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Consorsbank

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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.167
7.925
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Ja, man kommt schon klar. Gibt aber immer noch Situationen in denen es hinderlich ist. Zum Beispiel im Standesamt Berlin Mitte. Girocard only, keine Barzahlung - Zumindest war es letztes Jahr so.

Die Annahme von Bargeld darf nach neuester Rechtssprechung des EuGH nur in eng gesetzten Grenzen verweigert werden, bspw. wenn „es im öffentlichen Interesse liege, wenn Geldschulden gegenüber öffentlichen Stellen so beglichen werden, dass diesen keine unangemessenen Kosten entstehen. Insbesondere wenn es um eine hohe Zahl von Zahlungspflichtigen ginge, deren Barzahlung für Aufwand sorge, könne die Beschränkung berechtigt sein.“

Ich behaupte mal, dass das bei einer Lokalbehörde wohl kaum zutreffen dürfte.
 

indigena

Aktives Mitglied
15.10.2017
177
19
Screenshot 2021-01-27 at 13.06.39.png

Mag ja alles sein, ist aber allgemein üblich. Viele Ämter hier nehmen kein Bargeld an (und wenn doch gibt es teilweise begrenzte Kassen-Zeiten).
Möglich, dass sich sowas durch eine Rechnung mit Überweisung lösen lässt. Eine Diskussion hätte man in jedem Fall und darauf habe ich z.B. keine Lust ;)
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.167
7.925
Mag ja alles sein, ist aber allgemein üblich. Viele Ämter hier nehmen kein Bargeld an (und wenn doch gibt es teilweise begrenzte Kassen-Zeiten).
Möglich, dass sich sowas durch eine Rechnung mit Überweisung lösen lässt. Eine Diskussion hätte man in jedem Fall und darauf habe ich z.B. keine Lust ;)

Mir ist klar, dass de jure und de facto manchmal zwei Paar Schuhe sind. Wollte nur darauf hinweisen, weil ich gerade die Tage darüber gelesen habe. Ich finde es auch eine durchaus bedenklich Entwicklung, dass Behörden als Ganzes (nicht kriminelle Individuen) so offen den Boden des Gesetzes verlassen (Annahmezwang) und eigene Regeln aufstellen während sie sich sonst bei jeder Gelegenheit dahinter verschanzen und damit begründen, dass sie keine Ausnahmen machen können.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.064
1.562
Mir ist klar, dass de jure und de facto manchmal zwei Paar Schuhe sind. Wollte nur darauf hinweisen, weil ich gerade die Tage darüber gelesen habe. Ich finde es auch eine durchaus bedenklich Entwicklung, dass Behörden als Ganzes (nicht kriminelle Individuen) so offen den Boden des Gesetzes verlassen (Annahmezwang) und eigene Regeln aufstellen während sie sich sonst bei jeder Gelegenheit dahinter verschanzen und damit begründen, dass sie keine Ausnahmen machen können.


Das finde ich das größte Problem. Wenn man selbst als Bürger von den Behörden etwas möchte, braucht man inzwischen oft Rechtsanwälte oder Steuerberater, nur um sein "normales" Recht durchzusetzen. Wenn umgekehrt von einem selbst ertwas verlangt wird, gibt es dann aber keinen Spielraum, es gäbe Dienstanweisungen, Erlasse, etc. die ein "Entgegenkömmen" ausschließen oder rechtswidrig machen!!!
 
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Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
934
82
SBA
Und wie viele nutzen es als einziges Konto? Und wie viele haben keine Backup Karte mit Backup Konto? Sind wohl die wenigsten. Sind vielleicht ein paar tausend.

