Barclaycard hat sich gestern per Brief bei mir gemeldet. Ich hatte den Service vor ca. 10 Tagen über das Portal wegen eines ChargeBack kontaktiert. Vorgestern habe ich auch noch ein Einschreiben an Barclay gesendet.
In ihren Schreiben teilen sie mir mit das sie noch weitere Unterlagen wollen. Ein Teil kann ich liefern.
zwei Punkte sind aber erstmal noch offen.
- Nachweis der Klärung (Kopie der Korrespondenz) ?????????
- Forderungsanmeldung beim zuständigen Amtsgericht (Kopie) ???????
Darunter noch ein längerer Satz "Wir benötigen die Forderungsanmeldung durch Sie beim Insolvenzverwalter. Den Medien ist zuentnehmen .........................."
Klingt erst mal nach Beschäftigungstherapie.
Für meine Rückmeldung geben sie mir Zeit bis zum. 1.4. . Ansonsten halten sie den Fall für erledigt.
Das klingt jetzt erstmal nicht wirklich negativ, sieht aber auf dem zweiten Blick danach aus, als würde man mir als Kunden einige Hürden aufbauen. So gehe ich davon aus das noch einige Briefwechsel erfolgen. Insbesondere bei der Ankündigung mit dem Termin, alles fallen zulassen, wenn sich nichts bewegt.
Ich kann dazu ermutigen, die Bank zu wechseln .
Ein Bekannter hat mir heute erzählt, dass er vor Monaten schon bei Germania für diesen Sommer gebucht und mit Amex Gold bezahlt hat. Amex habe ihm mitgeteilt, dass ein Chargeback nicht möglich sei.
Trifft das zu? Was würdet Ihr ihm raten?
Ist man also tatsächlich besser dran, Flüge o.ä. nicht mit Amex zu bezahlen?
Welchen Banken (aus der AB und nun der Germania-Insolvenz sollten ja genaug Erfahrungen vorliegen) verhalten sich besonders kundenfreundlich, welche besonders kundenunfreundlich? Gibt's da schon eine Übersichtsliste?
Absolut korrekt, wenn sich die Bank weiter sturr stellt, ist man selbst nicht in der Position, bezüglich Chargeback seine Ansprüche gegenüber der Bank gerichtlich durchzusetzen.Sehe ich genauso. Visa ist nicht der direkte Vertragspartner des Kunden. Es gelten vor deutschen Gerichten ausschließlich die Vereinbarungen mit der eigenen Bank, nur die ist Vertragspartner und da sind die Visaregelen nicht als Vertragsgrundlage erwähnt. Die Bank verklagen funktioniert nicht.
Visa oder Mastercard würden eventuell negativ gegenüber der Bank reagieren, wenn man ihnen von der Ablehnung berichtet. Bei AB hat sich ein Manager/Vorstand (? sorry schon einige Zeit her) von Visa und/ oder Master dazu geäußert, wie die toll Rückerstatttung für die betroffenen Kunden sei.
Mein Tip ist, abzuwarten bis die Entscheider bei der Bank aufgewacht sind. Bei AB gab es am Anfang sehr viele Ablehnungen überforderter, unwissender Mitarbeiter, es haben dann aber doch noch sehr viele hier eine Erstattung gemeldet.
Hallo zusammen, bin auch ein Germania Kunde, der ca 700€ im Winde verwehen sieht. Aber vielleicht noch einekleine CB Hoffnung hat. Habe vorige Woche per Post reklamiert, hatte mit der Amazon VISA Card der LBB Anfang Januar gebucht. Heute nun kam folgende Antwort per Mail, aus der ich nicht richtig schlau werde. Wie interpretiert ihr das ?
vielen Dank für Ihre Reklamation über das Kreditkarten-Banking.
Geben Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer an, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung.
Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, bei uns nicht widerrufen. (wie soll ich denn sonst mit Krditkarte online buchen ????)
Gern versuchen wir, Ihnen bei der Klärung Ihrer Reklamation zu helfen. Ihren Einspruch leiten wir nach Ablauf
des Flugdatums zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiter und bitten Sie um etwas Geduld.(Das wäre im August, aber sowohl von Germania,
wie Check24 liegt die Information vor das kein Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht, sprich die Flüge nicht stattfinden)
Es ist denkbar, dass der Flugbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise wieder aufgenommen wird
und gebuchte Flüge durchgeführt werden. (Denkbar, na klasse - musste anderen Flug buchen un den ganzen anderen Rattenschwanz wie Ferienhaus
und angenietetes Auto zum rechtzeitigen Termin zu erreichen)
Dazu wird es laut Germania im weiteren Verlauf noch Informationen geben.
Näheres erfahren Sie unter https://www.flygermania.com/de-de/faq/ . (da steht der Flugbetrieb ist eingestellt,bla bla bla...)
Sollte dieses Szenario auf Sie zutreffen und Ihr Flug stattfinden, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung
an uns.
