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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
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@Novia & donaldml

Warum fragt ihr nicht direkt bei Mastercard nach wie das Prozedere gegenüber dem Issuer ablaufen muss, damit dieser die Zusagen der Mastercard PR Abteilung auch umsetzt? (mit Verweis auf den Bild Artikel).

Ich könnte mir vorstellen das sich dann etwas bewegt.
 
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Lasogga

Aktives Mitglied
26.10.2016
162
0
Ich habe in der letzten Woche mit Visa direkt telefoniert, genau auf Grund der Barclaycard. BC wurde mir echt alles mögliche erzählt. Visa hat sich mit denen in Verbindung gesetzt, aufeinmal werden AirBerlin Zahlungen bearbeitet...

Trotzdem der schlechteste Kundenservice überhaupt. Ich soll nun zum dritten Mal alle Dokumente vorlegen. Das die mit einer 6 Wochenfrist kommen ist interessant, kann ja noch heiter werden
 
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Andigoeskiwi

Reguläres Mitglied
07.11.2015
68
0
Regensburg
Von LBB alles ohne Schwierigkeiten zurückgebucht bekommen. Buchung im Mai für Feb. 18. auch die S&G für die Voucher Upgrades etc. Gesamtdauer ca. 3 Wochen, da AB etwas gebraucht hatte, die Stornobestätigung auszustellen.
 
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Novia

Reguläres Mitglied
24.04.2017
86
6
Oh je, das lässt ja Böses ahnen.

Aaaaalso, nach Durchleitung bei MC bin ich scheinbar dann doch irgendwie bei Barclays gelandet. Ich soll mich mit der Darstellung meiner Situation an die Rechtsabteilung wenden. O-Ton war aber: Barclaycard zahlt nichts zurück bei Insolvenz.

Keine Ahnung. :eyeb: War jetzt auch nicht so schlagfertig, da was zu entgegnen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Oh je, das lässt ja Böses ahnen.

Aaaaalso, nach Durchleitung bei MC bin ich scheinbar dann doch irgendwie bei Barclays gelandet. Ich soll mich mit der Darstellung meiner Situation an die Rechtsabteilung wenden. O-Ton war aber: Barclaycard zahlt nichts zurück bei Insolvenz.

Keine Ahnung. :eyeb: War jetzt auch nicht so schlagfertig, da was zu entgegnen.


Was du schilderst stellt die rechtliche Situation in D da und somit ist Barclay Card eigentlich auf der sicheren Seite ABER Mastercard und Visa haben durch ihre PR Leute in der Bild verkünden lassen das sie dafür sorgen das die Chargeback Regeln im Falle einer Insolvenz umgesetzt werden.

Daher würde ich mich schriftlich an Mastercard wenden und um Hilfe bei der Umsetzung des Chargebacks bitten.
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Ich hab mich jetzt via FB an MC gewandt, die wollten Namen, Anschrift, Email und die ersten acht Zahlen der MC haben. Sie geben es jetzt intern weiter und melden sich. Ich bin gespannt.
 

4885924

Reguläres Mitglied
04.07.2010
25
0
Ich hatte gestern ein sehr nettes Telefonat mit BarclayCard. Die geben jetzt sogar meine OTA-Buchung zur Einzelfallprüfung an VISA weiter. D.h. Zwar noch nichts, aber ich nutze zumindest die Chance.
 

Lasogga

Aktives Mitglied
26.10.2016
162
0
Das gleiche Problem hab ich mit Barclaycard auch. Die sind da stur wie nix. Mein Fall ist aktuell auch noch offen, nachdem man mir erst eine Ablehnung wg. 6-Wochen-Frist zugesandt hat. Hab dann mitgeteilt, dass es kein Widerspruch gegen den Rechnungsabschluss ist, der Hinweis auf die betreffenenden AGBs daher irrelevant ist, ich sie zum Charge Back auffordere und eine etwaige Frist natürlich erst mit dem Datum des Leistungsbeginns (bei mir am 03.09.2017) anfängt zu laufen. Ein Fristversäumnis liegt somit nicht vor. Der Ordnung halber habe ich noch angeboten, meine Ansprüche nach Regulierung selbstverständlich abzutreten. Ich mach mir nicht viel Hoffnung, aber ich wollts noch mal versuchen.

Ich freue mich, wenn du uns weiter auf dem laufenden hälst. Wir sitzen scheinbar im selben Boot
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Oh je, das lässt ja Böses ahnen.

