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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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sebik

Neues Mitglied
25.02.2019
14
0
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Vielleicht sollte man mal die Erfahrungen sammeln und bei Banken wie der ING nachfragen, ob sie sicher sind, dass sie die VISA Regulatorien richtig verstanden haben und wenn ja, wieso es andere Banken dann so viel kundenfreundlicher handhaben...

Das habe ich schon ein paar mal bei der ING platziert. Aber das scheint die nicht wirklich zu interessieren.
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Hallo Leute,

war gerade am Briefkasten, Post von Barclaycard. Keine Werbung diesmal! Barclaycard hat mir für 5 Flugtickets das Geld auf das Konto zurückgebucht. Das ganz ohne Bedingung oder Vorbehalt, nur das sie bei falls erforderlich wieder mit mir in Verbindung setzen.
Interessant! So eine positive Erfahrung hatten wir von Barclaycard bislang nicht. Könnten Sie bitte erklären, wie der Verlauf bei ihnen war und was sie wann eingereicht / geschrieben hatten? Gab es zunächst eine Ablehnung? Wie haben sie reagiert? Mein Stand ist, dass Barclaycard eine Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter verlangt, was aktuell noch gar nicht möglich ist, da das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde. Wie konnten sie das umgehen? Wäre eine große Hilfe für die anderen Barclaycard Nutzer hier!
 
Zuletzt bearbeitet:

McRonny

Neues Mitglied
10.02.2019
10
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Hatte das ja in einigen Punkte hier bereits geschrieben, aber ich fasse das nochmal mal zusammen.

1. Hatte am 5.2.2019 innerhalb des Barclaycard Account eine Reklamation Nachricht (internes Postfach) versendet mit den Buchungen, Summen, Zeitpunkt usw. mit der Bitte um Durchführung eines CB und welche Unterladen dazu noch von mir benötigt werden.

2. Ich bekam einen Schreiben von Barclay vom 8.2. (hier im Forum schon von mir beschrieben), das sie Unterlagen wollen. Daten zu den geforderten Beträgen, Buchungsbestätigung, Klärungsschreiben mit Germania, Amtsgericht Meldung, Anmeldung beim Insolvenzverwalter.

3. habe ihnen nochmal alle Daten zukommen lassen, eine Kopie meines Schreiben an Germania (betreffs Durchführung ihrer Leistung), Der Forderung nach Meldung des Amtsgerichts, mit den Hinweis wo das in den VISA Vorschriften stehen soll, vorläufig widersprochen. Darauf hingewiesen das bis zur Eröffnung des Insolvenzliste keine Meldung beim Insol.Verw. möglich ist. Hingewiesen das andere Finanzinstitute diese Nachweise nicht benötigen. Und das sie über alle nötigen Informationen verfügen um den CB durch zuführen.

So etwa im Groben.

Barclay hatte zu keinem Zeitpunkt die Forderung abgelehnt oder erkennen lassen das es Hoffnungslos ist.


Hoffe das ich weiterhelfen konnte. Natürlich haben mir die Beiträge hier sehr dabei geholfen nicht vorzeitig auf zugeben. Ich drücke hier allen anderen die Daumen, dass die Finanzinstitute, das machen was sie sollen. Nämlich ihren Kunden zur Seite stehen und die schriftlich vereinbarten Verträge mit VISA einzuhalten.

Also auch noch mal mein Dank an die die hier Mut machen und mit fundierten Beiträgen anderen weiterhelfen.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.843
539
Man liest in diesem Forum viel Gutes über die ING, aber beim Chargeback von Germania-Tickets geht es ziemlich daneben.
Sinnvoll scheint es mir, sich als ING-Kunde bei Visa zu beschweren. Visa verweist Kunden zwar immer an die Bank, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass sie bei mehreren Kundenbeschwerden die Bank nicht kontaktieren wird.
 

