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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Oh Mann komm mal runter, du bezeichnest meine Beiträge als Müll nicht ich deine.
Würde ich nicht wagen. Aber jetzt, wo Du es auch schreibst... ...hmmmm; Deibe Beiträge wurden ja schon mehrfach widerlegt.
Du zweifelst aber auch alles an - sogar facts!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Du zweifelst aber auch alles an - sogar facts!

Ich frage die ganze Zeit nach den Facts, auf die sich ein Kunde berufen kann das im Insolvenzfall ein Chargeback verpflichtend ist, es werden immer nur die englischsprachigen Regeln der Schemes aufgeführt - und natürlich die erfolgreichen Chargebacks (es gibt aber genug Kunden die das nicht erfolgreich durchführen können - auch hier).

Die Behauptung das die Regeln automatisch von den Aqcuirern anerkannt werden müssen steht im Raum - die Frage wäre hier wie das passiert und ob ein solcher Formularvertrag tatsächlich bestand hat, wenn er mit Privatpersonen geschlossen wird sicher nicht, den dann unterliegt der Inhalt des Vertrages der AGB Kontrolle, und auch in Verträgen zwischen Unternehmen kann diese greifen.

https://www.lto.de/recht/hintergrue...g-verbraucherschutz-gleichschritt-urteil-bgh/
 

mrChicco

Neues Mitglied
17.10.2017
3
0
Hallo,
nachdem ich jetzt paar Tage interessiert mitgelesen habe und wir unseren Flug über den OTA Travelgenio gebucht haben, haben wir unser Glück dann auch mal probiert.
Gerade kam dann diese Antwort von der LBB:
vielen Dank für Ihre beiden Nachrichten.

Wir haben Ihre Reklamation geprüft. In diesem Fall ist eine Rückbuchung durch uns nicht möglich.

Bei der zugrunde liegenden Buchung in Höhe von 776,29€ handelt es sich lediglich um den Zahlungsvorgang zwischen Ihnen und dem Unternehmen Travelgenio.

Da Travelgenio nicht der Erbringer der Dienstleistung ist, kann eine Rückbuchung wegen nichterhaltener Dienstleistung nicht erfolgen.

Bitte wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft bzw. an den Insolvenzverwalter, um Ihre Forderung geltend machen zu können.
 
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vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Hallo,
nachdem ich jetzt paar Tage interessiert mitgelesen habe und wir unseren Flug über den OTA Travelgenio gebucht haben, haben wir unser Glück dann auch mal probiert.
Gerade kam dann diese Antwort von der LBB:
vielen Dank für Ihre beiden Nachrichten.

Wir haben Ihre Reklamation geprüft. In diesem Fall ist eine Rückbuchung durch uns nicht möglich.

Bei der zugrunde liegenden Buchung in Höhe von 776,29€ handelt es sich lediglich um den Zahlungsvorgang zwischen Ihnen und dem Unternehmen Travelgenio.

Da Travelgenio nicht der Erbringer der Dienstleistung ist, kann eine Rückbuchung wegen nichterhaltener Dienstleistung nicht erfolgen.

Bitte wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft bzw. an den Insolvenzverwalter, um Ihre Forderung geltend machen zu können.

Tut mir Leid für Dich!
Dies bestätigt meine Vermutung: der Acquirer von Travelgenio kann da nicht in Pflicht genommen werden...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Tut mir Leid für Dich!
Dies bestätigt meine Vermutung: der Acquirer von Travelgenio kann da nicht in Pflicht genommen werden...

Du schreibst doch die ganze Zeit das alle Acquirer dafür haften - was jetzt?

Wenn die Arhumentation so stimmt ist max ein Chargeback bei direkter Buchung möglich
 
Zuletzt bearbeitet:

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Du schreibst doch die ganze Zeit das alle Acquirer dafür haften - was jetzt?

