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Bei der Rechtslage ist der Ausgang des Verfahrens wohl klar und die RSV hat dadurch dann keinerlei Kosten... Sehe das daher nicht so kritisch
Heureka: die erste Ticketerstattung von LH ist heute für eine Stornierung vom 04.04.2020 auf der KK "unter Vorbehalt" gutgeschrieben.
Hatte über die Hotline eine Zusage der Rückerstattung, mit der Aussage, dass im April mit einer Gutschrift nicht mehr zu rechnen ist. Parallel dazu habe ich bei der M&M-KK per mail am 27.04. ein Chargeback beantragt. Auf diese mail habe ich aber bis heute keine Rückantwort erhalten. Gestern sah ich dann eben die Gutschrift auf dem KK-Konto. Eine Kompensationsleistung hat LH im Übrigen wie zu erwarten abgelehnt.
nach welcher Prio werden die refunds abgearbeitet? Vielleicht geht das nach Wert oder Status? Mein Koffer komt in FRA auch immer als letzter ...
Kannst Du einen Bereich für den Betrag angeben? Habe am 12.3. refund für stornierte Flüge beantragt, bis jetzt nix da. Sind mehr als 6K
nachdem Du schreibst "unter Vorbehalt" ist das wohl eher LH CC
Kann es sich dann nicht eher um das erfolgte Chargeback handeln statt um eine Erstattung von Lufthansa?Hatte über die Hotline eine Zusage der Rückerstattung, mit der Aussage, dass im April mit einer Gutschrift nicht mehr zu rechnen ist. Parallel dazu habe ich bei der M&M-KK per mail am 27.04. ein Chargeback beantragt. Auf diese mail habe ich aber bis heute keine Rückantwort erhalten. Gestern sah ich dann eben die Gutschrift auf dem KK-Konto. Eine Kompensationsleistung hat LH im Übrigen wie zu erwarten abgelehnt.
nach welcher Prio werden die refunds abgearbeitet? Vielleicht geht das nach Wert oder Status? Mein Koffer komt in FRA auch immer als letzter ...
Kannst Du einen Bereich für den Betrag angeben? Habe am 12.3. refund für stornierte Flüge beantragt, bis jetzt nix da. Sind mehr als 6K
Ich hätte dazu mal folgende Frage:
Wie reagieren eigentlich die RS-Versicherungen, wenn man gleichzeitig mehrere Verfahren einleiten läßt. Droht da eventuell die Kündigung des Vertrages seitens der Versicherung wg. Überanspruchnahme (Habe entsprechende Erfahrung).
...
Ich warte auch seit 12.3. auf u.a. sieben LH- und zwei LX-Erstattungen. M.W. erstattet LH Group derzeit überhaupt nicht, deswegen hat mich der Post von Champuslümmel1 auch so überrascht.
PS: Vorletzter. Mein Koffer ist immer der letzte.
Ich warte auch seit 12.3. auf u.a. sieben LH- und zwei LX-Erstattungen. M.W. erstattet LH Group derzeit überhaupt nicht, deswegen.
nach welcher Prio werden die refunds abgearbeitet? Vielleicht geht das nach Wert oder Status? Mein Koffer kommt in FRA auch immer als letzter ...
Kannst Du einen Bereich für den Betrag angeben? Habe am 12.3. refund für stornierte Flüge beantragt, bis jetzt nix da. Sind mehr als 6K
nachdem Du schreibst "unter Vorbehalt" ist das wohl eher LH CC
Habe ich andere Erfahrungen...Bei der Rechtslage ist der Ausgang des Verfahrens wohl klar und die RSV hat dadurch dann keinerlei Kosten... Sehe das daher nicht so kritisch
Die Nürnberger hat mich damals bei Airberlin nach zwei Fällen rausgeschmissen.. obwohl nie etwas bezahlt..Grund : Zwei angemeldete Schäden innerhalb eines Jahres...
Schon erstaunlich - ich habe auch einen Mahnbescheid an LH gesendet und folgende Mail aus der Rechtsabteilung erhalten:
Sehr geehrter Herr hani,
in oben genannter Angelegenheit haben wir die von Ihnen geltend gemachte Forderung unter Nutzung der von Ihnen angegebenen Bankverbindung beglichen. Sie sollten daher zeitnah einen Zahlungseingang verzeichnen können.
Fristwahrend haben wir gegen den uns zugestellten Mahnbescheid vorsorglich Widerspruch eingelegt und bitten aufgrund der geleisteten Zahlung das Verfahren nicht weiter zu betreiben und den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides zurückzunehmen.
Besten Dank im Voraus.
Geld ist zwar noch nicht da, klingt aber erstmal gut.
Also, vom Status her, bin ich lediglich FTL. Der Betrag war nicht sehr hoch, lediglich 191 €. Und dann handelt es sich anscheinend um den Chargeback der KK. Hatte nicht erwartet, dass das so schnell geht, zumal M&M-KK.
Also alle die evtl. per PayPal bezahlt haben, versucht es darüber.
