Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
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Pro Passagier wird ein Gutschein ausgestellt, der Gutschein ist auf den Namen des Passagiers, nicht übertragbar.
Und pro Passagier kann dann ein Gutschein eingelöst werden.

Vielen Dank. Dann ist wohl diese Option, keine für mich...:eyeb: Inbesondere wenn +0,5mini dann einen Gutschein ueber gefuehlt 2,50 Euro erhaelt.

Das wird ja immer besser mit diesem "Verein"...
 

tomhsv

Reguläres Mitglied
12.06.2018
88
1
Warum? Entweder der Staat rettet, oder die LH geht mit Absicht in Insolvenz um die lästigen Gläubiger loszuwerden. Ob das jetzt passiert oder schon vor 1 Monat ändert gar nichts. 1 der Varianten kommt so oder so, egal ob Erstattungen gemacht oder nicht. Nur der Zeitpunkt ist ein anderer. Sagt LH ja selbst, sie werden aus eigener Kraft nicht überleben. Auch nicht mit den wiederrechtlichen Kunden Geiselkrediten die sie sich unter den Nagel gerissen haben. Ich habe überhaupt kein Mitleid mit der LH. Schon vor der Krise ein nicht wettbewerbsfähiges aber überteuertes Produkt. Und jetzt in der Krise ein Auftreten unter aller Sau, sowohl den Kunden ggü. als auch der Politik. Gib uns gefälligst Geld, Staat, wage aber nicht dann auch mitbestimmen zu wollen. Ekelhaft einfach nur diese Firma.

Da stimme ich dir voll zu, genauso die Tochtergesellschaft Eurowings. Zusätzlich kommt noch die systematische Verarschung bei Erstattung von Flugverspätungen, die mit bewussten falschen Angaben abgelehnt werden. Es laufen jedes Jahr in Deutschland Klagen im 6 stelligen Bereich, obwohl die Rechtslage in 90 % der Fälle eindeutig ist. Da werden die Gerichte im erheblichen umfang unnötig belastet und wichtige Sachen müssen liegen bleiben. Da macht keine Bundesregierung oder Aufsichtsbehörde etwas gegen, obwohl von den Airlines in den Verhandlungen gelogen und getäuscht wird. Habe selber seit 1 Jahr ein Rechtsstreit, der vor dem AG für mich entschieden wurde. Eine 48 stündige Flugverspätung, klare Sache. Nun fällt der Airline ein, sie wären ja gar nicht zuständig sondern das ausführende Unternehmen und gehen in Berufung.

Ich habe da auch kein Mitleid von mir aus können die gerne Pleite gehen, aber nicht mit meinem Geld.
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
Update bezüglich meines Mahnbescheids an LH: Heute kam doch noch der Brief vom AG, dass LH dem Mahnbescheid in voller Höhe widersprochen hat. Eine Begründung wurde nicht abgegeben. Da es nun zu einem Widerspruch kam, ist ein Vollstreckungsbescheid natürlich nicht möglich. Nun werde ich das streitige Verfahren am Amtsgericht Köln eröffnen. Das alles ist wirklich lächerlich und reine Taktik von Lufthansa nicht sofort bezahlen zu müssen.
 

charliebravo

Erfahrenes Mitglied
05.04.2017
978
359
MUC & KLU
Update bezüglich meines Mahnbescheids an LH: Heute kam doch noch der Brief vom AG, dass LH dem Mahnbescheid in voller Höhe widersprochen hat. Eine Begründung wurde nicht abgegeben. Da es nun zu einem Widerspruch kam, ist ein Vollstreckungsbescheid natürlich nicht möglich. Nun werde ich das streitige Verfahren am Amtsgericht Köln eröffnen. Das alles ist wirklich lächerlich und reine Taktik von Lufthansa nicht sofort bezahlen zu müssen.

Was ich einfach nicht verstehe: Wenn die LHG so einen Mangel an liquiden Mitteln hat, warum nehmen sie dann auch noch Verfahren in Kauf, die sie doch so oder so verlieren. Hilfen beantragen und bei Gericht sinnlos Geld verbrennen...
Und sobald das erste Urteil dieser Art in den Medien steht, kommt ja noch mehr auf die LHG zu, unverständlich.
 
