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Mal angenommen das du recht hast (was für mich ja positiv wäre)... wieso berichten alle Zeitungen das Gegenteil?
Ich möchte noch erwähnen, dass mein Flug auf Grund der "Insolvenz" (oder welcher Status aktuell herrscht) abgesagt wurde. Also deswegen, weil die Firma die die Flugzeuge zur Verfügung stellt, diese vom AirBerlin zurück gefordert hat...
Ich glaube hier werden einfach von Seiten AB die bestmögliche Auslegung der verschiedenen Rechtsgebiete (Insolvenzrecht und Reiserecht) kombiniert. Warum sollte man seine Ansprüche nach EU Verordnung aus einem verschobenen/gecancelten Flug einer Airline verlieren wenn diese noch im Betrieb ist?
Nach der Insolvenz besteht das Risiko das man das Recht auf die Beförderung prinzipiell verliert - und somit auch die Ansprüche auf Ausgleich aus der Verordnung.
Wenn die Airline einen jedoch befördert entsteht meiner Meinung nach ein neuer Anspruch auf vollständige Abwicklung des Fluges nach geltenden Recht, und die Ansprüche aus der EU Verordnung entstehen erst in dem Moment in dem die Unterbrechnung auftritt.
Nehmen wir den insolventen Küchenhersteller.
Du hast eine Küche inkl. Montage bestellt und bezahlt. Der Küchenhersteller geht in das Verfahren und kündigt an deine Küche nicht mehr zu liefern - du hast nur einen Anspruch auf die Insolvenztabelle.
Wenn hingegen der Hersteller sagt er liefert, und die Monteure nach Ausbau der alten Küche krank werden muss nach meinen dafürhalten die Montage durchgeführt werden, solange der Küchenhersteller nicht endgültig in der Insolvenz ist.
Den der Schaden den dir der Küchenhersteller eingebrockt hat, ist zwar bedingt auf einer Bestellung von dir die vor Meldung zur Insolvenz erfolgt ist ABER der Schaden an deiner Küche wurde von der Firma in Eigenverwaltung verursacht - und solange die Eigenverwaltung besteht, besteht auch ein Anspruch auf die Beseitigung des Schadens.
Also gar nicht zu liefern ist eine Sache, den Kunden aber in Eigenverwaltung nur eine Teilleistung zu erbringen und ihn dann auf dem Schaden sitzen zu lassen ist eine andere so lange das Unternehmen eben noch in Eigenverwaltung ist.
ACHTUNG das ist nur meine Meinung, es ist möglich das ich juristisch damit vollkommen daneben liege. Dann hätte man aber eine Airline niemals in Eigenverwaltung weiterfliegen lassen dürfen.
Weiterhin ACHTUNG, da AB ohnehin in den nächsten Wochen Insolvenz anmelden wird stellt sich lediglich die Frage ob dieses Vorgehen von AB nicht irgendwie die Pflichten in der Eigenverwaltung verletzt hat - den Ansprüche wird man ohnehin nur zur Tabelle melden können.
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