Wenn die Arhumentation so stimmt ist max ein Chargeback bei direkter Buchung möglich
??? Entweder verstehst Du nicht oder Du willst nicht verstehen.

Nur der Acquirer von AB haftet. Leider ist dieser aber bei einer Buchung via OTA nicht in der KK-Zahlungs-Kette mit drinnen!

Siehe auch #501 - meine Einschätzung bei OTA:

"Der Acquirer von OTA wird da nicht haften; OTA hat geleistet und ist nicht pleite!"
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
??? Entweder verstehst Du nicht oder Du willst nicht verstehen.

Nur der Acquirer von AB haftet.

Ja und dann ist es wie ich schreibe Chargeback max bei direkter Buchung bei AB möglich. Denn der ist nicht im Boot wenn ich bei Opodo oder Lustspielreisen buche.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ja und dann ist es wie ich schreibe Chargeback max bei direkter Buchung bei AB möglich. Denn der ist nicht im Boot wenn ich bei Opodo oder Lustspielreisen buche.
Hahaha! "wie ich schreibe" / wann hast DU denn Chargeback als möglich gesehen??? Zeige mir EIN einziges Post von Dir!? Von Anfang an rennst Du mit dem Insolvenzverwalter-Nachzahlungs-Gespenst herum und verwirrst die Leute hier.
Wie schnell Du Deine Meinung änderst und dann auch noch Schlüsse von anderen als Deine ausgibst!
EINFACH NUR LÄCHERLICH
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Nachtrag: wie ich auch schon vorher geschrieben habe, meiner Einschätzung könnte bei OTA Chargeback in den Fällen funktionieren, wo die Fluggesellschaft das Geld DIREKT beim Konsumenten eingezogen hat (zB habe ich das in der Vergangenheit bei flueche.de oft gesehen, wo stand: "Betrag wird direkt von der Fluggesellschaft XY eingezogen".
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Kann aber auch nicht im Sinne des Erfinders sein das ein OTA dem Kunden den Stinkefinger zeigt und aus die Maus.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Kann aber auch nicht im Sinne des Erfinders sein das ein OTA dem Kunden den Stinkefinger zeigt und aus die Maus.
Stinkefinger zeigt eigentlich der Issuer=die Hausbank (siehe Beitrag von mrChicco - und hier reden wir von der LBB, die ja sonst die chargebacks anstandlos und sofort kreditiert hat); weil sie sich nirgends regressieren kann (OTA hat ja geleistet, OTA's Acquirer ist fein raus). Ob nun die Hausbank gewillt ist, dies aus ihrem Marketingbudget freiwillig zu begleichen, mag ich bezweifeln. Klar, der Konsument könnte sich auf die charge back Regeln berufen: "Leistung nicht erhalten" / zu klären wäre jedoch: was ist hier denn die Leistung von OTA bei der KK Zahlung? Ausstellung eines gültigen Tickets? Beförderung? Dies geht zu sehr ins Juristische, da muss ich passen... (beruflich habe ich nur Erfahrung als Acquirer; da stellt sich solch eine Frage nicht)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Hahaha! "wie ich schreibe" / wann hast DU denn Chargeback als möglich gesehen??? Zeige mir EIN einziges Post von Dir!? Von Anfang an rennst Du mit dem Insolvenzverwalter-Nachzahlungs-Gespenst herum und verwirrst die Leute hier.
Wie schnell Du Deine Meinung änderst und dann auch noch Schlüsse von anderen als Deine ausgibst!
EINFACH NUR LÄCHERLICH

Ich sehe Chargebacks die ganze Zeit für MÖGLICH aber auf freiwilliger Basis der beteiligten Firmen - es gibt keinen Rechtsanspruch - habe ich hier ca. 1000 geschrieben. Du sprichst von einem Anspruch - und den gibt es augenscheinlich nicht, sonst hätte man auch gegenüber den OTAs einen Anspruch.

