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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.860
1.518
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bei mir ähnliches mit Austrian Airlines. Amex hat den Rückbuchungsantrag abgelehnt, da das Argument der AUA war, ja bereits einen Gutschein angeboten zu haben (den sie mir natürlich nie angeboten haben)
Selbst wenn sie den angeboten hätten: du hast einen Flug gekauft, keinen Gutschein. Damit hat der Händler nicht geliefert, was du gekauft hast -> Chargeback.
Notiz an mich selbst: niemals eine AMEX Karte beantragen.
 
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matt01

Reguläres Mitglied
24.08.2018
38
0
???

Was? :confused::eyeb:

Es geht hier um eine Rückbuchung von einem AMEX Konto auf ein anderes AMEX Konto?! Da muss man KLM doch nicht bitten und auf Rückerstattung hoffen? Klar kann KLM Gründe vorbringen, warum der Chargeback illegitim ist - aber der Rest ist doch ein interner AMEX Prozess?

Oder war damit eher gemeint, dass AMEX die Kompensation von KLM an dich durch Gutscheine anerkennt?

So oder so unbefriedigendes Ergebnis. Mal schauen, wieviele da noch folgen, AMEX war ja am Anfang recht schnell mit vorläufigen akzeptieren der Chargebacks.

Genau, Amex erkennt nach Rücksprache mit KLM die Option eines Gutscheins als "Rückzahlung" an, somit ist das Chargeback hinfällig.

Auf den Hinweis dass das nicht "legal" von KLM ist, war die Antwort ich soll mir Rechtshilfe suchen :-(
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Genau, Amex erkennt nach Rücksprache mit KLM die Option eines Gutscheins als "Rückzahlung" an, somit ist das Chargeback hinfällig.

Auf den Hinweis dass das nicht "legal" von KLM ist, war die Antwort ich soll mir Rechtshilfe suchen :-(

Es gibt nun einmal kein Recht auf Chargeback - das muss man einfach akzeptieren. Die Kartenfirmen können von Fall zu Fall entscheiden.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.175
504
Es gibt nun einmal kein Recht auf Chargeback - das muss man einfach akzeptieren. Die Kartenfirmen können von Fall zu Fall entscheiden.

Sowas würde ich eiskalt eskalieren, indem ich schlichtweg ganz am Ende den Lastschrifteinzug vom Girokonto zurück gehen lasse. Nur durch Schmerzen lernen sie.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Sowas würde ich eiskalt eskalieren, indem ich schlichtweg ganz am Ende den Lastschrifteinzug vom Girokonto zurück gehen lasse. Nur durch Schmerzen lernen sie.

Kannst du ja gerne machen - nur hast du keinen Rechtsanspruch auf ein Chargeback. Die Schmerzen wirst du dann unter Umständen haben, angefangen bei einem negativen Scoring über einen Gerichtsprozess bis zur erneuten Zahlung an die Kartenfirma.

Mich würde es wundern wenn du da vor Gericht gewinnst. Oder kannst du erklären worauf dein Rechtsanspruch gegenüber der Kartenfirma besteht?
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.175
504
Kannst du ja gerne machen - nur hast du keinen Rechtsanspruch auf ein Chargeback. Die Schmerzen wirst du dann unter Umständen haben, angefangen bei einem negativen Scoring über einen Gerichtsprozess bis zur erneuten Zahlung an die Kartenfirma.

Mich würde es wundern wenn du da vor Gericht gewinnst. Oder kannst du erklären worauf dein Rechtsanspruch gegenüber der Kartenfirma besteht?

Ich habe keinen Rechtsanspruch auf ein Chargeback, aber ich habe einen Rechtsanspruch darauf, dass von meinem Girokonto nur korrekte Lastschrifteinzüge vorgenommen werden. Und die Kartenfirma hat unberechtigterweise XYZ Euro von meinem Girokonto eingezogen, für eine Leistung, die nie erbracht wurde. Außerdem, hört doch auf mit diesem ganzen Mimimi mit Scoring und so weiter. Es gibt keinen negativen Scoring-Eintrag gegen meinen Willen. Ich weiß nicht, wo diese Urban Legend herkommt. (Man muss natürlich dem Mahnbescheid widersprechen!)