Aaaaalso, nach Durchleitung bei MC bin ich scheinbar dann doch irgendwie bei Barclays gelandet. Ich soll mich mit der Darstellung meiner Situation an die Rechtsabteilung wenden. O-Ton war aber: Barclaycard zahlt nichts zurück bei Insolvenz.

Keine Ahnung. :eyeb: War jetzt auch nicht so schlagfertig, da was zu entgegnen.

Barclaycard braucht auch nix zurückzuzahlen und auch nix aus der Insolvenzmasse ziehen.

Zum x-ten Mal:
Der Zahlungsmitteldienstleister (= Acquirer) von AB ist da in der Pflicht. Barclay als Dein Issuer wird sich beim chargeback-Verfahren an den Acquirer wenden.
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Barclaycard braucht auch nix zurückzuzahlen und auch nix aus der Insolvenzmasse ziehen.

Zum x-ten Mal:
Der Zahlungsmitteldienstleister (= Acquirer) von AB ist da in der Pflicht. Barclay als Dein Issuer wird sich beim chargeback-Verfahren an den Acquirer wenden.

die Theorie ist ja toll, wenn es in der Praxis nicht funktioniert, hast du nix gewonnen. Da kannst du dich 100 mal wiederholen. Barclay ist im Moment stur!
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Und macht damit aus rechtlicher Sicht in Deutschland nichts falsch, das übersieht der User vipo leider immer.

Dass weiß ich nicht, ich kenne die Vereinbarungen im Verhältnis Issuer-Acquirerer-Visa nicht. Auf jeden Fall gibt es keinen Anspruch des Kunden in diesem Gestrüpps von Verträgen. Ich habe noch den Text der LBB im Ohr "Ihren Einspruch leiten wir zur Prüfung an die Vertragsbank des Unternehmens weiter (Chargeback). Dies muss jedoch nicht von der Vertragsbank von Airberlin akzeptiert werden (Representment)." Die Phrase "muss jedoch nicht" fand ich interessant.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Dass weiß ich nicht, ich kenne die Vereinbarungen im Verhältnis Issuer-Acquirerer-Visa nicht.

Ich kenne die Vereinbarungen auch nicht, musste mich aber vor einiger Zeit damit auseinandersetzen inkl. Gericht usw.. Ich weiss nicht was rechtlich möglich wäre wenn man mehr Details zu den Verträgen zwischen den ganzen Firmen hätte die das ganze abwickeln, der Kunde hat aber erstmal nur die AGBs und irgendwelche internationalen Chargebackregeln, damit kommt man nicht weiter und das wissen die Issuer.

Was ich nicht verstehe ist das die Banken (Issuer) sich da jetzt noch quer stellen nachdem die PR Abteilungen von Visa und Mastercard in D öffentlich gesagt haben das die Kunden im Falle einer Insolvenz geschützt sind.
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ich kann in diese Diskussion die Sichtweise eines Acquirers einbringen:
Es wird für so einen Fall (Insolvenz eines Kunden, für den man als Acquirer den Zahlungsverkehr via Kreditkarten Visa/MC abwickelt) vorgesorgt. Punkt.
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Ich kann in diese Diskussion die Sichtweise eines Acquirers einbringen:
Es wird für so einen Fall (Insolvenz eines Kunden, für den man als Acquirer den Zahlungsverkehr via Kreditkarten Visa/MC abwickelt) vorgesorgt. Punkt.
Es tut einem als Endverbraucher gut, in einer allgemeinen Kakophonie des Entmutigens und Dem-Verbraucher-den-Schneid-abkaufens gelegentlich die Stimme der Vernunft zu hören.
 
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gravityshadow

Neues Mitglied
16.09.2017
3
0
Hallo.

Ich habe mich hier wegen der AB-Insolvenz angemeldet und für mich wertvolle Informationen erhalten.

Jetzt gebe ich euch meine Rückmeldung.

