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Selbst, wenn es in DE wirklich so wäre, dass der Acquirer nicht haftet:
Jedenfalls falsch ist die Aussage, dass sich der Insolvenzverwalter nach einer Rückbelastung das Geld wieder vom Kunden holen würde. Denn wenn die Airline das Geld zurückzahlt, dann zahlt sich erst an den Acquirer zurück, dann dieser an den Issuer und dieser an den Kunden. Bei einer Anfechtung müsste sich der Insolvenzverwalter also an den Acquirer wenden, nicht an den Kunden.
Nein das ist falsch - der Kunde (Auftraggeber) ist Ansprechpartner für den Insoverwalter - den dieser muss seiner vertraglichen Pflicht der Zahlung nachkommen - nicht irgendein von diesem beauftragter Zahlungsdienstleister.
Da eine Rückbelastung nicht stattfinden kann (weil das Kto der insolventen Firma ohnehin gesperrt ist) ist das eh nur eine theortische Diskussion.