AlexDo

Neues Mitglied
02.03.2019
12
0
Hallo,

das Chargebackverfahren bezüglich meiner im Sommer geplanten Germaniaflüge hat geklappt. Der Betrag mit meiner Mastercard bezahlten Flüge (5x) wurde mir heute wieder gutgeschrieben.
Folgende Mitteilung wurde mir gesendet:




Sehr geehrter Herr ...,

wir haben Ihre Mastercard Gold Reklamation bearbeitet.

Die Rückbelastungen an die Händlerbank haben wir veranlasst und Ihrem Kartenkonto die Gutschriften erteilt.

Falls Ihre Reklamation nicht der Richtigkeit entsprechen sollte, behalten wir uns vor, nach endgültiger Aufklärung des Sachverhaltes auf Zahlung der monierten Beträge zu bestehen.
Sollte es sich bei den Beträgen allerdings um Fehlbuchungen handeln, so bleiben die Gutschriften selbstverständlich bestehen.

Hallo zusammen,

ich habe gestern von Advanzia die gleiche Mail bekommen. Es freut mich natürlich, dass der Betrag gutgeschrieben wird. Was mir Sorgen macht ist nämlich, was kann man machen, wenn das Geld noch Mal abgebucht wird? Klar, dass die Transaktion wieder storniert werden kann, aber das ist auch keine Lösung.
 

Cardandfly

Erfahrenes Mitglied
14.04.2016
569
170
Nach den Berichten hier liebäugel ich mit der Advanzia, da gibts anscheinend guten Service und dieser ist auch noch gebuhrenfrei (y)
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
Eine Systemwidrigkeit in dem gesamten Chargeback-Prozeß bei Insolvenz sehe ich noch. Korrekterweise sollte das Chargeback mit einer Abtretung des Anspruchs gegen die insolvente Firma an das KK-Unternehmen/Bank/Acquirer verbunden sein. Dies ist in keinem Chargeback-Formular vorgesehen.
Sonst besteht - streng genommen - die (unwahrscheinliche) Möglichkeit, den Kaufpreis zweimal zurück zu erhalten.
 

Roolf

Neues Mitglied
13.02.2019
17
0
Und wenn danach ein Schreiben vom Inkasso kommt?

Erstmal ruhig bleiben.... und Widerspruch einlegen,
denn es hat Mr.Blub schon öfters gut erklärt...dann müssen DIE beweisen warum das Geld denen gehört (Beweißlastumkehr). Irgendwie schwer möglich wenn die Flugzeuge nicht mehr starten, oder?
 

sailo

Neues Mitglied
28.02.2019
10
0
Hat jemand Erfahrung bei einer Flugbuchung über ein Reiseportal wie Opodo.
Die sind ja nur als Vermittler tätig buchen aber den Ticketpreis über Visa ab
behalten eine kleine Vermittlergebühr (in der Rechnung einsehbar)
und geben die Buchung sowie den abgebuchten Ticketpreis an einen Zweitvermittler
wie Involatus ICC weiter. (Ticketgroßhändler?)
Der wiederum erstellt das Ticket und eine neue Rechnung.
An wen ist die Rückbuchungsforderung (Chargeback) zu stellen,
an Germania, Opodo oder ICC.
Opodo hat abgebucht.
 

McRonny

Neues Mitglied
10.02.2019
10
0
Hi,

bin heute im Spam Verzeichnis auf eine Antwort von Germania gestoßen (28.2.2019). Anscheint bezieht sich die E-Mail auf meine schriftliche Anfrage. Absender ist "Katrin Wozny".

Meine ersten beiden Fragen, ober der Flug stattfindet und nach Ersatzbeförderung wurden nicht beantwortet. Wegen der Rückerstattung wurden nur die üblichen Insolvenzverfahren-Proceduren angesprochen. Und das im Feb 2019 keine Flüge statt finden.
 

