Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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Sunseeker

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
737
92
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Mir wurde jetzt auch ein USA Flug im Sommer gestrichen, hatte damals ca. 1800 Euro bezahlt in P-Klasse. Neue Flüge gibt es aktuell für 1460 Euro in P-Klasse. Überlege, wie ich vorgehen soll, ob stornieren und neuen Flug buche (dann kann ich weiter auf die Rückerstattung warten) oder den Flug umbuche.

Vermute, dass ich die Tarifdifferenz zu dem günstigeren Tarif nicht bekomme oder? Hat da schon jemand Erfahrung mit? Also 340 Euro dann rückerstattet bekomme?
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.834
1.268
Mir wurde jetzt auch ein USA Flug im Sommer gestrichen, hatte damals ca. 1800 Euro bezahlt in P-Klasse. Neue Flüge gibt es aktuell für 1460 Euro in P-Klasse. Überlege, wie ich vorgehen soll, ob stornieren und neuen Flug buche (dann kann ich weiter auf die Rückerstattung warten) oder den Flug umbuche.

Vermute, dass ich die Tarifdifferenz zu dem günstigeren Tarif nicht bekomme oder? Hat da schon jemand Erfahrung mit? Also 340 Euro dann rückerstattet bekomme?
Erstatten tun die freiwillig nichts weder das gesamte Ticket noch Preisdifferenzen, wenn die neue Verbindung günstiger ist.
 

Sunseeker

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
737
92
Naja.. erstatten werden die auf jedenfall! Außer die gehen in die Insolvenz ;) Aber mal sehen was ich dann mache. Vermute ich warte nicht 4 Monate, bis ich den vollen Preis erhalte. Werde dann bei Zeiten umbuchen.
 

matmas

Erfahrenes Mitglied
28.07.2013
416
605
GVA
Du hast theoretisch gesehen vier Möglichkeiten, von denen leider keine als optimal zu betrachten ist... :-(

1) Ein neues Ticket (bei einer beliebten Airline) buchen und das alte refundieren lassen bzw. ewig warten, bis das Geld wieder da ist (+ hoffen, dass die LH nicht in Insolvenz geht)

2) Umbuchen auf "Involuntary"-Basis im Rahmen der "Flight Irregularities Policy" auf dieselbe Strecke (durchgeführt von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) und zu einem beliebigen Termin in die P-Klasse (oder wenn nicht verfügbar: die niedrigste offene Business-Buchungsklasse)

3) Umbuchen auf Basis der "Goodwill Policy TWP 2011" bis zum 31.08.2020 auf einen günstigeren Flug zu einem beliebigen Reiseziel und mit Reisebeginn bis 31.12.2020 - sowie (sehr lange) warten auf die "Kulanz"-Rückerstattung in Höhe von 50 EUR/USD/CHF
* Leider erstattet die LHG - im Gegensatz zu etwa IAG - die Tarifdifferenz nicht, sondern bietet lediglich den o.g. (lächerlichen) "Kulanz"-Betrag an.

4) Umbuchen auf Basis der "Goodwill Policy TWP 2011" bis zum 31.01.2021 auf einen günstigeren Flug zu einem beliebigen Reiseziel und mit Reisebeginn bis 31.12.2021

----

Ich würde mich wahrscheinlich für die Option 2 entscheiden und dann absichtlich ein Datum/Routing mit Verfügbarkeiten in nur höheren Buchungsklassen wählen, um den (m.E. gesetzwidrig) nicht rückerstatteten Differenzbetrag durch eine höhere Meilengutschrift zumindest zum Teil zu kompensieren. Ja, ja, ich weiß: M&M ist umsatzbasiert. Aber 1) Es gibt auch andere Vielfliegerprogramme. 2) Bei Umbuchungen in einer höhere Buchungsklasse im Rahmen der Irregularitätspolizze schafft das M&M-System es nicht, die Meilen umsatzbasiert gutzuschreiben, sondern richtet sich nach dem alten - buchungsklassenbasierten - System.
 

d4mn

Neues Mitglied
16.05.2020
3
0
Falls der Flug gestrichen wurde, kannst du ohne Tarifdifferenz umbuchen.

Ist das jetzt neue Praxis? Wir haben absolute „Billigtickets“ in Buchungsklasse K gebucht, die sind jetzt zum bevorzugten Reisedatum nächstes Jahr nicht mehr verfügbar. Flüge wurden seitens LH gestrichen. Wir sollen 1500€ Tarifdifferenz zahlen, obwohl das ja laut dem Urteil des LG Köln nicht zulässig ist. Die Auskunft habe ich erst vor 2 Wochen telefonisch von LH bekommen.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.230
303
Vor 2 Wochen war die Arbeitsanweisung auch noch eine andere. Voraussetzung, die Flüge sind gestrichen.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Was reicht ihr beim Chargeback als Beleg ein, dass LH im Moment keine Erstattungen vornimmt? Sie beteuern ja immer, sie würden. Meine Bank hätte dazu jetzt nämlich gern alle Dokumente
 

d4mn

Neues Mitglied
16.05.2020
3
0
Vor 2 Wochen war die Arbeitsanweisung auch noch eine andere. Voraussetzung, die Flüge sind gestrichen.

