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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Roolf

Neues Mitglied
13.02.2019
17
0
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Kann ich die Tips auch auf die Mastercard "übertragen". Ich denke dort sind ähnliche Bedingungen, oder? Kann ich dazu (Mastercard) irgendwo fündig werden?
Danke Euch....
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.856
557
Barclaycard hat sich gestern per Brief bei mir gemeldet. Ich hatte den Service vor ca. 10 Tagen über das Portal wegen eines ChargeBack kontaktiert. Vorgestern habe ich auch noch ein Einschreiben an Barclay gesendet.

In ihren Schreiben teilen sie mir mit das sie noch weitere Unterlagen wollen. Ein Teil kann ich liefern.

zwei Punkte sind aber erstmal noch offen.

- Nachweis der Klärung (Kopie der Korrespondenz) ?????????
- Forderungsanmeldung beim zuständigen Amtsgericht (Kopie) ???????

Darunter noch ein längerer Satz "Wir benötigen die Forderungsanmeldung durch Sie beim Insolvenzverwalter. Den Medien ist zuentnehmen .........................."

Klingt erst mal nach Beschäftigungstherapie.
Für meine Rückmeldung geben sie mir Zeit bis zum. 1.4. . Ansonsten halten sie den Fall für erledigt.


Das klingt jetzt erstmal nicht wirklich negativ, sieht aber auf dem zweiten Blick danach aus, als würde man mir als Kunden einige Hürden aufbauen. So gehe ich davon aus das noch einige Briefwechsel erfolgen. Insbesondere bei der Ankündigung mit dem Termin, alles fallen zulassen, wenn sich nichts bewegt.

Hier noch das Reklamationsformular: klick
Der Reklamationsgrund
keine Waren erhalten oder Dienstleistung nicht erbracht
fehlt natürlich. Diesen würde ich ganz frech handschriftlich als Punkt 9 in dem Kasten von Punkt 8 hinzufügen und ansonsten so vorgehen, wie von MrBlub beschrieben.
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Ich kann dazu ermutigen, die Bank zu wechseln :).

Sehe ich genauso. Visa ist nicht der direkte Vertragspartner des Kunden. Es gelten vor deutschen Gerichten ausschließlich die Vereinbarungen mit der eigenen Bank, nur die ist Vertragspartner und da sind die Visaregelen nicht als Vertragsgrundlage erwähnt. Die Bank verklagen funktioniert nicht.
Visa oder Mastercard würden eventuell negativ gegenüber der Bank reagieren, wenn man ihnen von der Ablehnung berichtet. Bei AB hat sich ein Manager/Vorstand (? sorry schon einige Zeit her) von Visa und/ oder Master dazu geäußert, wie die toll Rückerstatttung für die betroffenen Kunden sei.

Mein Tip ist, abzuwarten bis die Entscheider bei der Bank aufgewacht sind. Bei AB gab es am Anfang sehr viele Ablehnungen überforderter, unwissender Mitarbeiter, es haben dann aber doch noch sehr viele hier eine Erstattung gemeldet.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.066
6.264
Ein Bekannter hat mir heute erzählt, dass er vor Monaten schon bei Germania für diesen Sommer gebucht und mit Amex Gold bezahlt hat. Amex habe ihm mitgeteilt, dass ein Chargeback nicht möglich sei.
Trifft das zu? Was würdet Ihr ihm raten?
Ist man also tatsächlich besser dran, Flüge o.ä. nicht mit Amex zu bezahlen?
Welchen Banken (aus der AB und nun der Germania-Insolvenz sollten ja genaug Erfahrungen vorliegen) verhalten sich besonders kundenfreundlich, welche besonders kundenunfreundlich? Gibt's da schon eine Übersichtsliste?
 

vs_muc

Erfahrenes Mitglied
07.04.2017
1.910
0
MUC
Ein Bekannter hat mir heute erzählt, dass er vor Monaten schon bei Germania für diesen Sommer gebucht und mit Amex Gold bezahlt hat. Amex habe ihm mitgeteilt, dass ein Chargeback nicht möglich sei.
Trifft das zu? Was würdet Ihr ihm raten?
Ist man also tatsächlich besser dran, Flüge o.ä. nicht mit Amex zu bezahlen?
Welchen Banken (aus der AB und nun der Germania-Insolvenz sollten ja genaug Erfahrungen vorliegen) verhalten sich besonders kundenfreundlich, welche besonders kundenunfreundlich? Gibt's da schon eine Übersichtsliste?

Die DKB scheint sich um betroffene Kunden mehr zu kümmern, als es die CoBa beim Vorredner getan hat.

https://www.dkb.de/info/germania
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.796
1.220
Howard Johnson
Ich hatte bei AX Plat Hotline einen sehr kompetenten und bemühten MA am Telefon, der lachte nur hinsichtlich des CBs. Aufnahme und Bearbeitungsnummer kein Problem, eMail mit Anforderung der Unterlagen kam auch rasch danach.
Interessant: CB bis 100 Euro wird anscheinend gleich durchgewunken?!
 
