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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
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Richtig, wenn eine Bank sich auf den Standpunkt stellt, dass sie den Chargeback blockiert da ja nicht 100% sichergestellt ist dass der Flug nicht doch stattfinden könnte, ist das zu akzeptieren. Denn natürlich ist bei keinem Ereignis in der Zukunft 100% sicher dass es stattfindet bzw nicht stattfindet - um solch eine absolute Sicherheit zu erhalten muss man zwangsläufig abwarten bis der Zeitpunkt vorbei ist.
Ich verstehe Ihre Sichtweise. Ich würde diese Sichtweise unterstützen, sofern es sich bei der eingeforderten Schutzleistung (Chargeback) um eine Leistung seitens der Bank handelt, dann liegt die Entscheidungsgewalt bei der Bank. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das Chargeback-Verfahren ist eine Schutzleistung des Kreditkartenunternehmens (und nicht der Bank), so dass auch die Entscheidungsgewalt, ob ein Chargeback durchgeführt wird oder nicht, beim Kreditkartenunternehmen und nicht der Bank liegen sollte. Die Bank hat sich lediglich zur Auslösung des Verfahrens verpflichtet. Aus diesem Grund vertrete ich weiterhin die Sichtweise, dass die Bank meinen Chargeback beim Kreditkartenunternehmen auslösen muss, sofern ich formal alle erforderlichen Nachweise eingereicht habe.

Folgender Text ist wieder sehr interessant: Nun hat die Bank der Gegenseite in einer Bearbeitungszeit von 8 Wochen Zeit (Vorgaben der Visa/Mastercard), dieser Rückbelastung zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, so wird Ihre Bank informiert, um die Gutschrift einzuleiten, sofern noch nicht veranlasst.

Sieht also erstmal sehr gut aus für mich. Wollen mal hoffen das es auch so bleibt und die "Gegenseite" nicht widerspricht.....

....dann würde ist den Tip von Mr. Blub nehmen und die Gegenseite fragen warum die denn widersprechen, denn die sind ja nun in der Beweispflicht ;-) !
Das schaut doch erstmal gut aus, freut mich für Sie! Wie zuvor von mir schon geschrieben, steht eine erfolge Wiedergutschrift IMMER erstmal unter dem Vorbehalt, dass der Aquisiteur entweder der Rückabwicklung nicht widerspricht ODER im Schiedsverfahren unterliegt. Die "Gegenseite" kann nicht "einfach widersprechen", sie brauchen die "Gegenseite" daher auch nicht "fragen warum sie denn widersprechen". Läuft das Chargeback Verfahren nach den gültigen Vorschriften (das setzte ich jetzt einfach mal optimistisch voraus), so muss der Aquisiteur (d.h. die Bank der Germania), sofern er widersprechen möchte, einen Nachweis darüber vorlegen, dass die ursprüngliche Belastung berechtigt war, für den konkreten Fall einer Flugleistung einen Nachweis ist, aus dem hervorgeht, dass der gebuchte und bezahlte Flug stattfindet und der Name des Passagiers gemäß Ticket im Passagierverzeichnis gelistet ist.

Ich bin auch bei der Advanzia und mit drei Buchungen mit insgesamt 15 Tickets. Kanaren vom 10.02 bis 17.02., gebucht im August 2018,Faro im Juni ,gebucht im September und für Oktober Beirut, gebucht im Dezember. Ich habe am 06.02. drei Reklamationsformulare eingereicht und Advanzia hat mir Freitag alles erstattet. Ich hatte übrigens vergessen, die Flugstornierung beizulegen ( hatte ja nur die für unsere Februarflüge ).
Freut mich! Ihre Bank handelt m.E. korrekt und nach der Sichtweise der Kreditkartenunternehmen, dass eine angemeldete Insolvenz und ein gescheiterter Klärungsversuch mit dem Händler ausreicht, um den Chargeback auszulösen. Aus diesem Grund haben Sie nicht mal eine Stornierungsbestätigung benötigt.

