Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

ANZEIGE

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
ANZEIGE
Bei der Rechtslage ist der Ausgang des Verfahrens wohl klar und die RSV hat dadurch dann keinerlei Kosten... Sehe das daher nicht so kritisch
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.620
1.246
Heureka: die erste Ticketerstattung von LH ist heute für eine Stornierung vom 04.04.2020 auf der KK "unter Vorbehalt" gutgeschrieben.

nach welcher Prio werden die refunds abgearbeitet? Vielleicht geht das nach Wert oder Status? Mein Koffer kommt in FRA auch immer als letzter ...

Kannst Du einen Bereich für den Betrag angeben? Habe am 12.3. refund für stornierte Flüge beantragt, bis jetzt nix da. Sind mehr als 6K :(

nachdem Du schreibst "unter Vorbehalt" ist das wohl eher LH CC

Hatte über die Hotline eine Zusage der Rückerstattung, mit der Aussage, dass im April mit einer Gutschrift nicht mehr zu rechnen ist. Parallel dazu habe ich bei der M&M-KK per mail am 27.04. ein Chargeback beantragt. Auf diese mail habe ich aber bis heute keine Rückantwort erhalten. Gestern sah ich dann eben die Gutschrift auf dem KK-Konto. Eine Kompensationsleistung hat LH im Übrigen wie zu erwarten abgelehnt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Citrell110

Neues Mitglied
23.04.2020
13
0
nach welcher Prio werden die refunds abgearbeitet? Vielleicht geht das nach Wert oder Status? Mein Koffer komt in FRA auch immer als letzter ...

Kannst Du einen Bereich für den Betrag angeben? Habe am 12.3. refund für stornierte Flüge beantragt, bis jetzt nix da. Sind mehr als 6K :(

nachdem Du schreibst "unter Vorbehalt" ist das wohl eher LH CC


DAS würde mich auch interessieren. Bei uns Stornodatum 17.03. - Gesamtbetrag 1.600 Euronen...
Zahlart: PayPal
 
A

Anonym-36803

Guest
Hatte über die Hotline eine Zusage der Rückerstattung, mit der Aussage, dass im April mit einer Gutschrift nicht mehr zu rechnen ist. Parallel dazu habe ich bei der M&M-KK per mail am 27.04. ein Chargeback beantragt. Auf diese mail habe ich aber bis heute keine Rückantwort erhalten. Gestern sah ich dann eben die Gutschrift auf dem KK-Konto. Eine Kompensationsleistung hat LH im Übrigen wie zu erwarten abgelehnt.
Kann es sich dann nicht eher um das erfolgte Chargeback handeln statt um eine Erstattung von Lufthansa?

nach welcher Prio werden die refunds abgearbeitet? Vielleicht geht das nach Wert oder Status? Mein Koffer komt in FRA auch immer als letzter ...

Kannst Du einen Bereich für den Betrag angeben? Habe am 12.3. refund für stornierte Flüge beantragt, bis jetzt nix da. Sind mehr als 6K :(

Ich warte auch seit 12.3. auf u.a. sieben LH- und zwei LX-Erstattungen. M.W. erstattet LH Group derzeit überhaupt nicht, deswegen hat mich der Post von Champuslümmel1 auch so überrascht.

PS: Vorletzter. Mein Koffer ist immer der letzte.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Ich hätte dazu mal folgende Frage:
Wie reagieren eigentlich die RS-Versicherungen, wenn man gleichzeitig mehrere Verfahren einleiten läßt. Droht da eventuell die Kündigung des Vertrages seitens der Versicherung wg. Überanspruchnahme (Habe entsprechende Erfahrung).

Bei mir hat die teure Advocard heftig rumgezickt und mit der Revision des Tarifs gedroht. Habe noch einen Legacy-Tarif ohne Selbstbehalt. Welche Aussichten man hat, sei dabei egal, die RV reserviert ja einen evtl. fälligen Streitbetrag und wenn sich diese Beträge anhäufen...
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.620
1.246
...
Ich warte auch seit 12.3. auf u.a. sieben LH- und zwei LX-Erstattungen. M.W. erstattet LH Group derzeit überhaupt nicht, deswegen hat mich der Post von Champuslümmel1 auch so überrascht.

PS: Vorletzter. Mein Koffer ist immer der letzte.

der 12.3. war wohl ein schlechter Tag für uns looser, hoffentlich bis bald am Band ;)
 
  • Like
Reaktionen: Anonym-36803

Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
Ich warte auch seit 12.3. auf u.a. sieben LH- und zwei LX-Erstattungen. M.W. erstattet LH Group derzeit überhaupt nicht, deswegen.

