Interessant wäre noch die Frage, ob man als Karteninhaber in diesem Fall einen Anspruch auf Durchführung eines Chargeback hat.
Weiss nicht, ob das juristisch sauber war & das Geld nicht zur Konkursmasse gehört- nach meinem unmaßgeblichen Rechtsempfinden nein, da die Leistung nicht erbracht wurde und auch nicht mehr erbracht werden konnte.
Sehr geehrter XXX,
nach Informationen, die uns jetzt vorliegen, möchte ich das heute zugesandte Mail an Sie revidieren. Die Antwort war nicht richtig in Hinsicht auf
den aktuellen Insolvenzfall der airberlin. Bitte entschuldigen Sie diesen Fehler.
Wir können ein Chargeback durchführen, wenn der airberlin Flug tatsächlich nicht durchgeführt wurde und Sie und dann eine entsprechende Bestätigung
zur Verfügung stellen können. Wir benötigen hierfür die Ticket bzw. die Buchungsbestätigung und die Bestätigung dass der Flug ausgefallen ist.
Auch wenn das eine KK Bank durchführt, ist man trotzdem von der Forderung nicht befreit.
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War das 2008 mit einer US-Visa gewesen? Da mögen andere Regeln gelten.
Bei den 4-Party schemes wird der Acquirer zum Gläubiger der Airline
Der insolvenzverwalter ist verpflichtet, Forderungen einzutreiben, soweit möglich. Da wohl eine Reihe von Leuten auf Chargeback verfallen werden, wird es sich für ihn lohnen, dem nachzugehen oder direkt ein Widerspruchsverfahren loszutreten.
Außerdem: Rückerstattung von Kreditkartenzahlungen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich
Wenn es auf Ebene des EU-Rechts geregelt ist, dass man im Insolvenzfall seine Kreditkartenzahlung zurückbuchen lassen kann, dann geht dies dem deutschen Insolvenzrecht vor. Das deutsche Recht darf vom Richter nicht angewendet werden, wenn es dem EU-Recht widersprechen würde.
Außerdem: Rückerstattung von Kreditkartenzahlungen | Europäisches Verbraucherzentrum Österreich
Wenn es auf Ebene des EU-Rechts geregelt ist, dass man im Insolvenzfall seine Kreditkartenzahlung zurückbuchen lassen kann, dann geht dies dem deutschen Insolvenzrecht vor. Das deutsche Recht darf vom Richter nicht angewendet werden, wenn es dem EU-Recht widersprechen würde.
Erfolgreich in dem Sinne wird man aber nicht sein, eben weil die Airline wegen Insolvenz nicht zahlen kann. Der Acquirer zahlt aus eigener Tasche und meldet diese Forderung zur Quote an.Unabhängig vom Erfolg, hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch gegen den Kunden (wenn dieser sich erfolgreich sein Geld zurückholt)
Erfolgreich in dem Sinne wird man aber nicht sein, eben weil die Airline wegen Insolvenz nicht zahlen kann. Der Acquirer zahlt aus eigener Tasche und meldet diese Forderung zur Quote an.
Da ich kein Acquirer leite habe ich keine Ahnung von irgendwelchen Scheme-seitigen Verpflichtungen.Woher nimmst du denn diese Weisheit? Das der Acquirer zahlen muss? Genau das ist in D eben nicht verpflichtend geregelt, es ist eine freiwillige Leistung.
Ich hatte doch schon bereits die Aussage eines *Acquirers* geliefert, der diese Haftung bestätige. Wenn die keine Ahnung haben...Du behauptest es seit geraumer Zeit aber ausser leerer Worte hast du nichts zu bieten.
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Dem stimme ich soweit zu, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.Wenn in D mit deutscher KK bei einem deutschen Unternehmen bezahlt besteht keinerlei Rechtsanspruch auf ein Chargeback. Du hast als Kunde erstmal nur Rechte gegenüber deiner Bank nicht gegenüber dem Acquirer, diese sind weitestgehend in den .AGBs geregelt..
Dem stimme ich soweit zu, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Halte die Debatte aber nicht für zielführend, bald sehen wir es in Action.
Auch bei einer Chargekarte bekommt man einen kurzfristigen Kredit. Da ich meine Flüge aber immer mit der Advanza zahle, ist mir das aber egal.Die EU Richtlinie auf die sich der Artikel bezieht gilt für Konsumentenkredite (wäre also bei echten KKs evtl. anwendbar) in D sind jedoch Chargekarten verbreitet, da sieht die Sache anders aus.
Wenn das wirklich so wäre, dann hätte der Kunde aber einen Staatshaftungsanspruch gegen Deutschland wegen schlechter Umsetzung der Richtlinie.Unabhängig vom Erfolg, hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch gegen den Kunden (wenn dieser sich erfolgreich sein Geld zurückholt), wenn das viele sind wäre es denkbar das diese Forderungen gebündelt an ein Inkassounternehmen verkauft werden, dann werden die das Geld eintreiben.
Der Artikel bezieht sich auch eine EU Richtlinie die in nationales Recht umgewandelt werden muss bevor sie Wirkung erlangt, das entsprechende Gesetz in D gibt ein Chargeback gegen eine normale "Kreditkarte" nicht vor. (Die EU Richtlinie auch nicht).
Auch bei einer Chargekarte bekommt man einen kurzfristigen Kredit. Da ich meine Flüge aber immer mit der Advanza zahle, ist mir das aber egal.
Wenn das wirklich so wäre, dann hätte der Kunde aber einen Staatshaftungsanspruch gegen Deutschland wegen schlechter Umsetzung der Richtlinie.
Wenn nämlich die Richtlinie regelt, dass der Kunde sein Geld zurückbekommt, dann muss die Rückzahlung auch endgültig sein und darf nicht durch das Insolvenzrecht umgangen werden.
Und wie ist es bei Advanzia? Die verzichten ja auf Zinsen, wenn man den vollen Betrag bezahlt...Es geht in der Richtlinie um Konsumentenkredite für die ein Zinssatz fällig wird, der kurzfristige Kredit den dir eine Chargecard gibt ist jedoch zinsfrei - also keine Staatshaftung.