Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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alpha zulu

Aktives Mitglied
25.11.2016
214
137
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Aber grundsätzlich, nach (bisher) gültigem Recht, dürfte ich stornieren, oder? Gutscheinlösung, wenn sie beliebig einsetzbar ist, also auch mit Namenswechsel, wäre mir auch willkommen. Finde schon eine Nutzung.

Wie kann ich auf der Website stornieren?. Finde keine Möglichkeit?
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
1.770
LH hat mir nun ca.6 Wochen nach Stornierung die Erstattungsinformationen geschickt. Habe das Geld aber durch Chargeback schon erhalten. Muss ich mich bei Geldeingang melden oder erfolgt eine Klärung vorab zwischen KK Herausgeber und LH?

Meine einzige Erfahrung dazu war mit der M&M-Kreditkarte vor ca. einem Jahr, Chargeback durchgeführt und dann hat der Händler doch noch erstattet. Bank hat sich gemeldet und den Chargeback-Vorgang wieder rückgängig gemacht.
 

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
927
206
Aber grundsätzlich, nach (bisher) gültigem Recht, dürfte ich stornieren, oder? Gutscheinlösung, wenn sie beliebig einsetzbar ist, also auch mit Namenswechsel, wäre mir auch willkommen. Finde schon eine Nutzung.

Wie kann ich auf der Website stornieren?. Finde keine Möglichkeit?

Die Gutscheinlösung ist nicht so flexibel wie du denkst. Der Übertrag auf eine andere Person ist nicht erlaubt.
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
vorbeugend: ich plane für Juli ne Reise zu buchen, Hinflug mit Austrian, Rückflug mit Lufthansa, nach aktuellem Stand der Dinge besteht durchaus Gefahr, dass es zu einer Stornierung kommt. Ist in dem Fall egal ob ich bei Lufthansa oder Austrian (oder sonstwo) buche, oder ist bzgl. einer halbwegs reibungslosen Durchführung einer möglichen Rückerstattung eine Airline zu präferieren?

Ja ist egal, die ganze LH Group zahlt nur aus nach Eingang einer Klage
 
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LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.583
1.493
DRS
Ich würde die Flüge gern verschieben. Gebucht Anfang Januar ’20 sollten sie sich eigentlich für eine einmalige Verschiebung qualifizieren. Verschiebung gern auf März 2021. Online geht das natürlich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass die Hotline dann Geld von mir will, weil der Aktions-A-Tarif nicht mehr verfügbar ist, richtig? Die Alternative wäre, den Wert des Fluges (ca. 2k EUR) als Gutschein anzufordern, aber dann brauche ich entweder einen Flug, der genau so teuer oder teurer ist, weil der Rest dann verfällt, auch richtig? Sollte ich also einen Flug finden, der dann deutlich billiger ist, verschenke ich Geld an LH. Irgendwie macht das für mich alles keinen Sinn.
Wie schon damals vorhergesagt, tut LH alles, um das Cash nicht im Unternehmen zu halten:

Anruf bei der FTL-Hotline und Nachfrage nach Umbuchung ergab eine Aufzahlung von 5k EUR, habe ich natürlich nicht gemacht. Alternativ könne man mir die Buchung on hold setzen und ich einen Flug für den gleichen Preis oder teurer buchen, bis Ende 2021. Restbeträge verfallen dabei allerdings.

Also was tun? In der Buchung sind so viele Segmente; die Chance, dass eines davon verschoben/gestrichen wird, ist extrem hoch. Also sitze ich das aus, bis die Änderung kommt und fordere dann den kompletten Betrag zurück. Einnahmen für LH in dem Fall? 0 EUR. Und ob ich den Refund (den ich irgendwann sicher bekommen werde) dann für einen ähnlich teuren LH-Flug ausgebe...wer weiß. Nach dem Theater eher nicht.

Sie lernen es einfach nicht.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.404
449

Vollständige Rückzahlung verlangen, 7 Tage Frist setzen und danach umgehend einem (Foren-)Anwalt Deines Vertrauens übergeben.
Alles andere ist bei LH meines Erachtens sinnlos.

Im ursprünglichen Post schreibt der OP, dass es um Flüge im November geht, die er auf Eigeninitiative umbuchen möchte. Da ist er natürlich auf die Ticketbedingungen bzw. die Kulanz von LH angewiesen - die Fluggastrechte greifen da nicht.

Also wie er schon schreibt... aussitzen und Kohle zurückholen, nachdem gestrichen wurde. Oder in den sauren Apfel beißen und im November, falls der Flieger geht, fliegen/Ticket verfallen lassen.
 