Aber das Argument ist doch gewesen, dass sich Consorsbank damit selbst schadet, weil es jedenfalls nicht einfacher sein dürfte, unter der neuen Regelung Kunden zu gewinnen. Und Da stellte sich selbst in dem von dir gewählten Beispiel (2. oder n. Konto) die Frage, weshalb man sich ein solch kastriertes Produkt überhaupt noch zulegen sollte. Das ist doch genau der Punkt: Warum sollte sich jemand (nicht als Erstkonto) für ein Konto der Consorsbank entscheiden, wenn er für Kostenfreiheit für einen Mindesteingang von EUR 700/Monat sorgen muss (ja, es gibt diese Fälle, aber auch der DKB-Diskussion dürfte zu entnehmen sein, dass er für "Ärger" sorgt, aus verschiedensten Gründen) und daneben für eine GC noch zusätzlich zahlen sollte? Ich sehe jedenfalls nicht, welchen Mehrwert das Konto in den von dir gewählten Falle bieten sollte.

Als zukünftiges Erstkonto fiele der Mindesteingang weg, aber die Sache mit der GC dürfte noch stärker ins Gewicht fallen: Gerade bei meinem Erstkonto möchte ich doch die Leider noch am meisten verbreitete Kartenzahlungsmöglichkeit in D abgedeckt haben, ohne hier ausweichen zu müssen (denn warum sonst überhaupt auf CB zurückgreifen)?

Ich habe mein Gehaltskonto dort und meine letzte Erinnerung an den Support (Chargeback im Rahmen der Air Berlin-Insolvenz) ist positiv. Mit dem Onlinebanking komme ich super klar und finde es nicht altbacken. Derzeit würde ich jedoch niemandem nach dem Stichtag empfehlen, aufgrund der Bedingungen noch ein Konto dort zu eröffnen.
 
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ghosthunter

Erfahrenes Mitglied
01.10.2017
1.548
284
Köln
Die zig Millionen Kunden von N26 haben auch keine Girocard und kommen damit anscheinend klar.


Ich hab mal gehört, dass es Leute geben soll, die sich explizit für eine Girocard entscheiden, weil sie diese, anstelle von Visa und Mastercard unterstützen möchten. Diese Spezies ist hier im Forum möglicherweise seltener vertreten, wird aber durchaus noch einen relevanten Anteil auf dem Gesamtmarkt ausmachen.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.789
7.026
Was heißt unterstützen, durch die weite Verbreitung der Banken mit der größten Kundenzahl (Sparkassen, VR) als Standard Karte, wird eine mögliche Änderung in deren Händen liegen. Sollte die Ausgabe in dem Bereich z.B. auf MC/Visa Debit only umgestellt werden, wird es erst eine spürbare Anpassung der GC only Läden geben. Banken wie N26 oder die Consorsbank werden da keine treibenden Kräfte sein die das Thema pushen.
 

Kartenzahler007

Erfahrenes Mitglied
26.04.2020
731
140
Die Annahme von Bargeld darf nach neuester Rechtssprechung des EuGH nur in eng gesetzten Grenzen verweigert werden, bspw. wenn „es im öffentlichen Interesse liege, wenn Geldschulden gegenüber öffentlichen Stellen so beglichen werden, dass diesen keine unangemessenen Kosten entstehen. Insbesondere wenn es um eine hohe Zahl von Zahlungspflichtigen ginge, deren Barzahlung für Aufwand sorge, könne die Beschränkung berechtigt sein.“

Ich behaupte mal, dass das bei einer Lokalbehörde wohl kaum zutreffen dürfte.


Ich schon. Man muss bestimmt die Behörde als Ganzes betrachten. Und bereits durch die Kfz-Zulassungsstelle gibt es eine von der Anzahl her beachtliche Einnahme an Zahlenden.

Das Standesamt Berlin-Mitte ist auch schon eine etwas größere Lokalbehörde.
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
934
82
SBA
Ich schon. Man muss bestimmt die Behörde als Ganzes betrachten. Und bereits durch die Kfz-Zulassungsstelle gibt es eine von der Anzahl her beachtliche Einnahme an Zahlenden.

Das Standesamt Berlin-Mitte ist auch schon eine etwas größere Lokalbehörde.

