Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

ANZEIGE

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
ANZEIGE
Hallo,

nach tagelangem Sammeln von Information und Stöbern hier im Forum bin ich trotzdem noch unschlüssig, welches Vorgehen für eine vollständige Rückzahlung der Flugtickets den erhofften Erfolg bringt. Ursprünglich über Opodo gebucht Hinflug LH 11.09.2020 CGN/QKL-SAN und Rückflug United 25.09.2020 LAS-DEN-FRA (natürlich auf einem Ticket). Gezahlt mit Kreditkarte, abgebucht von Opodo ESP Barcelona. Zwischenzeitlich kostenlos telefonisch bei LH umgebucht auf Hinflug 05.06.2020 und Rückflug 19.06.2020 (gleiche Strecke und gleiche Flugnummern). Vor ein paar Tagen bei LH eingeloggt und siehe da...Rückflüge annuliert. Telefonische Info von LH Servicecenter bzgl. Rückerstattung ..."Sie haben nicht bei LH, sondern Opodo gebucht. Bitte dort zwecks Rückerstattung melden". Dort nach ca. 30 minütigem Durchklicken und Warteschleife Servicemitarbeiter erreicht. Habe mitgeteilt, das aufgrund der Annulierung Kompletterstattung gewünscht wird. Auskunft Opodo.. "wir prüfen und informieren Sie per eMail".

Das ist jetzt 5 Tage her. Bisher weder von Lufthansa noch von Opodo eine Info bzgl. Annulierung erhalten. Zwischenzeitlich sind die Flüge in meinem Lufthansa Konto nicht mehr vorhanden und bei Opodo steht "Leider hat die Fluggesellschaft Ihren Flug storniert. Bitte besuchen Sie unseren Kundenservice, um weitere Informationen zu finden".
Den Kundenservice hatte ich ja bereits 5 Tage vorher um Rückerstattung gebeten.

Soll ich noch einige Tage auf eine Infornation seitens Lufthansa / Opodo warten?
Muß ich micht nun an Opodo oder Lufthansa wenden?
Rückforderungsschreiben mit 14 Tagen Fristsetzung und bei Nichtzahlung Mahnbescheid beantragen?

Wer kann helfen?

Nach lesen der Beiträge ist dir immer noch nichts klar geworden?
 
  • Like
Reaktionen: deecee

Atvo

Aktives Mitglied
22.09.2011
146
0
EDDT
Hallo zusammen.
Da Lufthansa ja im Moment mit den Rückerstattungen nicht hinterherkommt und ich nicht bis Weihnachten warten wollte, spiele ich mit dem Gedanken, mal einen Mahnbescheid nach Köln zu schicken: Gibt es schon Erfahrungen mit Reaktionen auf einen Mahnbescheid?
Auf meinem Passenger / ItineraryReceipt steht zwar die Fare Calculation drauf, der Gesamtbetrag ist aber 0,00 EUR. Ist das normal?
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
Hallo zusammen.
Da Lufthansa ja im Moment mit den Rückerstattungen nicht hinterherkommt und ich nicht bis Weihnachten warten wollte, spiele ich mit dem Gedanken, mal einen Mahnbescheid nach Köln zu schicken: Gibt es schon Erfahrungen mit Reaktionen auf einen Mahnbescheid?
Auf meinem Passenger / ItineraryReceipt steht zwar die Fare Calculation drauf, der Gesamtbetrag ist aber 0,00 EUR. Ist das normal?

Ja gibt es. Lies mal die Beiträge, ich habe mehrfach Updates hinsichtlich meines Mahnverfahrens gegeben.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Hallo zusammen.
Da Lufthansa ja im Moment mit den Rückerstattungen nicht hinterherkommt und ich nicht bis Weihnachten warten wollte, spiele ich mit dem Gedanken, mal einen Mahnbescheid nach Köln zu schicken: Gibt es schon Erfahrungen mit Reaktionen auf einen Mahnbescheid?
Auf meinem Passenger / ItineraryReceipt steht zwar die Fare Calculation drauf, der Gesamtbetrag ist aber 0,00 EUR. Ist das normal?

Kurz: Gleich klagen. Alles andere führt nur zu weiteren Verzögerungen.
 

Citrell110

Neues Mitglied
23.04.2020
13
0
Hallo zusammen.
Da Lufthansa ja im Moment mit den Rückerstattungen nicht hinterherkommt und ich nicht bis Weihnachten warten wollte, spiele ich mit dem Gedanken, mal einen Mahnbescheid nach Köln zu schicken: Gibt es schon Erfahrungen mit Reaktionen auf einen Mahnbescheid?
Auf meinem Passenger / ItineraryReceipt steht zwar die Fare Calculation drauf, der Gesamtbetrag ist aber 0,00 EUR. Ist das normal?