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MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Sehe ich genauso. Visa ist nicht der direkte Vertragspartner des Kunden. Es gelten vor deutschen Gerichten ausschließlich die Vereinbarungen mit der eigenen Bank, nur die ist Vertragspartner und da sind die Visaregelen nicht als Vertragsgrundlage erwähnt. Die Bank verklagen funktioniert nicht.
Visa oder Mastercard würden eventuell negativ gegenüber der Bank reagieren, wenn man ihnen von der Ablehnung berichtet. Bei AB hat sich ein Manager/Vorstand (? sorry schon einige Zeit her) von Visa und/ oder Master dazu geäußert, wie die toll Rückerstatttung für die betroffenen Kunden sei.

Mein Tip ist, abzuwarten bis die Entscheider bei der Bank aufgewacht sind. Bei AB gab es am Anfang sehr viele Ablehnungen überforderter, unwissender Mitarbeiter, es haben dann aber doch noch sehr viele hier eine Erstattung gemeldet.
Absolut korrekt, wenn sich die Bank weiter sturr stellt, ist man selbst nicht in der Position, bezüglich Chargeback seine Ansprüche gegenüber der Bank gerichtlich durchzusetzen.

Allerdings sehe ich großes Potential darin, dass VISA als Kreditkartenunternehmen ein Interesse daran haben sollte,
- ihr Versprechen an Karteninhaber einzuhalten, dass Zahlungen mit VISA-Kreditkarten geschützt sind
- ihre Kunden (d.h. die kartenausgebenden Banken) ihre gültigen Vorschriften und Regeln einhalten

Die Vorgehensweise für das nächste Schreiben an die Bank wäre also:
- der Sichtweise der Bank zu widersprechen und weiterhin die Auslösung eines Chargebacks einzufordern
- die Bank nochmals darauf hinzuweisen, dass die Vorschriften und Regeln seitens VISA bezüglich der Anforderungen eines Chargebacks eindeutig und ohne Ermessungsspielraum sind und man seiner Nachweispflicht als Karteninhaber bereits vollständig nachgekommen ist
- die Bank auffordern, den Fall unter Berücksichtigung der VISA-Vorschriften nochmals von der Fachabteilung prüfen bzw. an die Führungskraft eskalieren zu lassen
- der Bank ankündigen, dass wenn Sie weiterhin nicht von ihrer Sichtweise abrückt, dass der Karteninhaber weitere Nachweise zur Auslösung des Chargebacks einbringen muss, die nicht konform mit den VISA-Vorschriften sind (z.B. Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter), man diesen Fall zur Prüfung auf Regelkonformität beim Beschwerdemanagement von VISA Deutschland einreichen wird

Am Ende bearbeiten ganz normale Mitarbeiter diese Fälle. Die suchen sich nicht aus, wie sie sich verhalten. Die haben von ihrem Management ein gewisses Verhalten vorgegeben bekommen.
Ziel muss es daher sein, diesen Entscheidungsträgern deutlich zu machen, dass ihr aktuell vorgegebenes Verhalten gegen die gültigen VISA-Vorschriften verstößt.
Daher muss VISA auf dieses Verhalten aufmerksam gemacht werden, die dann hoffentlich in Eigeninteresse (aus o.g. Gründen) aktiv werden.
 
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mediapla

Neues Mitglied
16.02.2019
20
0
Hallo zusammen, bin auch ein Germania Kunde, der ca 700€ im Winde verwehen sieht. Aber vielleicht noch einekleine CB Hoffnung hat. Habe vorige Woche per Post reklamiert, hatte mit der Amazon VISA Card der LBB Anfang Januar gebucht. Heute nun kam folgende Antwort per Mail, aus der ich nicht richtig schlau werde. Wie interpretiert ihr das ?

vielen Dank für Ihre Reklamation über das Kreditkarten-Banking.

Geben Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer an, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung.

Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, bei uns nicht widerrufen. (wie soll ich denn sonst mit Krditkarte online buchen ????)

Gern versuchen wir, Ihnen bei der Klärung Ihrer Reklamation zu helfen. Ihren Einspruch leiten wir nach Ablauf
des Flugdatums zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiter und bitten Sie um etwas Geduld.(Das wäre im August, aber sowohl von Germania,
wie Check24 liegt die Information vor das kein Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht, sprich die Flüge nicht stattfinden)


Es ist denkbar, dass der Flugbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise wieder aufgenommen wird
und gebuchte Flüge durchgeführt werden. (Denkbar, na klasse - musste anderen Flug buchen un den ganzen anderen Rattenschwanz wie Ferienhaus
und angenietetes Auto zum rechtzeitigen Termin zu erreichen)


Dazu wird es laut Germania im weiteren Verlauf noch Informationen geben.

Näheres erfahren Sie unter https://www.flygermania.com/de-de/faq/ . (da steht der Flugbetrieb ist eingestellt,bla bla bla...)

Sollte dieses Szenario auf Sie zutreffen und Ihr Flug stattfinden, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung
an uns.

