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Und was sagst du zum Thema Staatshaftung? Da stimmst du mir doch zu, wenn die Richtlinie schlecht umgesetzt wurde...
Das ist doch Quatsch, dafür müsste man sich mit der original Richtlinie und dem Gesetz genauer beschäftigen. Prinzipiell gilt die Richtlinie für Konsumentenkredite - diese sind ja aber meist zur Finanzierung eines konkreten Konsumwunsches, den KK Kredit kann man auch als Dispokredit sehen - dann wäre er nicht abgesichert.
Es geht bei dem Gedenken der Richtlinie darum das ein Konsument wenn er eine Finanzierung abschliesst das bestellte Produkt auch bekommt und nicht auf der Finanzierung sitzen bleibt. Der Kredit der KK dient aber nicht der Finazierung eines konkreten Konsumproduktes sonder dieser dient dem Konsum im allgemeinen. Aber das ist nur meine Meinung.