Ich lese hier raus:

DKB, AMEX, ADVANZIA, (Volksbank) +

ING, comdirect-

Eventuell kann man das so weiter führen, finde ich echt hilfreich, man erkennt gut, welche Unternehmen im Kundensinne handeln und welche nur Steine in den Weg werfen.
Tolle Idee! Vielleicht könnne Sie mal alle Posts hier in den Thread durcharbeiten, da waren glaube ich noch mehr Bank-Angaben. Soweit ich weiß läuft die Abwicklung bei der Barclaycard auch sehr negativ. Ein anderer Nutzer hatte auf der anderen Seite auch keine Probleme und eine schnelle Rückbuchung mit seiner MM CC (MM = Miles&More, vermute ich).
 

mediapla

Neues Mitglied
16.02.2019
20
0
Bei Kati07 hat die Bank aber auch abgewartet, ob der Flugtermin verstreicht, oder ? Kann dann ja bedeuten, das andere Banken auch noch abwarten, auch wenn uns hier logisch erscheint das die Germania so, wie damals gebucht, nie wieder fliegen wird. Dann wird wohl wieder die Frist der Reklamation entscheidend werden....
 

Roolf

Neues Mitglied
13.02.2019
17
0
Bei uns wäre der Flug Anfang April ab FMO gewesen.
Und die haben unter Vorbehalt bezahlt.
Na ja ist ja auch innerhalb der 8 Wochen Widerrufsfrist.
Könnte also noch was kommen.... Hoffen wir mal nicht!
 
A

Anonym23918

Guest
Bei Kati07 hat die Bank aber auch abgewartet, ob der Flugtermin verstreicht, oder ? Kann dann ja bedeuten, das andere Banken auch noch abwarten, auch wenn uns hier logisch erscheint das die Germania so, wie damals gebucht, nie wieder fliegen wird. Dann wird wohl wieder die Frist der Reklamation entscheidend werden....

Nicht direkt... - Sie hatte das Geld direkt für *** alle *** Flüge zurück bekommen, also auch für die, die noch "stattfinden".

Kanaren vom 10.02 bis 17.02., gebucht im August 2018,Faro im Juni ,gebucht im September und für Oktober Beirut, gebucht im Dezember. Ich habe am 06.02. drei Reklamationsformulare eingereicht und Advanzia hat mir Freitag alles erstattet. Ich hatte übrigens vergessen, die Flugstornierung beizulegen ( hatte ja nur die für unsere Februarflüge ).

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Ich lese hier raus:

DKB, AMEX, ADVANZIA, (Volksbank) +

ING, comdirect-

Eventuell kann man das so weiter führen, finde ich echt hilfreich, man erkennt gut, welche Unternehmen im Kundensinne handeln und welche nur Steine in den Weg werfen.

Also die AMEX auf + zu setzen - naja. Es gibt hier im Forum bisher zur Amex leider mehr aussagen, dass diese sich quer stellen.

Dem gegenüber steht bisher eine positive Meldung. Also ein positives Ergebnis sieht hier völlig anders aus.

Die LBB müsste man auch auf positiv setzen, dort gab es keine direkte Ablehnung, aber die Aussage man prüft es bzw. man sich nochmals melden soll, wenn die Flüge nicht stattgefunden haben.

Kurz um wie bei der DKB auch, dort gabe es bisher auch keine positive Rückmeldung - jedoch stellt auch diese sich nicht direkt quer und lehnt alles ab.
 
T

Txx

Guest
Okay sorry, AMEX hatte ich nur die Aussage gesehen, die es erstattet bekommen hat ohne Probleme. Schauen wir mal wie es weiter geht.
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Man muss dabei allerdings bedenken, dass Leute, bei denen der Chargeback auf Anhieb funktioniert hat (was ich zB von DKB Kunden uÄ erwarte), werden nicht auf die Suche nach Foren wie diesem hier gehen. Für diese Leute ist das Thema Chargeback sozusagen kein Thema. Nur Leute, bei denen es nicht klappt, kommen auf die Idee, sich zB über Google über das Thema zu informieren und Hilfe / andere Erfahrungen zu diesem Thema zu suchen. Tendenziell wird man hier also auch keine "Welle" an positiven Rückmeldungen (zB von DKB Kunden) zu lesen bekommen. Die kommen dann eher von Leuten, die hier ohnehin im Forum schon unterwegs waren und zufällig auf das Thema hier stoßen und etwas beitragen wollen. Und bei den anderen, bei denen es erst nicht und dann doch geklappt hat, ist auch die Frage, inwiefern die leute sich nochmal die Mühe machen, hier nochmal zu schreiben, nachdem sie ihr Ziel schon erreicht haben (und sich nur deswegen in diesem Forum hier angemeldet hatten)
 
Zuletzt bearbeitet:
T

Txx

Guest
Ja, aber wir haben hier den Vorteil des VFT, dass hier wohl viele Betroffene anwesend sind, was die Meldungen erhöht, da es eben um eine Airline geht und einige auch schon bei AirBerlin Erfahrungen hatten und nun schreiben.
 