Mahnbescheid wird erstmal zum zuständigen Gericht geschickt, dort wo Du als Antragsteller wohnst. Erst wenn es zur Klage kommt ist Köln zuständig, da die LH dort den Firmensitz hat. So habe ich es verstanden.

Ich habe leider von der DOT auch nach zwei Wochen noch keine Rückmeldung und habe mich nun ebenfalls für den Mahnbescheid entschieden. Dazu wurde mir auch von der Verbraucherzentrale geraten. Mal sehen, was passiert ;-)
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.049
191
MUC
Ich empfehle allen, Klage einzureichen. Denn eurem Mahnbescheid wird widersprochen werden.

Hat jemand zufällig aktuelle Erfahrungen mit LX in Frankfurt oder Basel? Widersprechen die auch deutschen Mahnbescheiden bzw. schweizer Betreibungen und lassen es auf Gerichtsverfahren ankommen?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Mahnbescheid wird erstmal zum zuständigen Gericht geschickt, dort wo Du als Antragsteller wohnst. Erst wenn es zur Klage kommt ist Köln zuständig, da die LH dort den Firmensitz hat. So habe ich es verstanden.

Ich habe leider von der DOT auch nach zwei Wochen noch keine Rückmeldung und habe mich nun ebenfalls für den Mahnbescheid entschieden. Dazu wurde mir auch von der Verbraucherzentrale geraten. Mal sehen, was passiert ;-)

Das zuständige Mahngericht ist nicht automatisch das Amtsgericht in dessen Gerichtsbezirk du wohnst. Es haben alle Bundesländer von der Option gebraucht gemacht, die Zuständigkeit für Mahnbescheide bei einzelnen Gerichten zu bündeln, teilweise Länderübergreifend.

Hier die Zuständigkeit für Mahnsachen: https://www.mahngerichte.de/de/mahngerichte.html

Nein, bedeutet es nicht. https://openjur.de/u/31941.html
Es geht eben auch darum, dass der selbe (!) technische Vorgang an anderer Stelle zu einem Zugang führte.

Tatsächlich gab es letzte Woche den Fall, dass eine große deutsche Universität gehackt wurde und tagelang keine E-Mails auf den ca. 50.000 Accounts dort angekommen sind, danach nur sporadisch. Wenns also wirklich um die Wurst geht, insb. Verjährung droht, wäre ich mit solchen Experimenten auch vorsichtig...
 

Atvo

Aktives Mitglied
22.09.2011
146
0
EDDT
Mahnbescheid wird erstmal zum zuständigen Gericht geschickt, dort wo Du als Antragsteller wohnst. Erst wenn es zur Klage kommt ist Köln zuständig, da die LH dort den Firmensitz hat. So habe ich es verstanden.

Ich habe leider von der DOT auch nach zwei Wochen noch keine Rückmeldung und habe mich nun ebenfalls für den Mahnbescheid entschieden. Dazu wurde mir auch von der Verbraucherzentrale geraten. Mal sehen, was passiert ;-)

Du hast natürlich recht. Der Mahnbescheid geht an das zuständige Mahngericht am Sitz des Gläubigers und wird von dort weiter geleitet.
 

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
198
2
Ich habe soeben folgende Mail von LH erhalten. Diese kann ich überhaupt nicht zuordnen. Mein Flug wurde vor 8 Wochen annuliert ich habe eine Stornobestätigung mit dem Hinweis auf volle Rückerstattung erhalten. Was soll denn jetzt diese E-Mail? Hängt das evtl. mit meinem Antrag auf Käuferschutz über PayPal zusammen?

"Ihre Erstattungsanfrage


Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

oben genanntes Dokument wurde uns zur Erstattung eingereicht. Nach Überprüfung der Tarifbedingungen ergab sich für dieses Dokument kein Erstattungswert.
Grundsätzlich sind Steuern und Gebühren von ungenutzten Tickets (auch Teilstrecken) immer erstattbar. Eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der bereits genutzten Coupons (Teilstrecken) für das oben genannte Ticket hat jedoch ergeben, dass der tarifarische Wert des genutzten Teils des Tickets höher ist als der Betrag der Steuern und Gebühren für die ungenutzten Coupons (Teilstrecken) der Reise. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, haben wir den niedrigeren Erstattungswert der Steuern und Gebühren mit der höheren Tarifdifferenz verrechnet und verzichten zu Ihren Gunsten auf eine Nachbelastung."
 
