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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.843
539
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Eine Frage zum Chargeback, soweit ich das rausfinden konnte, wird das nur für Umsätze, die irgendwo zwischen 6 Wochen und 120 Tagen liegen möglich. Ist das bei Amex anders? Viele Eurer Flüge wurden ja schon deutlich eher gebucht, von daher sollte ein chargeback eigentlich nicht mehr möglich sein. :confused:
Bis 120 Tagen nach dem Tag der zu erbringenden Dienstleistung.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Deine Grundlage ist aber nun einmal keine Grundlage in rechtlicher Hinsicht. Und VOR der AB Pleite war es bei seriösen Banken nicht möglich einen entsprechenden Anspruch durchzusetzen. Selbst vor Gericht ist man gescheitert (OK ob die Deutsche Bank seriös ist bleibt zu klären).

1. Es ist nicht meine Grundlage. Es ist die von MC.
2. Gab genügend andere Airline Pleiten wo es auch vor 5-7 Jahren funktionierte. Auch in der EU.
3. Zur rechtlichen Durchsetzung kann ich nix sagen. Habe auch nie was in diese Richtung behauptet.

Aber wir drehen uns wieder im Kreis.
Wieso mich das nicht verwundert? Es gibt in diesem Thread nicht einen einzigen sachlichen Beitrag von EdSize zum Thema Chargeback. Nur Verunsicherungen und Panikmache...!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.461
3.817
Du wolltest eine Grundlage - eine andere kenne ich nicht. Seriöse Banken halten sich daran! Wobei es für Deinen Issuer keinen Grund gibt, sich nicht daran zu halten: der Acquirer wird zu Kasse gebeten!

Du kapierst es weiter nicht. Niemand wird zur Kasse gebeten. Sicherheiten werden verwertet und das kann der Acquirer tun, muss es aber nicht. Da hat auch die AB in meiner Ausgangskorrespondenz (und das war die erste positive hier im Forum aus Richtung LBB) zutreffend hingewiesen. Was ist, wenn die Sicherheiten verwertet sind, bleibt offen. Im Fall AB dürfte es recht gut aussehen, weil die lange geflogen sind und viele Tickets abgeflogen wurden und damit nicht zur Insolvenzforderung wurden.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Du kapierst es weiter nicht. Niemand wird zur Kasse gebeten. Sicherheiten werden verwertet und das kann der Acquirer tun, muss es aber nicht. Da hat auch die AB in meiner Ausgangskorrespondenz (und das war die erste positive hier im Forum aus Richtung LBB) zutreffend hingewiesen. Was ist, wenn die Sicherheiten verwertet sind, bleibt offen. Im Fall AB dürfte es recht gut aussehen, weil die lange geflogen sind und viele Tickets abgeflogen wurden und damit nicht zur Insolvenzforderung wurden.
Ich kapiere es vollkommen - habe beruflich damit zu tun (aus Sicht des Acquirers)! Wieviele Sicherheiten der Acquirer nimmt hängt von seiner Risikobereitschaft und der Bonität des Kunden ab!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
2. Gab genügend andere Airline Pleiten wo es auch vor 5-7 Jahren funktionierte. Auch in der EU.
3. Zur rechtlichen Durchsetzung kann ich nix sagen. Habe auch nie was in diese Richtung behauptet.

Es gibt in diesem Thread nicht einen einzigen sachlichen Beitrag von EdSize zum Thema Chargeback. Nur Verunsicherungen und Panikmache...!

Es ist im europäischen Ausland nun mal rechtlich anders geregelt als in Deutschland. Sachlicher als die Rechtslage ist wenig anderes.

Die "Panikmache" die du von meiner Seite wahrgenommen hast kommt ja nicht von ungefähr - ein verlorener Prozess gegen die Deutsche Bank war für teuer genug.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich kapiere es vollkommen - habe beruflich damit zu tun (aus Sicht des Acquirers)! Wieviele Sicherheiten der Acquirer nimmt hängt von seiner Risikobereitschaft und der Bonität des Kunden ab!

Und wo kommt das Geld für die Rückzahlungen her wenn die Sicherheiten verwertet sind?
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
929
75
SBA
Ich wollte hier niemanden beleidigen, wenngleich mein letzter Beitrag ziemlich scharfzüngig formuliert war.

Aber ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch ist eben das einzige, was mir im Ernstfall wirklich hilft. Denn habe ich einen solchen nicht, bin ich auf den guten Willen der Bank angewiesen. Und die kann eben im Sinne des Kunden handeln oder auch nicht. Aber wie du bereits einräumst, nicht zu wissen, wie es mit der rechtlichen Durchsetzbarkeit aussieht, so ist dies das alleinig entscheidende.