M

mitschk

Guest
Hallo,

meine Frau hat heute für mastercard( sparkasse ) die telefonische Mitteilung erhalten, das auf jeden Fall gezahlt wird, soweit die Flüge , die dann im September sind, nicht durchgeführt werden. Mal schauen, ob wir da intervenieren und das Geld sofort anfordern. Es ist ja klar, dass diese Flüge eben nicht durchgeführt werden und wenn es eine neue Gesellschaft ergibt, diese die Verbindlichkeiten der alten (eben die Flüge) nicht übernehmen wird.
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
929
75
SBA
Hat jemand Erfahrung mit dem Thema bei der Santander? Frage ist interessehalber um zu planen welches in Zukunft die bevorzugte Karte für Reisebuchung sein sollte.

Hab bis jetzt aus den Diskussionen mitgenommen das DKB und LBB positiv sind aber nichts zu Santander gefunden.

Ich habe irgendwo weiter oben bereits meine Erfahrungen mit der Consorsbank Visa und einem Chargeback im Zuge der AB-Insolvenz mitgeteilt.

Zusammenfassung: Chargeback-Formular ausgedruckt, Mitteilung des OTA, dass Fluege nicht mehr stattfinden werden, beigefuegt und abgeschickt. Nach ca. 1 Woche kam die Mitteilung, dass der Fall geprueft werde und nach weiteren 3-6 Wochen hatte ich die Gutschrift auf dem Konto.
 

Germanflieger

Neues Mitglied
20.02.2019
11
0
Ich hatte heute mit der BW-Bank in anderer Sache Kontakt. Habe dabei nachgehackt warum Sie jetzt noch nicht das Chargeback auslösen, da ja die Flüge nicht mehr von Germania ausgeführt werden. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung wurde mir mitgeteilt., dass das CB erst nach nicht erfolgten Flügen bearbeitet und ausgelöst wird. Somit werde ich wohl noch bis Anfang April warten. Es gibt ja bis dahin keine Fristen, die meine Position schwächen.
 

Bretzke

Neues Mitglied
28.02.2019
3
0
Hallo, ich bin auch bei der ING und habe die gleichen Erfahrungen gemacht. Die weigern sich strikt. Ich muss die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwarten. Der Bank sind angeblich die Hände gebunden.
 

sebik

Neues Mitglied
25.02.2019
14
0
Hallo, ich bin auch bei der ING und habe die gleichen Erfahrungen gemacht. Die weigern sich strikt. Ich muss die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abwarten. Der Bank sind angeblich die Hände gebunden.

Die ING bekommt von mir täglich Post und ich mittlerweile von denen. Ich gehe denen so lange auf den Zeiger bis ich mein Geld wieder habe.

Der Insolvenzverwalter hat mittlerweile auch mitgeteilt, dass bei einer Investorenlösung die Kunden weiterhin keine Ansprüche auf Flüge oder Geld haben werden. ist auf der Germania Webseite zu finden. Damit liegt doch die von den Banken geforderte Bestätigung vom Insolvenzverwalter vor!
 

Kati07

Neues Mitglied
27.02.2019
3
0
Man muss dabei allerdings bedenken, dass Leute, bei denen der Chargeback auf Anhieb funktioniert hat (was ich zB von DKB Kunden uÄ erwarte), werden nicht auf die Suche nach Foren wie diesem hier gehen. Für diese Leute ist das Thema Chargeback sozusagen kein Thema. Nur Leute, bei denen es nicht klappt, kommen auf die Idee, sich zB über Google über das Thema zu informieren und Hilfe / andere Erfahrungen zu diesem Thema zu suchen. Tendenziell wird man hier also auch keine "Welle" an positiven Rückmeldungen (zB von DKB Kunden) zu lesen bekommen. Die kommen dann eher von Leuten, die hier ohnehin im Forum schon unterwegs waren und zufällig auf das Thema hier stoßen und etwas beitragen wollen. Und bei den anderen, bei denen es erst nicht und dann doch geklappt hat, ist auch die Frage, inwiefern die leute sich nochmal die Mühe machen, hier nochmal zu schreiben, nachdem sie ihr Ziel schon erreicht haben (und sich nur deswegen in diesem Forum hier angemeldet hatten)

Ich bin hier rein, um Euch Mut zu machen. Lt. der meisten Pressemitteilungen hat man ja null Chance. Bei mir ging es ja um fast 5000 Euro. Da wollte ich nach jedem Strohhalm greifen
 

sailo

Neues Mitglied
28.02.2019
10
0
Bei mir das selbe.

