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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
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Müssten dann die Gerichte entscheiden ob sie dazu verpflichtet sind oder nicht..

Wieso sollten Gerichte darüber entscheiden ob irgend jemand freiwillige Regeln umsetzt? Die AGBs der Schemes haben keine gesetzliche Wirkung.

Das Wort "freiwillig" drückt ja präzise aus das es nicht "verpflichtend" ist. Ich denke einfach, das die Schemes es in kleineren Ländern einfacher haben die Banken zu überzeugen - dazu kommt noch das in anderen Ländern die gesetzliche Lage anders als in D ist.

Wie wäre es wenn man sich einfach mit den Realitäten abfindet? Oder klagst du am 21. Juni auch immer auf dein Recht nach Sonne? Insgesamt würde die verpflichtende Umsetzung sicher zu höheren Kosten für die Kunden führen - denn da verstecken sich Risiken in erheblicher Höhe - die man absichern müsste, auf Kosten der User.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Das Wort "freiwillig" drückt ja präzise aus das es nicht "verpflichtend" ist.
.

Bin immer noch nicht davon überzeugt... ...denke, dass man sich als Konsument allgemein sicher fühlt bei Zahlung mit KK weil man auf eine Rückbuchung vertrauen kann/hofft.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Bin immer noch nicht davon überzeugt... ...denke, dass man sich als Konsument allgemein sicher fühlt bei Zahlung mit KK weil man auf eine Rückbuchung vertrauen kann/hofft.

Du kannst auf eine Rückbuchung allenfalls hoffen- keiner verspricht dir das ein Chargeback durchgeht - wird ja auch oft genug abgelehnt (z.B. bei ungerechtfertigten Abbuchungen von Autovermietern, oder Nachbelastungen von Hotels).
 

Syn

Neues Mitglied
29.12.2016
1
0
Wie sieht das denn aus, wenn ich über check 24 gebucht hab. Die werben ja mit kostenloser Stornierung verweisen aber auf den Weg der bereits verlinkt ist, Chargeback. Theoretisch wäre das doch mein erster Ansprechpartner, oder nicht!? Check 24 selbst empfiehlt zu stornieren. Meine Buchung ist erst im April fällig, Kohle aber abgebucht, bereits vor 2 Monaten ...

Ich habe mich heute als ebenfalls Betroffener gemäß den Hinweisen von atlasoption an meine Kreditkartengesellschaft gewandt. Kann hier dann gerne auf dem Laufenden halten, wie der Fall dort behandelt wird. Meine CC ist eine Visa Amazon flex der LBB.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Ich habe mich heute als ebenfalls Betroffener gemäß den Hinweisen von atlasoption an meine Kreditkartengesellschaft gewandt. Kann hier dann gerne auf dem Laufenden halten, wie der Fall dort behandelt wird. Meine CC ist eine Visa Amazon flex der LBB.

Atalasoption wird mit grosser Wahrscheinlichkeit klappen, weil es sich um eine englische Firma handelt, und die englischen Banken die Chargeback Regeln ja freiwillig umsetzen.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Atalasoption wird mit grosser Wahrscheinlichkeit klappen, weil es sich um eine englische Firma handelt, und die englischen Banken die Chargeback Regeln ja freiwillig umsetzen.
Also ich glaube immer weniger an eine, von LH88 propagierte, "uneinheitliche" Regelung innerhalb der EU... ...Atlas hätte auch eine deutsche, rumänische, belgische oder sonst irgendeine Bank als Zahlungsverkehrs-Abwickler haben können. Als Konsument ist es mir doch nicht zuzumuten, bei jeder KK-Zahlung nachzuforschen, aus welchen Land die Bank meines Lieferanten stammt und ob ich da im Notfall Chargeback bekomme oder nicht...! Übrigens, hier gut erklärt:

http://www.moneysavingexpert.com/shopping/visa-mastercard-chargeback
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Als Konsument ist es mir doch nicht zuzumuten, bei jeder KK-Zahlung nachzuforschen, aus welchen Land die Bank meines Lieferanten stammt und ob ich da im Notfall Chargeback bekomme oder nicht...!
Vorher nicht, aber wie immer wenn es "passiert ist" lernt man schnell warum es nicht geht.