Und selbstverständlich könnte Amex sich das Geld von KLM wiederholen. Sie wollen es nur nicht, weil die natürlich einen großen Kunden nicht verärgern wollen.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ich habe keinen Rechtsanspruch auf ein Chargeback, aber ich habe einen Rechtsanspruch darauf, dass von meinem Girokonto nur korrekte Lastschrifteinzüge vorgenommen werden. Und die Kartenfirma hat unberechtigterweise XYZ Euro von meinem Girokonto eingezogen, für eine Leistung, die nie erbracht wurde. Außerdem, hört doch auf mit diesem ganzen Mimimi mit Scoring und so weiter. Es gibt keinen negativen Scoring-Eintrag gegen meinen Willen. Ich weiß nicht, wo diese Urban Legend herkommt. (Man muss natürlich dem Mahnbescheid widersprechen!).

Natürlich bekommst du ein negatives Scoring, das läuft intern und lässt sich nicht löschen, der Widerspruch beim Mahnbescheid hilft nur dabei das diese Daten nicht an Auskunfteien weiter gegeben werden (und selbst da gibt es noch Ausnahmen).

Der Betrag der von deinem Konto abgebucht wurde entspricht den von dir vorgenommenen Zahlungen, daher ist die Lastschrift berechtigt, du hast die Zahlung genehmigt, wenn der Händler nicht liefert ist das dein Problem, nicht das Problem des Zahlungsdienstleister, es sei denn dieser macht entsprechende vertragliche Zusagen dir gegenüber, ie es z.B. PayPal macht.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.175
504
Natürlich bekommst du ein negatives Scoring, das läuft intern und lässt sich nicht löschen, der Widerspruch beim Mahnbescheid hilft nur dabei das diese Daten nicht an Auskunfteien weiter gegeben werden (und selbst da gibt es noch Ausnahmen).

Sorry, das ist Quatsch. Informationen im Kontext eines Mahnbescheids, dem fristgerecht widersprochen wurde, dürfen von der Schufa weder gespeichert noch weiter verarbeitet werden.

Das wäre ja auch noch schöner. Sind wir hier im wilden Westen? Dann könnte ja jeder kleine Tante-Emma-Laden seine Kunden beliebig erpressen…
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Sorry, das ist Quatsch. Informationen im Kontext eines Mahnbescheids, dem fristgerecht widersprochen wurde, dürfen von der Schufa weder gespeichert noch weiter verarbeitet werden.

Das wäre ja auch noch schöner. Sind wir hier im wilden Westen? Dann könnte ja jeder kleine Tante-Emma-Laden seine Kunden beliebig erpressen…

Es gibt noch andere Auskunfteien - und da wird es anders gehandhabt - z.B. bei Bürgel oder Infoscore - die können auf die Daten die der jeweilige Konzern über die Kunden gespeichert hat zugreifen. Und weil dort auch große Inkassodienstleister angesiedelt sind hat das dann Konsequnenzen.

Wenn du z.B. bei Otto in einem Mahnverfahren landest und diesem widersprichst und dort auch am Ende Recht bekommst wirst du bei einer Bestellung bei Manufactum auch Jahre später nur eine Lieferung gegen Vorkasse erhalten.
 

vlpo

Erfahrenes Mitglied
05.11.2015
927
4
wenn der Händler nicht liefert ist das dein Problem, nicht das Problem des Zahlungsdienstleister, es sei denn dieser macht entsprechende vertragliche Zusagen dir gegenüber, ie es z.B. PayPal macht.

Blödsinn. Dafür gibt's bei visa und co doch die CB-Auswahl-Möglichkeit "Ware/Dienstleistung nicht erhalten".
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Hätte ich auch nie behauptet...

Aber genau darum ging es in meinem Post. Natürlich kann man ein CB anstossen, wenn es aber nicht durchgeht bist du im vollem Umfang zahlungspflichtig, sowohl gegen über deinem Kartenherausgeber als auch gegenüber dem Händler.

Kannst du ja gerne machen - nur hast du keinen Rechtsanspruch auf ein Chargeback. Die Schmerzen wirst du dann unter Umständen haben,
 

charliebravo

Erfahrenes Mitglied
05.04.2017
978
359
MUC & KLU
Mir wurde heute von Amex ein schon gutgeschriebenes Chargeback (Gutschrift vor ca 1,5 Monaten) wieder belastet (KLM Flug), lt Auskunft Amex wurde der Fall geprüft und das Geld kann nicht rückbezahlt werden?
Ist das jemand anderen auch schon passiert? :mad:


