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Commerzbank Comdirect Sammelthread

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witmore

Erfahrenes Mitglied
10.05.2018
336
3
Hattest Du die Gelegenheit, Deine Filiale vorzusprechen? Ob jemand das Guthaben für Dich wegüberweisen könnte?
War das ein Gehaltskonto? Oder lag das Konto brach?
Das war mein Gehaltskonto! Und es war im Plus, davon kann ich aber jetzt nichts wegüberweisen.
Die Filiale ist "vorsorglich" wegen Corona geschlossen. Da kommt man nicht rein. Vorher hatte man mir keine Gelegenheit gegeben, vorzusprechen oder mich überhaupt zu äußern. Ich erreiche nur die allgemeine Hotline, die nichts machen können als dem "Berater" nochmal eine Mail zu schreiben!
Das bringt mich jetzt in große Schwierigkeiten. Da liegen auch Abbuchungen drauf.
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Dass sind aber Flaschen! Das Gehaltskonto einfach mit 2 Monaten Frist kündigen, aber sofort schließen/sperren. Die Kündigungen an sich sind moralisch vielleicht verwerflich, aber legal. Das sofortige Sperren ist natürlich illegal.
Sollten Rücklastschriften entstehen, muss die CoBa imho die Kosten dafür übernehmen, auch wenn sie es nicht wollen.
Ich würde bei CoBa/CoDi kein ernsthaftes Konto platzieren, solange dieses Geschäftsgebaren praktiziert wird. Selbst FinTechs wie N26 oder bunq sind da besser geeignet.
 

Kartenzahler007

Erfahrenes Mitglied
26.04.2020
731
140
genau genommen geht es nicht um ein neues Konto, sondern nur die Umstellung des alten in ein Basic-Konto. Geht aber nicht, s. oben. Ob es daran liegt, dass ich beim alten Konto keine Kreditkarte habe?
An der nicht vorhandenen Kreditkarte liegt es sicher nicht. Ich besitze bei der Coba auch keine und konnte mein Konto - vor dem BGH-Urteil - problemlos umstellen.

Möglicherweise fehlt es an der Hinterlegung einer Kopie des aktuellen Persos in der Filiale.
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Würde da auf jeden Fall dagegen vorgehen. Ombudsmann einschalten und für negative PR sorgen.
Das auf jeden Fall. Vor allem scheinen ja nicht nur Leute betroffen zu sein, die unrentabel sind. Auch Leute mit KK, Depot und Dispo werden scheinbar einfach so gekündigt.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36

Häufige Fragen​

Kontaktdaten der Geschäftsstelle:
Bundesverband deutscher Banken
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.: +49 30 1663-3166
Fax: +49 30 1663-3169
E-Mail: ombudsmann@bdb.de
Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen:

Was kostet das Ombudsmannverfahren?​


Das Ombudsmannverfahren ist für den Kunden unentgeltlich; er hat nur seine eigenen Kosten (z. B. Porto oder Telefon) zu tragen.


Anbei die Kontaktdaten vom Ombudsmann. Falls nicht bekannt, für Kunden entstehen durch eine Beschwerde keine Kosten!
Ich hoffe das irgendwann diese Geschäftspraxis von Commerzbank / comdirect untersagt wird.
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Es gab doch mal eine Hamburger Anwältin, die mit einstweiliger Verfügung gegen Comdirect erfolgreich war (die Comdirect musste bis zum Tag der Kündigung die Bankdienstleistungen erbringen). So schlecht dürften die Chancen nicht stehen.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.514
1.028
Kontoguthaben (Sichteinlagen) sind Eigentum der Bank, da kann sie nichts unterschlagen.
Gesetzt den Fall, die Bank hätte keinen hieb- und stichfesten Grund (auf was ich mich nicht verlassen würde) würde sie dann halt widerrechtlich den Anspruch auf Auszahlung verweigern. Das hier ist kein Juristenforum, auch wenn manche das glauben.
Das auf jeden Fall. Vor allem scheinen ja nicht nur Leute betroffen zu sein, die unrentabel sind. Auch Leute mit KK, Depot und Dispo werden scheinbar einfach so gekündigt.
Über die Logik machst du dir keine Gedanken, oder?

Es gäbe da nur zwei mögliche Erklärungen:

- die Bank hat zuviele Kunden
- die Bank hat Spaß an verlorenen Prozessen

Was glaubst du denn, was zutrifft?