Ich warte auch auf zugesagte Rückerstattungen von diversen Flügen. Der Gesamtbetrag ist keine Kleinigkeit. Auf mein Erinnerungsschreiben wurde ich mit Textbausteinen abgefertigt und zur Solidarität aufgefordert. Gut, ich verhalte mich nun solidarisch und werde keine weiteren Schritte einleiten und einfach warten. Ob bei denen Solidarität als Einbahnstraße gemeint ist werde ich sehen beim - ersten “no show” durch mein Verschuldeten. Solidarität werde ich dann wohl eher nicht erhalten und zur Kasse gebeten mit Verweis auf die Bedingungen.
 
  • Like
Reaktionen: Anonym-36803

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.448
1.178
Düsseldorf
nach welcher Prio werden die refunds abgearbeitet? Vielleicht geht das nach Wert oder Status? Mein Koffer kommt in FRA auch immer als letzter ...

Kannst Du einen Bereich für den Betrag angeben? Habe am 12.3. refund für stornierte Flüge beantragt, bis jetzt nix da. Sind mehr als 6K :(

nachdem Du schreibst "unter Vorbehalt" ist das wohl eher LH CC

Also, vom Status her, bin ich lediglich FTL. Der Betrag war nicht sehr hoch, lediglich 191 €. Und dann handelt es sich anscheinend um den Chargeback der KK. Hatte nicht erwartet, dass das so schnell geht, zumal M&M-KK.
 

timotei82

Aktives Mitglied
06.04.2015
203
1
TXL
Bei der Rechtslage ist der Ausgang des Verfahrens wohl klar und die RSV hat dadurch dann keinerlei Kosten... Sehe das daher nicht so kritisch
Habe ich andere Erfahrungen...

Die Nürnberger hat mich damals bei Airberlin nach zwei Fällen rausgeschmissen.. obwohl nie etwas bezahlt..

Grund : Zwei angemeldete Schäden innerhalb eines Jahres...

Der zweite Fall war sogar nur eine Deckungszusage


Und ich hatte über 5 Jahre ohne Schäden einbezahlt...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: _AndyAndy_

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.003
10.071
Trans Balkan Express
Die Nürnberger hat mich damals bei Airberlin nach zwei Fällen rausgeschmissen.. obwohl nie etwas bezahlt..Grund : Zwei angemeldete Schäden innerhalb eines Jahres...

Genau diese Risiko besteht. Die Allgemeinen Rechtschutzbedingungen der Versicherer sehen in der Regel ein Recht zur außerordentlichen Kündigung vor, wenn innerhalb von 12 Monaten oder des Versicherungsjahres zwei Rechtschutzfälle gemeldet wurden. Bei den Formulieruengen gibt es gewisse Nuancen. Auf die Frage, ob tatsächlich gezahlt wurde, kommt es dabei nicht an.
 

Qowy

Neues Mitglied
08.05.2020
1
0
Nur mal als Info (falls es nicht schon gesagt wurde) Über Paypal gehen funktioniert.

Ich hatte zwei Tickets für ende März mit je ca. 300€
Nachdem die Lufthansa 4 Wochen hingehalten hat, habe ich Anfang April Antrag auf Käuferschutz gestellt und jetzt 4 Wochen Später ist das Geld wieder auf der KK.

Ob Paypal in Vorleistung geht und sich dann hintenrum mit der Lufthansa rumstreitet oder ob sich LH dem Druck von Paypal beugt kann ich nicht beurteilen, aber hauptsache das Geld ist wieder da.

Also alle die evtl. per PayPal bezahlt haben, versucht es darüber.
 
  • Like
Reaktionen: sublime und Alpaca

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.447
709
Schon erstaunlich - ich habe auch einen Mahnbescheid an LH gesendet und folgende Mail aus der Rechtsabteilung erhalten:

Sehr geehrter Herr hani,

in oben genannter Angelegenheit haben wir die von Ihnen geltend gemachte Forderung unter Nutzung der von Ihnen angegebenen Bankverbindung beglichen. Sie sollten daher zeitnah einen Zahlungseingang verzeichnen können.

Fristwahrend haben wir gegen den uns zugestellten Mahnbescheid vorsorglich Widerspruch eingelegt und bitten aufgrund der geleisteten Zahlung das Verfahren nicht weiter zu betreiben und den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides zurückzunehmen.

Besten Dank im Voraus.


Geld ist zwar noch nicht da, klingt aber erstmal gut.