Tatsächlich bei mir soeben auch passiert...
- Flug durch KLM annuliert
- Mit Frist um Erstattung gebeten
- Erstattung abgelehnt mit der schriftlichen Mitteilung, dass eine Erstattung nicht angedacht sei
- Bei AMEX eingereicht
- nach ca 4 Wochen Geld gut geschrieben und laut Aussage des MA bei AMEX sei der Fall abgeschlossen
- heute alles wieder belastet
 

ReiseFrosch

Erfahrenes Mitglied
13.05.2017
1.838
117
Chargeback über Revolut für eine Abgesagte Veranstaltung von eventim scheint zu funktionieren. Zumindest wurde mir gerade von eventim mitgeteilt, dass ich jetzt gemahnt werde und dass man ein Inkassounternehmen beauftragen würde, falls ich den Betrag nicht per Überweisung zahlen würde.
 
J

jsm1955

Guest
Tatsächlich bei mir soeben auch passiert...
- Flug durch KLM annuliert
- Mit Frist um Erstattung gebeten
- Erstattung abgelehnt mit der schriftlichen Mitteilung, dass eine Erstattung nicht angedacht sei
- Bei AMEX eingereicht
- nach ca 4 Wochen Geld gut geschrieben und laut Aussage des MA bei AMEX sei der Fall abgeschlossen
- heute alles wieder belastet
Schau mal genau hin. Wurde wirklich belastet oder nur der vorläufige Storno gegengebucht? Ich hatte das nämlich auch gerade in meiner Abrechnung. In einem längeren Telefonat mit AMEX kam heraus, dass Amex die Gutschrift mit dem Lastschrifteinzug verrechnet hatte. Das war mir gar nicht aufgefallen. Auf der Rechnung stand der Betrag X, eingezogen wurde aber nur X-Gutschrift.
Fand auch der AMEX-Mitarbeiter komisch.
Witzigerweise sind die Salden in der .csv-Variante der Rechnung korrekt dargestellt.
 
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charliebravo

Erfahrenes Mitglied
05.04.2017
978
359
MUC & KLU
Schau mal genau hin. Wurde wirklich belastet oder nur der vorläufige Storno gegengebucht?

Bei mir steht wirklich Rückbelastung mit dem Originaldatum der Transaktion der Buchung. So beim KLM Fall.

Bei einem anderen Fall (LHG) ist es noch interessanter:
Buchung mit 3 Personen, alle 3 wurden Rückerstattet (gibt ja einen Fall und eine Nummer pro Person, auch wenn eine Buchung).
Ein Fall davon wurde jetzt auch wieder Rückbelastet.

Habe auch mit AMEX telefoniert.
Die KLM Fälle (war auch eine Buchung mit 3 Personen) wurden wohl rückgewiesen, ich werde wohl noch Post bekommen, kann dem aber widersprechen, dann öffnen Sie den Fall wieder. Argumentation von KLM laut AMEX: Sie hätten mir doch einen Gutschein und eine Umbuchung angeboten.

Bzgl dem anderen Fall: 2 Fälle (Personen) sind bereits abgeschlossen (seit über einem Monat). Einer ist noch offen, da auch hier die Airline alternativen angeboten hätte. Fine ich aber schon interessant, dass die Alternativen nur für eine Person angeboten worden sein sollen ;)
 

kayran

Reguläres Mitglied
10.09.2017
88
1
Nach ca. einer Woche Bearbeitung hat Advanzia mein Chargeback unter Vorbehalt genehmigt. Allerdings kläre man noch den Sachverhalt.

"Falls Ihre Reklamation nicht der Richtigkeit entsprechen sollte, behalten wir uns vor, nach endgültiger Aufklärung des Sachverhaltes auf Zahlung des monierten Betrages zu bestehen. Sollte es sich bei dem Betrag allerdings um eine Fehlbuchung handeln, so bleibt die Gutschrift selbstverständlich bestehen."
 

chrisew

Neues Mitglied
04.03.2019
7
0
Ich hatte für Juni einen Inlandsflug in Indonesien mit Garuda Indonesia gebucht. Dieser wurde vorletzte Woche von der Airline storniert und um einen Tag vorverlegt. Meiner Bitte um Erstattung wurde mit Verweis auf die interne Policy einer Gutscheinregelung widersprochen. Hier wird es interessant: laut Conditions of Carriage steht mir in diesem Fall eine vollständige Rückerstattung zu. Garuda hat jedoch mit Einsetzen der Pandemie sämtliche Hinweise auf die COC von ihrer Website gelöscht. Das Dokument lag mir jedoch vor und war Ausgangspunkt meiner Argumentation für das ChargeBack bei der DKB.