mediapla

Neues Mitglied
16.02.2019
20
0
hatte die gleiche Mail wie McRonny, nur von von "Liane". Und auf der Germania FAQ Seite steht mittlerweile das bis 10.3. nichts mehr geht an Flügen. Vermutlich wird das jetzt immer so weiter gehen, einfach den Termin paar Tage rausschieben.
""Der Flugbetrieb der Germania Fluggesellschaft mbH ist derzeit stillgelegt. Nach akueller Prognose werden Februarmindestens bis zum 10. März keine Flüge stattfinden."
So gibt man den Banken ja immer noch ein wenig Hoffnung, das sie nicht zahlen brauchen...könnte ja sein das doch noch was fliegt, irgendwann....
 

edzlid

Neues Mitglied
03.03.2019
2
0
Hallo zusammen,
zunächst erstmal vielen Dank für die vielen konstruktiven und nützlichen Beiträge in diesem Forum.
Ich bin auch von der Germania Insolvenz betroffen und habe die Tickets mit der VISA Karte der ING Diba bezahlt. Die schlechten Erfahrungen, von denen hier schon berichtet wurde, kann ich bestätigen. Obwohl ich juristischen Hintergrund habe, habe ich von der ING immer nur die schon zitierten Standard-Antworten bekommen. Ich habe mich daher bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beschwert. Als Aufsichtsbehörde der ING ist dies m.E. die richtige Anlaufstelle, die dafür zuständig ist, zu prüfen, ob sich die Banken an die Regularien halten.
Eine Antwort habe ich noch nicht erhalten. Das kann auch noch ein wenig dauern. Eine BaFin Beschwerde erschien mir aber sinnvoller, als weitere Schreiben an die Diba zu schicken, die ohnehin nur mit Muster-Textbausteinen beantwortet werden.
Ansonsten hatte ich allerdings noch keine schlechten Erfahrung mit der Diba. Daher wundere ich mich auch ein bisschen, dass sie sich hier so quer stellen...
 

melissa

Neues Mitglied
26.02.2019
3
0
Hat jemand Erfahrung bei einer Flugbuchung über ein Reiseportal wie Opodo.
Die sind ja nur als Vermittler tätig buchen aber den Ticketpreis über Visa ab
behalten eine kleine Vermittlergebühr (in der Rechnung einsehbar)
und geben die Buchung sowie den abgebuchten Ticketpreis an einen Zweitvermittler
wie Involatus ICC weiter. (Ticketgroßhändler?)
Der wiederum erstellt das Ticket und eine neue Rechnung.
An wen ist die Rückbuchungsforderung (Chargeback) zu stellen,
an Germania, Opodo oder ICC.
Opodo hat abgebucht.


An die Bank, welche Ihnen die Visa Card ausgestellt hat.
 
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Immi

Erfahrenes Mitglied
01.01.2017
305
62
Hat jemand Erfahrung bei einer Flugbuchung über ein Reiseportal wie Opodo.
Die sind ja nur als Vermittler tätig buchen aber den Ticketpreis über Visa ab behalten eine kleine Vermittlergebühr (in der Rechnung einsehbar) und geben die Buchung sowie den abgebuchten Ticketpreis an einen Zweitvermittler wie Involatus ICC weiter. (Ticketgroßhändler?) Der wiederum erstellt das Ticket und eine neue Rechnung.
An wen ist die Rückbuchungsforderung (Chargeback) zu stellen, an Germania, Opodo oder ICC. Opodo hat abgebucht.
Dies wurde im Thread bereits mehrfach besprochen, zusammengefasst da er so lange ist: Das Chargeback-Formular wird wie schon erwähnt immer an das kartenausgebende Unternehmen übermittelt, also zB deine Bank. Die Umsatzreklamation geht dann an denjenigen, der das Geld kassiert hat, laut deiner Schilderung also Opodo. Das verschlechtert die Ausgangslage leider, denn der Vermittler ist nicht insolvent, sondern quicklebendig und wird sich vermutlich gegen eine Rückbuchung wehren. Denn das würde für den Vermittler bedeuten dass er wiederum versuchen müsste das Geld von ICC, Germania oder wem auch immer zurückzuholen, was wenig aussichtsreich ist. Wenn Opodo noch so drauf ist wie früher wirst du dich also auf Widersprüche, Zahlungsaufforderungen und Inkassodrohungen gefasst machen dürfen.

bin heute im Spam Verzeichnis auf eine Antwort von Germania gestoßen (28.2.2019). Anscheint bezieht sich die E-Mail auf meine schriftliche Anfrage. Absender ist "Katrin Wozny".