Hat das denn bei irgendjemandem schon funktioniert? Also ich meine ohne, dass ich selbst noch Klage einreichen muss ;-)
An der Hotline wurde mir gerade eben nochmal die Auskunft gegeben, dass ich die Tarifdifferenz zahlen muss. Hab ein wenig "rumgestresst" im Sinne von, ob ich denn erst selbst Klage einreichen muss um zu meinem Recht zu kommen (Verweis auf Urteil LG Köln). Jetzt hänge ich gerade in der Warteschleife, die Dame müsse mit ihrem Supervisor sprechen. Sie hat aber vorher bereits versucht die Flüge umzubuchen, da kam dann aber natürlich eine Fehlermeldung, weil die Flüge nicht gleichwertig seien. To be continued...

Auf der Website steht aber immer noch


  • Der Reisebeginn muss bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglichen Reisebeginn erfolgen. Wenn der ursprüngliche Tarif nicht mehr verfügbar ist, muss die Tarifdifferenz bezahlt werden.
Oder meint "Tarif" in dem Fall dann Economy Light, Basic, Plus oder Business Class?


Edit: Wir müssten jetzt für unsere Flüge 600€ Tarifdifferenz zahlen, obwohl es gut s
ein kann, dass das jetzt nur daran lag, dass Economy Basic nicht mehr verfügbar ist (zumindest online). Unsere ursprünglichen Flüge hätten 1500€ gekostet und jetzt müssten wir 600€ dazu zahlen. Hab dummerweise vergessen, ob wir dann auch entsprechend die Leistung in der Economy Basic Plus erhalten würden (das ist noch online verfügbar). Dann würde ich den Aufpreis meinetwegen sogar noch zahlen. Aktuell kosten die Flüge 4.600 €
:eek:

Irgendwie bin ich aber skeptisch.. erst hinterher ist mir aufgefallen, dass sie ja eventuell auch 600€ pro Person gemeint haben könnte. Das wären dann insgesamt 2.400 €... klingt schon realistischer wahrscheinlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

matmas

Erfahrenes Mitglied
28.07.2013
416
605
GVA
Oder meint "Tarif" in dem Fall dann Economy Light, Basic, Plus oder Business Class?
In dem Falle ist die Aussage der Mitarbeiterin an der Hotline korrekt. Du musst zwar nicht in dieselbe Buchungsklasse umbuchen, aber sehr wohl in dieselbe Beförderungsklasse - also "Economy - Basic". Vgl.:

  • If the original booking class is not available for the new travel dates, you may rebook currently also in the lowest available booking class within the same cabin/compartment (original transportation class) outside the 3-day period (three days before/after the original flight). This is applicable only to Lufthansa Group flight numbers (OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN).



cabin = Economy
compartment = Basic
cabin + compartment = transportation class
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.481
428
Nur um das nicht so stehen zu lassen, diese Definition ist natürlich Käse(y)2. Man könnte sogar an bezahltes LH-Trolltum denken..wenn das genug Leute glauben, sind wieder 14 Stunden Liquidität gesichert.
 
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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.078
1.521
Habe mittlerweile 10 LH/LX Flüge umgebucht. Ging alles total easy, ohne Tarifdifferenz.
 

matmas

Erfahrenes Mitglied
28.07.2013
416
605
GVA
Häää?!

Und wer hat euch das Beleidigen beigebracht, liebe MitforistInnen?

Euch ist schon klar, dass etwa Basic / Classic / Flex unterschiedliche Produkte sind?!

Die Umbuchungspolizzen sehen keine Upgrades vor. Wie skurril es auch klingen mag, wäre aber eine Umbuchung auf Classic oder Flex als solches zu verstehen. Natürlich kann dies zu absurden Situationen führen, weil man theoretisch gesehen auch einen Classic-Tarif zum potentiell niedrigeren Preis und in einer niedrigeren Buchungsklasse kriegen könnte, aber man wird trotzdem für eine andere Verbindung in Basic in einer höheren Buchungsklasse umgebucht.

Selbstverständlich war ich Gegner von früheren Polizzen, die entweder die Nachzahlung einer Tarifdifferenz oder Verfügbarkeit in der jeweiligen Buchungsklasse vorausgesetzt haben; man kann aber nicht die Leistung verlangen bzw. sich erhoffen, die man nicht erworben hat (sprich: Gepäck, höhere Statusprivilegien etc.).

Ich habe in letzter Zeit jede Menge Tickets umgebucht und zum Teil sogar "Y"-Klasse anstatt "K" bekommen, aber immer noch in "Light", auch wenn es bspw. eine "günstigere" Buchungsklasse mit SN gegeben hätte - da war aber deren "Light & Go"-Tarif gerade nicht verfügbar (und die Umbuchung demzufolge - m.E. - verständlicherweise und gerecht nicht möglich).