Sofern sich die Angelegenheit zu Ihren Gunsten klärt, schreiben wir den reklamierten Betrag Ihrem Kartenkonto
gut.( Das versteh ich am allerwenigsten!!!!)

Sollten sich neue Aspekte ergeben, informieren wir Sie.

Was soll man davon halten und wie nun weiter ? Vielleicht hat jemand einen Rat, wäre für Interpretationen dankbar. Soll ich widersprechen?
Bis August zu warten kann doch nicht Sinn der Sache sein ?
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.658
764
Aktuell sind nur die Flüge für Februar gestrichen.
Eventuell wird ja im März wieder geflogen und dein Flug findet statt.
Die Gesellschaft ist noch nicht abgewickelt.

Klar, unwahrscheinlich, aber für die KK Gesellschaft natürlich sonst auch ein Risiko wenn sie jetzt erstatten und dann doch ausgeführt wird.
 
A

Anonym23918

Guest
@mediapla

Da ich selber bei der LBB bin, werde ich wohl heute / die Tage auch genau diese Informationen per Mail bekommen. Also ich verstehe aus deiner Mail folgendes:

1. Richtig. Was die LBB damit meint, ist das Sie VERBINDLICH die Zahlung ausführen. Also im Sinne von wir leiten die Zahlung direkt weiter ohne da nochmal die Zahlung zu prüfen etc. - Ein Wiederruf wie gesagt ist so direkt nicht möglich wie bei einer Lastschrift wo man sagt neee, dass war ich nicht holt die Kohle zurück. Bei einer Kreditkarte wird dann der Sachverhalt geprüft und dann wiederum gutgeschrieben. Kurz um du bekommst dein Geld zwar an sich wieder aber nicht in Form eines Widerrufs wie bei einer Bank, sonst erst nach Prüfung und Klärung des Sachverhaltes. Einer Bank ist es scheiß egal ob die Zahlung berechtigt war oder nicht - wenn du zurück buchst darfst du dich um den Rest selber kümmern. Bei Kreditkarten MUSS die Bank aktiv werden und alles prüfen. Die Aussage ist so gesehen richtig.

2. und 3. Die LBB will sich halt absichern, dass die Flüge nicht doch stattfinden bzw. etwas erstatten und man dann doch den Flug nutzen kann etc. das ist einfach nur eine Absicherung der LBB. Desweiteren gehen einzelne Meldung aktuell in die Richtung, dass die "guten" Strecken erhalten bleiben soll. Wenn man nun als genau auf so einer Strecke sitzt bzw. gebucht hat, dann stehen die Chancen nicht schlecht, dass ggf. die Tickets doch übernommen werden vom dann eventuellen neuen Inhaber.

Ich greife hier mal auf die Aussage in den FAQ des Verwalters zurück:

"Ob und vor allem zu welchen Konditionen Flüge im Rahmen einer eventuellen Investorenlösung durchgeführt werden, d.h. ob Germania-Kunden entsprechende Flüge ganz oder teilweise erneut bezahlen müssen, ist derzeit noch völlig offen. Dies hängt jeweils vom Investorenkonzept ab."

Ergo derzeitig noch alles offen...

4. Die letzten FAQs mit dem Auszug von oben findest du hier:

https://www.hww.eu/germania/

Die LBB beruft sich mehr oder weniger in der Mail genau auf das.

5. Der Satz ist etwas unglücklich formuliert. Wenn der Flug nicht stattfindet und VISA / die Versicherung von VISA einspringt, dann bekommst du dein Geld wieder gutgeschrieben. Oder um es anzusagen, ist deine Reklamation erfolgreich, dann bekommst du das Geld wieder.

---------------

Ich selber habe für Ende Oktober - Anfang November gebucht und warte derzeitig noch ab. Die letzten Meldungen sagen derzeitig unter anderen folgendes:

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Rund-30-Interessenten-fuer-insolvente-Germania-article20858835.html

"Wichtig sei aber, dass die Airline während der Investorensuche weiter betriebsbereit gehalten werden könne. "Es liegt auf der Hand, dass die Chancen auf eine Wiederaufnahme des Flugbetriebs mit der Zeit nicht besser werden", betonte der vorläufige Insolvenzverwalter. Die Verhandlungen liefen deshalb "mit Hochdruck". "

Es sollte sich als entsprechend schnell klären. Ich selber würde noch etwas die Füße stillhalten und erstmal nichts machen.

Immerhin lässt die LBB den Fall offen und wartet ab ( nach dem Flug - Datum ) - meiner Meinung nach hätte Sie die Forderung auch direkt ablehnen können.
 
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MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Hallo zusammen, bin auch ein Germania Kunde, der ca 700€ im Winde verwehen sieht. Aber vielleicht noch einekleine CB Hoffnung hat. Habe vorige Woche per Post reklamiert, hatte mit der Amazon VISA Card der LBB Anfang Januar gebucht. Heute nun kam folgende Antwort per Mail, aus der ich nicht richtig schlau werde. Wie interpretiert ihr das ?

vielen Dank für Ihre Reklamation über das Kreditkarten-Banking.

