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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
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Und mal ehrlich, nachdem die Kartengesellschaften sich in der Bild Zeitung weit aus dem Fenster gelehnt haben wird die Sache meist schon funktionieren.

Hat auch schon vorher funktioniert. Der Artikel in der Bild hat nix an Erfolgschancen erhöht. Nur die breite Masse informiert!

Wie das dann bei der nächsten Insolvenz aussieht wird man sehen.

Ach ach...der ewige Pessimist! Zuerst behauptest Du, dass charge backs gar nicht funktionieren, später nur bei nicht-deutschen Kunden/Banken/Gesellschaften funktionieren... (wieso gibt es keinen Troll-Smiley?)
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Und das heisst die Tickets werden bei Insolvenz der Insolvenz vorrangig erstattet? Ist in den Tarifkonditionen jetzt auch die Insolvenz geregelt?
Nein. Immer noch nix verstanden? ALLE Tickets werden erstattet (unabhängig etwaiger Sicherheiten). Nun ist die Situation aber so, dass die Tickets nach dem 15.Aug ihre Gültigkeit haben. Falls Du nachweisen kannst, dass Du nicht befördert wurdest und keinen gleichwertigen Ersatz (Flug/Geld) bekommen hast, wird charge back früchten!
 

inuZ

Neues Mitglied
15.08.2017
23
0
Gerade bei meiner Bank angerufen wie der Bearbeitungsstand ist. Visa verlangt wohl eine offizielle Stornierungsbestätigung von AirBerlin. Wo soll man denn sowas jetzt noch herbekommen? Die sind vielleicht schlau...:confused:
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Gerade bei meiner Bank angerufen wie der Bearbeitungsstand ist. Visa verlangt wohl eine offizielle Stornierungsbestätigung von AirBerlin. Wo soll man denn sowas jetzt noch herbekommen? Die sind vielleicht schlau...:confused:
Hinhaltetaktik. Stornobestätigung habe ich auch nie gesehen (geschweige denn eine Buchungsbestätigung). Bei mir hat ein Screenshot von airberlin Homepage und checkmytrip gereicht.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ich verstehe dich nicht. Weil die Sperre vielleicht 5 - 10 Euro kostet, tust du dir diesen Wochenlangen Stress eines erneuten Chargebacks an? Da steht Ersparnis vs. Aufwand nicht im geringsten im Verhältnis.

Vollste Zustimmung. Hätte ich es gewusst...brauche die Karte sowieso nicht mehr. Wo es jetzt keine Meilen gibt und keine Aktionen ala LBB Visa, ist die wirecard MC für den Hugo...
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Gerade bei meiner Bank angerufen wie der Bearbeitungsstand ist. Visa verlangt wohl eine offizielle Stornierungsbestätigung von AirBerlin. Wo soll man denn sowas jetzt noch herbekommen? Die sind vielleicht schlau...:confused:
Verlangt auch Amex und Diners Club. - Hat AirBerlin auch immer geschickt! Selbst für Flüge nach dem 28. Oktober habe ich Stornobestätigungen.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am Mittwoch erklärte der Sachwalter der Air-Berlin-Gläubiger, Lucas Flöther, es drohe die Masseunzulänglichkeit: Die Masse des Unternehmens reiche voraussichtlich nicht aus, um bestehende Verbindlichkeiten zu erfüllen, die über die Kosten des Insolvenzverfahrens hinausgingen.
Kosten des Insolvenzverfahren bedeutet auch, Kosten des Insolvenzverfahren. Das heißt, man geht aktuell davon aus, dass der Wert von AirBerlin + Verkaufserlöse - (minus) Kosten der Insolvenz (Insolvenzverwalter, Gerichtskosten, Anwälte, etc.) nicht ausreicht, um Gläubiger darüber hinaus auszuzahlen. - Das hat aber weder etwas mit dem nach dem 15. August zu tun, noch sollte man dem aktuell so viel glauben schenken. Erst mal muss das über Monate geprüft werden... Realistisch hieß es auch schon mal, dass jeder Gläubiger mit 10% rechnen kann.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Das hat aber weder etwas mit dem nach dem 15. August zu tun, noch sollte man dem aktuell so viel glauben schenken. Erst mal muss das über Monate geprüft werden... Realistisch hieß es auch schon mal, dass jeder Gläubiger mit 10% rechnen kann.