Antwort von der ING-DiBa auf die VISA CARD Rückbuchungsforderung:



Sie beanstanden, dass lhnen die Fluggesellschaft Germania einen Umsatz abgebucht hat
das können wir gut verstehen. Mit den nachfolgende Informationen unterstützen wir Sie bei ihren nächsten Schritten.
Wir dürfen im Moment nicht weiter eingreifen, helfen lhnen aber gerne später weiter.
Der Grund: Als Bank sind wir an die Regularien des Kreditkartenanbieters gebunden
dadurch sind uns zu diesem Zeitpunkt die Hande gebunden.
Bitte gehen Sie folgendermaßen vor:
1. Warten Sie, bis das Insolvenzverfahren der Germania Fluggesellschaft eröffnet ist.
Laut den öffentlichen Informationen bemüht sich der vorläufige Insolvenzverwalter
derzeit um eine Sanierungslösung und verhandelt mit möglichen lnvestoren um eine Übernahme der Fluggesellschaft.
2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens reichen Sie ihre Ansprüche schriftlich bei dem Insolvenzverwalter ein.
Sobald Sie eine schriftliche Ablehnung vom Insolvenzverwalter erhalten, können wir
im Gegensatz zu heute versuchen.
lhr Geld direkt von der Bank der Germania für Sie zurückzubekommen.
Nach Erhalt eines Ablehnungsschreibens gehen Sie bitte wie folgt vor:
Beanstanden Sie bitte erneut die Abbuchung von Germania im lnternetbanking.
Sollte dies nicht mehr möglich sein
kein Problem,
dann senden Sie uns das beigefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail zu.

Fügen Sie bitte folgende Dokumente über den Dokumentenupload hinzu:
Die Kopien lhres Schriftverkehrs mit dem Insolvenzverwalter
> Zwingend erforderlich: die Ablehnung lhrer Forderung in Kopie
Wichtig für Sie sind die Einreichungsfristen:
> lhre Beanstandung muss innerhalb von 60 Tagen nach schriftlicher
Ablehnung durch den Insolvenzverwalter erfolgen.
> Die Abbuchung des Betrags darf nicht mehr als 540 Tage zurückliegen.
Wir kümmern uns dann um lhr Anliegen.
 
T

Txx

Guest
Die ING sagt also, sie DARF aufgrund von den VISA Regulatorien nichts machen?
Unterstellt also damit, dass sich die DKB, Consorsbank etc. vertragswidrig gegenüber VISA verhalten. Klingt für mich nach ausrede, ich bezweifle, dass diese Banken die VISA Verträge verletzen.

Wie bei ApplePay, die ING braucht scheinbar für jede kundenfreundliche Entscheidung einen Shitstorm, traurig, war einst wirklich positiv gegenüber der ING eingestellt.
 
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sebik

Neues Mitglied
25.02.2019
14
0
Ich habe heute ein persönliches Schreiben der ING erhalten und fasse mal kurz zusammen:

- Die ING hat keine positive Nachricht für mich und will letztmalig auf meine Einwände eingehen
- Ich soll darauf warten bis der Flugtermin verstrichen ist, es ist lauf FAQ des Insolvenzverwalters noch völlig offen ob nicht doch der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden könnte.
- Dann wird auf die AGB der ING verwiesen, dass die ING nicht für Mängel der erworbenen Waren oder Dienstleistungen.. haftet Der Karteninhaber muss das mit dem Vertragsunternehmen selber regeln.
- Es reicht nicht aus dem Insolvenzverwalter eine Frist zu setzen und wenn sich dieser nicht meldet zu argumentieren, dass eine Klärung erfolglos war
- Die ING verlang noch mal die Bestätigung des Insolvenzverwalters, dass weder Ersatzleistungen noch Geld zurückerstattet werden
- Dann wir darauf verwiesen, dass die Visa Karte ja kostenfrei ist, und solche Leistungen wie sie die ING erbringt ja normalerweise Geld kosten. Dann Zitat: Bei den kostenlosen Kreditkarten VISA, die wir zu unserem kostenlosen Girokonto ausgeben, sind keine zusätzlichen Services enthalten.
 

mpolski

Neues Mitglied
01.03.2019
5
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Hallo,

das Chargebackverfahren bezüglich meiner im Sommer geplanten Germaniaflüge hat geklappt. Der Betrag mit meiner Mastercard bezahlten Flüge (5x) wurde mir heute wieder gutgeschrieben.
Folgende Mitteilung wurde mir gesendet:




Sehr geehrter Herr ...,

wir haben Ihre Mastercard Gold Reklamation bearbeitet.

