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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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SvenHennig

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
387
0
Bergen
www.svenblogt.de
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Naja, laut den Beiträgen hier ist Chargeback ja nur bei deutschen Karten ein Problem. Die Advanzia-Bank hat ihre Banklizenz und Mastercard-Lizenz aber in Luxemburg erworben.

Auch das ändert aber doch nichts an deutschem Insolvenzrecht. Der Insolvenzverwalter müsste hier ggf. nachfordern.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Auch das ändert aber doch nichts an deutschem Insolvenzrecht. Der Insolvenzverwalter müsste hier ggf. nachfordern.

Es gibt Länder in denen die Sache anders aussieht z.B. in England - da wäre ein Chargeback möglich. Dann müsste der Kreditgeber den Schaden tragen.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Drüben wird von erfolgreichen Chargebacks berichtet:

Übrigens an alle Geschädigten, die mit Amex bezahlt haben:

Mir hat man soeben den Flugpreis wieder gutgeschrieben für die Strecke DUS-CUN-DUS im Nov/Dez.
Das pdf von Airberlin mit der Auflistung der gestrichenen Strecken hat gereicht.

Da sage ich nur: Vielen Dank Amex, besser gehts wirklich nicht!!!!
Land steht nicht dabei, kann aber natürlich nicht Deutschland sein.
 

clubfan

Erfahrenes Mitglied
17.09.2009
2.298
131
Drüben wird von erfolgreichen Chargebacks berichtet:


Land steht nicht dabei, kann aber natürlich nicht Deutschland sein.

doch, ich habe eine deutsche Gold-Amex :)
Ich weiss nicht, ob es Kulanz für mich war, aber die Dame hörte sich so an, dass man dies bisher bei jeder Insolvenz so gehandhabt hat.

Dieses pdf habe ich als Beleg an Amex gemailt, nachdem die Reklamation (die nannte es NICHT Chargeback) aufgenommen wurde: https://www.airberlin.com/site/affiliate/vertrieb/airberlin_factsheet_storno_usa_karibik_de.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Drüben wird berichtet, dass Amex 4 Tage für die Bearbeitung benötigt hat.

perfekt.
Dann dauert es jetzt ca. 4 Tage bis Du die Gutschrift siehst. SO war es bei mir.
Ich warte nur noch auf die Abtretungserklärung. Aber die unterschreibe ich sehr gerne .-)


Ich habe bei der LBB schnell eine schriftliche Eingangsbestätigung mit der Weiterleitung an die Reklamationsabteilung erhalten. Mehr hat sich in 12 Tagen nicht getan.

1 Flug habe ich mit Paypal, über LBB bezahlt. Laut den PayPal Bedingungen kann ich den Anspruch nur entweder bei KK oder bei Paypal geltend machen. Wobei ja auch bei Paypal der Käuferschutz nicht einklagbar und damit freiwillig ist. Anfang Oktober läuft bei Paypal meine Frist ab, also werde ich versuchen, in der kommenden Woche die LBB zu schnellerer Bearbeitung zu drängen. Das heißt jetzt nicht, dass ich mir wirklich Hoffnungen mache.
 
Zuletzt bearbeitet:

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ich habe heute von wirecard ein Formular bekommen, auf dem es heisst: "Karteninhaberformular für Streitigkeiten Privatkunden". Und tatsächlich: einer der Gründe heisst "Ware oder Dienstleistung nicht erhalten"...der Händler "ist zahlungsunfähig und der Flug wird nicht von einer anderen Fluggesellschaft übernommen".

...da mein Karibik-Flug noch nicht storniert ist, muss ich mit der Einreichung noch warten...
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
s 75 CCA ist strenggenommen eben kein "Chargeback" im Sinne eines standardisierten Reklamationsverfahrens der Zahlungssysteme! Die Vorschrift, die auch gewisse Betragsschwellen hat, ist rein nationales britisches Recht. Das kennt man weder im EU-Recht noch im Recht etwa der Republik Irland oder von Malta.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
s 75 CCA ist strenggenommen eben kein "Chargeback" im Sinne eines standardisierten Reklamationsverfahrens der Zahlungssysteme! Die Vorschrift, die auch gewisse Betragsschwellen hat, ist rein nationales britisches Recht. Das kennt man weder im EU-Recht noch im Recht etwa der Republik Irland oder von Malta.

Ja das ist klar, es gibt eben Länder in denen Rückzahlungen nach nationalem Recht möglich sind. Das gilt eben nicht für Deutschland. In Deutschland ist das ganze max. als Kulanz der KK Firmen zu erwarten.

Im Prinzip gilt diese englische Recht jetzt auch in D - aber eben nicht für KKs - wurde ja in der EU Richtlinie für Konsumentenkredite ähnlich umgesetzt.
 

unbash

Reguläres Mitglied
30.10.2014
86
0
Ich hab grad mit AMEX telefoniert. Steuern & Gebühren für Prämienflüge im März wurden direkt erstattet, Rückflug von MIA nach DUS am 26.10. wird auch anteilig erstattet. Absolut unkompliziert.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
In Deutschland ist das ganze max. als Kulanz der KK Firmen zu erwarten
Zumindest aus Rechtssicht des deutschen Verbrauchers, der eben keinen Rechtsanspruch hat und auf den Chargeback im Sinne der Kreditkartenunternehmen angewiesen ist.

