Condor: Neuer Markenauftritt

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scoubie

Reguläres Mitglied
10.09.2011
45
27
Flasch. Überbuchung ist Teil der Gesamtkalkulation, auf deren Basis jede Airline wirtschaftet. Was gibt es wohl, wenn die Einnahmen durch Verzicht auf Überbuchung geschmälert werden? Genau: Steigende Preise. Das ist ein objektiver Nachteil für den Kunden.

Aber: Überbuchungen sind nun wirklich kein Condor-spezifisches Thema. Und in aller Regel merkt kein Kunde irgendwas davon, dass sein Flug – wie ein großer Teil aller Flüge – überbucht war, weil die Airlines auf jahrzehntelange Erfahrungswerte zurückgreifen können. Doch natürlich bestätigen Ausnahmen die Regel. Das ist blöd. Aber es ist nur zu einem Preis zu ändern, den nur wenige bereit sein dürften zu zahlen.

Du kannst Dich an Deinem persönlichen Schicksal jetzt weiter hochziehen oder es gut sein lassen – wie Du willst. Ich finde es albern in dem Ausmaß, in dem Du das betreibst. Für mich ist hier EOD erreicht.

Überbuchung ist kein Garant gegen steigende Preise. Konkurrenz ist es, wenn der Markt nicht behindert wird. Airlines versuchen immer das maximale herauszuholen und da werden sie die Einnahmen durch Überbuchung nicht freiwillig an die Kunden weitergeben. Oder warum sind wohl die Fluggastrechte ins Leben gerufen worden und die Strafen bei Überbuchung die höchsten als für jedes andere Vergehen?

Das Überbuchungen "nur zu einem Preis zu ändern" sind, "den nur wenige bereit sein dürften zu zahlen" ist das vorgeschobene Argument der Airlines. Früher sind die Leute auch geflogen, da waren die Ticketpreise aber höher. Obendrein dürften die Airlines die zusätzlichen Einnahmen durch Überbuchung die wegfallen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wenn nur zum Teil weitergeben, wenn nicht sogar gar nicht wenn die Konkurrenz groß genug ist.

Und ich wäre dir dankbar wenn du aufhören würdest mein persönliches Schicksal jedes Mal einzubringen, denn darum ging es hier nicht. Hier ging es um den kommunizierten Standpunkt der Condor zu Überbuchung.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.797
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warum sind wohl die Fluggastrechte ins Leben gerufen worden und die Strafen bei Überbuchung die höchsten als für jedes andere Vergehen?

:no: Die VO kennt Sanktionen bei Verstößen gegen die VO (und auch nur als ganz weiches "die Mitgliedsstaaten sollten") - die Überbuchung an sich ist aber kein Verstoß gegen die VO, sondern "nur" gegen nationales Vertragsrecht. Was üblicherweise nicht sanktioniert ist, jedenfalls nicht in Deutschland. Strenggenommen ist auch die Überbuchung noch kein Verstoß, sondern erst die Nichtbeförderung.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
6.336
6.709
FRA / FMO
Bin jetzt das erste mal Condor FRA-PMI-DUS geflogen, Hinflug mit Bulgaria Air 320 und Rückflug mit 753. Ingesamt ein ganz positives Erlebnis, was auch auch damit zusammenhängt, dass es durch die Amex sehr günstig war.

Auf dem Hinflug wurde kurzfristig die letzte Reihe Business gestrichen womit die zwei Sitzplätze nicht mehr nebeneinander waren. Am Check-In fühlte sich keiner zuständig, am Gate wurde es dann durch das Personal und einen anderen Gast der sich freiwillig umgesetzt hat gelöst.