A

Anonym-36803

Guest
Was ich einfach nicht verstehe: Wenn die LHG so einen Mangel an liquiden Mitteln hat, warum nehmen sie dann auch noch Verfahren in Kauf, die sie doch so oder so verlieren. Hilfen beantragen und bei Gericht sinnlos Geld verbrennen...
Und sobald das erste Urteil dieser Art in den Medien steht, kommt ja noch mehr auf die LHG zu, unverständlich.

Vielleicht hofft man, dass der (ehemalige?) Kunde den letzten Schritt dann doch scheut. Und ob man es auf ein Urteil ankommen lässt, ist auch fraglich.
 

charliebravo

Erfahrenes Mitglied
05.04.2017
978
359
MUC & KLU
Vielleicht hofft man, dass der (ehemalige?) Kunde den letzten Schritt dann doch scheut. Und ob man es auf ein Urteil ankommen lässt, ist auch fraglich.


Die Taktik geht anfänglich sicher auf, aber nachdem sich ja auch schon die ersten FLugrechtsportale darauf stürzen, bezweifle ich es (fast), ob es auf Dauer eine gute Lösung ist.
 

adrian1811

Reguläres Mitglied
24.03.2020
33
0
Update bezüglich meines Mahnbescheids an LH: Heute kam doch noch der Brief vom AG, dass LH dem Mahnbescheid in voller Höhe widersprochen hat. Eine Begründung wurde nicht abgegeben. Da es nun zu einem Widerspruch kam, ist ein Vollstreckungsbescheid natürlich nicht möglich. Nun werde ich das streitige Verfahren am Amtsgericht Köln eröffnen. Das alles ist wirklich lächerlich und reine Taktik von Lufthansa nicht sofort bezahlen zu müssen.


Das hatte mich eh gewundert, dass die darauf nicht reagieren. EW hatte bei mir direkt nach 4 Tagen widersprochen. Warte jetzt auf den Brief vom AG Düsseldorf und dann wird die Klagebegründung abgeschickt.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.432
529
Die höchste Priorität ist, den Abfluss von Geld so lange zu verzögern, bis die Airlines wieder Geld einnehmen können. Wenn sie widersprechen, wissen sie, dass sie die Zahlung um Monate verzögern können. Trotz der Kosten immer noch besser für die LH, als wenn sie jetzt durch die Zahlung von zig 60€ Tickets insolvent gehen.
 
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sublime

Neues Mitglied
07.05.2020
4
0
Ich bin echt am Verzweifeln mit der LH - zumal wir auch noch teure Tickets für den Sommer (wieder USA) offen haben...

Paypal Käuferschutz Antrag - ich musste 4 Anträge stellen, da 1 Buchung für 4 Personen, abgebucht wurde also unser Gesamt Buchungspreis durch 4 geteilt. Verrückt. Nun gut. Am Wochenende dann die Entscheidung: 3 Fälle abgelehnt, 1 Fall zu meinen Gunsten sprich Erstattung für 1 Person wurde erstattet. Geld ist auch schon auf dem Konto. Anruf bei Paypal und Bitte um erneute Prüfung, da es sich bei den 4 Teilbeträgen um ein und denselben Vorgang handelt - Aussage Paypal: Sie erstatten momentan normal nichts, keine Flüge, Veranstaltungen oder Hotels, mein 1 Fall muss durchgerutscht sein, ich hätte damit Glück gehabt. Bei den anderen 3 Beträgen kann Paypal nichts machen, ich soll mich wieder an LH wenden.

Von der DOT auch noch keine Antwort. Meine (fast) letzte Hoffnung. Danach hilft wohl nur noch ein Mahnbescheid...

Ohje, das ist ja wirklich seltsam und nimmt mir ein wenig die Hoffnung (obwohl ich auch schon von positiven Verläufen hier gelesen habe), hatte auch einen Antrag auf Käuferschutz gestellt. Wann hattest Du denn die Anträge gestellt?

Bei mir:
Zwei USA Flüge bei LH für den 27.03.
Verbindung gestrichen und Stornobestätigung (ohne textlichen Hinweis auf Rückerstattung) erhalten nach Telefonat mit Hotline 26.03.
Paypal Antrag auf Käuferschutz 22.04.

die Lufthansa hat laut Paypal Seite noch bis zum 12.05. Zeit, auf den Fall (bzw. drei Fälle, weil drei Abbuchungen) zu antworten. Wenn sie normal derzeit nichts erstatten von PP Seite, hätte man den Fall ja mittlerweile schon ablehnen können. Warten wir mal ab..
 

christianskas

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
1.072
388
Lviv, Ukraine - Düsseldorf
Ohje, das ist ja wirklich seltsam und nimmt mir ein wenig die Hoffnung (obwohl ich auch schon von positiven Verläufen hier gelesen habe), hatte auch einen Antrag auf Käuferschutz gestellt. Wann hattest Du denn die Anträge gestellt?