Die Rückbelastungen an die Händlerbank haben wir veranlasst und Ihrem Kartenkonto die Gutschriften erteilt.

Falls Ihre Reklamation nicht der Richtigkeit entsprechen sollte, behalten wir uns vor, nach endgültiger Aufklärung des Sachverhaltes auf Zahlung der monierten Beträge zu bestehen.
Sollte es sich bei den Beträgen allerdings um Fehlbuchungen handeln, so bleiben die Gutschriften selbstverständlich bestehen.

 
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pegsch80

Neues Mitglied
15.02.2019
4
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Hallo. Ich habe für 2 für Mai und Juli gebuchte Germania Flüge das Cashback Verfahren bei DKB Visa per upload eingeleitet. Gestern kam Brief, dass erst nach Ablauf des flugtermins eine Rückbuchung vorgenommen wird. Es besteht also Hoffnung, allerdings muss ich da ja nun ein halbes Jahr warten. Ganz so schnell scheint es bei der DKB also nun doch nicht zu gehen
 

plemo

Neues Mitglied
19.02.2019
21
0
Aufschubsvarianten

...wenn eine Bank sich auf den Standpunkt stellt, dass sie den Chargeback blockiert da ja nicht 100% sichergestellt ist dass der Flug nicht doch stattfinden könnte, ist das zu akzeptieren. Denn natürlich ist bei keinem Ereignis in der Zukunft 100% sicher dass es stattfindet bzw nicht stattfindet - um solch eine absolute Sicherheit zu erhalten muss man zwangsläufig abwarten bis der Zeitpunkt vorbei ist.
Das Problem ist vielmehr, dass einige Banken - und dazu gehört die Commerzbank & Co - gar nicht behaupten man solle das Flugdatum abwarten und dann eine Bestätigung liefern dass man nicht befördert wurde, sondern stattdessen darauf verweisen man solle Forderungen bei einer Insolvenztabelle anmelden.

Ja, das ist leider richtig. Ich wäre auch froh, wenn die comdirect wenigstens das sagen würde (dass man das Flugdatum abzuwarten habe) - stattdessen sagt sie ja sehr wenig, außer dass ich mich an den Insolvenzverwalter wenden soll, und vor allem sagt sie auch sehr wenig zu Fristen. Nur am 6.2. hat sie sich selbst noch eine Frist von zwei Wochen gesetzt, die sie danach bis heute allerdings totschweigt. Jetzt kommt ja kaum noch eine inhaltliche Antwort auf einzelne Aspekte, außer dem negativen Ergebnis und dem Hinweis, dass man sich an den Insolvenzverwalter wenden soll.

Ob das dann wiederum heißen soll, dass man auch den ABSCHLUSS des gesamten Insolvenzverfahrens abzuwarten habe (was sehr lange sein kann), oder nur seine Ansprüche dort anmelden soll, hat die comdirect mir noch nicht explizit gesagt.



Bei der ING hingegen geht's ja schon hoch her, allerdings aus meiner Sicht etwas widersprüchlich. Ich habe hier beide Aufschubs-Varianten (Flugdatum, Insolvenzverfahren) gefunden:


1. Flugdatum:

...Schreiben der ING...:
...
- Ich soll darauf warten bis der Flugtermin verstrichen ist, ...


2. Insolvenzverfahren:

...Antwort von der ING...:


1. Warten Sie, bis das Insolvenzverfahren der Germania Fluggesellschaft eröffnet ist.
...
2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens reichen Sie ihre Ansprüche schriftlich bei dem Insolvenzverwalter ein.
Sobald Sie eine schriftliche Ablehnung vom Insolvenzverwalter erhalten, können wir im Gegensatz zu heute versuchen, Ihr Geld direkt von der Bank der Germania für Sie zurückzubekommen.
...
Wichtig für Sie sind die Einreichungsfristen:
> lhre Beanstandung muss innerhalb von 60 Tagen nach schriftlicher Ablehnung durch den Insolvenzverwalter erfolgen.
> Die Abbuchung des Betrags darf nicht mehr als 540 Tage zurückliegen. ...