Ich habe meine Chargeback Geschichte hier berichtet. Und ich bin mir bewusst, dass ich es wahnsinnig viel Glück und einem überaus kulanten Umgang mit meinem Antrag zu verdanken habe, mein Geld erstattet bekommen zu haben. Geklagt hätte ich mangels Erfolgsaussicht nämlich nicht. Insofern hätte ich eben bei einer Weigerung der Bank dumm dagestanden. Das sähe mit einem durchsetzbaren, einklagbaren Anspruch ganz anders aus.
 

pottan

Neues Mitglied
07.12.2017
3
0
Ihr Lieben,
ihr schreibt so kompliziertes Zeug in Bezug auf Chargeback AB-Flüge. Seid ihr Experten? Könnt ihr bitte den Sachverhalt für Dummies erklären? Wir hatten im April 17 für Januar 18 USA-Flüge gebucht. Reklamiert im Oktober, Rücklastschrift im Dezember (nach Ablauf einer Frist für was auch immer). War das unser gutes Recht oder ein Entgegenkommen von einer Bank, die mal eben 2000 Euro über hatte? Wie ist der Sachverhalt und warum bekommen einige eine Rückbuchung und andere nicht?
Frohe Weihnachten.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.461
3.817

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Genau, das heißt nämlich "vermeide jedes Risiko". Wenns keine Sicherheiten mehr gibt, dann keine Zahlung mehr - denn einen Anspruch des Kunden, den gibt es ja nun nicht.
Diese Haltung auf Seiten von Unternehmungen kommt einem aber nicht sehr prickelnd vor - eher wenig beeindruckend bis zur Grenze des Beschämenden - , zumal Unternehmungen die einzigen Entitäten im Wirtschaftskreislauf sind, deren immanente Aufgabe das unternehmerische Wagnis ist! Wieso sollten ausgerechnet die nach so einem rigiden (und manchmal auch unangemessenen) Motto verfahren?

was bedeutet eigentlich der Satz "wer nicht wagt, der nicht gewinnt" im Wirtschaftsleben?

Und was ist von der ökonomischen Tatsache zu halten, dass der Zins u.a. der Preis des Geldes ist?
Kann ein Acquirer nicht auch dann das Geschäft am Laufen halten, wenn mal sein Kunde u.u. nur vorübergehend auf dem Trockenen sitzt?
Laufen nicht jene Volkswirtschaften am "rundesten", in denen die Beteiligten geschmeidig und situationsbezogen agieren, statt zwanghaft Rigiditäten zu installieren?

Für ihre Tätigkeiten nehmen die Banken doch Zinsen. Ist es gänzlich zu viel verlangt zu erwarten dass sie für den Fall der Insolvenz von Großkunden auch ein bisschen was intern auf die hohe Kante legen? Risikovorsorgeprämie?
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.461
3.817
Diese Haltung auf Seiten von Unternehmungen kommt einem aber nicht sehr prickelnd vor - eher wenig beeindruckend bis zur Grenze des Beschämenden - , zumal Unternehmungen die einzigen Entitäten im Wirtschaftskreislauf sind, deren immanente Aufgabe das unternehmerische Wagnis ist!

Banken? Das sind die Unternehmen, die Dir im ihnen günstigsten Fall Dein eigenes Geld leihen. Da gibt es in der Regel heute kein Wagnis mehr, warum auch? Die Marge in dem Geschäft geht gegen Null, insofern auch die Risikobereitschaft. Wenn mir meine Bank Kredite gibt, die zwischen 0,66 und 2,00 Prozent liegen, dann kann das nur noch risikolos sein. In Zeiten, als die Zinsen noch bei 8 oder 10 Prozent lagen, war dieses Geschäft wesentlich einfacher.
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
929
75
SBA
Ihr Lieben,
ihr schreibt so kompliziertes Zeug in Bezug auf Chargeback AB-Flüge. Seid ihr Experten? Könnt ihr bitte den Sachverhalt für Dummies erklären? Wir hatten im April 17 für Januar 18 USA-Flüge gebucht. Reklamiert im Oktober, Rücklastschrift im Dezember (nach Ablauf einer Frist für was auch immer). War das unser gutes Recht oder ein Entgegenkommen von einer Bank, die mal eben 2000 Euro über hatte? Wie ist der Sachverhalt und warum bekommen einige eine Rückbuchung und andere nicht?
Frohe Weihnachten.

Es kommt darauf an.