Sofern sich die Angelegenheit zu Ihren Gunsten klärt, schreiben wir den reklamierten Betrag Ihrem Kartenkonto
gut.( Das versteh ich am allerwenigsten!!!!)
Sollten sich neue Aspekte ergeben, informieren wir Sie.
Was soll man davon halten und wie nun weiter ? Vielleicht hat jemand einen Rat, wäre für Interpretationen dankbar. Soll ich widersprechen?
Bis August zu warten kann doch nicht Sinn der Sache sein ?
Ausserdem habe ich die Besorgnis das vielleicht im August, wenn der Flug stattfinden sollte, auf Verstreichen der Frist durch die Bank bestanden wird. Oder ist mit meinem Einspruch die Frist jetzt gewahrt ?
Das würde ich anders bewerten. Das Chargeback Verfahren ist ein Anspruch, der seitens VISA und nicht seitens der kartenausgebenden Bank gewährt wird. Insofern gelten hierfür auch die Vorschriften gemäß den Produkt- und Serviceregeln von VISA und beispielsweise keine AGBs oder Ähnliches von irgendeiner Bank. Bezüglich Fristen würde ich mich also defintiiv an die Angaben von ViSA halten.Somit bist du auf der sicheren Seite - wenn VISA ( ganz wichtig VISA ) die Gutschrift ablehnen sollte, weil eine Frist verstrichen ist, dann ist es Sache der LBB und nicht deine. Du hast wie schon oben gesagt es von der LBB schriftlich zugesagt bekommen, dass diese den Fall offen halten und nach Prüfung entsprechend weiterleiten. Dich selber kann dann keine Schuld treffen, da wie du schon selber sagtest die Einspruch rechtzeitig eingelegt hast.
Hier wäre evtl. noch zu ergänzen, daß die Flüge durch jemanden durchgeführt werden müssen (wenn sie denn noch stattfinden), der als Rechtsnachfolger von Germania gelten kann, also Übernehmer des ursprünglichen Vertrags ist. Wenn jemand anderes den Flug kulanterweise umspnst oder zu besonders günstigen Kosten durchführt, steht dennoch das volle Chargeback zu.Sorry aber der erste Satz ist verwirrend
Wenn der Flug stattfinden sollte ist die LBB raus und alles ist gut. Du bekommst ja dein Geld erst wieder wenn die Flüge *** nicht *** stattgefunden haben also nach dem Datum deiner Flüge und nicht vorher. Daher musst du dir dort keine Sorgen machen.
Das würde ich aufgrund der Germania-FAQs und der VISA-Regularien, die MrBlub bereits zitiert hat, so nicht hinnehmen."Ihren Einspruch leiten wir nach Ablauf des Flugdatums zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiter und bitten Sie um etwas Geduld."
Dieser Passus richtet sich genau darauf, dass sie bei einer nicht erbrachten Leistung immer zuerst versuchen müssen, ihre Zahlung vom Händler / Insolvenzverwalter / dessen Versicherung erstattet zu bekommen. Meine Klärungsversuche liefen diesbezüglich auch ins Leere. Aber mittlerweile gibt es auf der Germania Homepage, vermutlich aufgrund der Vielzahl an eingegangen Anfragen in diese Richtung, bereits pauschale Antworten auf der Seite "Fragen und Antworten", die so wie es scheint sowohl von Germania als auch vom Insolvenzverwalter dort platziert wurden (direkt über die Startseite erreichbar). Auf dieser Seite finden sie folgende Angaben:Erstmal danke für die ganzen Infos hier!
Ich habe noch mal in den von "MrBlub" verlinkten Visa-Richtlinien auf S. 688 nachgeguckt. Hier steht unter 11.10.2.2 folgendes:
"Before the Issuer may initiate a Dispute, the Cardholder must attempt to resolve the dispute with the Merchant or the Merchant’s liquidator, if applicable. "
Der Merchant’s liquidator ist der Insolvenzverwalter...Soll ich mich auf das "oder" berufen? Denke, dass wird schwierig, von Germania habe ich auf meine Email seit einer Woche keine Antwort erhalten, bzgl. des Insolvenzverwalters (wer ist es überhaupt ? Rüdiger Wienberg??) habe ich noch nicht mal eine Anschrift / Kontaktadresse?
Gibt es irgendwo öffentliche Infos direkt vom Insolvenzverwalter, dass keine Rückzahlung erfolgt, habe nur auf hww.eu eine allgemeine FAQ gefunden. Gibt es eine Adresse zu der man mit "Einschreiben und Rückschein" schreiben kann?
13. Ich möchte meine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Was muss ich tun?Zunächst nichts. Forderungsanmeldungen sind erst im eröffneten Insolvenzverfahren möglich, d.h. voraussichtlich ab April 2019. Hierüber und über das genaue Prozedere der Forderungsanmeldung wird der Insolvenzverwalter gesondert informieren.