Mich würde mal interessieren, welchen Betrag die LH angewiesen hat. Nur den Flugpreis oder auch die Kosten für den Mahnbescheid?
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
572
38
Hallo,
habe mal die Sache mit annullierten Flügen bei LH einfach laufen lassen. Jetzt würde ich aber doch gerne die Erstattungen eintreiben. Nach den Erfahrungen hier scheint das bei LH ein schwieriges Terrain zu sein, so dass wohl nur Mahnung/Klage letztlich funktioniert.

Wie kann ich das ganze anstoßen? Soll ich telefonisch oder per email die Erstattung beantragen?

Also, vom Status her, bin ich lediglich FTL. Der Betrag war nicht sehr hoch, lediglich 191 €. Und dann handelt es sich anscheinend um den Chargeback der KK. Hatte nicht erwartet, dass das so schnell geht, zumal M&M-KK.

Hmm, habe es einmal versucht (auch M&M KK). Aber da wurde ich darauf verwiesen, dass ich die Ablehnung der Zahlungsempfängers schriftlich einreichen muss. War das hier auch der Fall?

Was sollte ich beim Chargeback also einreichen?

Danke!
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.834
1.268
Chargeback wurde über die Bank auch positiv (wenn auch vorläufig) beantwortet. Mal schauen ob sich LH oder EW da noch rühren.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.520
68
KN
Ich habe am 21.4. einen Flug für den 31.5 auf lh.com gebucht, der nun storniert wurde.

Ich würde gerne einen Flightvoucher + 50 EUR bekommen, aber das Angebot gilt ja nur für Flüge, welche bis zum 19. April gebucht wurden. Gibt es Vermutungen, ob das Flightvoucher Angebot noch erweitert wird?

Danke für eure Einschätzung.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.906
669
ZRH & DUS
Pro Passagier wird ein Gutschein ausgestellt, der Gutschein ist auf den Namen des Passagiers, nicht übertragbar.
Und pro Passagier kann dann ein Gutschein eingelöst werden.
Is das bestätigt? Ich wäre Mitte März mit +1 von ZRH nach PMI geflogen (mit LX, aber das ganze dürfte konzernweit ja ähnlich laufen). Wir haben dann am Tag vorher storniert (über die LX-Stornoregeln wegen CoViD-19) und jetzt erstmal einen vorläufigen Voucher für unsere 2-Personen-Buchung erhalten. Ich kann den Gegenwert dieses Vouchers also nicht z.B. für einen Langstreckenflug einer Person einsetzen? Weil +1 keinen Bock hat, sich dieses Jahr noch in einen Flieger zu setzen?
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.921
921
Das ist LH aber leider derzeit egal. Von daher hast du wirklich Glück gehabt.

Gibt es dafür aktuell konkrete Beispiele, dass LH einem Mahnbescheid bei Rückforderung des Flugpreises nach Storno durch LH widersprochen hat?

Es gibt für den Widerspruch keinerlei Grundlage nach aktueller Rechtslage. Das Einlegen eines Widerspruchs wäre aus meiner Laiensicht rechtsmissbräuchlich. Wenn systematisch durchgeführt wäre meine Frage an die Juristen eher, ob das nicht irgendwann strafrechtlich relevant wird.

Den Vorteil, bereits den rechtlichen Weg einzuleiten, hatte ich hier im Forum aus meiner Sicht auch schon dargelegt: Eine rückwirkende gesetzliche Änderung wird noch eklatanter deutliches Unrecht, weil in ein bereits laufendes juristisches Verfahren eingegriffen wird, dessen Ausgang ohne gesetzliche Änderung offensichtlich wäre. Alleine aus systematischen Gründen würde es gegen so etwas Verfassungsklagen geben und das BVerfG müsste sich schon arg verrenken, um das durchzuwinken. Ganz zu schweigen vom EuGH, der sich vom BVerfG eh schon auf den Schlips getreten fühlt vom jüngsten EZB-Urteil des BVerfG und der einer einseitigen rückwirkenden Änderung von EU-Rechten mit Sicherheit nicht zustimmen wird.....