Das "wie schreibe" bezog sich auf meinen Post #532 - deine Antwort war dazu:

??? Entweder verstehst Du nicht oder Du willst nicht verstehen.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ich sehe Chargebacks die ganze Zeit für MÖGLICH

zB Beitrag #118 - da warnst Du zum ersten Mal von Insolvenzverwaltern, die sich ja alles zurückholen werden!

Vorsicht! Hier eine Desinfo von EdSize - Zitat:
#118:
"Unabhängig vom Erfolg, hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch gegen den Kunden (wenn dieser sich erfolgreich sein Geld zurückholt)"
BLÖDSINN!!!
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Keiner zieht irgendwas aus der Insolvenzmasse

Im Post #118 ging es aber genau um diese Thematik, wie wäre es wenn du versuchst Zusammenhänge zu verstehen? Erst mit #119 und folgenden wurde die Thematik "Haftung des Acquieres" zum Thema.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Im Post #118 ging es aber genau um diese Thematik, wie wäre es wenn du versuchst Zusammenhänge zu verstehen? Erst mit #119 und folgenden wurde die Thematik "Haftung des Acquieres" zum Thema.
Eigentor! Die Sache mit dem Acquirer hast Du nicht richtig verstanden; deshalb hast Du Dich auf die Insolvenzmasse bezogen!

Des weiteren:
#122 schreibst Du (Vorsicht! Es folgt wieder ein Zitat von EdSize Desinfo-Kampagne):
"Hm, du sagst die Acquirer werden freiwillig einen hohen Millionenschaden tragen weil AB Pleite ist und keiner, aber auch keiner hat mit dieser freiwilligen "Versicherung" im Zahlungsvorgang Werbung gemacht?"

Und so könnte ich stundenlang weitermachen. Zeige mir EINEN EINZIGEN BEITRAG VON DIR, wo Du Chargeback für möglich hälst!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
#122 schreibst Du (Vorsicht! Es folgt wieder ein Zitat von EdSize Desinfo-Kampagne):
"Hm, du sagst die Acquirer werden freiwillig einen hohen Millionenschaden tragen weil AB Pleite ist und keiner, aber auch keiner hat mit dieser freiwilligen "Versicherung" im Zahlungsvorgang Werbung gemacht?"

Und genau das kann ich nach wie vor nicht verstehen, da es keinen gesetzlichen Anspruch auf das Chargeback gibt (das ist was ich die ganze Zeit schreibe) finde ich es verwunderlich das niemand damit Werbung macht. Die werben doch sonst schon damit das die Karte schwarz oder gelb ist.

Ansonsten, es macht keinen Sinn mit dir zu diskutieren, du verstehst den Unterschied zwischen gesetzlicher und freiwilliger Regelung nicht und zusätzlich behauptest du das ein Chargeback grundsätzlich durchgeführt werden muss - obwohl gerade auch hier viele etwas anderes berichten.

Ich bin jetzt raus, weil zusätzlich zu der für dich zu komplizierten Thematik auch noch dieser seltsame "bezahlte Posts" etc. Tenor hier Einzug hält.

Es macht keinen Sinn mit Menschen zu diskutieren die nicht in der Lage sind ein Gespräch sachlich zu führen. Was du hier machst ist der typisch neue deutsche Stil im Internet, Halbwahrheiten, Phrasen, massig Wichtigtuerei und dann noch ein wenig denunzieren.

Wenn einem dann die Aussagen der anderen nicht passen sind sie natürlich gezielte Propaganda - mein Gott glaubt ihr wirklich das z.B. in sämtlichen Artiklen di zur AB Pleite und dem Schicksal der ungültigen Tickets nichts zu Chargebackregeln und Pflichten geschrieben wird weil die Journalisten zu blöde sind? Oder werden die auch bezahlt?

Und auch die Verbraucherzentralen mit ihren Juristen sind Teil der von Ed Size geführten Kampagne :doh:

https://www.verbraucherzentrale.de/...-insolvent-was-das-fuer-kunden-bedeutet-17736

Kann ich bei Zahlung via Lastschrift oder Kreditkarte den Flugticketpreis einfach zurück buchen?