Geben Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer an, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung.

Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, bei uns nicht widerrufen. (wie soll ich denn sonst mit Krditkarte online buchen ????)

Gern versuchen wir, Ihnen bei der Klärung Ihrer Reklamation zu helfen. Ihren Einspruch leiten wir nach Ablauf
des Flugdatums zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiter und bitten Sie um etwas Geduld.(Das wäre im August, aber sowohl von Germania,
wie Check24 liegt die Information vor das kein Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht, sprich die Flüge nicht stattfinden)


Es ist denkbar, dass der Flugbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise wieder aufgenommen wird
und gebuchte Flüge durchgeführt werden. (Denkbar, na klasse - musste anderen Flug buchen un den ganzen anderen Rattenschwanz wie Ferienhaus
und angenietetes Auto zum rechtzeitigen Termin zu erreichen)


Dazu wird es laut Germania im weiteren Verlauf noch Informationen geben.

Näheres erfahren Sie unter https://www.flygermania.com/de-de/faq/ . (da steht der Flugbetrieb ist eingestellt,bla bla bla...)

Sollte dieses Szenario auf Sie zutreffen und Ihr Flug stattfinden, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung
an uns.

Sofern sich die Angelegenheit zu Ihren Gunsten klärt, schreiben wir den reklamierten Betrag Ihrem Kartenkonto
gut.( Das versteh ich am allerwenigsten!!!!)

Sollten sich neue Aspekte ergeben, informieren wir Sie.

Was soll man davon halten und wie nun weiter ? Vielleicht hat jemand einen Rat, wäre für Interpretationen dankbar. Soll ich widersprechen?
Bis August zu warten kann doch nicht Sinn der Sache sein ?

Bleiben Sie hartnäckig. Widersprechen Sie schriftlich der Sichtweise und argumentieren Sie, dass sich die kartenausgebende Bank als Kunde von VISA an die gültigen Vorschriften bzw. Produkt- und Serviceregeln von VISA zu halten hat. Gemäß dieser Vorschriften gibt es für den vorliegenden Fall grundsätzlich die Möglichkeit, ein sog. Chargeback Verfahren aufgrund einer nicht erbrachten Leistung auszulösen. Hierzu bestehen sowohl Rechte und Pflichten des Karteninhabers als auch Rechte und Pflichten der kartenausgebenden Bank. Sie kommen Ihren Pflichten vollständig nach, in dem Sie Ihrer Bank folgende Unterlagen beilegen:

- Ein Brief, aus dem Ihr vollständiger Name und Kreditkartennummer (wie auf Kreditkarte), die strittige Transaktion (Händler + Betrag) sowie Ihr Reklamationsgrund bzw. ihre Forderung nach einer "Rückbuchung aufgrund nicht erbrachter Leistung" hervorgeht (i.d.R. gibt es hierzu "Reklamationsformulare" seitens der Banken - gerne auch in abgespeckter Form, um Ihnen das Leben schwer zu machen. Rechtlich gesehen reicht aber auch ein eigenes erstellter und von Ihnen unterschriebener Brief aus)

- Eine Beschreibung des fehlgeschlagenen Klärungsversuchs mit Germania. Hier genügt es, wenn Sie Angaben dazu machen, dass Sie versucht haben, Germania zu erreichen (z.B. über die offizielle Telefonnummer oder das Webformular des Service Centers) und keinen erreichen konnten bzw. keine Rückmeldung erhalten haben - der Klärungsversuch also gescheitert ist.

- Ein Nachweis über die nicht erbrachte Leistung von Germania. Hier eignet sich z.B. eine Kopie Ihrer Buchungsbestätigung

- Ein Nachweis darüber, dass keine Flüge mehr stattfinden sowie keine Ersatzbeforderung und Kostenerstattung durch Germania geleistet wird. Zu all diesen 3 Punkten finden Sie offizielle Angaben auf der Germania Insolvenzmeldung und FAQs. Es reicht, wenn Sie dies auszugsweise zitieren, z.B. insbesondere finden Sie in den FAQs folgende offizielle Stellungnahmen, die aussagekrätig und eindeutig sind:

"Wird der Flugbetrieb von Germania weitergeführt?"
--> "Der Flugbetrieb der Germania Fluggesellschaft mbH (IATA Code ST) ist seit dem 05.02.2019 eingestellt."

"Habe ich Anspruch auf Ersatzbeförderung für meinen gebuchten Germania-Flug?"
--> "Passagiere, die ihre Tickets direkt bei Germania gebucht haben, haben nach geltendem Recht keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung."

"Erfolgt eine Erstattung für bereits gekaufte, bezahlte und ausgestellte Flugtickets?"
--> "Alle Flugtickets der Germania Fluggesellschaft mbH, die auf Germania Ticketstock (246) ausgestellt wurden, sind nicht erstattbar."

Mit diesen Unterlagen bzw. Angaben haben Sie ihre Pflichten zur Auslösung des VISA Chargeback Verfahrens vollumfänglich erfüllt. Bestehen Sie darauf, dass die Bank Ihrer Pflicht zur Auslösung des Chargebacks unverzüglich nachkommt.

