Also, ich hatte damals drei Flüge von der Spanair gebucht , bezahlt damals mit der Lufthansa Kreditkarte. Als die plötzliche Insolvenz Fonds Bonn er kam habe ich an Lufthansa Kreditkarte geschrieben und er hält umgehend das komplette Geld auf der Kreditkarte wieder gutgeschrieben.
Das ging ziemlich problemlos.
Ist ja kein Problem, das war eine spanische Insolvenz, genau das sind ja die rechtlichen Unterschiede die hier über Seiten diskutiert werden. Im spanischen Insolvenz Recht können Gläubiger die in Vorkasse getreten sind und noch keine Leistung erhalten haben das Geld vom Insolvenzverwalter zurück verlangen. Folgendes gilt in Spanien:
Nach Art. 71 dieses Gesetzes, soweit die Insolvenz angemeldet worden ist, können alle Aktionen des Schuldners der letzten zwei Jahre vor Eintritt in das Insolvenzverfahren und die das Gläubigerinteresse verletzen, rückgängig gemacht beziehungsweise aufgehoben werden, auch wenn dieses Geschäft nicht auf eine arglistige Intention zurückzuführen ist.
Auf Grund dieser Regelung kann das Geld eben problemlos von der Bank zurückgebucht werden. In Deutschland wird die Masse gesichert, und der Verwalter möchte möglichst viel Masse generieren, weil sich sein Honorar danach berechnet (andere sagen weil er nach Möglichkeit die Gläubiger vollständig befriedigen möchte).
Wenn du mich fragst ist das deutsche Insolvenzrecht stark von den Interessen der Insolvenzverwalter geprägt (auch wenn immer wieder behauptet wird das im Interesse der Gläubiger gehandelt wird). In Deutschland wird der Insolvenzverwalter prozentual nach der Summe der Masse honoriert. Bei 60 - 100 Millionen Euro an Vorkasse sind das selbst bei 0,5% Honorar sind eben mind. 300.000€ bis 600.000€ mehr für den Verwalter.