Vorbestelltes Essen war gut und aus meiner Sicht ist mir das nicht perfekte aber gute wesentlich lieber als das Tasting Heimat Glücksspiel. Der Bulgaria Air Flug hatte scheinbar eine Condor Kabinen Crew, dazu relativ neues Flugzeug (7 Jahre) und verstellbare Kopfstützen. Insgesamt eine bessere Kabine als in der alten 753.
 

scoubie

Reguläres Mitglied
10.09.2011
45
27
:no: Die VO kennt Sanktionen bei Verstößen gegen die VO (und auch nur als ganz weiches "die Mitgliedsstaaten sollten") - die Überbuchung an sich ist aber kein Verstoß gegen die VO, sondern "nur" gegen nationales Vertragsrecht. Was üblicherweise nicht sanktioniert ist, jedenfalls nicht in Deutschland. Strenggenommen ist auch die Überbuchung noch kein Verstoß, sondern erst die Nichtbeförderung.
:rolleyes: Ansprüche anstelle von Strafen hätte es heissen sollen.

Ändert aber nichts am Kontext und der Aussage. Hätten die Airlines es nicht mit der Überbuchung und der Abwälzung der Konsequenzen auf den Kunden übertrieben, so wären keine EU-Vorschriften gekommen um einen mindeststandart zu setzen.
 

E Francesco

Erfahrenes Mitglied
19.10.2021
2.307
4.320
Interline Abkommen mit flydubai:
eue Vereinbarung getroffen: Im Rahmen des diesjährigen IATA-Annual General Meetings in Dubai (VAE) unterzeichneten Condor und die in Dubai ansässige Fluggesellschaft flydubai ein gegenseitiges Interline-Abkommen. Künftig werden Condor-Gäste damit von zusätzlichen Anschlussflugmöglichkeiten ab Dubai profitieren, beispielsweise nach Malaysia, Sri Lanka, Thailand und vielen weiteren Zielen in Afrika, dem Nahen Osten, Zentralasien und Südostasien. Gäste reisen bequem in einem durchgängigen Tickettarif und ihr Gepäck wird dank der getroffenen Vereinbarung bis zur Zieldestination über alle Anschlussflüge von Condor und flydubai durchgecheckt.

„Mit dem Ausbau unserer Partnerschaften sichern wir unseren Kunden eine noch bessere Anbindung zu weiteren Zielen rund um den Globus. Flydubai ist dabei ein weiterer wichtiger Partner, um über den Hub Dubai 22 weltweite Ziele zu erreichen“, so Peter Gerber, CEO Condor. „Unsere Gäste profitieren dabei von noch mehr Auswahl und einem durchgängig hochmodernen Produkt entlang ihrer gesamten Reise. Zusätzlich werden die Condor-Flüge von und nach Berlin für flydubai-Gäste buchbar sein.“
https://condor-newsroom.condor.com/...nterzeichnet-interline-abkommen-mit-flydubai/

Für den Sommer 2025 hat an angefangen die Langstrecken freizuschalten:
FRA - Boston (+1/7) und FRA - Vancouver (+2/7) werden zeitweise täglich geflogen.
FRA - San Antonio (-1/7 auf 2/7) sowie FRA - Montego Bay, Varadero (je -1/7 auf 1/7) werden in reduzierter Frequenz angeflogen, Holguin wird nach aktuellem Stand im SFP25 nicht bedient.
 
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MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.499
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Sind die Langstrecken wohl schon vollständig geladen?

Vermisse YXY :(

//edit: sehe gerade, dass die Strecke sogar bis einschließlich 2025 ausgesetzt ist wegen der Bahnsanierung. Schade
 

SF340

Erfahrenes Mitglied
16.12.2023
313
552
Wie man so hört gibt es einen Gerichtsbeschluss zu den LH Zubringerflügen. Und dabei folgt das Gericht der LH Argumentation der Condor nicht mehr zuarbeiten zu müssen.

Die Luft wird also dünn für Condors Langstrecken.
 
Zuletzt bearbeitet:

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
18.681
16.278
FRA
Wie man so hört gibt es einen Gerichtsbeschluss zu den LH Zubringerflügen. Und dabei folgt das Gericht der LH Argumentation der Vondor nicht mehr zuarbeiten zu müssen.
Die Luft wird also dünn für Condors Langstrecken.
Abwarten und Tomatensaft trinken.
 