Doch das hat was mit den Schulden die nach dem 15. August entstanden sind zu tun. Die nach dem 15. August gebuchten/bezahlten Tickets sind eine Masseverbindlichkeit - bei Masseunzulänglichkeit sind die Masseverbindlichkeiten nicht mehr sicher.

https://de.wikipedia.org/wiki/Masseverbindlichkeit
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Verlangt auch Amex und Diners Club.
Es wird nicht von der Kartengesellschaft abhängen, sondern von der KK-ausgebenden Bank. Allerdings kann das keine Bedingung sein - sonst könnte sich AB von allen charge backs so erfolgreich drücken - einfach nur keine Stornos schicken. Nein.

Hat AirBerlin auch immer geschickt! Selbst für Flüge nach dem 28. Oktober habe ich Stornobestätigungen.

Offensichtlich nicht für alle.
 
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Reaktionen: donaldml

tehdehzeh

Aktives Mitglied
04.11.2015
152
1
Wie viele Erstattungen von nach dem 15.8. gebuchten Tickets hat AB bisher denn verweigert?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Doch das hat was mit den Schulden die nach dem 15. August entstanden sind zu tun. Die nach dem 15. August gebuchten/bezahlten Tickets sind eine Masseverbindlichkeit - bei Masseunzulänglichkeit sind die Masseverbindlichkeiten nicht mehr sicher.

https://de.wikipedia.org/wiki/Masseverbindlichkeit
Nochmal... Alle Tickets die nach Insolvenzeinreichung gebucht wurden, haben einen Sonderstatus. Alles andere wäre Betrug. Wenn du das im Detail wissen willst, dann lass dich von einem Anwalt beraten.

Das was du hier beschreibst, ist keine Trennung zwischen vor dem 15. August und nach dem 15. August.. Es ist faktisch das gleiche.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
AMEX wird nicht von Banken herausgegeben.
Falsch. Das mag in Deutschland so sein... In Israel wird sie z.B. von einer Bank raus gegeben, auch Diners Club in Österreich ist eine Bank.

Es ist immer die Frage, wer die Lizenz des jeweiligen Landes hat... Das kann und ist oftmals auch eine Bank.
 
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Reaktionen: MaxBerlin

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
So, die DKB setzt mal wieder Meilensteine im Kundenservice und weist direkt nach dem Einloggen im Kundenbereich proaktiv auf eine evtl. Erstattung im Zusammenhang mit Air Berlin Tickets hin:
...

Zitat DKB:
Für folgende Buchungen ist eine Reklamation leider nicht möglich:
Sie haben einen Flug bei Air Berlin gebucht und die ausführende Fluggesellschaft ist eine Partner-Airline (z. B. Etihad).
->
Wenden Sie sich an die ausführende Fluglinie (Angaben auf Buchungsbestätigung) und lassen Sie sich den Flug rückbestätigen. Bei Komplikationen ist die ausführende Fluggesellschaft Ihr Ansprechpartner.

Hä?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Na Etihad (Beispiel) fliegt doch? - Falls dieser Flug abgesagt wird, ist Etihad Schadenspflichtig und nicht AirBerlin.

Anders mag es aussehen, wenn AirBerlin das Geld für die Buchung nicht weitergeleitet hat und Etihad deswegen den Flug verwehrt. Aber ob das faktisch vorkommt, ist eine andere Frage. Auch dürfte das dann in jedem Land anders gesetzlich geregelt sein.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Na Etihad (Beispiel) fliegt doch? - Falls dieser Flug abgesagt wird, ist Etihad Schadenspflichtig und nicht AirBerlin.

Anders mag es aussehen, wenn AirBerlin das Geld für die Buchung nicht weitergeleitet hat und Etihad deswegen den Flug verwehrt. Aber ob das faktisch vorkommt, ist eine andere Frage. Auch dürfte das dann in jedem Land anders gesetzlich geregelt sein.
Paid Tickets auf 745-Stock werden praktisch wohl nicht mehr anerkannt oder bereits storniert
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
80
Bestimmt schon irgendwo auf den 39 Seiten gepostet, aber geht auch in der CH, Viseca Mastercard Business:

img_52714fu6x.png
 
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Reaktionen: ArmDoors

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Nochmal... Alle Tickets die nach Insolvenzeinreichung gebucht wurden, haben einen Sonderstatus. Alles andere wäre Betrug. Wenn du das im Detail wissen willst, dann lass dich von einem Anwalt beraten.

Das was du hier beschreibst, ist keine Trennung zwischen vor dem 15. August und nach dem 15. August.. Es ist faktisch das gleiche.