Die Vertragsverhältnisse zwischen Acquirer und Scheme sind ja leider nicht bekannt (in Anführungsstrichen "Vertrag zugunsten Dritter")
 

clubfan

Erfahrenes Mitglied
17.09.2009
2.298
131
Von Amex (goldene Amex aus Dtl.) kam gestern die Abtretungserklärung, das Geld war nach 4 Tagen ab Reklamation gutgeschrieben.
Gestern noch problemlos einen Flug eines Freundes reklamiert und Referenznummer erhalten. Geld wird auch bei ihm erstattet.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.796
1.220
Howard Johnson
Leider Doppelpost - bitte ich zu entschuldigen, bin nur so genervt :sick:

AX hat heute telefonisch die Reklamation meiner Buchung (April 2017) für die Flüge im Februar 2018 (DUS-LAX/SFO) verweigert, ich solle mich an den Insolvenzverwalter wenden.
So etwas würde auch gar nicht gehen - sie wären ja nur der Zahlungsabwickler.

Da auch eine andere Buchung mit der LBB für Dezember (NUE-TXL/JFK-DUS) aus Februar 2017 zur Reklamation ansteht, wäre ich für die entsprechenden Schlüsselwörter beim Anruf der Kreditkartenfirma oder besondere Hinweise dankbar. :-(

Carotthat
 
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Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
AX hat heute telefonisch die Reklamation meiner Buchung (April 2017) für die Flüge im Februar 2018 (DUS-LAX/SFO) verweigert, ich solle mich an den Insolvenzverwalter wenden.
So etwas würde auch gar nicht gehen - sie wären ja nur der Zahlungsabwickler.
Ist das nicht logisch? Bei AB ist nichts von denen zu holen und aus Menschenliebe werden die nicht einige Hunderter aus ihrer Tasche erstatten.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ist das nicht logisch? Bei AB ist nichts von denen zu holen und aus Menschenliebe werden die nicht einige Hunderter aus ihrer Tasche erstatten.

Es ist nicht logisch, da es ja auch Berichte von erfolgreichen AB Insolvenz Chargebacks in diesem Forum gibt.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Genau!
Paging clubfan und unbash und ...

Ich denke das ganze ist eine Frage von Kulanz, da es eben keinen Anspruch gibt. D.h. man bewertet den Wert den du für das Unternehmen darstellst und den Schaden den du im Einzelfall verursachst - ich habe in anderen Bereichen solche Erfahrungen gemacht.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Da auch eine andere Buchung mit der LBB für Dezember (NUE-TXL/JFK-DUS) aus Februar 2017 zur Reklamation ansteht, wäre ich für die entsprechenden Schlüsselwörter beim Anruf der Kreditkartenfirma oder besondere Hinweise dankbar. :-(
LBB hat mir auf meine Anfrage per Mail mitgeteilt:

Der Flugbetrieb ist durch einen Kredit des Bundes abgesichert.
Flüge können weiterhin regulär angetreten, gebucht, umgebucht und storniert werden.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an airberlin.

Eine Rückbelastung Ihrer airberlin Buchung ist unter Vorbehalt nur dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- der Flugbetrieb wurde eingestellt

- der/die ursprünglich geplante/n Flugtermin/e ist/sind abgelaufen

- es wurden keine Ersatzflüge von anderen Dienstleistern erbracht

- Sie als Kunde haben bereits selbst versucht, den Sachverhalt mit der airberlin oder dem

Insolvenzverwalter zu klären (hier ist Nachweis erforderlich)

ACHTUNG: Haben Sie als Kunde einen Sicherungsschein, ist keine Rückbelastung möglich! (bitte wenden Sie sich an den Reiseveranstalter/Versicherung)​

Auf mein Fax von vor 20 Tagen habe ich noch keine Antwort erhalten. Dabei hätten Sie einen von beiden Anträgen ganz leicht ablehnen können, da ich die LBB Karten von mir und meinem Mann vertauscht habe, das habe ich jetzt korrigiert.
Nächste Woche frage ich mal telefonisch nach (auch wenn ich der Hotline wenig vertraue) . Was soll ich mit AB klären, wenn die die Karibikstrecke einstellen? Die schriftliche Bestätigung von AB habe ich an die LBB geschickt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
Naja, gerade kam ja die Mail, das ab 15.10. alle Langstrecken eingestellt sind....
Das wird doch reichen.

Reichen fuer einen Chargeback?

Man muss genau lesen was in Posting #196 steht:

Eine Rückbelastung Ihrer airberlin Buchung ist unter Vorbehalt nur dann möglich, ....

Sprich, man wird den Betrag erstmal nicht einziehen oder unter Vorbehalt gutschreiben. Und unter Vorbehalt duerfte heissen, sieht die KK-Gesellschaft keine Kohle von AB zahlt der Kunde - es sei denn es laeuft was auf Kulanz.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
- es wurden keine Ersatzflüge von anderen Dienstleistern erbracht

- Was soll ich mit AB klären, wenn die die Karibikstrecke einstellen?

Einfach nur lesen! Es gibt ja eine gewisse (auch wenn niedrig) Chance auf Ersatzflüge.

Habe übrigens von wirecard (TB Mastercard) eine ähnliche Auskunft erhalten.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
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Einfach nur lesen! Es gibt ja eine gewisse (auch wenn niedrig) Chance auf Ersatzflüge.

Gelesen habe ich, in der Mail von AB steht:
Wir bedauern,das wir Ihnen für die gebuchte Verbindung keine Alternative bieten können.

Zudem habe ich die Umbuchungsregeln gelesen, die hier im Forum gepostet wurden.

Also wo steht, dass es bis zu meinem Flug am 15.10 eine geringe Möglichkeit auf Ersatz geben soll? Die früheren Spekulationen der Foristen im Forum, sind durch die Streckeneinstellungen der Karibik überholt!
 
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