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Ja, man kommt schon klar. Gibt aber immer noch Situationen in denen es hinderlich ist. Zum Beispiel im Standesamt Berlin Mitte. Girocard only, keine Barzahlung - Zumindest war es letztes Jahr so.
Die Annahme von Bargeld darf nach neuester Rechtssprechung des EuGH nur in eng gesetzten Grenzen verweigert werden, bspw. wenn „es im öffentlichen Interesse liege, wenn Geldschulden gegenüber öffentlichen Stellen so beglichen werden, dass diesen keine unangemessenen Kosten entstehen. Insbesondere wenn es um eine hohe Zahl von Zahlungspflichtigen ginge, deren Barzahlung für Aufwand sorge, könne die Beschränkung berechtigt sein.“
Ich behaupte mal, dass das bei einer Lokalbehörde wohl kaum zutreffen dürfte.