Wenn es denn klappt, Fröhlich sein, Mund auf und hinein das Siegerbier
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Also ich glaube immer weniger an eine, von LH88 propagierte, "uneinheitliche" Regelung innerhalb der EU... ...Atlas hätte auch eine deutsche, rumänische, belgische oder sonst irgendeine Bank als Zahlungsverkehrs-Abwickler haben können. Als Konsument ist es mir doch nicht zuzumuten, bei jeder KK-Zahlung nachzuforschen, aus welchen Land die Bank meines Lieferanten stammt und ob ich da im Notfall Chargeback bekomme oder nicht...! Übrigens, hier gut erklärt:

Chargeback: money back for faulty goods - MoneySavingExpert

Das wird nicht von mir propagiert, sondern entspricht den Tatsachen - nach zu lesen in dem verlinkten Report von ECC-Net auf Seite 11.

http://ec.europa.eu/consumers/ecc/docs/chargeback_report_en.pdf

In addition to legal chargeback possibilitiesexplained in the previous part, consumersmay benefit from specific chargeback basedon the card companies operating rules. Thismay be the case if the consumer has paidwith a debit card and not received the goods.The operating rules might be internal rulesthat the consumer will only discover if he/sheenquires, but they may also be embodied in theagreement between the issuer of the card andthe cardholder.

Und weiter:

Q3: Do banks in your countryprovide voluntary chargeback procedurebased on the card companiesoperating rules?

Antwort: GERMANY = NO

Glaube einfach was du willst, wer derartig Fakten ignoriert dem gönne ich es wenn er ordentlich auf die Fresse fällt - ärgerlich nur das du Menschen Hoffnung machst die es im Falle eine Insolvenz in Deutschland sich alles leeres Geschwätz aus dem Internet herausstellen wird.

Dein link bezieht sich auf Konsumenten Rechte im UK nicht in Deutschland. Man kann einfach nicht die einzelnen Rechtsräume durch einander werfen.

Gerade auch im Insolvenzrecht ist es in England sehr viel angenehmer für das Unternehmen in Deutschland - die in Deutschland sehr scharfen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages gibt es dort z.B. nicht, ebenfalls kennt man dort auch nicht die Insolvenzverschleppung. Von der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter gar nicht erst zu reden.

Und um es einfacher zu machen, wenn du in Deutschland Insolvenz anmeldest dauert das Verfahren 5/6 Jahre - ein englischer oder auch deutscher Gläubiger bekommt über diesen Zeitraum anteilig sein Geld von den von dir erzielten pfändbaren Beträgen. Wenn dir das als Engländer passiert dauert das Verfahren 1 Jahr und du musst drei Jahre lang die Beträge abführen die der Receiver festlegt. In beiden Fällen hast du danach keine Schukden mehr die man bei dir eintreiben könnte. Unterschiedliche Resträume halt.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Also ich glaube immer weniger an eine, von LH88 propagierte, "uneinheitliche" Regelung innerhalb der EU... ...Atlas hätte auch eine deutsche, rumänische, belgische oder sonst irgendeine Bank als Zahlungsverkehrs-Abwickler haben können. Als Konsument ist es mir doch nicht zuzumuten, bei jeder KK-Zahlung nachzuforschen, aus welchen Land die Bank meines Lieferanten stammt und ob ich da im Notfall Chargeback bekomme oder nicht...! Übrigens, hier gut erklärt:
Ansonsten hol doch mal die AGBs deiner Karten aus dem Keller und schaue ob dort irgendwo ein Chargeback garantiert wird. Wenn deine Auffassung stimmen wäre würde man doch bestimmt das granatierte Chargeback bei Insolvenzen betonen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Na dann werde ich mich mal um ein Konto in Malta mit richtiger Kreditkarte bemühen :)

Es geht (meiner Auffassung nach) um die Bank des Händlers, also mit einer maltesischen KK siehst du nach meinem Verständnis bei einer deutschen Insolvenz auch nicht besser aus (zumindest wenn man hier liest das der Chargeback mit einer deutschen KK bei Insolvenzen im Ausland möglich war, spricht einiges für meine Auffassung).

Englische Karten könnte die beste Lösung sein weil da auch der Consumer Act greift.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ansonsten hol doch mal die AGBs deiner Karten aus dem Keller und schaue ob dort irgendwo ein Chargeback garantiert wird. Wenn deine Auffassung stimmen wäre würde man doch bestimmt das granatierte Chargeback bei Insolvenzen betonen.

AGBs meiner Karte helfen da herzlichst wenig. Wie schon mehrmals betont - es geht doch um die Bank des Lieferanten!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
AGBs meiner Karte helfen da herzlichst wenig. Wie schon mehrmals betont - es geht doch um die Bank des Lieferanten!

Ja aber mit der Bank deines Lieferanten hast du nun einmal gar nichts zu tun, daher garantieren die dir ja auch nichts. Sie würdens das den KKs gegenüber garantieren und daher sollte es auch in den AGBs stehen.