Also deshalb noch mal die Frage: Hat LH tatsächlich konkret Widerspruch gegen gerichtliche Mahnbescheide eingelegt in Fällen, bei denen LH die Flüge storniert hatte?
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.620
1.246
Is das bestätigt? Ich wäre Mitte März mit +1 von ZRH nach PMI geflogen (mit LX, aber das ganze dürfte konzernweit ja ähnlich laufen). Wir haben dann am Tag vorher storniert (über die LX-Stornoregeln wegen CoViD-19) und jetzt erstmal einen vorläufigen Voucher für unsere 2-Personen-Buchung erhalten. Ich kann den Gegenwert dieses Vouchers also nicht z.B. für einen Langstreckenflug einer Person einsetzen? Weil +1 keinen Bock hat, sich dieses Jahr noch in einen Flieger zu setzen?

was steht denn in den Bedingungen zu Deinem Voucher?
 

adrian1811

Reguläres Mitglied
24.03.2020
33
0
Gibt es dafür aktuell konkrete Beispiele, dass LH einem Mahnbescheid bei Rückforderung des Flugpreises nach Storno durch LH widersprochen hat?

Es gibt für den Widerspruch keinerlei Grundlage nach aktueller Rechtslage. Das Einlegen eines Widerspruchs wäre aus meiner Laiensicht rechtsmissbräuchlich. Wenn systematisch durchgeführt wäre meine Frage an die Juristen eher, ob das nicht irgendwann strafrechtlich relevant wird.

Den Vorteil, bereits den rechtlichen Weg einzuleiten, hatte ich hier im Forum aus meiner Sicht auch schon dargelegt: Eine rückwirkende gesetzliche Änderung wird noch eklatanter deutliches Unrecht, weil in ein bereits laufendes juristisches Verfahren eingegriffen wird, dessen Ausgang ohne gesetzliche Änderung offensichtlich wäre. Alleine aus systematischen Gründen würde es gegen so etwas Verfassungsklagen geben und das BVerfG müsste sich schon arg verrenken, um das durchzuwinken. Ganz zu schweigen vom EuGH, der sich vom BVerfG eh schon auf den Schlips getreten fühlt vom jüngsten EZB-Urteil des BVerfG und der einer einseitigen rückwirkenden Änderung von EU-Rechten mit Sicherheit nicht zustimmen wird.....


Also deshalb noch mal die Frage: Hat LH tatsächlich konkret Widerspruch gegen gerichtliche Mahnbescheide eingelegt in Fällen, bei denen LH die Flüge storniert hatte?

Hier! Ist zwar bei mir EW und nicht LH selbst, aber ich denke das macht bei deiner Frage keinen großen Unterschied. Mindestens ein anderer Fall von LH hier aus dem Forum ist mir noch bekannt, steht entweder im "Stornierung wg Corona"-Topic oder beim "EU-Fluggastrechte" auf den letzten 3 Seiten.
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.906
669
ZRH & DUS
was steht denn in den Bedingungen zu Deinem Voucher?
Ich habe die Flüge damals telefonisch (nach einiger Zeit in der Warteschlange) "storniert", als Swiss dann das Online-Formular zur Voucher-Bestellung geschaltet hatte, habe ich die Daten nochmal eingegeben und am 3. April eine E-Mail mit einer "PDF FlightVoucher confirmation". Die endgültige Bestätigung sollte etwa 2 Wochen dauern (und dauernd an), dennoch sollte man den Voucher direkt im Callcenter nutzen können.

Das PDF selbst sagt folgendes:

"Dear ArmDoors,

We are delighted to send you herewith your personal FlightVoucher.

Here is your FlightVoucher code: ........


Booking code or ticket number: <Buchungscode>
Ticket value: fully redeemable
Discount Value: 50 CHF*
Valid For: Armdoors
Valid until: Dec 31, 2020
Status: In verification
Code for use in the Service Center: ........

* To qualify for the 50CHF discount when rebooking a new ticket, either the original ticket or the rebooked ticket must have a fare value of more than
50CHF.
"

Der Name von +1 taucht also nirgendwo auf. Spannend.


Nachtrag: Die LX-Voucher-Seite (https://swiss.flightvoucher.com/#get-voucher) enthält mittlerweile folgende Passage:

"Möchten Sie einen FlightVoucher für mehrere Reisende abrufen? Dann wiederholen Sie den Vorgang für jeden Reisenden."
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: on_tour

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.921
921
Hier! Ist zwar bei mir EW und nicht LH selbst, aber ich denke das macht bei deiner Frage keinen großen Unterschied. Mindestens ein anderer Fall von LH hier aus dem Forum ist mir noch bekannt, steht entweder im "Stornierung wg Corona"-Topic oder beim "EU-Fluggastrechte" auf den letzten 3 Seiten.