Is das bestätigt? Ich wäre Mitte März mit +1 von ZRH nach PMI geflogen (mit LX, aber das ganze dürfte konzernweit ja ähnlich laufen). Wir haben dann am Tag vorher storniert (über die LX-Stornoregeln wegen CoViD-19) und jetzt erstmal einen vorläufigen Voucher für unsere 2-Personen-Buchung erhalten. Ich kann den Gegenwert dieses Vouchers also nicht z.B. für einen Langstreckenflug einer Person einsetzen? Weil +1 keinen Bock hat, sich dieses Jahr noch in einen Flieger zu setzen?Pro Passagier wird ein Gutschein ausgestellt, der Gutschein ist auf den Namen des Passagiers, nicht übertragbar.
Und pro Passagier kann dann ein Gutschein eingelöst werden.
Das ist LH aber leider derzeit egal. Von daher hast du wirklich Glück gehabt.
Is das bestätigt? Ich wäre Mitte März mit +1 von ZRH nach PMI geflogen (mit LX, aber das ganze dürfte konzernweit ja ähnlich laufen). Wir haben dann am Tag vorher storniert (über die LX-Stornoregeln wegen CoViD-19) und jetzt erstmal einen vorläufigen Voucher für unsere 2-Personen-Buchung erhalten. Ich kann den Gegenwert dieses Vouchers also nicht z.B. für einen Langstreckenflug einer Person einsetzen? Weil +1 keinen Bock hat, sich dieses Jahr noch in einen Flieger zu setzen?
Gibt es dafür aktuell konkrete Beispiele, dass LH einem Mahnbescheid bei Rückforderung des Flugpreises nach Storno durch LH widersprochen hat?
Es gibt für den Widerspruch keinerlei Grundlage nach aktueller Rechtslage. Das Einlegen eines Widerspruchs wäre aus meiner Laiensicht rechtsmissbräuchlich. Wenn systematisch durchgeführt wäre meine Frage an die Juristen eher, ob das nicht irgendwann strafrechtlich relevant wird.
Den Vorteil, bereits den rechtlichen Weg einzuleiten, hatte ich hier im Forum aus meiner Sicht auch schon dargelegt: Eine rückwirkende gesetzliche Änderung wird noch eklatanter deutliches Unrecht, weil in ein bereits laufendes juristisches Verfahren eingegriffen wird, dessen Ausgang ohne gesetzliche Änderung offensichtlich wäre. Alleine aus systematischen Gründen würde es gegen so etwas Verfassungsklagen geben und das BVerfG müsste sich schon arg verrenken, um das durchzuwinken. Ganz zu schweigen vom EuGH, der sich vom BVerfG eh schon auf den Schlips getreten fühlt vom jüngsten EZB-Urteil des BVerfG und der einer einseitigen rückwirkenden Änderung von EU-Rechten mit Sicherheit nicht zustimmen wird.....
Also deshalb noch mal die Frage: Hat LH tatsächlich konkret Widerspruch gegen gerichtliche Mahnbescheide eingelegt in Fällen, bei denen LH die Flüge storniert hatte?
Ich habe die Flüge damals telefonisch (nach einiger Zeit in der Warteschlange) "storniert", als Swiss dann das Online-Formular zur Voucher-Bestellung geschaltet hatte, habe ich die Daten nochmal eingegeben und am 3. April eine E-Mail mit einer "PDF FlightVoucher confirmation". Die endgültige Bestätigung sollte etwa 2 Wochen dauern (und dauernd an), dennoch sollte man den Voucher direkt im Callcenter nutzen können.was steht denn in den Bedingungen zu Deinem Voucher?
Hier! Ist zwar bei mir EW und nicht LH selbst, aber ich denke das macht bei deiner Frage keinen großen Unterschied. Mindestens ein anderer Fall von LH hier aus dem Forum ist mir noch bekannt, steht entweder im "Stornierung wg Corona"-Topic oder beim "EU-Fluggastrechte" auf den letzten 3 Seiten.
Ich habe die Flüge damals telefonisch (nach einiger Zeit in der Warteschlange) "storniert", als Swiss dann das Online-Formular zur Voucher-Bestellung geschaltet hatte, habe ich die Daten nochmal eingegeben und am 3. April eine E-Mail mit einer "PDF FlightVoucher confirmation". Die endgültige Bestätigung sollte etwa 2 Wochen dauern (und dauernd an), dennoch sollte man den Voucher direkt im Callcenter nutzen können.
Das PDF selbst sagt folgendes:
"Dear ArmDoors,
We are delighted to send you herewith your personal FlightVoucher.
Here is your FlightVoucher code: ........
Booking code or ticket number: <Buchungscode>
Ticket value: fully redeemable
Discount Value: 50 CHF*
Valid For: Armdoors
Valid until: Dec 31, 2020
Status: In verification
Code for use in the Service Center: ........
* To qualify for the 50CHF discount when rebooking a new ticket, either the original ticket or the rebooked ticket must have a fare value of more than
50CHF.
"
Der Name von +1 taucht also nirgendwo auf. Spannend.
Nachtrag: Die LX-Voucher-Seite (https://swiss.flightvoucher.com/#get-voucher) enthält mittlerweile folgende Passage:
"Möchten Sie einen FlightVoucher für mehrere Reisende abrufen? Dann wiederholen Sie den Vorgang für jeden Reisenden."
Jeder, der ein Ticket gekauft hat, bei dem nicht das Reisebüro die Kreditkarte abgebucht hat, sondern die Airline, empfehle ich aktuell einen Chargeback zu machen oder noch besser um den Airlines auch was auszuwischen, Refund per email mit Frist von 7 Tagen fordern, danach an @kexbox übergeben