Merkst du nicht auf welch dünnem Eis du dich bewegst? Du meinst weil du mit Karte bezahlst hast du einen Anspruch gegenüber der Bank des Lieferanten - aus welchem vertraglichen Aspekt willst du den denn ableiten?
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
Ja aber mit der Bank deines Lieferanten hast du nun einmal gar nichts zu tun, daher garantieren die dir ja auch nichts. Sie würdens das den KKs gegenüber garantieren und daher sollte es auch in den AGBs stehen.

Merkst du nicht auf welch dünnem Eis du dich bewegst? Du meinst weil du mit Karte bezahlst hast du einen Anspruch gegenüber der Bank des Lieferanten - aus welchem vertraglichen Aspekt willst du den denn ableiten?
Erfahrungswerte.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894

DU HAST DOCH ÜBERHAUPT KEINE ERFAHRUNGSWERTE MIT EINER DEUTSCHEN ODER ÖSTERREICHISCHEN INSOLVENZ.

Und aus Erfahrungswerten lässt sich in der Regel kein rechtlicher Anspruch herleiten. Du kannst von der Bank des Lieferanten GAR NICHTS FORDERN - du kannst ein Chargeback bei deiner Karte einleiten und diese gehen nach ihren Regeln vor - aber all das ist kein rechtlicher Anspruch. Und wenn es nichtmal in den AGBs deiner Karte geregelt ist kannst du selbst dort nichts erreichen.

Deutsche und östereichischen Banken setzten die FREIWILLIGEN (auch hier kein gesetzlicher Anspruch) Chargeback Regeln der Schemes nicht um - egal welche Erfahrungen du sonst wo auf der Welt gemacht hat.

Es macht keinen Sinn du bist beratungsresistent, dumm nur das du mit deinen falschen Aussagen Dritte falsche Hoffnungen machst.

Ich bin jetzt hier raus alles wurde x-Mal erzählt - du konntest die Faktenlage in D und AT bisher nicht einmal widerlegen - sondern holst das Recht/die Regeln anderer Länder raus - damit kommt man nicht weit. Mit der Argumentation könnte in in Deutschland auch Hasch verkaufen (geht ja schliesslich auch in Holland und die gehören ja auch zu EU).
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Atalasoption wird mit grosser Wahrscheinlichkeit klappen, weil es sich um eine englische Firma handelt, und die englischen Banken die Chargeback Regeln ja freiwillig umsetzen.
Es geht (meiner Auffassung nach) um die Bank des Händlers, also mit einer maltesischen KK siehst du nach meinem Verständnis bei einer deutschen Insolvenz auch nicht besser aus
Genau so ist es ja aber nun in der so häufig zitierten EU-Untersuchung gerade nicht beschrieben. :confused:

Da wird der Chargeback-Prozess vielmehr als gegenüber der kartenherausgebenden Bank dargestellt:

chargeback_2.png
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Genau so ist es ja aber nun in der so häufig zitierten EU-Untersuchung gerade nicht beschrieben. :confused:

Da wird der Chargeback-Prozess vielmehr als gegenüber der kartenherausgebenden Bank dargestellt:

Anhang anzeigen 91243

Natürlich musst du das Chargeback Verfahren bei deinem Issuer starten - dieser erstattet aber nicht automatisch sondern versucht sich das Geld zurück zu holen - wenn das klappt bekommst dein Geld - wenn nicht - nicht.

Ansonsten wäre das Chargeback Verfahren ja in den jeweilgen AGBs entsprechend geregelt.

In der von dir geposteten Grafik ist eben überhaupt nicht ersichtlich woher das Geld des Chargebacks kommt. Der Issuer versucht sich zuerst das Geld beim Merchant zu holen, wenn das nicht geht versucht er es bei der Bank des Merchants - wenn die Banken des Merchants sich freiwillig den Chargeback Regeln der Schemes unterworfen haben bekommst du dein Geld daher - was in D und AT eben nicht der Fall ist.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Natürlich musst du das Chargeback Verfahren bei deinem Issuer starten - dieser erstattet aber nicht automatisch sondern versucht sich das Geld zurück zu holen - wenn das klappt bekommst dein Geld - wenn nicht - nicht.
Langsam!
Wenn ich einen Anspruch gegenüber dem Kartenherausgeber habe, dann kann mir das als Kreditkartenkunde grundsätzlich erstmal egal sein, woher der das Geld nimmt. Das hängt dann vom rechtlichen Rahmen bzw. der Ausgestaltung der Vertragsbeziehung ab. Darum kam ja oben auch das Wort von der maltesischen Karte auf.