SF340

Erfahrenes Mitglied
16.12.2023
313
552

Abwarten und Tomatensaft trinken.
Naja, Condor stellt gerade jede Menge Ziele ins Schaufenster, die ohne Feed krepieren werden. Und das wo Condor ohnehin schon schwächelt. Es wird spannend, aber viel Zeit für Tomatensaft bleibt da nicht mehr ;-)
 
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aib

Erfahrenes Mitglied
18.01.2015
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1.463
MZ
Das könnte auch den Sinneswandel des DE CEO erklären, der plötzlich an einen Tisch mit LH will. Und das wo man sich sehr lange sehr sicher gezeigt hat.

Überbewerten würde ich das nicht, aber es zeigt, dass die Gemengelage vielleicht doch nicht so zu 100% eindeutig ist, wie von einigen gedacht.
 

Waldemar_von_Gallenstein

Erfahrenes Mitglied
05.06.2019
670
1.230
FRA

phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.745
57
OWL
Condor spielt dank A330-900neo und guter Kontakte des neuen Chefs eine immer größere Rolle im Frachtmarkt:

„Dank“ der Fracht, welche in SDQ erst noch recht umständlich ausgeladen werden mußte verzögerte sich unser Start zusätzlich noch mal. Das lag dort weniger an DE, denn an den Abfertigern vor Ort, was für eine unkoordinierte Chaosbande. Wenn der Preis und die Flugzeiten nicht so gut gewesen wären, wäre ich nie auf die Idee gekommen MCO-SDQ-FRA zu fliegen. Fracht muß also abseits von etablierten Flughäfen in Nordamerika nicht unbedingt ein Segen für DE sein, sondern kann ganz schnell zu Kompensationszahlungen für die Fluggäste führen, wenn die 4h gerissen werden.
 

phxsun

Erfahrenes Mitglied
02.01.2010
1.745
57
OWL
Das könnte auch den Sinneswandel des DE CEO erklären, der plötzlich an einen Tisch mit LH will. Und das wo man sich sehr lange sehr sicher gezeigt hat.

Überbewerten würde ich das nicht, aber es zeigt, dass die Gemengelage vielleicht doch nicht so zu 100% eindeutig ist, wie von einigen gedacht.
Die LH-Zubringerflüge waren auch im letzten 3/4 Jahr meiner Meinung nach nicht wirklich der Preishit. Bei Value for Money hat es für uns dann eher Sinn ergeben, die Autofahrt nach FRA auf uns zunehmen, denn den LH-Zubringer zumal in Y bei einem C Transatlantikflug zu buchen.
 
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Flugplan

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
811
270
Als Aktionär oder Mitarbeiter der Lufthansa würde ich mich eher mal mit den strukturellen Herausforderungen dort beschäftigen..
Leider sind schon etliche Mitarbeiter derart von Herr Spohr geblendet, dass nach dessen Ausscheiden plötzlich die Welt ganz anders aussieht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das spricht für mich für Zubringer aber erheblich teuerer.
Lufthansa hat doch selbst massiv Kapazitätsprobleme. Erst durch Zulauf und Austausch der Langstreckenflotte sind Probleme zu erwarten. Durch die Aktion wird womöglich sogar mehr Geld in die Condor Kasse gespült, weil Ticketpreise steigen aber abgesetzt werden können speziell im Sommer.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.499
1.798

Derweil gibt es noch ein pikantes Detail. Es geht um einen Aktenvermerk des Kartellamtes, der Lufthansas Juristinnen und Juristen ins Auge fiel und aufgrund dessen das Gericht von «Besorgnis der Befangenheit» spricht. Es geht um die Entscheidung zu Condors Gunsten.

Kartellamt zieht vor Bundesgerichtshof​


Die Behörde wehrt sich gegenüber der Zeitung: «Wir entscheiden unvoreingenommen und unabhängig», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Man könne nicht nachvollziehen, dass der Eindruck von politischer Einflussnahme entstanden sei. «Erst recht weisen wir den von Lufthansa erhobenen Vorwurf, dass es tatsächlich eine politische Einflussnahme gab, in aller Entschiedenheit zurück.» Sowohl zum Befangenheitsvorwurf als auch zu anderen Fragen habe man Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Die Monopolhansa ääh, Joint Venture-Hansa beschwert sich beim Kartellamt. Kannste dir nicht ausdenken.