Ich persönlich habe keine Hoffnung, dass bei Germania gebuchte Flüge noch stattfinden werden. Die bereits gekauften Tickets wurden für eine Leistung seitens der Germania bezahlt. Diese Leistung wird von Germania nicht mehr erbracht, da diese insolvent ist. Selbst wenn sich also in Zukunft eine Lösung mit neuen Investoren findet, wird dies auf die Gründung einer neuen Gesellschaft hinauslaufen. Gegenüber dieser neuen Gesellschaft haben Sie keinerlei Ansprüche. Die Ansprüche von Germania Kunden gegenüber Germania gehen NICHT auf die neue Organisation über. Insofern ist ein Chargeback absolut gerechtfertigt. Bietet ihnen die neue Gesellschaft an, ihren Flug durchzuführen, würde a.) ein neues Vertragsverhältnis zwischen ihnen und der neuen Gesellschaft entstehen (hat also nichts mit ihrem Vertragsverhältnis und der geleisteten Zahlung an Germania zutun) und b.) wird dies vermutlich nicht unentgeltlich sein, sprich sie kriegen vielleicht vergünstigte Konditionen angeboten, müssen aber in jedem Fall neu bezahlen. Oder glauben Sie tatsächlich, dass die neu gegründete Gesellschaft es sich leisten kann, allen von der Insolvenz betroffenen Germania-Kunden erstmal Flüge zu schenken?
 
Zuletzt bearbeitet:

mediapla

Neues Mitglied
16.02.2019
20
0
Danke erst mal für die Antworten. Sicher verstehe ich die BAnk irgendwie, das sie abwarten will, ob nicht noch geplante Flüge durchgeführt werden. Andererseits bin ich auch der Meinung, das ich einen Vertrag mit der Germania habe und sich mein Anspruch auf diese Gesellschaft bezieht und nicht auf irgendeine Neugründung oder was auch immer. Ausserdem habe ich die Besorgnis das vielleicht im August, wenn der Flug stattfinden sollte, auf Verstreichen der Frist durch die Bank bestanden wird. Oder ist mit meinem Einspruch die Frist jetzt gewahrt ? Vieles ist für mich hier Neuland, da ich bisher kaum Kreditkarten in Anspruch nahm. Aberkampflos will ich die 700 Flocken auch nicht hergeben. Werde wahrscheinlich auf Nummer sicher gehen und wie MrBlub geschrieben, bei der LBB noch mal nachhaken - danke auch für die Anregungen dazu.
 
A

Anonym23918

Guest
Ausserdem habe ich die Besorgnis das vielleicht im August, wenn der Flug stattfinden sollte, auf Verstreichen der Frist durch die Bank bestanden wird. Oder ist mit meinem Einspruch die Frist jetzt gewahrt ?

Sorry aber der erste Satz ist verwirrend :confused:

Wenn der Flug stattfinden sollte ist die LBB raus und alles ist gut. Du bekommst ja dein Geld erst wieder wenn die Flüge *** nicht *** stattgefunden haben also nach dem Datum deiner Flüge und nicht vorher. Daher musst du dir dort keine Sorgen machen.

Wenn du es jedoch so meinst, wie man es im zweiten Ansatz denken könnte, also das die Forderung derzeitig "nicht" begründet ist und im August die Frist abgelaufen ist, dann würde ich auch hier auch sagen nein.

Du hast es von der LBB schriftlich:

"Ihren Einspruch leiten wir nach Ablauf des Flugdatums zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiter und bitten Sie um etwas Geduld."

Somit bist du auf der sicheren Seite - wenn VISA ( ganz wichtig VISA ) die Gutschrift ablehnen sollte, weil eine Frist verstrichen ist, dann ist es Sache der LBB und nicht deine. Du hast wie schon oben gesagt es von der LBB schriftlich zugesagt bekommen, dass diese den Fall offen halten und nach Prüfung entsprechend weiterleiten. Dich selber kann dann keine Schuld treffen, da wie du schon selber sagtest die Einspruch rechtzeitig eingelegt hast.
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Somit bist du auf der sicheren Seite - wenn VISA ( ganz wichtig VISA ) die Gutschrift ablehnen sollte, weil eine Frist verstrichen ist, dann ist es Sache der LBB und nicht deine. Du hast wie schon oben gesagt es von der LBB schriftlich zugesagt bekommen, dass diese den Fall offen halten und nach Prüfung entsprechend weiterleiten. Dich selber kann dann keine Schuld treffen, da wie du schon selber sagtest die Einspruch rechtzeitig eingelegt hast.
Das würde ich anders bewerten. Das Chargeback Verfahren ist ein Anspruch, der seitens VISA und nicht seitens der kartenausgebenden Bank gewährt wird. Insofern gelten hierfür auch die Vorschriften gemäß den Produkt- und Serviceregeln von VISA und beispielsweise keine AGBs oder Ähnliches von irgendeiner Bank. Bezüglich Fristen würde ich mich also defintiiv an die Angaben von ViSA halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.221
909
Sorry aber der erste Satz ist verwirrend :confused:

