So abgeneigt ist LBB gegenüber einem Chargeback nicht. Allerdings unter Vorbehalt. Gerade nettes Telefongespräch gehabt.
Vlt. macht es ja der neue Eigentümer? Und: für ein charge back MUSSGelesen habe ich, in der Mail von AB steht:
Wir bedauern,das wir Ihnen für die gebuchte Verbindung keine Alternative bieten können.
Zudem habe ich die Umbuchungsregeln gelesen, die hier im Forum gepostet wurden.
Also wo steht, dass es bis zu meinem Flug am 15.10 eine geringe Möglichkeit auf Ersatz geben soll? Die früheren Spekulationen der Foristen im Forum, sind durch die Streckeneinstellungen der Karibik überholt!
Nur als Hinweis: Die LBB hat mir heute nach drei Faxen und mit viel bli-bla-blub und Ausführungen zu Chargeback und Representment den Preis für zwei USA Tickets "unter Vorbehalt gutgeschrieben".
Wer Ansprüche geltend macht, sollte mal an den Rechtsschein denken, der durch "Air Berlin Kreditkartenservice" hervorgerufen wird und den Gedanken des verbundenen Geschäfts im Kopf haben. Vielleicht kann Kollege Kexbox darauf aufspringen :
Nur als Hinweis: Die LBB hat mir heute nach drei Faxen und mit viel bli-bla-blub und Ausführungen zu Chargeback und Representment den Preis für zwei USA Tickets "unter Vorbehalt gutgeschrieben".
Wer Ansprüche geltend macht, sollte mal an den Rechtsschein denken, der durch "Air Berlin Kreditkartenservice" hervorgerufen wird und den Gedanken des verbundenen Geschäfts im Kopf haben. Vielleicht kann Kollege Kexbox darauf aufspringen :
Könntest Du, falls nicht öffentlich möglich, per PM, Deine Argumentationskette mitteilen, könnte uns Nichtjuristen sicherlich hilfreich sein.
Danke
Nur als Hinweis: Die LBB hat mir heute nach drei Faxen und mit viel bli-bla-blub und Ausführungen zu Chargeback und Representment den Preis für zwei USA Tickets "unter Vorbehalt gutgeschrieben".
das klingt vielversprechend.vielen Dank für Ihre Nachricht.
Geben Sie beim Bezahlen Ihre Kartennummer an, erteilen Sie uns eine Zahlungsanweisung. Diese können Sie, anders als beim Lastschrifteinzugsverfahren, nicht bei uns widerrufen.
Kann eine Leistung wegen Insolvenz nicht erbracht werden, müssen Sie Ihre Forderung direkt bei dem Unternehmen bzw. dessen Insolvenzverwalter geltend machen.
Wir können sofort eine Rückbuchung veranlassen, sofern Sie uns einen schriftlichen Nachweis der Fluggesellschaft vorlegen, dass der konkret von Ihnen gebuchte Flug von Air Berlin ersatzlos gestrichen wurde. Diese Rückbuchung muss jedoch von der Vertragsbank nicht akzeptiert werden, sofern das Flugdatum in der Zukunft liegt.
Bitte reichen Sie uns alle Unterlagen (Nachweis über ersatzlose Flugstreichung, Angaben zum Klärungsversuch) und das beigefügte Formular innerhalb von 14 Tagen ein. Sofern Sie uns keinen Nachweis vorlegen können, dass der Flug ersatzlos ausfällt, müssen wir das Flugdatum abwarten.
Chargebacks sind immer unter Vorbehalt. Ohne weitere Erklärung. Falls sich rausstellen sollte dass die Anfrage nicht gerechtfertigt war, wird erneut belastet...vielen Dank für die Mitteilung. Ist dieser "Vorbehalt" irgendwo näher erläutert, was damit gemeint ist ? Was ein Vorbehalt der Rückforderung ist, weiß ich aber von einer Bank würde ich mir erwarten, dass sie annähernd ausführt, worauf sich der Vorbehalt beziehen soll.
Hier ebenso, allerdings ging die Kommunikation mehrere Runden über das Kontaktformular. Heute wurde dann zurück gebucht.
Das ist doch alles Kindergarten in 3 Wochen wird der Chargeback storniert weil er nicht rechtens und möglich ist!
Die Bank hällt Euch nur hin um Ihre Ruhe zu haben der Insolvenzverwalter darf die Kohle gar nocht raus rücken und er wird es auch nicht tun!
Ihr seid echt hinreissend naiv!
Sehe ich auch so!Der Acquirer haftet doch in diesem Fall... und es steht ihm auch frei, die Geschäftsbeziehung mit airberlin zu beenden.
Das ist doch alles Kindergarten in 3 Wochen wird der Chargeback storniert weil er nicht rechtens und möglich ist!
Die Bank hällt Euch nur hin um Ihre Ruhe zu haben der Insolvenzverwalter darf die Kohle gar nocht raus rücken und er wird es auch nicht tun!
Ihr seid echt hinreissend naiv!
Ich habe meinen Flug am 2.12.2016 per Paypal mit der LBB KK bezahlt. Flug wäre Mitte November. Da funktioniert kein Chargeback mehr oder? Ich finde nirgends etwas zu den Fristen.
Stimme dir grundsätzlich zu, wenn du mit Landesbank die LBB meinst, die ist trotzdem nicht in der Haftung, die gibt nur die Kreditkarte heraus. Am Ende trifft es den Acquirer, der zwischen Visa und Airberlin steht (und nicht zwischen Visa und dem Kunden).Mach dich mal mit der eigenen Haftung der Landesbank vertraut. Die Stichworte stehen oben. Hier gehts nicht um den Insolvenzverwalter.
Hat schon jemand Erfahrung mit einem Cashback bei der DKB ?
Seit gestern (!) ist die Buchung DUS-MCO im Mai 2018 offiziell verschwunden mit dem Hinweis: Buchung könnte nicht gefunden werden.
Nicht mal eine Stornierungsmail für nötig halten.....
Bezahlt wurden 3 Tickets mit der LH M&M MasterCard