  • Like
Reaktionen: mayday

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Dort auch:
https://www.vielfliegertreff.de/rei...ggastrechte-annullierung-388.html#post3185385
https://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/139699-rueckerstattung-oder-gar-nichts-4.html#post3178128


Ist wohl Masche zur Zeit...

Kam aber in 2019 auch schon vor:
https://www.vielfliegertreff.de/rei...ggastrechte-annullierung-321.html#post2988615

2017 auch schon:
https://www.vielfliegertreff.de/luf...eglich-differenz-rechnung-18.html#post2200974

Und in 2015 auch schon:
https://www.vielfliegertreff.de/luf...ragen-das-lufthansa-team-256.html#post1826350

Gegenvorschlag:
Berechne die Ticketkosten für den Streckenabschnitt, der ausgefallen ist. Auch wenn der höher ist als die gesamten Ticketkosten, diese mal zur Erstattung einfordern.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: deecee und doedl

tyson

Aktives Mitglied
04.01.2013
198
2
Was ein Drecksl**** wenn wir unsere Kunden so behandeln würden, na dann...

Ich habe heute einen Bericht gesehen, wo empfohlen wurde genau für diese Fälle Rückerstattungsverfahren wie Chargeback, Paypal Käuferschutz etc. parallel zu beantragen. Ich habe bereits einen Paypal Käuferschutzfall beantragt, sollte man Chargeback ebenso bereits versuchen?
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.819
89
Ich habe bereits einen Paypal Käuferschutzfall beantragt, sollte man Chargeback ebenso bereits versuchen?
Nein, der Chargeback würde sich dann gegen PayPal richten und nicht gegen die Airline - und das könnte dann zu weiteren Problemen führen (Sperrung Paypal-Konto, ggf. Inkassoauftrag von PayPal). Erstmal den Käuferschutz-Prozess abwarten - auch wenn das gerne mal zwei Wochen dauert.
 
  • Like
Reaktionen: _AndyAndy_

Murmelstein

Neues Mitglied
30.04.2020
8
0
Habe heute nach genau einem Monat eins von drei Tickets einer Flugbuchung über Paypal zurück erhalten. Bei den zwei anderen fragen die nach einem Screenshot indem die Lufthansa bestätigt mir die Rückbuchung zugesagt zu haben.

Nunja diese Bestätigung habe ich nicht...die Lufthansa sagt in mehreren Mails, dass es Verständnis gibt dafür, dass ich mein Geld wieder haben will, aber ich bitte den Gutschein nehmen soll.

Das kann doch für Paypal kein Grund sein mir den Käuferschutz zu verwehren, oder?
 

Vodookay

Reguläres Mitglied
02.03.2019
37
0
Sehe ich das richtig, dass sowohl Umbuchungszeitraum und Einlösezeitraum der Gutscheine nun doch bis Ende 21 verlängert wurden.

Screenshot_20200515_164935_com.aol.mobile.aolapp.jpg
 

stax

Reguläres Mitglied
17.07.2014
25
6
FRA
Habe gestern das Ticket für einen Flug in die USA, der ursprünglich für heute angesetzt war, über die Hotline „erstatten“ lassen (mir wurde ohne weitere Rückfragen ein Gutschein oder die Erstattung angeboten). Erstattung nimmt lt. Aussage der Mitarbeiterin derzeit ca. 3-4 Monate in Anspruch. Die einzige Kommunikation überhaupt war eine kurze Stornobestätigung per Mail, in der angegeben ist, dass der Flug gestrichen wurde.
 

hani

Reguläres Mitglied
31.03.2010
44
0
Mich würde mal interessieren, welchen Betrag die LH angewiesen hat. Nur den Flugpreis oder auch die Kosten für den Mahnbescheid?

Es wurde der volle Flugpreis und die Kosten des Mahnbescheids überwiesen (y) - allerdings musste ich noch eine Erinnerungsmail schreiben, da ich 10 Tage nichts gehört hatte. Hier hatte ich dann nochmal den vollen Betrag genannt (Flug und Auslagen) und unter Fristsetzung mit Klage gedroht. 3 Tage später war das Geld da ...
 
