Und wie sie das müssen. Checkin-Schalter zählen, ebenso wie beispielsweise die Gepäckförder-& Sortieranlage zur s.g. zentralen Infrastruktur eines Flughafens, also Infrastruktur, die nur von einer Partei (idR. dem Flughafenbetreiber) vorgehalten wird, dadurch allerdings mit Verpflichtungen einhergeht. Flughäfen sind verpflichtet, den durch das jeweilige Verkehrsministerium lizenzierten Abfertigungsdienstleistern Zugang zu ZI zu gewährleisten. Der Check-In Prozess ist Verantwortungsbereich der jeweiligen Fluggesellschaft, die damit wiederum idR. einen Dientsleister betraut. Dem zugrunde liegen nationale, europäische und internationale Regelwerke. Kurzum: Der Luftverkehr ist nicht der Wilde Westen, in dem Flughäfen einfach ihr Monopol auf Infrastruktur ausüben können um so Fluggesellschaften den Zugang zu verwehren. Wie wäre das denn bei einer Fraport, bei der die Lufthansa sogar Anteilseigner ist? Oder der Terminal 2 GmbH in München, 50/50 bestehend aus FMG und LH. Die könnten so ja sonst einfach ihre Konkurrenz, auf die sie keinen Bock haben, aussperren, indem sie ihnen den Zugang verwehren. Wenn ein Flughafen eine Airline „ablehnen“ will, dann geht das in unserem liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkt nur über die Kapazität, sprich keine Slots mehr zur gewünschten Zeit verfügbar sind/ an unkoordinierten Flughäfen die Eckwerte überschritten sind, oder durch die Entgeltordnung - die aber im Übrigen auch von entsprechenden Behörden überwacht und freigegeben wird.