Heute habe ich nach 10 Tagen Bearbeitungszeit ein Schreiben von BCS mit dem Hinweis erhalten, dass mir der Betrag vorläufig erstattet und Garuda um Klärung gebeten wurde: "Sofern die Reklamation vom abbuchenden Unternehmen anerkannt wird, erhalten Sie keine weitere Bestätigung von uns".

Nun ist davon auszugehen, dass die Airline sich damit nicht abfinden wird. Wird in diesem Fall dann wieder belastet, auch wenn die Airline gegen ihre eigenen Beförderungsbedingungen verstoßen hat? Wie ist eure Erfahrung, da man auch keine Bestätigung erhält: wie lange hat die Airline Zeit, den Sachverhalt aufzuklären? Ich müsste ja dann selbst tätig werden und bei BCS anfragen, ob die Reklamation anerkannt wurde. Die Kommunikationspolitik von BCS finde hier ich zumindest verbesserungswürdig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Songbird

Erfahrenes Mitglied
02.06.2019
2.402
600
Yokohama
Chargeback über Revolut für eine Abgesagte Veranstaltung von eventim scheint zu funktionieren. Zumindest wurde mir gerade von eventim mitgeteilt, dass ich jetzt gemahnt werde und dass man ein Inkassounternehmen beauftragen würde, falls ich den Betrag nicht per Überweisung zahlen würde.

Was soll denn die Begründung für die Mahnung sein? Die Veranstaltung wurde doch abgesagt... :confused:
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Was soll denn die Begründung für die Mahnung sein? Die Veranstaltung wurde doch abgesagt... :confused:

Eventim beruft sich -wie in tausenden anderen Fällen auch- darauf, dass der Gesetzgeber am 15.5. ein speziell für die Veranstaltungsbranche geltendes Gesetz verabschiedet hat, nachdem man einen Gutschein akzeptieren MUSS.

Eventim FAQ meinte:
Aktualisiert am 15.05.2020

Aktuelle Informationen: Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind nahezu alle Veranstaltungen bis Ende August 2020 in Deutschland untersagt.

Der Gesetzgeber hat am 15. Mai mit der Veranstaltergutschein-Lösung auf die dramatische Situation im Live Entertainment reagiert und ein neues Gesetz verabschiedet.

Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Veranstalter einer Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann, berechtigt ist, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein auszuhändigen.
Durch die Ausgabe der Gutscheine erhalten Veranstalter die lebensnotwendige Liquidität, die sie für einen Fortbestand während und nach der COVID-19-Pandemie benötigen. Das schützt Käufer von den Auswirkungen eventueller Insolvenzen.

Die Veranstalter entscheiden jetzt, wie es im Falle einer abgesagten oder verschobenen Veranstaltung weiter geht und ob jetzt Veranstaltergutscheine zum Einsatz kommen oder ob andere Formen der Rückabwicklung eingesetzt werden.

EVENTIM ist nicht selbst Konzertveranstalter, sondern Ticketvermittler und Vertriebsdienstleister und damit Bindeglied zwischen Fans und Veranstaltern. Letztlich ist es aber immer der Veranstalter, der alle wichtigen Entscheidungen zur Abwicklung trifft.

Wir haben hier eine Seite für die wichtigsten Fragen und Antworten geschaffen, die wir stetig aktualisieren.
 

Songbird

Erfahrenes Mitglied
02.06.2019
2.402
600
Yokohama
Eventim beruft sich -wie in tausenden anderen Fällen auch- darauf, dass der Gesetzgeber am 15.5. ein speziell für die Veranstaltungsbranche geltendes Gesetz verabschiedet hat, nachdem man einen Gutschein akzeptieren MUSS.

Puh, danke für die Info. Das sind schon ganz besondere Zeiten - Chargebackregeln werden aufgeweicht und man muss Gutscheine akzeptieren...

Nächstes Jahr wird alles besser. :D
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
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Puh, danke für die Info. Das sind schon ganz besondere Zeiten - Chargebackregeln werden aufgeweicht

Naja die Chargebackregeln werden nicht aufgeweicht, man genehmigt es nur nicht mehr regelmässig. Dürften Nachwehen der AB Pleite sein, vor dieser Geschichte kannten die wenigsten das CB, mit der AB Pleite wurde das dann aber den Verbraucher ganz genau erklärt - das sich die Banken/Unternehmen aktuell ein Chargeback noch weniger leisten könnten als im Fall AB dürfte auf der Hand liegen.