Der Issuer versucht sich zuerst das Geld beim Merchant zu holen, wenn das nicht geht versucht er es bei der Bank des Merchants - wenn die Banken des Merchants sich freiwillig den Chargeback Regeln der Schemes unterworfen haben bekommst du dein Geld daher - was in D und AT eben nicht der Fall ist.
Das steht aber so auch nicht drin. Da steht, dass, zumindest in einigen Ländern, der Kreditkartenkunde eben einen Anspruch gegenüber dem Kreditgeber, als der kartenherausgebenden Bank habe:

"Some countries allow consumers to exercise the same rights against the creditor (credit card issuer) as well as against the seller of goods or service provider. Certain conditions may have to be met in order for the consumer to be allowed to make a claim against credit card issuer. Such conditions may for instance include that the consumer makes an unsuccessful claim with the seller or service provider first"
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Langsam!
Wenn ich einen Anspruch gegenüber dem Kartenherausgeber habe, dann kann mir das als Kreditkartenkunde grundsätzlich erstmal egal sein, woher der das Geld nimmt.

Wieso ich sage doch die ganze Zeit, wenn das so durch AGBs oder Gesetze geregelt ist dann bekommst du klar dein Geld. Aber beides trifft bei deutschen und Karten aus Österreich nicht zu (wenn das in Malta so ist, dann besorg dir eine Karte aus Malta - wenn es den Aufwand rechtfertigt).

Ich schildere hier die ganze Zeit nur die Standard Situation - deutscher Kunde, deutscher Händler, deutsche KK. Ich habe ja auch schon geschrieben das du als Engländer besser geschützt bist. Aber eben nicht in D oder AT.

Wenn du in D eine Karte findest die dir das Chargeback garantiert klappt es auch - wenn du da eine kennst kannst du sie ja mal nennen.

Wenn du mich zitierst lese doch vorher den ganzen Post - ich habe auch in dem Post der hier genutzt wird geschrieben das es die IST Situation in D und AT ist.

Bei Karten die aus den Ländern kommen die FREIWILLIGEN Regeln umsetzen kann man es immer versuchen, wenn der Händler aus einem Land kommt das diese Regel unterstützt auch - das Ergebnis beruht aber eben immer auf einer freiwilligen Regelung. Anders sieht es in Ländern aus in denen es gesetzlich geregelt ist - siehe UK.
 
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Sabath

Neues Mitglied
16.04.2016
4
0
Wie sieht denn die Sachlage aus wenn über den deutschen Vermittler Check 24 gebucht hat ? Welches Recht greift denn dann ?
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.819
89
Wie sieht denn die Sachlage aus wenn über den deutschen Vermittler Check 24 gebucht hat ? Welches Recht greift denn dann ?

Das ändert nichts daran, dass du deinen Vertrag nicht mit Check24 sondern mit Atlaschoice abgeschlossen hast. Check24 hat ja nur "vermittelt" und ist nicht Leistungserbringer.
 
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Sabath

Neues Mitglied
16.04.2016
4
0
Ich habe es in dem Atlas Choice Thread bereits geschrieben. Im August über Check 24 gebucht für April 2017. Am 27.12 bin ich informiert worden und sofort das chargeback Verfahren eingeleitet. Comdirect/VISA. Heute hatte ich den Betrag wieder auf meinem Konto. Das für einige zur Beruhigung!
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Nicht ganz Liquidation, aber auch interessant:

Fahrgäste im krisengeschüttelten britischen Eisenbahnnetz Southern, die ihre Zeitkarte mit American Express bezahlt haben, haben offenbar 50% des gezahlten Fahrpreises im Rahmen einer (wie auch immer gearteten) Garantie des Kreditkartenunternehmens zurückerhalten.

A short guide to the Southern Rail fiasco – New Weather Institute

Zur Einordnung: Das ist ungefähr so wie das Berliner S-Bahn-Chaos 2009 bis 2012. Mit dem Unterschied, dass das auf der Insel nicht von allen kritiklos toleriert wird. Die lassen sich nicht alles bieten.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
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Auf Twitter meinte Concardis, dass der Acquirer in Fällen haftet, in denen ein Flug ersatzlos ausfällt und das Ticket wegen Insolvenz ungültig wird. Einen Chargeback einzuleiten wäre also durchaus sinnvoll!

Mich würden aber weiter aktuelle Erfahrungen (gerne von anderen Airlines) interessieren.
 
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