistung nicht erbracht wird': Der Flugbetrieb könnte ja evtl. teilweise wieder aufgenommen werden. Der Nachweis, dass die Leistung nicht erbracht wird, ist in dem Fall einfach die Tatsache der Insolvenz, weil dann davon auszugehen ist, dass es einen künftigen teilweisen Flugbetrieb nur durch eine neu eingestiegene Gesellschaft gibt, die die Tickets nicht anerkennt? Ist mit Letzterem sicher so zu rechnen?
Ich bin weiterhin der Ansicht, daß man eine Storno-Mitteilung oder den Ablauf des Flugdatums ohne Beförderung oder eine generelle Aussage von Germania benötigt. Ersteres kam damals bei Airberlin und Letzteres später auch von Niki, wobei Niki bis in den Feb/März auf der Kippe war.
Als die Erklärungen jeweils vorlagen, habe ich den Claim eingereicht.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Ich bin weiterhin der Ansicht, daß man eine Storno-Mitteilung oder den Ablauf des Flugdatums ohne Beförderung oder eine generelle Aussage von Germania benötigt.

Wie ich oben schon schrieb, bist Du mit dieser Meinung rechtlich komplett auf der richtigen Seite. Dies ist erforderlich.

Nur weil die eine oder andere Bank das nicht fordert, heißt das eben nicht, daß zB die Comdirect da Probleme macht sondern die halten sich eben an ihre eigenen Regeln.
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Bin ebenfalls betroffen. Habe die Flüge mit meiner Mastercard Gold bezahlt. Diese läuft über die Advanzia Bank,
Hatte dort bzgl. Chargeback vor 9 Tagen per E-Mail hingeschrieben.
Gestern habe ich eine Antwort erhalten.
sie baten mich das angehangene Reklamationsformular auszufüllen. die Rechnung mit den Transaktionen von Germania (ankreuzen) und einen Nachweis der Insolvenz zurück zu senden. Natürlich direkt gemacht.
Hoffe mal, dass es was bringt. Auch wenn unsere Flüge erst im Oktober wären.
Na das klingt doch erstmal ganz ordentlich. Die geforderten Nachweise können Sie erbringen, damit sind die Chancen doch gut, dass es klappt?

(1) zu 'Nachweis, dass die Leistung nicht erbracht wird': Der Flugbetrieb könnte ja evtl. teilweise wieder aufgenommen werden. Der Nachweis, dass die Leistung nicht erbracht wird, ist in dem Fall einfach die Tatsache der Insolvenz, weil dann davon auszugehen ist, dass es einen künftigen teilweisen Flugbetrieb nur durch eine neu eingestiegene Gesellschaft gibt, die die Tickets nicht anerkennt? Ist mit Letzterem sicher so zu rechnen?
Nach allem, was ich bisher gelesen habe, erkennt das Kreditkartenunternehmen eine offiziell bekanntgegebene Insolvenz des Händlers als ausreichend an, um einen Chargeback für nicht erbrachte Waren/Leistungen auszulösen. Dies gilt offenbar insbesondere, wenn ein Klärungsversuch mit dem Händler gescheitert ist (warte heute seit 3 Wochen auf eine Rückmeldung von Germania).

Wie schon vorher geschrieben, ist das Chargeback-Verfahren eine Schutzleistung des Kreditkartenunternehmens (und nicht der Bank), so dass auch die Entscheidungsgewalt, ob ein Chargeback durchgeführt wird, beim Kreditkartenunternehmen und nicht der Bank liegen sollte. An dieser Stelle wird deutlich, dass das jetzige System versagt, weil die Banken trotzdem die Abwicklung hierfür durchführen sollen. Als Folge macht jede Bank (evtl. auch jeder Sachbearbeiter der Bank) was er für richtig hält.