Doch es ist ein Unterschied. Bei Masseunzulänglichkeit sind eben auch Forderungen bedroht die nach Eröffnung des Verfahrens entstanden sind:

Die meisten Käufer nicht mehr nutzbarer Tickets und Geschäftspartner werden auf ihren Forderungen sitzenbleiben. Sachwalter Lucas Flöther warnte vor einer „drohenden Masseunzulänglichkeit“. Schlimmstenfalls kommt es zur sogenannten „Insolvenz in der Insolvenz“, dann kann Air Berlin nicht mal alle Zahlungsverpflichtungen bedienen, die nach dem Insolvenzantrag Mitte August eingegangen sind.

Kann Air Berlin den Kredit an den Bund zurückzahlen?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Anders mag es aussehen, wenn AirBerlin das Geld für die Buchung nicht weitergeleitet hat und Etihad deswegen den Flug verwehrt. Aber ob das faktisch vorkommt, ist eine andere Frage.

Genau das ist passiert, wie topbonus alle per Mail informiert hat, so dass man S&G per Chargeback holen werden muss. Wieso das kein Reklamationsfall ist, entzieht sich meinem Verständnis.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Also langsam nervt AB.
Nach erfolgreichem Charge back "service not received" (ein definitives/keineswegs "unter Vorbehalt") haben die nun tatsächlich eine Transaktion (von zwei von Anfang August) nochmals abgebucht (S+G vom Prämienticket auf AB Metall)! Frechheit! Dispute Formular mit Grund "unathorized transaction" eingereicht. Werde berichten.
Follow up: nun auch die andere Buchung ein zweites Mal abgebucht.
Bin ich der Einzige hier, den AB doppelt melkt?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Das heißt, man geht aktuell davon aus, dass der Wert von AirBerlin + Verkaufserlöse - (minus) Kosten der Insolvenz (Insolvenzverwalter, Gerichtskosten, Anwälte, etc.) nicht ausreicht, um Gläubiger darüber hinaus auszuzahlen. - Das hat aber weder etwas mit dem nach dem 15. August zu tun, noch sollte man dem aktuell so viel glauben schenken. Erst mal muss das über Monate geprüft werden... Realistisch hieß es auch schon mal, dass jeder Gläubiger mit 10% rechnen kann.


Bei Deinen Ausführungen zum Insolvenzrecht kann ich nur den Kopf schütteln. Das hat sehr viel mit dem 15.8.2017 zu tun. Masseunzulänglichkeit bedeutet, dass Masseverbindlichkeiten nicht mehr bedient warden können. Masseverbindlichkeiten sind die Verbindlichkeiten, die normalerweise in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient wird. Primär sind es schob mal die, die nach Eintritt der Insolvenz, hier am 15.8.2017, entstanden sind, mithin vor allem die Ansprüche der Kunden, die nach dem 15.8.2017 gebucht haben. Der Satz, dass jeder Gläubiger mit 10% rechnen kann, ist Blödsinn. Jeder Insolvenzgläubiger wird eher Null Prozent erhalten, jeder Massgläubiger zwischen 0% und 100%. Ein Treuhandkonto hat noch keiner gesehen, ware auch unüblich. Normalerweise gibt es ein Konto des Insolvenzverwalters - der hat aber gerade Masseunzulänglichkeit angezeigt.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Nochmal... Alle Tickets die nach Insolvenzeinreichung gebucht wurden, haben einen Sonderstatus. Alles andere wäre Betrug. Wenn du das im Detail wissen willst, dann lass dich von einem Anwalt beraten.

Das was du hier beschreibst, ist keine Trennung zwischen vor dem 15. August und nach dem 15. August.. Es ist faktisch das gleiche.

Tut mir leid, Du verstehst es nicht. Der Sonderstatus ist Masseverbindlichkeit und eben nicht Insolvenzforderung. So steht es im Gesetz und so lernt man es regelmäßig im 6. Semester Jura.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
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Tut mir leid, Du verstehst es nicht. Der Sonderstatus ist Masseverbindlichkeit und eben nicht Insolvenzforderung. So steht es im Gesetz und so lernt man es regelmäßig im 6. Semester Jura.
Bevor du hier große Reden schwingst wäre es doch merklich besser zu erläutern, was der Unterschied zwischen vor und nach dem 15. August ist, und wieso dieses Datum sowohl auf der AirBerlin FAQ Seite als auch bei den Kreditkartenfirmen genannt wird und anderen Bedingungen unterliegt.