Meine ersten beiden Fragen, ober der Flug stattfindet und nach Ersatzbeförderung wurden nicht beantwortet. Wegen der Rückerstattung wurden nur die üblichen Insolvenzverfahren-Proceduren angesprochen. Und das im Feb 2019 keine Flüge statt finden.

Ist dies die selbe Antwort die zB joergGreeny bereits im Beitrag #1149 veröffentlicht hat? Wäre dann eine Kopie aus den FAQ des Insolvenzverwalters, das einzige was sich ändert ist das Datum bis zu dem keine Flüge stattfinden, dies verlängert sich jeweils 1-2 Wochen weiter in die Zukunft.
Der Insolvenzverwalter sagt natürlich nicht öffentlich die Flüge für alle Zeiten ab, damit würde er dem von ihm betreuten Unternehmen nur Handlungsspielraum nehmen. Allerdings hat dieses Thema mit dem Insolvenzverwalter überhaupt nichts zu tun, Kreditkarten-Reklamationen gehen vom Karteninhaber über den Kartenherausgeber an das dahinterstehende Kreditkartenunternehmen. Der Insolvenzverwalter könnte der Reklamation am Ende dieser Kette zwar widersprechen, aber er tut dies in der Praxis nicht und könnte seinen Widerspruch auch nicht begründen.


Ich habe mich daher bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) beschwert. Als Aufsichtsbehörde der ING ist dies m.E. die richtige Anlaufstelle, die dafür zuständig ist, zu prüfen, ob sich die Banken an die Regularien halten.
Eine Antwort habe ich noch nicht erhalten. Das kann auch noch ein wenig dauern. Eine BaFin Beschwerde erschien mir aber sinnvoller, als weitere Schreiben an die Diba zu schicken, die ohnehin nur mit Muster-Textbausteinen beantwortet werden.
Bitte halte uns auf dem Laufenden. Weitere Optionen sind wie weiter vorne im Thread genannt die Ombudsstelle der privaten Banken (die genannten Banken sind dort Mitglied), die Online-Streitbeilegungsstelle der EU sowie die Verbraucherzentralen.
 
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sebik

Neues Mitglied
25.02.2019
14
0
Ich habe heute Post von der ING bekommen



mit unserem Schreiben vom ...... haben wir Ihnen alle Informationen zu dem Sachverhalt gegeben. Diesem konnten Sie entnehmen, dass ein Chargeback derzeit nicht möglich ist. Daran ändert leider auch die von Ihnen angesprochene Pressemitteilung nichts. Denn, wie schon gesagt:

Erst mit einer - konkreten - Bestätigung des Insolvenzverwalters, dass Sie weder eine Ersatzleistung, noch Ihr Geld zurückbekommen, können wir mehr für Sie tun. Bis dahin sehen die VISA Regularien für uns keine Handhabe vor. Daran kommen wir nicht vorbei.

Das ist der Stand der Dinge...
 
T

Txx

Guest
Wenn die ING so sicher ist, darf sie doch gerne mal die entsprechende Passage zitieren, aus der VISA vorgibt, diese Bestätigungen abwarten zu müssen. Dann wäre das klarer, als so schwammige Aussagen. Service geht anders.
 
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edzlid

Neues Mitglied
03.03.2019
2
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Ich habe heute Post von der ING bekommen



mit unserem Schreiben vom ...... haben wir Ihnen alle Informationen zu dem Sachverhalt gegeben. Diesem konnten Sie entnehmen, dass ein Chargeback derzeit nicht möglich ist. Daran ändert leider auch die von Ihnen angesprochene Pressemitteilung nichts. Denn, wie schon gesagt:

Erst mit einer - konkreten - Bestätigung des Insolvenzverwalters, dass Sie weder eine Ersatzleistung, noch Ihr Geld zurückbekommen, können wir mehr für Sie tun. Bis dahin sehen die VISA Regularien für uns keine Handhabe vor. Daran kommen wir nicht vorbei.

