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Ich verstehe Ihre Sichtweise. Ich würde diese Sichtweise unterstützen, sofern es sich bei der eingeforderten Schutzleistung (Chargeback) um eine Leistung seitens der Bank handelt, dann liegt die Entscheidungsgewalt bei der Bank. Dies ist jedoch nicht der Fall. Das Chargeback-Verfahren ist eine Schutzleistung des Kreditkartenunternehmens (und nicht der Bank), so dass auch die Entscheidungsgewalt, ob ein Chargeback durchgeführt wird oder nicht, beim Kreditkartenunternehmen und nicht der Bank liegen sollte. Die Bank hat sich lediglich zur Auslösung des Verfahrens verpflichtet. Aus diesem Grund vertrete ich weiterhin die Sichtweise, dass die Bank meinen Chargeback beim Kreditkartenunternehmen auslösen muss, sofern ich formal alle erforderlichen Nachweise eingereicht habe.Richtig, wenn eine Bank sich auf den Standpunkt stellt, dass sie den Chargeback blockiert da ja nicht 100% sichergestellt ist dass der Flug nicht doch stattfinden könnte, ist das zu akzeptieren. Denn natürlich ist bei keinem Ereignis in der Zukunft 100% sicher dass es stattfindet bzw nicht stattfindet - um solch eine absolute Sicherheit zu erhalten muss man zwangsläufig abwarten bis der Zeitpunkt vorbei ist.
Das schaut doch erstmal gut aus, freut mich für Sie! Wie zuvor von mir schon geschrieben, steht eine erfolge Wiedergutschrift IMMER erstmal unter dem Vorbehalt, dass der Aquisiteur entweder der Rückabwicklung nicht widerspricht ODER im Schiedsverfahren unterliegt. Die "Gegenseite" kann nicht "einfach widersprechen", sie brauchen die "Gegenseite" daher auch nicht "fragen warum sie denn widersprechen". Läuft das Chargeback Verfahren nach den gültigen Vorschriften (das setzte ich jetzt einfach mal optimistisch voraus), so muss der Aquisiteur (d.h. die Bank der Germania), sofern er widersprechen möchte, einen Nachweis darüber vorlegen, dass die ursprüngliche Belastung berechtigt war, für den konkreten Fall einer Flugleistung einen Nachweis ist, aus dem hervorgeht, dass der gebuchte und bezahlte Flug stattfindet und der Name des Passagiers gemäß Ticket im Passagierverzeichnis gelistet ist.Folgender Text ist wieder sehr interessant: Nun hat die Bank der Gegenseite in einer Bearbeitungszeit von 8 Wochen Zeit (Vorgaben der Visa/Mastercard), dieser Rückbelastung zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, so wird Ihre Bank informiert, um die Gutschrift einzuleiten, sofern noch nicht veranlasst.
Sieht also erstmal sehr gut aus für mich. Wollen mal hoffen das es auch so bleibt und die "Gegenseite" nicht widerspricht.....
....dann würde ist den Tip von Mr. Blub nehmen und die Gegenseite fragen warum die denn widersprechen, denn die sind ja nun in der Beweispflicht ;-) !
Freut mich! Ihre Bank handelt m.E. korrekt und nach der Sichtweise der Kreditkartenunternehmen, dass eine angemeldete Insolvenz und ein gescheiterter Klärungsversuch mit dem Händler ausreicht, um den Chargeback auszulösen. Aus diesem Grund haben Sie nicht mal eine Stornierungsbestätigung benötigt.Ich bin auch bei der Advanzia und mit drei Buchungen mit insgesamt 15 Tickets. Kanaren vom 10.02 bis 17.02., gebucht im August 2018,Faro im Juni ,gebucht im September und für Oktober Beirut, gebucht im Dezember. Ich habe am 06.02. drei Reklamationsformulare eingereicht und Advanzia hat mir Freitag alles erstattet. Ich hatte übrigens vergessen, die Flugstornierung beizulegen ( hatte ja nur die für unsere Februarflüge ).
Tolle Idee! Vielleicht könnne Sie mal alle Posts hier in den Thread durcharbeiten, da waren glaube ich noch mehr Bank-Angaben. Soweit ich weiß läuft die Abwicklung bei der Barclaycard auch sehr negativ. Ein anderer Nutzer hatte auf der anderen Seite auch keine Probleme und eine schnelle Rückbuchung mit seiner MM CC (MM = Miles&More, vermute ich).Ich lese hier raus:
DKB, AMEX, ADVANZIA, (Volksbank) +
ING, comdirect-
Eventuell kann man das so weiter führen, finde ich echt hilfreich, man erkennt gut, welche Unternehmen im Kundensinne handeln und welche nur Steine in den Weg werfen.