Wenn der Flug stattfinden sollte ist die LBB raus und alles ist gut. Du bekommst ja dein Geld erst wieder wenn die Flüge *** nicht *** stattgefunden haben also nach dem Datum deiner Flüge und nicht vorher. Daher musst du dir dort keine Sorgen machen.
Hier wäre evtl. noch zu ergänzen, daß die Flüge durch jemanden durchgeführt werden müssen (wenn sie denn noch stattfinden), der als Rechtsnachfolger von Germania gelten kann, also Übernehmer des ursprünglichen Vertrags ist. Wenn jemand anderes den Flug kulanterweise umspnst oder zu besonders günstigen Kosten durchführt, steht dennoch das volle Chargeback zu.
 

mediapla

Neues Mitglied
16.02.2019
20
0
Eigentlich sagt die Aussage auf der Germania Seite auch schon alles aus:
Ob und vor allem zu welchen Konditionen Flüge im Rahmen einer eventuellen Investorenlösung durchgeführt werden, d.h. ob Germania-Kunden entsprechende Flüge ganz oder teilweise erneut bezahlen müssen, ist derzeit noch völlig offen. Dies hängt jeweils vom Investorenkonzept ab. Ansprüche von Kunden gegenüber Germania gehen im Falle einer Investorenlösung nicht automatisch mit über. Also brauch ich auch nicht warten bis der Flug vielleicht doch von jemand anderem durchgeführt werden sollte. Hab eh keinen Anspruch....
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.856
557
"Ihren Einspruch leiten wir nach Ablauf des Flugdatums zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiter und bitten Sie um etwas Geduld."
Das würde ich aufgrund der Germania-FAQs und der VISA-Regularien, die MrBlub bereits zitiert hat, so nicht hinnehmen.
 
D

Denoc

Guest
Erstmal danke für die ganzen Infos hier!

Ich habe noch mal in den von "MrBlub" verlinkten Visa-Richtlinien auf S. 688 nachgeguckt. Hier steht unter 11.10.2.2 folgendes:
"Before the Issuer may initiate a Dispute, the Cardholder must attempt to resolve the dispute with the Merchant or the Merchant’s liquidator, if applicable. "
Der Merchant’s liquidator ist der Insolvenzverwalter...Soll ich mich auf das "oder" berufen? Denke, dass wird schwierig, von Germania habe ich auf meine Email seit einer Woche keine Antwort erhalten, bzgl. des Insolvenzverwalters (wer ist es überhaupt ? Rüdiger Wienberg??) habe ich noch nicht mal eine Anschrift / Kontaktadresse?


Gibt es irgendwo öffentliche Infos direkt vom Insolvenzverwalter, dass keine Rückzahlung erfolgt, habe nur auf hww.eu eine allgemeine FAQ gefunden. Gibt es eine Adresse zu der man mit "Einschreiben und Rückschein" schreiben kann?
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Erstmal danke für die ganzen Infos hier!

Ich habe noch mal in den von "MrBlub" verlinkten Visa-Richtlinien auf S. 688 nachgeguckt. Hier steht unter 11.10.2.2 folgendes:
"Before the Issuer may initiate a Dispute, the Cardholder must attempt to resolve the dispute with the Merchant or the Merchant’s liquidator, if applicable. "
Der Merchant’s liquidator ist der Insolvenzverwalter...Soll ich mich auf das "oder" berufen? Denke, dass wird schwierig, von Germania habe ich auf meine Email seit einer Woche keine Antwort erhalten, bzgl. des Insolvenzverwalters (wer ist es überhaupt ? Rüdiger Wienberg??) habe ich noch nicht mal eine Anschrift / Kontaktadresse?


Gibt es irgendwo öffentliche Infos direkt vom Insolvenzverwalter, dass keine Rückzahlung erfolgt, habe nur auf hww.eu eine allgemeine FAQ gefunden. Gibt es eine Adresse zu der man mit "Einschreiben und Rückschein" schreiben kann?
Dieser Passus richtet sich genau darauf, dass sie bei einer nicht erbrachten Leistung immer zuerst versuchen müssen, ihre Zahlung vom Händler / Insolvenzverwalter / dessen Versicherung erstattet zu bekommen. Meine Klärungsversuche liefen diesbezüglich auch ins Leere. Aber mittlerweile gibt es auf der Germania Homepage, vermutlich aufgrund der Vielzahl an eingegangen Anfragen in diese Richtung, bereits pauschale Antworten auf der Seite "Fragen und Antworten", die so wie es scheint sowohl von Germania als auch vom Insolvenzverwalter dort platziert wurden (direkt über die Startseite erreichbar). Auf dieser Seite finden sie folgende Angaben:

"Wird der Flugbetrieb von Germania weitergeführt?"
--> "Der Flugbetrieb der Germania Fluggesellschaft mbH (IATA Code ST) ist seit dem 05.02.2019 eingestellt."