Das ist der Stand der Dinge...

Ich würde Ihnen empfehlen, sich bei der BaFin zu beschweren (siehe mein gestriger Post).
Die BaFin ist als Aufsichtsbehörde dafür zuständig zu prüfen, ob sich die Banken (hier die ING Diba) an die Regularien und Vorschriften halten.
Ich habe bereits eine Eingangsbestätigung von der BaFin erhalten, in der sie darauf hinweist, dass sie das Verhalten der Bank gegenüber beanstanden kann, sollte es nicht den Regularien entsprechen und zum Nachteil von Verbrauchern sein.
Ich denke daher, dass es durchaus einen Vorteil hat, wenn sich weitere betroffene Personen bei der BaFin beschweren.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Denoc

Guest
@ muyasamo: Meine Flüge hätten im Februar stattfinden sollen, hatte für alle vier Flüge Stornierungsschreiben von Germania erhalten.


Mittlerweile habe ich auch eine Antwort von Germania bzgl. der Rückerstattung meiner Ticketkosten erhalten (...keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung und an Insolvenzverwalter wenden...), dies stellt dann wohl den "Klärungsversuch" meinerseits dar.


Ich hatte mich nun noch vor meinem Urlaub an das Beschwerdemanagement der Commerzbank gewendet (nachdem ich in der Filiale eiskalt abgelehnt wurde), hierbei folgende Stichpunkte/themen angesprochen:
Die Seiten 688-689 der offiziellen Visarichtlinien mitgeschickt und entsprechend markiert. Nach diesen Richtlinien Anspruch auf Chargeback (näheres s.u.). "Klärungsversuch per Email" (damals noch keine Antwort von Germania erhalten) sowie die Infos des Insolvenzverwalters, die auf dessen Seite veröffentlich sind, mitgeschickt.
https://www.hww.eu/germania/

U.a. die eindeutige Passage:
"Alle Flugtickets der Germania Fluggesellschaft mbH, die auf Germania Ticketstock (246) ausgestellt wurden, sind nicht erstattbar. Eine Erstattung ist aus insolvenzrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Betroffene haben die Möglichkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden".


So, nun die (zitierte) postalische Antwort des Beschwerdemanagement der Commerzbank:

1. Hauptaussage: Das Statement von VISA sei sehr allgemein und sei nicht auf unseren Fall bezogen. Daher sei keine Berücksichtigung möglich.
Meine Ansicht: Auf S. 688 steht allgemein verfasst "unable to provide", das trifft zu, auch auf unseren Sachverhalt, das nicht explizit auf insolvente Fluggesellschaften eingegangen wird ist irrelevant, da dies mit dieser Aussage eingeschlossen wird.


Meine Frage zu der Passage auf S. 689, table 11.90...
"For a Dispute related to non-receipt of travel services from a provider who has failed, if the services are covered by a bonding authority/insurance scheme,the Issuer must attempt to obtain reimbursement from the relevant bonding authority/insurance scheme., unless the bond or insurance scheme is insufficient. If the bond or insurance scheme is insufficient, the Issuer may use information in the public domain to initiate the Dispute."
Warum wird "travel services" hier gesondert behandelt? Da es öfter vorkommt?
Wer ist mit "a bonding authority/insurance scheme" gemeint? Sinngemäß "Schuldenversicherung"? Meiner Meinung nach bedeutet dies in dem Zusammenhang nicht "Insolvenzverwalter"! Abgesehen davon wird angefügt ",unless...is insufficient". Dies trifft ja wohl auch zu, es gibt ja noch nicht einmal eine offizielle Adresse des Insolvenzverwalters, so dass ich einen Kontakt herstellen könnte.
Nachtrag, da gerade bei # 1119 von MrBlub gelesen: Denke auch, dass es sich bei "issuer" um die Bank handelt! Damit ist dieser Abschnitt eigentlich erledigt.


