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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.193
2.125
DRS, ALC
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So abgeneigt ist LBB gegenüber einem Chargeback nicht. Allerdings unter Vorbehalt. Gerade nettes Telefongespräch gehabt.
 
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Tiki Taka

Neues Mitglied
20.08.2017
15
0
Ich finde es interessant, dass viele hier offensichtlich E-mails oder andere offizielle Infos von Air Berlin betreffend die Streichung Ihrer Flüge bekommen haben.

Ich habe 2 Karibik Tickets DUS-PCJ-POP-DUS für Dez./Jan. - Prämienflüge, aber das ändert ja nichts an der Ticketgültigkeit.

Von den Flugstreichungen habe ich nur aus der Zeitung erfahren. Weder von Air Berlin noch von Topbonus gibt es auch nur den geringsten Mucks :mad:

Steuern und Gebühren habe ich mit meiner Air Berlin Kreditkarte bezahlt und hätte die gerne via Chargeback zurück. Werde die LBB mal anschreiben...
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Gelesen habe ich, in der Mail von AB steht:
Wir bedauern,das wir Ihnen für die gebuchte Verbindung keine Alternative bieten können.

Zudem habe ich die Umbuchungsregeln gelesen, die hier im Forum gepostet wurden.

Also wo steht, dass es bis zu meinem Flug am 15.10 eine geringe Möglichkeit auf Ersatz geben soll? Die früheren Spekulationen der Foristen im Forum, sind durch die Streckeneinstellungen der Karibik überholt!
Vlt. macht es ja der neue Eigentümer? Und: für ein charge back MUSS
A) der Flug gestrichen sein und
B) auf KEINEN Alternativflug umgebucht worden sein.
(So steht es zumindest im wirecard charge back Formular).

A) könnte zwar erfüllt sein; allerdings ist B) noch nicht 100% sicher... (eher nur 99%) /sonst könnte ja jeder das Geld einkassieren und dann doch noch eine Umbuchung bekommen. Dies gilt natürlich nur für in Zukunft liegende Flüge.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Nur als Hinweis: Die LBB hat mir heute nach drei Faxen und mit viel bli-bla-blub und Ausführungen zu Chargeback und Representment den Preis für zwei USA Tickets "unter Vorbehalt gutgeschrieben".

Wer Ansprüche geltend macht, sollte mal an den Rechtsschein denken, der durch "Air Berlin Kreditkartenservice" hervorgerufen wird und den Gedanken des verbundenen Geschäfts im Kopf haben. Vielleicht kann Kollege Kexbox darauf aufspringen ::kiss:
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.644
343
Berlin
Nur als Hinweis: Die LBB hat mir heute nach drei Faxen und mit viel bli-bla-blub und Ausführungen zu Chargeback und Representment den Preis für zwei USA Tickets "unter Vorbehalt gutgeschrieben".

Wer Ansprüche geltend macht, sollte mal an den Rechtsschein denken, der durch "Air Berlin Kreditkartenservice" hervorgerufen wird und den Gedanken des verbundenen Geschäfts im Kopf haben. Vielleicht kann Kollege Kexbox darauf aufspringen ::kiss:

Könntest Du, falls nicht öffentlich möglich, per PM, Deine Argumentationskette mitteilen, könnte uns Nichtjuristen sicherlich hilfreich sein.
Danke
 
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sira25

Aktives Mitglied
27.10.2015
120
16
Nur als Hinweis: Die LBB hat mir heute nach drei Faxen und mit viel bli-bla-blub und Ausführungen zu Chargeback und Representment den Preis für zwei USA Tickets "unter Vorbehalt gutgeschrieben".

Wer Ansprüche geltend macht, sollte mal an den Rechtsschein denken, der durch "Air Berlin Kreditkartenservice" hervorgerufen wird und den Gedanken des verbundenen Geschäfts im Kopf haben. Vielleicht kann Kollege Kexbox darauf aufspringen ::kiss:

Hier ebenso, allerdings ging die Kommunikation mehrere Runden über das Kontaktformular. Heute wurde dann zurück gebucht.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Gute Nachrichten zu charge back. Handelt es sich um bereits stornierte Flüge? Oder in Zukunft liegende?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Könntest Du, falls nicht öffentlich möglich, per PM, Deine Argumentationskette mitteilen, könnte uns Nichtjuristen sicherlich hilfreich sein.
Danke

Für den Anfang habe ich nur Chargeback und Visa Regeln geschrieben und mit Rechtsanwalt unterschrieben :) Der Rest kommt wenns ernst wird.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Nur als Hinweis: Die LBB hat mir heute nach drei Faxen und mit viel bli-bla-blub und Ausführungen zu Chargeback und Representment den Preis für zwei USA Tickets "unter Vorbehalt gutgeschrieben".

vielen Dank für die Mitteilung. Ist dieser "Vorbehalt" irgendwo näher erläutert, was damit gemeint ist ? Was ein Vorbehalt der Rückforderung ist, weiß ich aber von einer Bank würde ich mir erwarten, dass sie annähernd ausführt, worauf sich der Vorbehalt beziehen soll.
 

Methu

Erfahrenes Mitglied
30.07.2015
668
70
Wann habt Ihr denn gezahlt mit der KK? Also wie lange zurück funktioniert Chargeback ?
 

gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Ich habe heute von LBB folgendes in Bezug auf einen zukünftigen AB-Flug erhalten:


vielen Dank für Ihre Nachricht.

Geben Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer an, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung. Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, nicht bei uns widerrufen.