Bei mir:
Zwei USA Flüge bei LH für den 27.03.
Verbindung gestrichen und Stornobestätigung (ohne textlichen Hinweis auf Rückerstattung) erhalten nach Telefonat mit Hotline 26.03.
Paypal Antrag auf Käuferschutz 22.04.

die Lufthansa hat laut Paypal Seite noch bis zum 12.05. Zeit, auf den Fall (bzw. drei Fälle, weil drei Abbuchungen) zu antworten. Wenn sie normal derzeit nichts erstatten von PP Seite, hätte man den Fall ja mittlerweile schon ablehnen können. Warten wir mal ab..


Ich hatte auch drei Anfragen bezüglich des Käuferschutzes gestellt. Zwei davor für Flüge. Einen Antrag wegen einer Hotelbuchung. LOT, Ryanair und Groupon (Hotel). In genau dieser Reihenfolge. Groupon wurde recht schnell zu meinen Gunsten entschieden (etwas über 100 Euro). LOT hat man abgelehnt (etwas über 300 Euro). Ryanair (9,99 Euro) hat man zwei Wochen nach der LOT-Ablehnung zu meinen Gunsten entschieden. Eventuell gehen kleine Beträge durch. Etwas größere Beträge ab einer bestimmten Summe lehnt man einfach ab...? Oder kommt es hier tatsächlich auf den jeweiligen Sachbearbeiter an (der vielleicht selbst Ärger mit einem stornierten Urlaub hatte)...?
 

sublime

Neues Mitglied
07.05.2020
4
0
Ich hatte auch drei Anfragen bezüglich des Käuferschutzes gestellt. Zwei davor für Flüge. Einen Antrag wegen einer Hotelbuchung. LOT, Ryanair und Groupon (Hotel). In genau dieser Reihenfolge. Groupon wurde recht schnell zu meinen Gunsten entschieden (etwas über 100 Euro). LOT hat man abgelehnt (etwas über 300 Euro). Ryanair (9,99 Euro) hat man zwei Wochen nach der LOT-Ablehnung zu meinen Gunsten entschieden. Eventuell gehen kleine Beträge durch. Etwas größere Beträge ab einer bestimmten Summe lehnt man einfach ab...? Oder kommt es hier tatsächlich auf den jeweiligen Sachbearbeiter an (der vielleicht selbst Ärger mit einem stornierten Urlaub hatte)...?
Sehr skurril!
Vielleicht krieg ich ja das eine Extra Gepäckstück (60 Euro) wenigstens wieder ;)
 

Alpaca

Reguläres Mitglied
13.01.2018
74
139
Warum hinhalten lassen? Meine Flüge wurden Mitte März seitens LH gestrichen. Da habe ich 7 Tage abgewartet, dann direkt schriftlich auf die 7-Tags-Frist aus der FluggastrechteVO hingewiesen und kulanterweise eine Nachfrist bis zum 31. März gesetzt. Nachdem die erste Aprilwoche fruchtlos verstrich, habe ich online bei Gericht einen Mahnbescheid gegen die Lufthansa AG beantragt. Heute kam die freudige Meldung, dass mein Geld eingetrieben sei. (y)
 

hajopaio

Erfahrenes Mitglied
14.04.2010
781
297
CGN
Warum hinhalten lassen? Meine Flüge wurden Mitte März seitens LH gestrichen. Da habe ich 7 Tage abgewartet, dann direkt schriftlich auf die 7-Tags-Frist aus der FluggastrechteVO hingewiesen und kulanterweise eine Nachfrist bis zum 31. März gesetzt. Nachdem die erste Aprilwoche fruchtlos verstrich, habe ich online bei Gericht einen Mahnbescheid gegen die Lufthansa AG beantragt. Heute kam die freudige Meldung, dass mein Geld eingetrieben sei. (y)

Nur das Lufthansa in der Regel dem Mahnbescheid widerspricht. Dann bleibt nur der Klageweg. Da hast du eher Glück gehabt, dass das durchging. Gibt hier im Forum genug Beispiele, wo genau das nicht geklappt hat.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.455
3.181
Neuss
www.drboese.de
Stornierungen wegen Corona