2. Hauptaussage:
Nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Insolvenzverwalters könne die Möglichkeit eines Chargebacks geprüft werden.
Also auch dann lediglich eine "Prüfung"...
Auf meine schriftliche Bitte den gewünschten Ablaufsplan der Commerzbank schriftlich zu erhalten nun nur die aussagenlose Formulierung "entsprechenden Bescheinigung des Insolvenzverwalters". Was soll "entsprechend" bedeuten? Des Weiteren gibt es diese Aussagen schon von "ihm" im Internet (s.o.).

Meine Meinung: Die Commerzbank möchte (aus welchen Gründen auch immer) kein Chargeback für ihre Kunden zulassen. Meiner Meinung nach absolut kundenfeindlich! Außerdem fadenscheinige und nicht zu erfüllende Anforderungen, sinngemäß " bitte mal nett den Insolvenzverwalter um gnädige Rückerstattung bitten". Die Visarichtlinien werden als "zu allgemein" betitelt.


Kennt jemand eine postalische Anschrift für Nachfragen bei VISA? Werde jetzt zunächst das Emailformular verwenden, nur wäre ein postalisches Schreiben ernstzunehmender als eine Emailantwort.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Die BaFin ist als Aufsichtsbehörde dafür zuständig zu prüfen, ob sich die Banken (hier die ING Diba) an die Regularien und Vorschriften halten.
Die BaFin ist als Aufsichtsbehörde dafür zuständig zu prüfen, ob sich die Banken (hier die ING Diba) an die gesetzlichen Regularien und Vorschriften halten.

Die Visa-Regularien dürften eben keine solchen sein, und deshalb meines Erachtens aufsichtsrechtlich irrelevant. Aber viel schaden kann der Versuch ja nicht.

Meine Frage zu der Passage auf S. 689, table 11.90...
"For a Dispute related to non-receipt of travel services from a provider who has failed, if the services are covered by a bonding authority/insurance scheme,the Issuer must attempt to obtain reimbursement from the relevant bonding authority/insurance scheme., unless the bond or insurance scheme is insufficient. If the bond or insurance scheme is insufficient, the Issuer may use information in the public domain to initiate the Dispute."
Warum wird "travel services" hier gesondert behandelt? Da es öfter vorkommt?
Wer ist mit "a bonding authority/insurance scheme" gemeint? Sinngemäß "Schuldenversicherung"?
Meines Verständnisses nach ganz klarer Verweis auf Sicherungssysteme für den „Ausfall“ von Reiseveranstaltern. Diese sind in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben - so meines Wissens auch in Deutschland bzw. laut Wikipedia der EU:

https://de.wikipedia.org/wiki/Reisepreissicherung
https://de.wikipedia.org/wiki/Reisesicherungsschein

Beachte: für Pauschalreisen! Wenn ich mich, und ich habe das irgendwann mal gelesen, richtig erinnere, dann gilt dies nicht für reine Flugleistungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Meines Verständnisses nach ganz klarer Verweis auf Sicherungssysteme für den „Ausfall“ von Reiseveranstaltern. Diese sind in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben - so meines Wissens auch in Deutschland bzw. laut Wikipedia der EU:

https://de.wikipedia.org/wiki/Reisepreissicherung
https://de.wikipedia.org/wiki/Reisesicherungsschein

Beachte: für Pauschalreisen! Wenn ich mich, und ich habe das irgendwann mal gelesen, richtig erinnere, dann gilt dies nicht für reine Flugleistungen.
Eigentlich brauchen wir darüber nicht diskutieren, denn egal was sich hinter "bonding authority/insurance scheme" konkret verbergen mag, entsteht aus diesem Absatz lediglich eine Pflicht der kartenausgebenden Bank ("the issuer") und keinerlei Pflichten des Karteninhabers ("Cardholder").