Kann eine Leistung wegen Insolvenz nicht erbracht werden, müssen Sie Ihre Forderung direkt bei dem Unternehmen bzw. dessen Insolvenzverwalter geltend machen.

Wir können sofort eine Rückbuchung veranlassen, sofern Sie uns einen schriftlichen Nachweis der Fluggesellschaft vorlegen, dass der konkret von Ihnen gebuchte Flug von Air Berlin ersatzlos gestrichen wurde. Diese Rückbuchung muss jedoch von der Vertragsbank nicht akzeptiert werden, sofern das Flugdatum in der Zukunft liegt.

Bitte reichen Sie uns alle Unterlagen (Nachweis über ersatzlose Flugstreichung, Angaben zum Klärungsversuch) und das beigefügte Formular innerhalb von 14 Tagen ein. Sofern Sie uns keinen Nachweis vorlegen können, dass der Flug ersatzlos ausfällt, müssen wir das Flugdatum abwarten.
das klingt vielversprechend.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
vielen Dank für die Mitteilung. Ist dieser "Vorbehalt" irgendwo näher erläutert, was damit gemeint ist ? Was ein Vorbehalt der Rückforderung ist, weiß ich aber von einer Bank würde ich mir erwarten, dass sie annähernd ausführt, worauf sich der Vorbehalt beziehen soll.
Chargebacks sind immer unter Vorbehalt. Ohne weitere Erklärung. Falls sich rausstellen sollte dass die Anfrage nicht gerechtfertigt war, wird erneut belastet...
 
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Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
435
288
Das ist doch alles Kindergarten in 3 Wochen wird der Chargeback storniert weil er nicht rechtens und möglich ist!
Die Bank hällt Euch nur hin um Ihre Ruhe zu haben der Insolvenzverwalter darf die Kohle gar nocht raus rücken und er wird es auch nicht tun!
Ihr seid echt hinreissend naiv!(y):eek:
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.032
2.105
Das ist doch alles Kindergarten in 3 Wochen wird der Chargeback storniert weil er nicht rechtens und möglich ist!
Die Bank hällt Euch nur hin um Ihre Ruhe zu haben der Insolvenzverwalter darf die Kohle gar nocht raus rücken und er wird es auch nicht tun!
Ihr seid echt hinreissend naiv!(y):eek:

Der Acquirer haftet doch in diesem Fall... und es steht ihm auch frei, die Geschäftsbeziehung mit airberlin zu beenden. :yes:
 

geko

Neues Mitglied
30.03.2010
17
3
MUC
Bei Amex lief die Reklamation vollkommen problemlos: Telefonisch reklamiert (3 Langstreckenflüge im Januar), Bearbeitungsnummer kam per Post, Stornonachweis per E-Mail geschickt, Betrag gutgeschrieben. Laut Amex-Hotline wird das Geld nicht von Air Berlin zurückgeholt aufgrund der Insolvenz. Amex sei gegen Insolvenzen versichert und erhalte das Geld von der Versicherung.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.460
3.815
Das ist doch alles Kindergarten in 3 Wochen wird der Chargeback storniert weil er nicht rechtens und möglich ist!
Die Bank hällt Euch nur hin um Ihre Ruhe zu haben der Insolvenzverwalter darf die Kohle gar nocht raus rücken und er wird es auch nicht tun!
Ihr seid echt hinreissend naiv!(y):eek:

Mach dich mal mit der eigenen Haftung der Landesbank vertraut. Die Stichworte stehen oben. Hier gehts nicht um den Insolvenzverwalter.
 

Methu

Erfahrenes Mitglied
30.07.2015
668
70
Ich habe meinen Flug am 2.12.2016 per Paypal mit der LBB KK bezahlt. Flug wäre Mitte November. Da funktioniert kein Chargeback mehr oder? Ich finde nirgends etwas zu den Fristen.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Ich habe meinen Flug am 2.12.2016 per Paypal mit der LBB KK bezahlt. Flug wäre Mitte November. Da funktioniert kein Chargeback mehr oder? Ich finde nirgends etwas zu den Fristen.

Entscheidend bei Visa ist Flugdatum, PayPal allerdings ggfs. abweichend
 

Willimucki

Reguläres Mitglied
20.02.2016
32
0
Hat schon jemand Erfahrung mit einem Cashback bei der DKB ?

Seit gestern (!) ist die Buchung DUS-MCO im Mai 2018 offiziell verschwunden mit dem Hinweis: Buchung könnte nicht gefunden werden.

Nicht mal eine Stornierungsmail für nötig halten.....

Bezahlt wurden 3 Tickets mit der LH M&M MasterCard ??????
 

gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Mach dich mal mit der eigenen Haftung der Landesbank vertraut. Die Stichworte stehen oben. Hier gehts nicht um den Insolvenzverwalter.
Stimme dir grundsätzlich zu, wenn du mit Landesbank die LBB meinst, die ist trotzdem nicht in der Haftung, die gibt nur die Kreditkarte heraus. Am Ende trifft es den Acquirer, der zwischen Visa und Airberlin steht (und nicht zwischen Visa und dem Kunden).
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Hat schon jemand Erfahrung mit einem Cashback bei der DKB ?

Seit gestern (!) ist die Buchung DUS-MCO im Mai 2018 offiziell verschwunden mit dem Hinweis: Buchung könnte nicht gefunden werden.

Nicht mal eine Stornierungsmail für nötig halten.....

Bezahlt wurden 3 Tickets mit der LH M&M MasterCard

Bitte keine Dritt-Smileys verwenden. Ich habe für Dich nochmal abgetippt. ;)