  • Like
Reaktionen: jolie1000

Ed Force One

Aktives Mitglied
10.07.2017
202
17
Die Frankfurter Justiz fürchtet eine nicht zu bewältigende Klagewelle, weil Fluggesellschaften in der Coronakrise stornierte Flüge nicht rechtzeitig erstatten.
Doch am Mittwoch hatte das Verbraucherportal "Flightright" angekündigt, im Namen von rund 20.000 Passagieren bei den Gesellschaften Lufthansa und Ryanair ausstehende Gelder einzuklagen.
Richter appellierte nun allgemein an die Fluggesellschaften: "Wir erwarten, dass sich Luftverkehrsunternehmen rechtstreu verhalten und gesetzliche Verpflichtungen zur Rückerstattung von stornierten Tickets erfüllen."
Die Lufthansa allein hat das Volumen der fraglichen Kundengelder auf 1,8 Milliarden Euro beziffert.
Man habe die rechtmäßigen Erstattungen zu keinem Zeitpunkt gestoppt, teilte ein Lufthansa-Sprecher mit. Es komme aber wegen der schieren Masse der Stornierungen teils zu erheblichen Verzögerungen, weil jedes Ticket einzeln geprüft werden müsse. Man hoffe auf das Verständnis der Passagiere und habe auch entsprechend Personal aufgestockt. Genaue Angaben zu ausstehenden Erstattungen oder durchschnittlicher Bearbeitungsdauer machte Lufthansa aber nicht.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/s...fahren-a-727f7945-c259-4546-9a66-35a78272ee74

LH und ihre Luegengeschichten! Man kann nur hoffen, das ihnen das irgendwann maechtig auf die Fuesse faellt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
https://www.spiegel.de/wirtschaft/s...fahren-a-727f7945-c259-4546-9a66-35a78272ee74

LH und ihre Luegengeschichten! Man kann nur hoffen, das ihnen das irgendwann maechtig auf die Fuesse faellt.

Dass die LH da nicht die Wahrheit sagt, ist wohl sicher.

Ebenso sicher ist, dass selbst wenn die LH die Rückerstattungen möglichst schnell hätten abwickeln wollen, dies nicht innerhalb der rechtlichen Vorgaben möglich gewesen wäre und auch weiter nicht ist.

Ich würde mal schätzen, dass auch bei einer realistischen Erhöhung der Kapazitäten die Rückerstattungen aufgrund der großen Anzahl 4 bis 6 Wochen benötigt hätten bzw. weiter benötigen.

Und was soll eine Justiz dazu sagen, die die Abarbeitung des überschaubaren Prozentsatz an daraus resultierenden Klagen als "nicht zu bewältigen" einschätzt? "Darauf müssen Sie doch vorbereitet sein!" wird die Justiz der LH da kaum vorhalten können.
 
  • Like
Reaktionen: Manuel83

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.475
599
CGN
https://www.spiegel.de/wirtschaft/s...fahren-a-727f7945-c259-4546-9a66-35a78272ee74

LH und ihre Luegengeschichten! Man kann nur hoffen, das ihnen das irgendwann maechtig auf die Fuesse faellt.

Da wird nur der Staatsanwalt helfen können. Der wird dann relativ schnell sehen, dass diese Aussagen nicht belegbar sind. Denn selbst man von einer schieren Flutwelle an Rückerstattungen getroffen wurde, so hätten ja dennoch x tausend Rückzahlungen pro Woche erfolgen können. Sind sie aber offenkundig nicht. Und die Abschaltung der GDS Refund Option am 19.03 spricht auch nicht gerade für einen erkennbaren Willen im Sinne der Verbraucher zu handeln
 

Ed Force One

Aktives Mitglied
10.07.2017
202
17
ANZEIGE
300x250
Ich würde mal schätzen, dass auch bei einer realistischen Erhöhung der Kapazitäten die Rückerstattungen aufgrund der großen Anzahl 4 bis 6 Wochen benötigt hätten bzw. weiter benötigen.
Bei 4-6 Wochen haette ich auch kein Problem ( wenn das einem seitens LH mitgeteilt worden waere ).
Ich warte z.b. seit dem 13.3.2020. Also bereits seit 10 Wochen! Und damals gab es noch nicht das grosse Volumen an Stornierungen, die nicht innerhalb dieser Zeit haetten abgearbeitet werden können. Auch ohne Erhöhung der Kapazitaet.

"Darauf müssen Sie doch vorbereitet sein!" wird die Justiz der LH da kaum vorhalten können.
Es klagt vermutlich auch keiner, der seine Erstattung(en) nicht innerhalb 7 Tage bekommen hat. Vermutlich auch nicht nach 4 Wochen.
Aber z.b ab 6 Wochen denke ich schon, das die Justiz da LH einen Vorwurf machen kann.