Und es ist nicht im öffentlichen Interesse, dass hier möglichst viele verschiedenen Zahlungsmethoden, insbesondere aber auch Barzahlung, angeboten werden? Diese Anstalten werden zu 100% von Steuergeldern finanziert, ebenso deren Insassen, da erwarte ich etwas mehr Serviceorientierung und Kundenfreundlichkeit. Leider ist das speziell in deutschen Ämtern und Behörden oftmals nicht mehr der Fall, da glaubt jeder Hans und jede Helga mit Ausbildung, im eigenen Aufgabenbereich Gott spielen zu dürfen und die wenigsten wehren sich - was zu einer Verstärkung des Effekts führt. Dass in Behörden nur Bargeld mit Einschränkungen und andererseits nur GC akzeptiert wird, ist ein absolutes Unding und dürfte mit der BGH-Entscheidung nicht vereinbar sein.

/// Rant off
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.167
7.925
Ich schon. Man muss bestimmt die Behörde als Ganzes betrachten. Und bereits durch die Kfz-Zulassungsstelle gibt es eine von der Anzahl her beachtliche Einnahme an Zahlenden.

Das Standesamt Berlin-Mitte ist auch schon eine etwas größere Lokalbehörde.

Halte ich für unwahrscheinlich. Im verhandelten Fall ging es um den Rundfunkbeitrag. Das sind mehrere Dutzend Millionen Zahler. Bei einer Bundesbehörde kann ich mir vorstellen, dass das legitim ist, bspw. beim Einzug der KFZ Steuer (da ist die Lokalbehörde nur Erfüllungsgehilfe). Eine Lokalbehörde (selbst eine große wie in Berlin) dürfte bei weitem nicht an diese Voraussetzungen heranreichen.
 

Hannoveraner

Erfahrenes Mitglied
23.07.2019
2.215
815
Wenn man es wollte, könnte man entweder eine Überweisung im Voraus bzw. Bareinzahlung beim kontoführenden Geldinstitut ermöglichen und gut ist. Das dürfte oft eine Sparkasse sein, die auch sehr oft von jeweiliger Stadt, Gemeinde oder Kreis getragen wird. Dann könnte man mit einem Beleg aus dem hervorgeht, dass die Zahlung bereits abgeschlossen, zum Termin gehen und diesen vorzeigen.

Als ich studiert habe, durfte man die Studiengebühren entweder per Überweisung oder an Kassenterminals einzahlen, obwohl es eine große öffentliche Berliner Universität ist.
 

indigena

Aktives Mitglied
15.10.2017
177
19
Dem Bezirk Berlin Mitte ist zugutezuhalten, dass bereits 2018 beschlossen wurde Kreditkarten zu akzeptieren. Warum das nun immer noch nicht der Fall ist, who knows. Es gibt wohl andere Berliner Bezirke die KK nehmen. Wollte damit eben nur anmerken, dass eine Girocard in (sehr seltenen) Fällen das Leben erleichtern. Beim Hipster-Café nebenan kann man z.B. Kaffee trinken und mit Girocard zahlen. Mit Kreditkarte gibt es 5 Euro Mindestumsatz. Die erreicht man dann nur mit zwei Getränken :p
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Moment - MC, Visa und Amex haben den Händlern einen Mindestumsatz vertraglich verboten?
 

Ancel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2019
3.383
1.555
Direkt mal den Edeka nebenan anschwärzen :D

Weißt du, ob das auch für girocard gilt?
 

Heath_Beck

Erfahrenes Mitglied
09.06.2018
613
102
Ja, die Bedingungen der DK, die der Händler akzeptieren muss wenn er Kartenzahlung anbietet, verbieten ebenfalls Mindestbeträge. Außer das hat sich seit 2009 geändert, was ich nicht glaube. Habe es hier schwarz auf weiß auf einer alten Händlervereinbarung stehen.
 

UpInTheAirMUC

Erfahrenes Mitglied
02.09.2019
399
302
Verstehe ich die neuen Bedingungen richtig, dass sich für all diejenigen die aktuell schon ein Konto haben (vorerst) nichts ändern wird?