"Habe ich Anspruch auf Ersatzbeförderung für meinen gebuchten Germania-Flug?"
--> "Passagiere, die ihre Tickets direkt bei Germania gebucht haben, haben nach geltendem Recht keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung."

"Erfolgt eine Erstattung für bereits gekaufte, bezahlte und ausgestellte Flugtickets?"
--> "Alle Flugtickets der Germania Fluggesellschaft mbH, die auf Germania Ticketstock (246) ausgestellt wurden, sind nicht erstattbar."

Aus diesen Angaben geht hervor, dass sie für ihre bezahlten Leistungen keine Ersatzbeförderung und keine Erstattung erhalten. Sie können also entweder auf das Insolvenzverfahren warten (und dabei am Ende vermutlich leer ausgehen) oder versuchen, ihr Recht auf einen Chargeback durchzusetzen.

Eine individuelle Kontaktaufnahme zu Germania oder auch dem Insolvenzverwalter kann man sich wohl sparen. Vielleicht haben Sie Glück und der Insolvenzverwalter macht sich tatsächlich die Arbeit, ihnen individuell zu antworten. Er würde ihnen aber wohl auch nur nochmal bestätigen, dass sie keine Erstattung erhalten und ihre Ansprüche ggf. im Insolvenzverfahren anmelden können. Wie da die Aussichten auf Erfolg sind, etwas von seinem Geld wieder zu erhalten, können Sie ja mal googlen :)
 

plemo

Neues Mitglied
19.02.2019
21
0
Bei mir auch das comdirect-Problem :(

Habe im Oktber 2018 gebucht für August 2019.

Daraufhin habe ich gleich Anfang Februar das Charge-Back-Formular der comdirect ausgefüllt.
=> (1) Erste Antwort von comdirect: Erst einmal Insolvenzverwaltung kontaktieren - und wenn das nichts bringt, bis in spätestens 14 Tagen wieder bei comdirect reklamieren, da sie sonst davon ausgehen würden, es habe sich erledigt (Echt?)

Kontakt zur Insolvenzverealtung blieb - wie erwartet - unbeantwortet.

Also wie verlangt gestern, zwei Wochen später, wieder bei comdirect gemeldet mit meinem Schreiben an Insolvenzverwaltung in der Anlage (!).
=> (2) comdirect antwortet heute, man habe mir ja schon beim letzten Mal mitgeteilt, ich solle mich an die Insolvenzverwaltung wenden. Punkt. Dazu, dass ich das ja wie verlangt getan habe und mich nun an die von der comdirect gesetzte Frist halten möchte, kein Wort.

Das finde ich schon komisch. Bei der ersten Antwort hielt ich das noch für Entgegenkommen, auch diese kurze Frist von 2 Wochen, da der comdirect ja wohl klar sein muss, dass es so schnell keine Klärung mit der Insolvenzverwaltung geben kann - daher dachte ich, mit der kurzen Frist möchte die comdirect schnell auf eine gute Lösung für den Kunden hinaus, indem sie ein unbeantwortetes Schreiben an die Insolvenzverwaltung als gescheiterten Klärungsversuch interpretieren würde. Aber da habe ich mich wohl zu früh gefreut. Jetzt läuft es wohl eher auf ein In-die-Länge-Ziehen hinaus. Hoffentlich bleibt es dabei nicht für immer und am Ende müssen wir hier feststellen, dass Kunden der comdirect ihr Geld leider nicht zurückbekommen haben...
 
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Reaktionen: Nadine82 und Immi

plemo

Neues Mitglied
19.02.2019
21
0
Auf jeden Fall schon mal vielen Dank an MrBlub für das Zusammenstellen sehr wichtiger Punkte für das weitere Vorgehen! Ich werde es versuchen.
 

McRonny

Neues Mitglied
10.02.2019
10
0
Bin gerade dabei das zweite Schreiben an Barclaycard fertig zumachen und kämpfe mich gerade durch die Hürden die Barclay mir stellt.
Wann hat man schon im Leben mit einer Insolvenz , der eigenen oder des Geschäftspartner zu tun? Für mich das erste mal!


An Germania habe ich ein Schreiben zu Klärung meiner gebuchten Flüge gesendet. Das Verlangt ja Barclay. Ob und wann das bearbeitet steht sicher in den Sternen, die haben bestimmt im Augenblick andere Sachen im Kopf.

Jetzt will Barclay noch das ich ihnen die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter zusende.

Laut der FAQ Insolvenzverwalter

13. Ich möchte meine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Was muss ich tun?Zunächst nichts. Forderungsanmeldungen sind erst im eröffneten Insolvenzverfahren möglich, d.h. voraussichtlich ab April 2019. Hierüber und über das genaue Prozedere der Forderungsanmeldung wird der Insolvenzverwalter gesondert informieren.

Mein Verständnis ist, dass dies noch nicht möglich ist, oder ?

Wenn das nicht möglich ist, weiß das auch Barclay. Gehe ich jedenfalls von aus.
 