Meine Sichtweise zu der Argumentation, die Flüge würden ja evtl. doch noch durch "Sarnierungsmaßnahmen" stattfinden, zitiere ich aus meinem vorherigen Post:
Ich persönlich habe keine Hoffnung, dass bei Germania gebuchte Flüge noch stattfinden werden. Die bereits gekauften Tickets wurden für eine Leistung seitens der Germania bezahlt. Diese Leistung wird von Germania nicht mehr erbracht, da diese insolvent ist. Selbst wenn sich also in Zukunft eine Lösung mit neuen Investoren findet, wird dies auf die Gründung einer neuen Gesellschaft hinauslaufen. Gegenüber dieser neuen Gesellschaft haben Sie keinerlei Ansprüche. Die Ansprüche von Germania Kunden gegenüber Germania gehen NICHT auf die neue Organisation über. Insofern ist ein Chargeback absolut gerechtfertigt. Bietet ihnen die neue Gesellschaft an, ihren Flug durchzuführen, würde a.) ein neues Vertragsverhältnis zwischen ihnen und der neuen Gesellschaft entstehen (hat also nichts mit ihrem Vertragsverhältnis und der geleisteten Zahlung an Germania zutun) und b.) wird dies vermutlich nicht unentgeltlich sein, sprich sie kriegen vielleicht vergünstigte Konditionen angeboten, müssen aber in jedem Fall neu bezahlen. Oder glauben Sie tatsächlich, dass die neu gegründete Gesellschaft es sich leisten kann, allen von der Insolvenz betroffenen Germania-Kunden erstmal Flüge zu schenken?
Darüber hinaus hat "mein" Abflughafen schon offiziell im Internet angekündigt, dass eine andere Fluggesellschaft rund ein Drittel der Verbindungen der insolventen Germania übernehmen wird (darunter auch mein bei Germania gebuchtes Reiseziel). Das nimmt mir ehrlich gesagt jede Hoffnung, dass ich meinen bezahlten Flug bei der Germania noch bekommen werde.

Zu dem zweiten Punkt:
(2) zu 'MUSS die Bank durchführen': Ja, vor allem das sehe ich eigentlich auch so innerhalb des ganzen Kontextes, den MrBlub meiner Meinung nach sehr gut beschrieben hat. Nur: Was heißt dieses MUSS, wenn die Bank es einfach nicht tut?
Sie selbst können, wenn ihre Bank an der Sichtweise festhält, erstmal gegenüber Ihrer Bank nichts weiter tun (denn es handelt sich um eine Verpflichtung der Bank gegenüber VISA). Sie brauchen sich also auch nicht an den Ombudsmann wenden. Das einzige, was mir dann noch sinnvoll erscheint, wäre den Verdacht des regelwidrigen Verhaltens der Bank gegenüber VISA Deutschland zu melden, die den Fall dann prüfen können. VISA sollte als Kreditkartenunternehmen ein Interesse daran haben, a.) Ihre Versprechungen gegenüber den VISA-Kartenbesitzern (Schutz bei nicht erbrachter Leistung) einzuhalten und b.) dass Ihre Kunden (d.h. die Banken) sich an die vereinbarten Pflichten halten (Abwicklung von Chargeback Verfahren gemäß den gültigen Vorschriften).

Wie ich oben schon schrieb, bist Du mit dieser Meinung rechtlich komplett auf der richtigen Seite. Dies ist erforderlich.
Nur weil die eine oder andere Bank das nicht fordert, heißt das eben nicht, daß zB die Comdirect da Probleme macht sondern die halten sich eben an ihre eigenen Regeln.
Aus insolvenzrechtlicher Sicht ist dies auch vollkommen korrekt. Ohne eine Forderungsanmeldung, keine Chance auch nur einen Cent zurückzubekommen. Blöderweise "kennt" das Chargeback-Verfahren das Insolvenzrecht in dieser expliziten Form nicht. Wie eingangs geschrieben, geht es hier um die Inanspruchnahme einer Schutzleistung des Kreditkartenunternehmens. Diese akzeptieren eine Insolvenzmeldung inkl. gescheitertem Klärungsversuch mit dem Händler zur Auslösung des Chargebacks. Machen Sie sich bewusst, dass es sich beim Chargeback Verfahren NICHT um eine einseitige Rückabwicklung des gesamten Geschäfts (d.h. die Flugbuchung bzw. den Ticketkauf) handelt, sondern vielmehr nur um eine Rückabwicklung meines Erfüllungsvorgangs mit meiner Kreditkarte (d.h. die Erfüllung meiner Zahlungspflicht gegenüber Germania).

Sollte die Germania am Ende meinen Flug doch noch fliegen, werde ich meiner Erfüllungspflicht (Ticketbezahlung) erneut nachkommen. Bis dahin ist mein Geld bei mir und Germania hat mir nachzuweisen, dass der Flug stattfindet und mein Name gemäß Ticket im Passagierverzeichnis gelistet ist (Beweislastumkehr, vgl. meinen vorherigen Post).