Ach Moment, mir fällt da noch was ein:
Möglicherweise hat die Bank Gründe die sie nicht nennen darf und tatsächlich zu solch einem Verhalten berechtigt.
Davon soll es ja einige geben ... Geldwäscheverdacht z.B.
Dass dies zu 99 % Fehlalarm ist, darüber brauchen wir uns hoffentlich nicht zu unterhalten.
Dass die gesetzlichen Auflagen zur Prävention einen enormen Aufwand verursachen aber wohl auch nicht.
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Kontoguthaben (Sichteinlagen) sind Eigentum der Bank, da kann sie nichts unterschlagen. Ich denke zivilrechtlich kommt man hier weiter.
Du hast zwar Recht, aber mit der gleichen Logik könnte man auch argumentieren dass die comdirect dann auch kein Verwahrentgelt verlangen darf (schließlich verwahrt sie kein Eigentum des Kunden sondern es gibt eine Forderung des Kunden gegenüber der Bank).
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Naja, aber in solchen Massen gibt es die Kündigungen bei N26 und bunq sicher nicht. Bei der Commerzbank liest man gefühlt wöchentlich von grantigen Kunden, die von CoDi/CoBa gekündigt wurden und meist keinen Zugang mehr zum Bankkonto haben. Bei N26 habe ich von sowas noch nicht gelesen. Eigentlich habe ich diese Berichte nur von CoBa/CoDi gelesen.
 

sebastian.

Reguläres Mitglied
09.01.2018
99
0
Weiß man eigentlich wie sich die Commerzbank das mit der kostenlosen (Classic-)Kreditkarte vorstellt nach dem neuerlichen BGH-Urteil? Ich mein, beim Konto ist es klar, da will man den Kunden per Popup im Online Banking den Wechsel aufzwingen, aber wie läuft das mit der Karte? Kann dort die Commerzbank wie angekündigt ein Entgelt erheben, bzw. das reduzierte Entgelt (0€) einseitig aufheben oder bedarf es auch hier eines Opt-Ins wie bei den Konten? So langsam, jetzt 2 Wochen vor der "Deadline" macht man sich so seine Gedanken...
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Kann es sein dass die Commerzbank nur lediglich auf die Gebühr verzichtet hat?

Beim kostenlosen Girokonto stand im PLV doch auch immer ein Mindestgeldeingang von 1 Cent mtl. Sonst kostet das Konto 9,90 €. Auf den einen Cent haben sie nur immer verzichtet.
 

Mr.Fly

Erfahrenes Mitglied
19.10.2019
391
126
Weiß man eigentlich wie sich die Commerzbank das mit der kostenlosen (Classic-)Kreditkarte vorstellt nach dem neuerlichen BGH-Urteil? Ich mein, beim Konto ist es klar, da will man den Kunden per Popup im Online Banking den Wechsel aufzwingen, aber wie läuft das mit der Karte? Kann dort die Commerzbank wie angekündigt ein Entgelt erheben, bzw. das reduzierte Entgelt (0€) einseitig aufheben oder bedarf es auch hier eines Opt-Ins wie bei den Konten? So langsam, jetzt 2 Wochen vor der "Deadline" macht man sich so seine Gedanken...
Komischerweise, habe ich das Popup bisher einmal bekommen und mit "X" geschlossen. Danach kam es nie wieder?
 

Lun901

Neues Mitglied
06.12.2018
21
7
In den Entgeltinformationen zum Basic Konto ist zu lesen, dass eigene Übertrage von der Ermittlung des Geldeingangs ausgenommen sind. Auf Nachfrage hat man mir mitgeteilt, dass damit auch Übertrage aus anderen eigenen Konten von anderen Banken gemeint sind.
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.253
In den Entgeltinformationen zum Basic Konto ist zu lesen, dass eigene Übertrage von der Ermittlung des Geldeingangs ausgenommen sind. Auf Nachfrage hat man mir mitgeteilt, dass damit auch Übertrage aus anderen eigenen Konten von anderen Banken gemeint sind.
Ist doch klar, sonst könnt man das Geld immer im Kreislauf überweisen.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.514
1.028
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Geht aber fast überall so. Bei ING, DKB, Comdirect, 1822direkt usw. reicht eine Kreiselüberweisung (oder wie man sie auch immer nennen mag), um das Konto kostenfrei zu halten bzw. Aktivkunde zu werden/bleiben.
Ist trotzdem klar.
Ob die Überwachung in der Praxis so auch funktioniert ist eine ganz andere Frage.