Ähnliche Richtlinien gelten etwa bei AA:
Date/Time changes on identical itineraries qualify for an even exchange. If original ticket inventory is not available, may rebook in an alternate inventory, however, fare difference will apply. This includes all Basic Economy Fare types. Basic Economy may be upgraded to a main cabin fare or higher cabin fare type if no BE fare is available.

Die (englischsprachige) Terminologie unterscheidet sich natürlich etwas von der der LHG. Was AA unter "cabin fare type" versteht, heißt es m.M.n. "compartment" bei der LH. So interpretiere ich zumindest den obigen LH-Text und die Verwendung vom Schrägstrich zwischen "cabin" und "compartment". Klar ist diese (Ausdrucks-)Form nicht eindeutig - und das sage ich als ... Sprachwissenschafter mit Spezialisierung in ... Fachsprachen ;-)

Einen schönen Feiertag und sonnige Grüße aus Genf!
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Ich glaube, du wirfst hier ganz viel durcheinander.

Beförderungsklasse ist immer noch First/Business/Eco plus oder premium/Eco. Light, Basic, Smart, Flex, you name it, sind die Tarifbedingungen, haben aber mit der Beförderungsklasse genau null zu tun.
 
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matmas

Erfahrenes Mitglied
28.07.2013
416
605
GVA
Habe mittlerweile 10 LH/LX Flüge umgebucht. Ging alles total easy, ohne Tarifdifferenz.

Toll! :)

Falls dein Kommentar im Zusammenhang mit meinem Beitrag stehen sollte: Ich habe nie gesagt, dass eine Umbuchung auf höhere Buchungsklassen bzw. Tarife innerhalb derselben Beförderungsklasse bzw. desselben Produkts unmöglich sind (und schon gar nicht: sein sollten). Ich habe mich lediglich auf die Umbuchung in eine höhere - urspr. nicht erworbene - Beförderungsklasse bzw. ein "Quasi-Upgrade" (Basic --> Classic/Flex) bezogen.
 
Z

Zinni

Guest
Nur um das nicht so stehen zu lassen, diese Definition ist natürlich Käse(y)2. Man könnte sogar an bezahltes LH-Trolltum denken..wenn das genug Leute glauben, sind wieder 14 Stunden Liquidität gesichert.

In der Tat ist die Definition Käse, aber das danach geschriebe noch mehr...
 

matmas

Erfahrenes Mitglied
28.07.2013
416
605
GVA
Definiere
;-)

Mag sein. Trotzdem begreife ich den gleichzeitigen Gebrauch von zwei Fachtermini vonseiten der LHG nicht. Wozu braucht man denn "compartment" und "cabin" parallel, wenn sie synonym zu verstehen sein sollten. Das Ganze ist aus (fach)sprachlicher Perspektive zumindest ambig. AA(-Terminologie und -Einsatz von Interpunktion) ist in dieser Hinsicht viel eindeutiger.

Ich mache hier meinerseits Schluss - und schätze natürlich eure Meinungen.
 
Zuletzt bearbeitet:

matmas

Erfahrenes Mitglied
28.07.2013
416
605
GVA
Na dann, kann man nur noch sagen: Schuster, bleib bei deinem Leisten!

Wie aggressiver geht es denn noch bei dir? ... Traurig.

BTW, das mache ich sensu stricto. Ich will dir nichts unterstellen, aber scheinbar verstehst gerade du wenig von anderen Disziplinen... Sich mit solchen terminologischen bzw. betriebs- und branchenspezifischen Themen zu beschäftigen, gehört zum Aufgabenfeld eines (Fachsprachen-)Linguisten.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.202
2.139
DRS, ALC
LH hat mir nun ca.6 Wochen nach Stornierung die Erstattungsinformationen geschickt. Habe das Geld aber durch Chargeback schon erhalten. Muss ich mich bei Geldeingang melden oder erfolgt eine Klärung vorab zwischen KK Herausgeber und LH?
 

alpha zulu

Aktives Mitglied
25.11.2016
214
137
Habe Ende Juni Tickets FRA-TXL-FRA (freitags hin, sonntags zurück). Nun wurde seitens LH der Rückflug annulliert. Leider passt das mit den anderen Flügen zeitlich nicht, sodass ich die Flüge komplett stornieren möchte. Ist dies problemlos möglich bei voller Kostenerstattung?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
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Habe Ende Juni Tickets FRA-TXL-FRA (freitags hin, sonntags zurück). Nun wurde seitens LH der Rückflug annulliert. Leider passt das mit den anderen Flügen zeitlich nicht, sodass ich die Flüge komplett stornieren möchte. Ist dies problemlos möglich bei voller Kostenerstattung?

Kurze Antwort: Nein. LH zahlt derzeit nur mit Anwalt / Klage aus.
 
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