Das wird wohl zumindest für Flugbuchungen vor dem 15. August 2017 nicht gehen, da die bis dahin gezahlten Flugpreise zur Insolvenzmasse gehören. Andernfalls könnte es Nachforderungen vom Sachwalter geben. Für Buchungen danach hat Air Berlin erklärt, eine Rückzahlung vorzunehmen, wenn die Flüge ausgefallen sind.



Die Realität wird dabei vollkommen ausgeblendet.
 
Zuletzt bearbeitet:

tehdehzeh

Aktives Mitglied
04.11.2015
152
1
Was soll denn in der Werbung drin stehen? "Mit unserer VISA halten wir uns an die von VISA vorgegebenen Chargeback-Regeln"?
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.843
538
Hallo,
nachdem ich jetzt paar Tage interessiert mitgelesen habe und wir unseren Flug über den OTA Travelgenio gebucht haben, haben wir unser Glück dann auch mal probiert.
Gerade kam dann diese Antwort von der LBB:
vielen Dank für Ihre beiden Nachrichten.

Wir haben Ihre Reklamation geprüft. In diesem Fall ist eine Rückbuchung durch uns nicht möglich.

Bei der zugrunde liegenden Buchung in Höhe von 776,29€ handelt es sich lediglich um den Zahlungsvorgang zwischen Ihnen und dem Unternehmen Travelgenio.

Da Travelgenio nicht der Erbringer der Dienstleistung ist, kann eine Rückbuchung wegen nichterhaltener Dienstleistung nicht erfolgen.

Bitte wenden Sie sich direkt an die Fluggesellschaft bzw. an den Insolvenzverwalter, um Ihre Forderung geltend machen zu können.
Dein Ansprechpartner ist das Reisebüro TravelGenio, nicht die Fluggesellschaft oder der Insolvenzverwalter. Mit dieser Reiseagentur hast Du einen sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675, 662 ff. BGB) geschlossen, der nicht erfüllt worden ist, bzw. nicht erfüllt wird. Du hättest daher sowohl einen Anspruch auf Rückzahlung der 776,29 € als auch weitergehende Schadensersatzansprüche (für Ersatztickets, evtl. Verzögerungsschäden usw.). Da der Gerichtsstand von TravelGenio in Spanien (Madrid) liegt, gilt jedoch spanisches Recht. Das kennt sicherlich auch entsprechende §§ im Hinblick auf Nicht-Erfüllung.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
Kann ich bei Zahlung via Lastschrift oder Kreditkarte den Flugticketpreis einfach zurück buchen?
Das wird wohl zumindest für Flugbuchungen vor dem 15. August 2017 nicht gehen, da die bis dahin gezahlten Flugpreise zur Insolvenzmasse gehören. Andernfalls könnte es Nachforderungen vom Sachwalter geben. Für Buchungen danach hat Air Berlin erklärt, eine Rückzahlung vorzunehmen, wenn die Flüge ausgefallen sind.
Die Aussage der Verbraucherzentrale strotzt aber auch vor Präzision und Konjunktiven, ganz entgegen deren übliche Darstellungsform.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Nochmal: Amex *IST* Issuer und Acquirer gleichzeitig. Die Argumentation überzeugt nicht.



https://www.americanexpress.com/content/dam/amex/au/en/merchant/static/chargebackcodeguide.pdf

Nachfragen, welche Bedingung für den Chargeback nicht erfüllt sei.

Um den Chargeback abzuwenden kann der Händler beweisen, dass:



Daraus folgt ja, dass ein Chargeback bei bankruptcy zulässig ist, wenn er nicht available war.


Wenn Visa und MC die Issuer und Adyen der Acquirer sind, wieso ist Amex Issuer und Acquirer auf einmal?