Man könnte die Schutzleistung durch VISA auch einmal aus einer anderen Perspektive betrachten: Der Verdacht steht im Raum, dass meine gebuchte Leistung nicht erbracht wird. Ich starte einen Klärungsversuch mit dem Händler. Antwortet der Händler nicht, ist die Situation klar. Aber selbst wenn der Händler mir antworten würde, könnte der Klärungsversuch auch dann noch als gescheitert bewertet werden, wenn der Händler mitteilt, dass er zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit sagen kann, ob mein Flug noch stattfindet oder nicht (um mal die Argumentation des Insolvenzverwalters aufzugreifen). Sie sehen also, dass selbst in einem solchen Fall die Schutzleistung greifen und die bereits geleistete Zahlung zunächst einmal rückgebucht werden könnte, bis die Klärung abgeschlossen ist (z.B. der Händler einen entsprechenden Nachweis vorliegt oder eben das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird).

Das Ganze hat m.E. mit "normalen Prozeduren innerhalb einer Insolvenz" nichts zutun, da es um eine Schutzleistung der Kreditkartenunternehmen geht. Betroffenen Kunden, die mit allen anderen Zahlungsmitteln bezahlt haben, bleibt diese Möglichkeit verwehrt. Für die gibt es tatsächlich nur die "normalen Prozedueren innerhalb einer Insolvenz".
 
Zuletzt bearbeitet:

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
offtopic
ich frage mich so langsam, wer ist MrBlub?
Da ist schon extrem viel Wissen vorhanden. Wo war das bei AB?
Ich hatte damals halt gerade nichts von AB gebucht (obwohl ich oft AB geflogen bin), sonst hätten Sie mich schon damals kennengelernt.
Ansonsten unspektakulär. Ich bin nur ein frustrierter Germania-Kunde, der ebenfalls bislang nur "Standardabsagen" seiner Bank erhalten hat, jedoch versucht, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um sein Geld noch zu retten (zum Glück habe ich mit KK bezahlt, sonst wäre die Hoffnung da bereits bei 0) und danach zur DKB wechselt :)

Sie haben über das Internet direkten Zugang zu den VISA-Vorschriften und finden in der einschlägigen Fachliteratur viele rechtliche Informationen zum Chargeback Verfahren. Auch können Sie sich an den VISA Kundenservice wenden. Mit ein bisschen Zeitaufwand und Mühe, motiviert durch die Hoffnung sein Geld retten zu können (immerhin ein fast vierstelliger Betrag), verbringt man dann schon mal die Abende damit, alle verfügbaren Informationen zu bündeln und eine Sichtweise zu entwickeln. Anhand der unterschiedlichsten Reaktionen der Banken (von sofortiger erfolgreicher Rückbuchung, über komische Argumentationen dass man Zahlungen grundsätzlich garnicht zurückholen kann, weiter zu irgendwelchen Bezügen auf die AGBs der Banken die keine Rückbuchung zulassen, bis hin zur Sichtweise sie müssen alles über das Insolvenzverfahren machen) wird einem ja hoffentlich auch ohne Fachwissen sofort klar, dass hier ein unglaubliches Ausmaß an Willkür betrieben wird. Aus diesem Grund versuche ich, mein Wissen bzw. meine Sichtweise mit anderen Kunden zu teilen, denn was interessiert es eine Bank (oder auch VISA), wenn nur ein einzelner kleiner Kunde (ich) meint, widersprechen zu müssen und sich dabei auf irgendwelche englischsprachigen VISA-Vorschriften bezieht? Meiner Erfahrung nach interessiert sich da keiner für, meine Widersprüche werden evtl. garnicht gelesen, stattdessen kriegt man immer wieder Standardbriefe als Antwort. Da ändert sich nur dann evtl. etwas daran, wenn auch andere Kunden meiner Sichtweise zustimmen und mit den selben Argumenten widersprechen. Erst dann landet das Thema nicht mehr nur beim Sachbearbeiter sondern in höheren Ebenen, wo dann hoffentlich geprüft wird, ob das angewandte Verhalten auch den Vorschriften entspricht.
 
