Da auch eine andere Buchung mit der LBB für Dezember (NUE-TXL/JFK-DUS) aus Februar 2017 zur Reklamation ansteht, wäre ich für die entsprechenden Schlüsselwörter beim Anruf der Kreditkartenfirma oder besondere Hinweise dankbar.
LBB hat mir auf meine Anfrage per Mail mitgeteilt:
Der Flugbetrieb ist durch einen Kredit des Bundes abgesichert.
Flüge können weiterhin regulär angetreten, gebucht, umgebucht und storniert werden.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an airberlin.
Eine Rückbelastung Ihrer airberlin Buchung ist unter Vorbehalt nur dann möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Flugbetrieb wurde eingestellt
- der/die ursprünglich geplante/n Flugtermin/e ist/sind abgelaufen
- es wurden keine Ersatzflüge von anderen Dienstleistern erbracht
- Sie als Kunde haben bereits selbst versucht, den Sachverhalt mit der airberlin oder dem
Insolvenzverwalter zu klären (hier ist Nachweis erforderlich)
ACHTUNG: Haben Sie als Kunde einen Sicherungsschein, ist keine Rückbelastung möglich! (bitte wenden Sie sich an den Reiseveranstalter/Versicherung)
Auf mein Fax von vor 20 Tagen habe ich noch keine Antwort erhalten. Dabei hätten Sie einen von beiden Anträgen ganz leicht ablehnen können, da ich die LBB Karten von mir und meinem Mann vertauscht habe, das habe ich jetzt korrigiert.
Nächste Woche frage ich mal telefonisch nach (auch wenn ich der Hotline wenig vertraue) . Was soll ich mit AB klären, wenn die die Karibikstrecke einstellen? Die schriftliche Bestätigung von AB habe ich an die LBB geschickt.