Diese Variante halte ich eindeutig für die schlechtere. Denn hier könnte vor allem folgender Fallstrick drin stecken:
- Einerseits soll nach dieser Variante auf die Ablehung gewartet werden. Wenn ich den Ablauf eines Insolvenzverfahrens richtig verstehe, kann man das erst gegen Ende eines monatelangen (evtl. jahrelangen?) Verfahrens erwarten (wobei statt einer vollständigen Ablehnung vielleicht sogar ein kleiner Kleckerbetrag gezahlt werden könnte, was die Position ggüber der VISA-Issuer-Bank wiederum erschwert, da es sich um keine vollständige Ablehnung handelt; aber das größere Problem wird wohl der Faktor Zeit sein, denn: )
- Andererseits ist ein eventuelles Verstreichen von mehr als 540 Tagen seit der Buchung ein Ausschlusskriterium.
Beides zusammen führt, wenn das Insolvenzverfahren nicht ungewöhnlich schnell zum Abschluss kommen sollte, zu einer Unmöglichkeit, einen Charge Back von der ING zu bekommen.
So kann das von VISA ja wohl nicht gedacht sein (von der ING aber möglicherweise sehr wohl, ganz absichtlich? Ich möchte nichts unterstellen...).




Zwei Bemerkungen der ING, vor allem wenn man sie kombiniert betrachtet (Danke an alle, dass wir das hier können!), sind dann schon frech:

...Schreiben der ING...:
...
- Dann wird darauf verwiesen, dass die Visa Karte ja kostenfrei ist, und solche Leistungen wie sie die ING erbringt ja normalerweise Geld kosten. Dann Zitat: Bei den kostenlosen Kreditkarten VISA, die wir zu unserem kostenlosen Girokonto ausgeben, sind keine zusätzlichen Services enthalten.

Es geht ja um gar keine Zusatz-Services, sondern schlicht um die allgemeinen VISA-Regeln, wie sie für ALLE VISA-Karten gelten, weil von VISA garantiert.

Und dazu dann noch das:

...Antwort von der ING...:
...Der Grund: Als Bank sind wir an die Regularien des Kreditkartenanbieters gebunden. Dadurch sind uns zu diesem Zeitpunkt die Hände gebunden...


Es wird wohl, wie hier schon oft gesagt, nur bleiben, die Angelegnheit bei den Banken ins Bewusstsein der höheren Entscheidungsebenen zu bringen und sich bei VISA für die gleichartige Einhaltung ihrer allgemeinen Regeln durch alle Banken einzusetzen. Wir haben hier ja auch schon eine eher beschwichtigende Antwort von VISA dazu gelesen, was aber m.E. eher daran liegt, dass sich VISA ggüber einem einzelnen Endkunden nicht so weit aus dem Fenster lehnen möchte (obwohl sie das eigtl. auch können müssten), aber im Hintergrund wird es VISA - da bin ich optimistisch - schon wichtig sein, dass Ihre Issuer die Regeln einigermaßen gleich anwenden.
 
T

Txx

Guest
Hallo,
ich weiß nicht ob jemand diesen Link geteilt hat, deshalb hier nochmal:

https://www.finanztip.de/blog/was-die-germania-pleite-fuer-fluggaeste-bedeutet/

In dem Artikel wird auf die Master und Visa Card Rules hingewiesen.

Bei mir hat es mit dem Chargeback geklappt (s.o.) und ich wünsche euch viel Erfolg.


Um welche Mastercard handelt es sich bei Dir, welche Bank hat sie ausgegeben?


(Sorry für Fullquote, am Handy Zeilen löschen ist zu verbugt.)
 

McRonny

Neues Mitglied
10.02.2019
10
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Hallo Leute,

war gerade am Briefkasten, Post von Barclaycard. Keine Werbung diesmal! Barclaycard hat mir für 5 Flugtickets das Geld auf das Konto zurückgebucht. Das ganz ohne Bedingung oder Vorbehalt, nur das sie falls Erforderlich sich wieder mit mir in Verbindung setzen.
 
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T

Txx

Guest
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Vielleicht sollte man mal die Erfahrungen sammeln und bei Banken wie der ING nachfragen, ob sie sicher sind, dass sie die VISA Regulatorien richtig verstanden haben und wenn ja, wieso es andere Banken dann so viel kundenfreundlicher handhaben...