Zuletzt bearbeitet:

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
News von Seiten des Insolvenzverwalters:
https://www.aerotelegraph.com/zwei-uebernahmeangebote-fuer-germania

Besonders interessant, zum Thema, wie wahrscheinlich es ist, dass Germania den Flugbetrieb wieder aufnimmt und die gebuchten Flüge durchführt, zitiere ich daraus:
Wienberg will erreichen, dass der Geschäftsbetrieb oder Teile davon an eine neue, insolvenzfreie Gesellschaft verkauft und an diese übertragen werden.
Eine neue Gesellschaft, wie üblich und von mir vermutet. Leider mit den entsprechenden Folgen daraus:

Germania-Kunden würden bei diesem Szenario demnach keine Ansprüche an die neue Fluglinie richten können. «Bei einer übertragenden Sanierung übernimmt der Investor nur den Geschäftsbetrieb, nicht die Verbindlichkeiten des Unternehmens», so Wienberg. «Ansprüche von Passagieren auf Beförderung oder auf Rückerstattung gestrichener Flüge bleiben nach geltendem Insolvenzrecht zwingend Teil der Insolvenzmasse.»
Jetzt endlich auch mal aussagekräftig, oder "Tacheless", von Seiten des Insolvenzverwalters:
Neue Gesellschaft = Sie können keine Ansprüche gegenüber Germania geltend machen = Sie kriegen im besten Fall vergünstigte Konditionen (im schlechtesten Fall garnichts).

Die neu gegründete Gesellschaft wird es sich kaum leisten, allen von der Insolvenz betroffenen Germania-Kunden erstmal Flüge zu schenken. Zumindest wäre mir ein solcher Fall aus der Praxis nicht bekannt.
 
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mediapla

Neues Mitglied
16.02.2019
20
0
Was sich ja genau mit der Aussage auf der Germania Seite deckt, und so wird es auch werden. Nur schade das das die Banken immer noch nicht akzeptieren wollen....
"Ob und vor allem zu welchen Konditionen Flüge im Rahmen einer eventuellen Investorenlösung durchgeführt werden, d.h. ob Germania-Kunden entsprechende Flüge ganz oder teilweise erneut bezahlen müssen, ist derzeit noch völlig offen. Dies hängt jeweils vom Investorenkonzept ab. Ansprüche von Kunden gegenüber Germania gehen bei einer Investorenlösung nicht automatisch mit über."
Danke auch noch mal an alle, die sich hier engagieren !
 

Immi

Erfahrenes Mitglied
01.01.2017
305
62
Kein Unternehmen wird Germania inkl Verbindlichkeiten übernehmen, das wäre wirtschaftlicher Selbstmord. Dann hätte man einen Haufen Schulden am Bein und dürfte für den Rest des Jahres hunderttausende ehemalige Kunden von Germania abfertigen und durch die Welt fliegen ohne daraus Einnahmen zu erzielen.
Germania bzw der Insolvenzverwalter geben aber bisher trotzdem keine rechtsverbindlichen Erklärungen zum Flugbetrieb ab bzw stellen keine Stornierungsbestätigungen aus, ich vermute da sie dadurch nur ihren Handlungsspielraum eingrenzen würden ohne irgendeinen Nutzen (für die Fluggesellschaft) zu erzielen.

Wie ich oben schon schrieb, bist Du mit dieser Meinung rechtlich komplett auf der richtigen Seite. Dies ist erforderlich.
Nur weil die eine oder andere Bank das nicht fordert, heißt das eben nicht, daß zB die Comdirect da Probleme macht sondern die halten sich eben an ihre eigenen Regeln.

Richtig, wenn eine Bank sich auf den Standpunkt stellt, dass sie den Chargeback blockiert da ja nicht 100% sichergestellt ist dass der Flug nicht doch stattfinden könnte, ist das zu akzeptieren. Denn natürlich ist bei keinem Ereignis in der Zukunft 100% sicher dass es stattfindet bzw nicht stattfindet - um solch eine absolute Sicherheit zu erhalten muss man zwangsläufig abwarten bis der Zeitpunkt vorbei ist.
Das Problem ist vielmehr, dass einige Banken - und dazu gehört die Commerzbank & Co - gar nicht behaupten man solle das Flugdatum abwarten und dann eine Bestätigung liefern dass man nicht befördert wurde, sondern stattdessen darauf verweisen man solle Forderungen bei einer Insolvenztabelle anmelden. Nur darum geht es überhaupt nicht. Ich will keine Forderungen anmelden, sondern einen Schutzzusage meine Kreditkarte nutzen,die mich neben Betrug, nicht gelieferter Ware ua auch vor einer Insolvenz des Vertragspartner absichert. Dh das Kreditkartenunternehmen soll den entstandenen Schaden ersetzen, nicht aus Nettigkeit, sondern weil dies vertraglich so vereinbart ist. Germania, eine Insolvenztabelle oder der Insolvenzverwalter kommen in diesem Konstrukt nur dahingehend vor, dass sie gehört werden um zu prüfen ob die Ansprüche gerechtfertigt sind.
Ich schlage mich deswegen auch mit comdirect herum, bzw Mitarbeitern, bei denen ich mir nicht sicher bin ob sie den Spiegeltest bestehen würden. Es kommen immer die selben Textbausteine zurück, selbst wenn diese mit den gestellten Fragen überhaupt nichts zu tun haben.
 