Danke! Die riesen Monster-Threads an verschiedenen Orten des Forums (plus die mäßige Suchfunktion des Forums) machen es nicht gerade übersichtlicher..... Ich werde da weiter lesen.....
 

negros

Aktives Mitglied
30.06.2014
249
71
Ich habe die Flüge damals telefonisch (nach einiger Zeit in der Warteschlange) "storniert", als Swiss dann das Online-Formular zur Voucher-Bestellung geschaltet hatte, habe ich die Daten nochmal eingegeben und am 3. April eine E-Mail mit einer "PDF FlightVoucher confirmation". Die endgültige Bestätigung sollte etwa 2 Wochen dauern (und dauernd an), dennoch sollte man den Voucher direkt im Callcenter nutzen können.

Das PDF selbst sagt folgendes:

"Dear ArmDoors,

We are delighted to send you herewith your personal FlightVoucher.

Here is your FlightVoucher code: ........


Booking code or ticket number: <Buchungscode>
Ticket value: fully redeemable
Discount Value: 50 CHF*
Valid For: Armdoors
Valid until: Dec 31, 2020
Status: In verification
Code for use in the Service Center: ........

* To qualify for the 50CHF discount when rebooking a new ticket, either the original ticket or the rebooked ticket must have a fare value of more than
50CHF.
"

Der Name von +1 taucht also nirgendwo auf. Spannend.


Nachtrag: Die LX-Voucher-Seite (https://swiss.flightvoucher.com/#get-voucher) enthält mittlerweile folgende Passage:

"Möchten Sie einen FlightVoucher für mehrere Reisende abrufen? Dann wiederholen Sie den Vorgang für jeden Reisenden."


Ich habe für eine 2-Personen-Buchung (nur eine PNR) zwei Voucher erhalten, einen pro Person.
(immer noch gleiche PNR)
 

jake117

Reguläres Mitglied
31.03.2016
40
0
FRA
Jeder, der ein Ticket gekauft hat, bei dem nicht das Reisebüro die Kreditkarte abgebucht hat, sondern die Airline, empfehle ich aktuell einen Chargeback zu machen oder noch besser um den Airlines auch was auszuwischen, Refund per email mit Frist von 7 Tagen fordern, danach an @kexbox übergeben

Ja, es war nur der Flug gebucht. Ich prüfe gerade ob ein Chargeback auch funktioniert wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgte. Das RB zieht ja lediglich im Auftrag der Airline von der KK ein. ;)
Bei der Hotline des KK-Unternehmens habe ich ein Ticket für den Fall erhalten, sowie die Information das es dauern könnte bis das Geld zurück gebucht wird - wegen Corona...
 

odds

Neues Mitglied
17.07.2015
1
0
ANZEIGE
300x250
Hallo,

nach tagelangem Sammeln von Information und Stöbern hier im Forum bin ich trotzdem noch unschlüssig, welches Vorgehen für eine vollständige Rückzahlung der Flugtickets den erhofften Erfolg bringt. Ursprünglich über Opodo gebucht Hinflug LH 11.09.2020 CGN/QKL-SAN und Rückflug United 25.09.2020 LAS-DEN-FRA (natürlich auf einem Ticket). Gezahlt mit Kreditkarte, abgebucht von Opodo ESP Barcelona. Zwischenzeitlich kostenlos telefonisch bei LH umgebucht auf Hinflug 05.06.2020 und Rückflug 19.06.2020 (gleiche Strecke und gleiche Flugnummern). Vor ein paar Tagen bei LH eingeloggt und siehe da...Rückflüge annuliert. Telefonische Info von LH Servicecenter bzgl. Rückerstattung ..."Sie haben nicht bei LH, sondern Opodo gebucht. Bitte dort zwecks Rückerstattung melden". Dort nach ca. 30 minütigem Durchklicken und Warteschleife Servicemitarbeiter erreicht. Habe mitgeteilt, das aufgrund der Annulierung Kompletterstattung gewünscht wird. Auskunft Opodo.. "wir prüfen und informieren Sie per eMail".

Das ist jetzt 5 Tage her. Bisher weder von Lufthansa noch von Opodo eine Info bzgl. Annulierung erhalten. Zwischenzeitlich sind die Flüge in meinem Lufthansa Konto nicht mehr vorhanden und bei Opodo steht "Leider hat die Fluggesellschaft Ihren Flug storniert. Bitte besuchen Sie unseren Kundenservice, um weitere Informationen zu finden".
Den Kundenservice hatte ich ja bereits 5 Tage vorher um Rückerstattung gebeten.

Soll ich noch einige Tage auf eine Infornation seitens Lufthansa / Opodo warten?
Muß ich micht nun an Opodo oder Lufthansa wenden?
Rückforderungsschreiben mit 14 Tagen Fristsetzung und bei Nichtzahlung Mahnbescheid beantragen?

Wer kann helfen?