Ohne Worte...
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Weiterhin beklagen Sie den fehlenden Hinweis auf folgen bei einer ausbleibenden Zustimmung zu unseren Änderungen der allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen (AGB) und unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses (PLV) mit Verweis auf Punkt 1.2 unserer AGB.
Sollten Sie sich auf den Passus beziehen welcher in unseren AGB unter folgendem Punkt zu finden ist: A. Allgemeine Regelungen > I. Allgemeine Geschäftsbedingungen > 1 Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderkonditionen für einzelne Geschäftsbeziehungen > 1.2 Änderungen > c) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion > "Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen". Dann möchten wir darauf hinweisen das sich dieser Passus auf den Punkt "c) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion" bezieht, welcher keine Anwendung auf die aktuelle Anpassung hat.
Zudem möchten wir Sie in Kenntnis setzen, das eine fehlende Zustimmung zu den Änderungen unserer AGB und unseres PLV unmittelbar keine Auswirkung hat. Der Vertrag wird bis auf Weiteres zu den bisherigen Bedingungen und Konditionen weitergeführt.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir in diesem Fall prüfen, ob eine Weiterführung der Geschäftsbeziehung möglich ist.
Wenn weiterhin ein Interesse an dem Widerruf zur erteilten Zustimmung besteht, möchten wir Sie bitten sich bei uns wie oben beschrieben innerhalb der Frist zu melden damit wir diesen Ordnungsgemäß für Sie bearbeiten können.
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