AB-Flüge Ende Oktober bis Mitte November für 2 Personen DUS-LAX gebucht am 9. Februar über Lastminute.de und per DKB-KK bezahlt. Abbuchung laut KK-Rechnung von Lastminute.de. Annullierung ohne Ersatzflüge oder Erstattung per Mail am 5. Oktober erhalten und am gleichen Tag den Umsatz bei der DKB mit dem Formblatt Reklamation von Kartenumsätzen reklamiert. Buchungsbestätigung/Annullierungsbestätigung und kurze Beschreibung des Sachverhalts mit Schilderung, dass ich bei der Hotline von Lastminute als auch bei AB nicht weiterkomme, da auf das Insolvenzverfahren verwiesen wird oder jeweils auf den anderen. Am 18.10. wurde mir der Umsatz unter Vorbehalt gutgeschrieben und in der Post war ein Brief der Bayern Card Services:

"... Den reklamierten Umsatz über x€ haben wir Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben und das abbuchende Unternehmen um Klärung gebeten. Bitte beachten Sie, dass es sich zunächst um eine vorläufige Gutschrift handelt, bis der Sachverhalt endgültig geklärt ist. Sofern die Reklamation vom abbuchenden Unternehmen anerkannt wird, erhalten Sie keine weitere Bestätigung von uns..."

Ich hoffe die Klärung verläuft positiv für mich. Werde weiter berichten.


Kurze Rückmeldung von mir, der Urlaub ist vorbei und das Geld ist seit 4 Wochen auf meinem Kreditkartenkonto. Es ist 6 Wochen her, dass ich die Reklamation eingereicht habe. Da ich bei erfolgreicher Reklamation keine weitere Info vom KK-Aussteller erhalte bin ich mir immer noch unsicher ob es so bleibt. Hatte aber hier oder in anderen Quellen gelesen, dass das abbuchende Unternehmen max. 6 Wochen Zeit hat um zu widersprechen. Stimmt das?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich kann in diese Diskussion die Sichtweise eines Acquirers einbringen:
Es wird für so einen Fall (Insolvenz eines Kunden, für den man als Acquirer den Zahlungsverkehr via Kreditkarten Visa/MC abwickelt) vorgesorgt. Punkt.

Das nutzt dem Endkunden nichts, sein Ansprechpartner ist der Issuer und wenn der sich querstellt wird es nix mit dem Chargeback.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
wenn der sich querstellt wird es nix mit dem Chargeback.
Es gibt:
- die Verbraucherzentralen, z.B. vzhh.de,
- den Banken-Ombudsmann,
- im Fall man hat einen Online-Vertrag geschlossen, eine Online-Streitbeilegungsstelle, durch die EU geschaffen.

Das sind drei konkrete Ansatzpunkte womit man sich helfen (lassen) kann, die man einem fröhlich vor sich hin wabernden Nichts an Hilfsmöglichkeiten bzw. in Passivkonstruktion gefassten Entmutigungs-Kantaten entgegenstellen könnte ;)
 
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smeagol

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.052
437
münchen
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Folgende Transaktionen sind derzeit in Bearbeitung und nicht in dem o.g. zu zahlenden Betrag berücksichtigt.
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Folgende Transaktionen sind derzeit in Bearbeitung und nicht in dem o.g. zu zahlenden Betrag berücksichtigt. 06.02 01.11 TRANSAKTION UNTER VORBEHALT
282,10 282,10

tja laut amex brief werden die beträge mit nterschrift der abtretungserklärung erstattet
 

Lasogga

Aktives Mitglied
26.10.2016
162
0
Barclaycard möchte mein Chargeback nur durchführen, wenn ich mich vorab in der Insolvenztabelle angemeldet habe. Diese Daten brauchen Sie für ein Chargeback.

EDIT: Scheinbar möchten sie das als Alternative zum "Klärungsversuch mit dem Händler".

Sowas schon mal gehört?
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
äh - nur mal zum besseren Verständnis:
eine "Abtretungserklärung" ist doch was einseitiges, kann der Kunde / die Kundin auf 1 Blatt Papier aufsetzen und hinfaxen, oder?
Muss insbesondere auf niemanden "warten", oder?
Wo ist dann das Problem? :confused:
 
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4885924

Reguläres Mitglied
04.07.2010
25
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Barclaycard möchte mein Chargeback nur durchführen, wenn ich mich vorab in der Insolvenztabelle angemeldet habe. Diese Daten brauchen Sie für ein Chargeback.

EDIT: Scheinbar möchten sie das als Alternative zum "Klärungsversuch mit dem Händler".

Sowas schon mal gehört?

Genau diese Info habe ich auch gerade von BarclayCard bekommen. Meine Sachbearbeiterin gibt sich auf jeden Fall viel Mühe mit meiner Reklamation.