So wie du es hier schilderst, kann dir darauf niemand eine belastbare Antwort geben. Dazu müsste man wissen, wie du gebucht hast (OTA oder bei der Airline direkt) und wie dein KK-Vertrag im Einzelnen aussieht.

Aber schon mal Glückwunsch für das erfolgte Chargeback und frohe Weihnachten.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Wenn der Kunde notleidend wird, dann schon. Vorher: Pauschalwertberichtigung. Das sind die zwei richtigen buchhalterischen Begriffe.

Ach und die Banken (welche auch immer in diesem Fall: den ob der Issuer oder der Akquirier handelt sagst du ja nicht) nimmt diese Wertberichtigungen aus purer Freundlichkeit vor? Also freiwillig? Gut das mag es geben, bringt dich aber rechtlich in keine bessere Situation.

Wertberichtigungen nimmt man in der Regel vor wenn Forderungen uneinbringlich werden, das man diese auch freiwillig vornimmt um Gelder aus purer Freundlichkeit zu erstatten ist mir neu. Erfreulich wenn es so ist, könntest du noch mal für alle sage wie man deiner Meinung nach "unseriöse" Banken dazu bringt diese Berichtigungen vorzunehmen?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
6.187
Was ist nun das Fazit aus der AB-Erfahrung? Welche KK sind besonders geeignet für problemlose Erstattung bei Insolvenz, welche KK-Anbieter stellen sich quer? Wäre hlfreich, wenn man aus der Erfahrung Kategorien oder ein Ranking aufstellen könnte. Welche Karten sollte man in Zukunft (AZ? DY?) dafür (nicht) einsetzen?
Ich werfe mal ein paar Anbieter in den Raum und würde mich über Einschätzungen diesbezüglich freuen:

Advanzia, Amex, Barclaycard, DKB, Hanseatic, LBB, N26, Postbank, Santander (Deutschland), Sparkasse(n), Targobank, Volksbank(en)
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ach und die Banken (welche auch immer in diesem Fall: den ob der Issuer oder der Akquirier handelt sagst du ja nicht) nimmt diese Wertberichtigungen aus purer Freundlichkeit vor?

Kindergarten-Niveau!

könntest du noch mal für alle sage wie man deiner Meinung nach "unseriöse" Banken dazu bringt diese Berichtigungen vorzunehmen?

Zum x-ten Mal: Bin kein Anwalt!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Zum x-ten Mal: Bin kein Anwalt!

Einige Anwälte haben hier schon ihre Sicht der Dinge geschrieben, die ist deutlich anders als deine. Schön aber das du nochmal einräumst das du fachlich zu dem Thema, ausser Behauptungen nichts beitragen kannst, da dir das nötige Fachwissen fehlt.

Wenn man dir Fragen stellt kommen polemische Antworten (wenn man das überhaupt als Antwort werten kann). So lässt sich leider keine inhatliche Diskussion führen.
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
929
75
SBA
Was ist nun das Fazit aus der AB-Erfahrung? Welche KK sind besonders geeignet für problemlose Erstattung bei Insolvenz, welche KK-Anbieter stellen sich quer? Wäre hlfreich, wenn man aus der Erfahrung Kategorien oder ein Ranking aufstellen könnte. Welche Karten sollte man in Zukunft (AZ? DY?) dafür (nicht) einsetzen?
Ich werfe mal ein paar Anbieter in den Raum und würde mich über Einschätzungen diesbezüglich freuen:

Advanzia, Amex, Barclaycard, DKB, Hanseatic, LBB, N26, Postbank, Santander (Deutschland), Sparkasse(n), Targobank, Volksbank(en)

Wenn auch nicht auf deiner Liste, aber der klare Sieger für mich:

Consorsbank.

Gebucht wurde vor Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen OTA (mit der Consorsbank Visa). Chargeback funktionierte reibungslos und unkompliziert (online-Formular ausgedruckt, ausgefüllt, abgeschickt). Wenige Tage später wurde mir der Betrag vollständig erstattet.
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
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du fachlich zu dem Thema, ausser Behauptungen nichts beitragen kannst, da dir das nötige Fachwissen fehlt.

Lieber EdSize, es gibt genügend User hier, denen meine "Behauptungen" geholfen haben und sich auch bei mir dafür bedankt haben und die meisten haben sich auch nicht von Deiner Panikmache angesteckt!

Das Chargeback funktioniert so wie ich es bereits vor Monaten hier dargelegt habe. Was willst Du noch??? Kannst Du nicht einfach eingestehen, dass Du total daneben gelegen bist?
 
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