Roolf

Neues Mitglied
13.02.2019
17
0
Hi, bei mir gibt es ein erstes positives Feedback :

Durch meine örtliche VB hat die VR Payment eine Rückbelastung veranlasst !!!!!!

Folgender Text ist wieder sehr interessant :
Nun hat die Bank der Gegenseite in einer Bearbeitungszeit von 8 Wochen Zeit (Vorgaben der Visa/Mastercard), dieser Rückbelastung zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, so wird Ihre Bank informiert, um die Gutschrift einzuleiten, sofern noch nicht veranlasst.

Sieht also erstmal sehr gut aus für mich. Wollen mal hoffen das es auch so bleibt und die "Gegenseite" nicht widerspricht.....

....dann würde ist den Tip von Mr. Blub nehmen und die Gegenseite fragen warum die denn widersprechen, denn die sind ja nun in der Beweispflicht ;-) !
 

Kati07

Neues Mitglied
27.02.2019
3
0
Bin ebenfalls betroffen. Habe die Flüge mit meiner Mastercard Gold bezahlt. Diese läuft über die Advanzia Bank,
Hatte dort bzgl. Chargeback vor 9 Tagen per E-Mail hingeschrieben.
Gestern habe ich eine Antwort erhalten.
sie baten mich das angehangene Reklamationsformular auszufüllen. die Rechnung mit den Transaktionen von Germania (ankreuzen) und einen Nachweis der Insolvenz zurück zu senden. Natürlich direkt gemacht.
Hoffe mal, dass es was bringt. Auch wenn unsere Flüge erst im Oktober wären.
Ich bin auch bei der Advanzia und mit drei Buchungen mit insgesamt 15 Tickets. Kanaren vom 10.02 bis 17.02., gebucht im August 2018,Faro im Juni ,gebucht im September und für Oktober Beirut, gebucht im Dezember. Ich habe am 06.02. drei Reklamationsformulare eingereicht und Advanzia hat mir Freitag alles erstattet. Ich hatte übrigens vergessen, die Flugstornierung beizulegen ( hatte ja nur die für unsere Februarflüge ).
 
T

Txx

Guest
Ich lese hier raus:

DKB, AMEX, ADVANZIA, (Volksbank) +

ING, comdirect-



Eventuell kann man das so weiter führen, finde ich echt hilfreich, man erkennt gut, welche Unternehmen im Kundensinne handeln und welche nur Steine in den Weg werfen.
 
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Kati07

Neues Mitglied
27.02.2019
3
0
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Hier eine von drei Antwortmails

Ihre Mastercard Gold Reklamation bezüglich der nicht erhalten Flüge vom 11.09.2018 haben wir bearbeitet. Die Rückbelastung an die Händlerbank haben wir veranlasst und Ihrem Kartenkonto die Gutschrift erteilt.
Sollte Ihnen der Händler zwischenzeitlich eine Gutschrift erteilen, sind Sie angehalten, uns dies unverzüglich mitzuteilen.

Falls Ihre Reklamation nicht der Richtigkeit entsprechen sollte, behalten wir uns vor, nach endgültiger Aufklärung des Sachverhaltes auf Zahlung des monierten Betrages zu bestehen. Sollte es sich bei dem Betrag allerdings um eine Fehlbuchung handeln, so bleibt die Gutschrift selbstverständlich bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Advanzia Bank S.A. Kundenbetreuung
-------------------------------------------------------------------------------
Advanzia Bank S.A.
E-Mail: service@advanzia.com
Gebührenfreies Telefon (deutsches Festnetz) 0800 880 1120
Telefon (Mobilfunk oder aus anderen Ländern) +49 (0) 345 21973030
www.advanzia.com
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