Update bezüglich meines Mahnbescheids an LH: Heute kam doch noch der Brief vom AG, dass LH dem Mahnbescheid in voller Höhe widersprochen hat. Eine Begründung wurde nicht abgegeben. Da es nun zu einem Widerspruch kam, ist ein Vollstreckungsbescheid natürlich nicht möglich. Nun werde ich das streitige Verfahren am Amtsgericht Köln eröffnen. Das alles ist wirklich lächerlich und reine Taktik von Lufthansa nicht sofort bezahlen zu müssen.

Das hatte ich ja schon vorher gesagt: Selbst vor Corona waren Mahnverfahren in der Regel sinnlos: Widerspruch und dann gehts weiter.

Putzig: Selbst danach gab es teils Anerkenntnisse. Es geht einfach nur darum, den Passagier zu zermürben und nun zusätzlich noch darum Zeit zu schinden.

Ich habe daher die meisten Mandanten bisher gleich zügig in das Klageverfahren geführt. Kostet mich 2 Minuten mehr Zeit, ist aber sinnvoll investiert.
 

hani

Reguläres Mitglied
31.03.2010
44
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Update bezüglich meines Mahnbescheids an LH: Heute kam doch noch der Brief vom AG, dass LH dem Mahnbescheid in voller Höhe widersprochen hat. Eine Begründung wurde nicht abgegeben. Da es nun zu einem Widerspruch kam, ist ein Vollstreckungsbescheid natürlich nicht möglich. Nun werde ich das streitige Verfahren am Amtsgericht Köln eröffnen. Das alles ist wirklich lächerlich und reine Taktik von Lufthansa nicht sofort bezahlen zu müssen.

Schon erstaunlich - ich habe auch einen Mahnbescheid an LH gesendet und folgende Mail aus der Rechtsabteilung erhalten:

Sehr geehrter Herr hani,

in oben genannter Angelegenheit haben wir die von Ihnen geltend gemachte Forderung unter Nutzung der von Ihnen angegebenen Bankverbindung beglichen. Sie sollten daher zeitnah einen Zahlungseingang verzeichnen können.

Fristwahrend haben wir gegen den uns zugestellten Mahnbescheid vorsorglich Widerspruch eingelegt und bitten aufgrund der geleisteten Zahlung das Verfahren nicht weiter zu betreiben und den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides zurückzunehmen.

Besten Dank im Voraus.


Geld ist zwar noch nicht da, klingt aber erstmal gut.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.517
1.286
Düsseldorf
Freut mich für Dich. Einfach so, oder hattest Du nachgefragt oder gar einen Mahnbescheid erwirkt?

Hatte über die Hotline eine Zusage der Rückerstattung, mit der Aussage, dass im April mit einer Gutschrift nicht mehr zu rechnen ist. Parallel dazu habe ich bei der M&M-KK per mail am 27.04. ein Chargeback beantragt. Auf diese mail habe ich aber bis heute keine Rückantwort erhalten. Gestern sah ich dann eben die Gutschrift auf dem KK-Konto. Eine Kompensationsleistung hat LH im Übrigen wie zu erwarten abgelehnt.
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
In meinem Fall gibts jedenfalls für mich kein zurück mehr. Selbst wenn mir LH sowas schreiben würde, gibt es für mich jetzt kein zurück mehr. Dieser Sauladen darf leiden.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.517
1.286
Düsseldorf
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300x250
Das hatte ich ja schon vorher gesagt: Selbst vor Corona waren Mahnverfahren in der Regel sinnlos: Widerspruch und dann gehts weiter.

Putzig: Selbst danach gab es teils Anerkenntnisse. Es geht einfach nur darum, den Passagier zu zermürben und nun zusätzlich noch darum Zeit zu schinden.

Ich habe daher die meisten Mandanten bisher gleich zügig in das Klageverfahren geführt. Kostet mich 2 Minuten mehr Zeit, ist aber sinnvoll investiert.

Ich hätte dazu mal folgende Frage:
Wie reagieren eigentlich die RS-Versicherungen, wenn man gleichzeitig mehrere Verfahren einleiten läßt. Droht da eventuell die Kündigung des Vertrages seitens der Versicherung wg. Überanspruchnahme (Habe entsprechende Erfahrung).