Neues aus der Presse:
http://www.spiegel.de/reise/aktuell...-wenig-hoffnung-auf-erstattung-a-1256260.html

Doch der vorläufige Insolvenzverwalter Rüdiger Wienberg macht Kunden der Airline wenig Hoffnung, dass ein möglicher neuer Investor die Ticketpreise ihrer Flüge komplett erstatten wird. "Dann würde der Investor gleich von Anfang an Verluste machen und wäre damit sicher überfordert", sagte Wienberg. Damit könnten Betroffene selbst dann auf Kosten sitzenbleiben, wenn es für die Fluggesellschaft als Unternehmen weitergeht.

:rolleyes:
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Eigentlich brauchen wir darüber nicht diskutieren, denn egal was sich hinter "bonding authority/insurance scheme" konkret verbergen mag, entsteht aus diesem Absatz lediglich eine Pflicht der kartenausgebenden Bank ("the issuer") und keinerlei Pflichten des Karteninhabers ("Cardholder").
Ja - entsprechend irrelevantes gegenüber der Bank gar nicht erst ins Spiel bringen.


1. Hauptaussage: Das Statement von VISA sei sehr allgemein und sei nicht auf unseren Fall bezogen. Daher sei keine Berücksichtigung möglich.
Meine Ansicht: Auf S. 688 steht allgemein verfasst "unable to provide", das trifft zu, auch auf unseren Sachverhalt, das nicht explizit auf insolvente Fluggesellschaften eingegangen wird ist irrelevant, da dies mit dieser Aussage eingeschlossen wird.
Dass die Aussage der Visa-Regeln "sehr allgemein" verfasst und nicht (explizit) auf den Fall bezogen ist, ist sicher korrekt.
Allerdings ist das ja wohl bewusst so, und auch irrelevant. Daraus ergibt sich gerade nicht, dass hier nicht anwendbar sei.

Und ob Germania nicht kann, weil sie nicht liquide genug sind, nicht kann, weil sie aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht dürfen, oder einfach nicht "wollen", ist auch irrelevant. Jedenfalls tun sie es nicht, obwohl der Fluggast die Leistung ja gerne abnähme. Einzig das ist zu belegen.

Ich habe noch mal in den von "MrBlub" verlinkten Visa-Richtlinien auf S. 688 nachgeguckt. Hier steht unter 11.10.2.2 folgendes:
"Before the Issuer may initiate a Dispute, the Cardholder must attempt to resolve the dispute with the Merchant or the Merchant’s liquidator, if applicable. "
So steht es dort ...fast. Auf "applicable" folgt nämlich noch die Fussnote 1. Und die besagt:

"Effective for Disputes processed on or after 13 April 2019 Does not apply to a Dispute where a travel agency using a Visa Commercial Card Virtual Account has a contractual agreement with a Lodging Merchant or Vehicle Rental Merchant that covers the terms for specified services"

Der 13. April 2019 war doch aber noch nicht?
 
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Querulant 1979

Neues Mitglied
05.03.2019
3
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Ein herzliches Hallo in die Runde. Ich lese seit geraumer Zeit mit und habe das Chargeback Verfahren bei meiner Bank veranlasst. Diese hat mein Anliegen auch bei der Kreditkartenorganisation eingereicht. Darf ich mir nun Hoffnung machen meine nicht stattfindenden Flüge doch noch erstattet zu bekommen?
 

Roolf

Neues Mitglied
13.02.2019
17
0
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Ein herzliches Hallo in die Runde. Ich lese seit geraumer Zeit mit und habe das Chargeback Verfahren bei meiner Bank veranlasst. Diese hat mein Anliegen auch bei der Kreditkartenorganisation eingereicht. Darf ich mir nun Hoffnung machen meine nicht stattfindenden Flüge doch noch erstattet zu bekommen?

Denke das dieses hier keiner sagen kann, aber um eine "grobe" Einschätzung zu geben reichen die Angaben nicht aus.
Es fehlen sehr viele grundsätzliche Info´s :
-Welche Bank
- Welches KK Unternehmen
- Wann bezahlt
- Wann sind die Flüge (gewesen)
- Notwendige Unterlagen KOMPLETT eingereicht ?
- Antworten bereits erhalten
usw.