A

Anonym23918

Guest
Für User die noch auf eine Antwort der Germania warten...


Erstellungsdatum: 06.02.2019 00:04
Datum der letzten Aktualisierung: 19.02.2019 12:28
Status: Gelöst


Dauert also gute 2 Wochen - die Antwort auf die bitte der Bestätigung das die Flüge nicht stattfinden folgende Antwort ( man sieht schon an der fehlenden Anrede, dass derzeitig einfach nur Copy und Paste gemacht wird ):


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Germania.

Eine rechtsverbindliche Auskunft darüber ist leider derzeit nicht möglich.

Zunächst können Forderungen gegen die insolvente Germania Fluggesellschaft mbH überhaupt erst im eröffneten Insolvenzverfahren angemeldet werden (voraussichtlich im April; der Insolvenzverwalter wird Sie hierzu anschreiben). Nach der Forderungsanmeldung muss jede einzelne Forderung auf Ihre Berechtigung geprüft werden – was bei einem Verfahren dieser Größenordnung Monate dauert.

Die zweite Frage ist, ob Sie auf Ihre Forderung auch eine Zahlung erhalten. Das lässt sich erst ganz am Ende des Insolvenzverfahrens sagen, wenn im Rahmen einer Schlussrechnung die Forderungen aller Gläubiger der Insolvenzmasse gegenübergestellt werden. Inhaber einer berechtigten Forderung erhalten dann in der Regel allenfalls eine Quotenzahlung, d.h. aller Voraussicht nach einen geringen Prozentsatz ihrer Forderung.

Einstweilen können wir nur darauf hinweisen, dass die insolvente Germania Fluggesellschaft mbH derzeit keinerlei Zahlungen an Gläubiger vornehmen kann bzw. darf. Aus Gründen der Gläubigergleichbehandlung sind solche Zahlungen nach dem Insolvenzrecht nicht gestattet.

Nach aktueller Prognose können Germania-Flüge im Monat Februar 2019 nicht stattfinden.

Allerdings bemüht sich der vorläufige Insolvenzverwalter derzeit um eine Sanierungslösung und verhandelt mit möglichen Investoren um eine Übernahme. Es ist deshalb denkbar, dass der Flugbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise wieder aufgenommen wird und gebuchte Flüge durchgeführt werden. Ob und wann dies der Fall ist, wird sich erst im weiteren Verlauf der Sanierung klären. Wir werden dazu an dieser Stelle informieren.

Da das Insolvenzrecht eine Zahlung auf vor Antragstellung entstandene Forderungen nur im Rahmen einer quotalen Befriedigung am Ende des Insolvenzverfahrens zulässt, gibt es keine Erstattungen oder Ersatzflügen.

Hintergrund ist der Grundsatz, dass nach dem Insolvenzrecht alle Gläubiger gleich zu behandeln sind. Betroffene haben die Möglichkeit, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Hierüber werden Sie vom Insolvenzverwalter noch gesondert informiert.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.flygermania.com/de-de/faq/

Mit freundlichen Grüßen,


Germania Fluggesellschaft mbH
Riedemannweg 58
13627 Berlin, Germany

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Rückmeldung 2 ( keine Ahnung warum jetzt noch eine Mail kam ):

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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Germania.

Passagiere, die ihre Tickets direkt bei Germania gebucht haben, haben nach geltendem Recht keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung.
Sie sind Gläubiger des Unternehmens und haben die Möglichkeit, ihren Anspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur
Insolvenztabelle anzumelden. Hierüber werden Sie vom Insolvenzverwalter noch gesondert informiert.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.flygermania.com/de-de/faq/


Germania Fluggesellschaft mbH
Riedemannweg 58
13627 Berlin, Germany

Phone: +49 30 610 818 000
 
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Immi

Erfahrenes Mitglied
01.01.2017
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Danke für den Bericht plemo. Was hast du an den Insolvenzverwalter geschrieben? Eine Anfrage zur Rückerstattung des Beitrags? Oder nur den Sachverhalt geschildert mit Bitte um Klärung?
So oder so komme ich mir dabei wie im Kindergarten vor. Was soll der Insolvenzverwalter denn "klären"? Und eine Rückerstattung aus der Insolvenzmasse ist schon aus gesetzlichen Gründen ausgeschlossen, da braucht man nicht nachfragen.

Hat comdirect denn wenigstens eine neue Frist eingeräumt?


Mit dem Schreiben oben beantwortet Germania jede entsprechende Anfrage... Es ist zwar völlig lebensfremd anzunehmen dass jemals noch irgendein Germania-Flug stattfindet bei dem die erworbenen Tickets ihre Gültigkeit behalten, aber Germania hält sich natürlich jede Option offen, so unwahrscheinlich sie auch sein mag.
Allerdings hat zB Denoc geschrieben (https://www.vielfliegertreff.de/kre...bei-insolvenz-liquidation-57.html#post2827369) dass er eine Stornierungsbestätigung von Germania hätte. Wann sollte der gebuchte Flug stattfinden Denoc?