Rudi

Aktives Mitglied
17.01.2011
245
210
INN
Laut Posts in diversen Facebook-Gruppen hat Lufthansa wohl mit Rückerstattungen begonnen. Bisher kein System ersichtlich (Alter der Buchung/Höhe der Summe/etc.). Auffällig dass in den Tagen vor Zahlungseingang wohl eine Email verschickt wurde dass die Erstattung veranlasst wurde.
(Ich habe selbst noch keine Erstattung bekommen).
 

Murmelstein

Neues Mitglied
30.04.2020
8
0
Also lustigerweise habe ich das hier bekommen:"
Ihre Erstattungsanfrage
bFNDoiB_QiouK6O_iz8dnUa8ZCpIC1r6Tcq4nATufzMjNcD92keVQgt2GK5dZ61zsDgy95rSalHsYCtBspAr-inQO3E=s0-d-e1-ft

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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

oben genanntes Dokument wurde uns zur Erstattung eingereicht. Nach Überprüfung der Tarifbedingungen ergab sich für dieses Dokument kein Erstattungswert.
Grundsätzlich sind Steuern und Gebühren von ungenutzten Tickets (auch Teilstrecken) immer erstattbar. Eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der bereits genutzten Coupons (Teilstrecken) für das oben genannte Ticket hat jedoch ergeben, dass der tarifarische Wert des genutzten Teils des Tickets höher ist als der Betrag der Steuern und Gebühren für die ungenutzten Coupons (Teilstrecken) der Reise. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, haben wir den niedrigeren Erstattungswert der Steuern und Gebühren mit der höheren Tarifdifferenz verrechnet und verzichten zu Ihren Gunsten auf eine Nachbelastung.
Antworten auf häufige Fragen in Bezug auf Erstattungen finden Sie auch auf lufthansa.com.
Wir würden uns sehr freuen, Sie bald wieder an Bord eines Lufthansa Fluges begrüßen zu dürfen. "


Ich habe natürlich nicht storniert... habe 2 wochen nach den Flügen die LH hotline gefragt was meine Optionen sind und da hiess es ich kann umbuchen oder geld zurück verlangen. Habe gesagt will Geld zurück und bekam dann eine Storno meldung. 2 Wochen nachdem die Flüge gewesen wären.

Die Lufthansa versucht doch gerade krampfhaft Kunden zu verprellen, oder?
 

Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.288
601
FRA, JFK
Laut Posts in diversen Facebook-Gruppen hat Lufthansa wohl mit Rückerstattungen begonnen. Bisher kein System ersichtlich (Alter der Buchung/Höhe der Summe/etc.). Auffällig dass in den Tagen vor Zahlungseingang wohl eine Email verschickt wurde dass die Erstattung veranlasst wurde.
(Ich habe selbst noch keine Erstattung bekommen).

Habe gestern meine LH Buchung für Mitte/End Juni storniert und um Erstattung gebeten (nachdem zwei der Flüge annulliert worden waren).
Die deutsche Hotline habe ich nicht erricht, aber bei der Amerikanischen kam ich recht schnell durch.
Angeblich soll es 15-30 Tage dauern bis die Erstattung bearbeitet wird, bin gespannt...
 

aldemar

Erfahrenes Mitglied
08.12.2010
1.582
85
MUC
Also lustigerweise habe ich das hier bekommen:"
Ihre Erstattungsanfrage
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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

oben genanntes Dokument wurde uns zur Erstattung eingereicht. Nach Überprüfung der Tarifbedingungen ergab sich für dieses Dokument kein Erstattungswert.
Grundsätzlich sind Steuern und Gebühren von ungenutzten Tickets (auch Teilstrecken) immer erstattbar. Eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der bereits genutzten Coupons (Teilstrecken) für das oben genannte Ticket hat jedoch ergeben, dass der tarifarische Wert des genutzten Teils des Tickets höher ist als der Betrag der Steuern und Gebühren für die ungenutzten Coupons (Teilstrecken) der Reise. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, haben wir den niedrigeren Erstattungswert der Steuern und Gebühren mit der höheren Tarifdifferenz verrechnet und verzichten zu Ihren Gunsten auf eine Nachbelastung.
Antworten auf häufige Fragen in Bezug auf Erstattungen finden Sie auch auf lufthansa.com.
Wir würden uns sehr freuen, Sie bald wieder an Bord eines Lufthansa Fluges begrüßen zu dürfen. "


Ich habe natürlich nicht storniert... habe 2 wochen nach den Flügen die LH hotline gefragt was meine Optionen sind und da hiess es ich kann umbuchen oder geld zurück verlangen. Habe gesagt will Geld zurück und bekam dann eine Storno meldung. 2 Wochen nachdem die Flüge gewesen wären.

Die Lufthansa versucht doch gerade krampfhaft Kunden zu verprellen, oder?
Hattest du das Ticket schon angeflogen?
 

Citrell110

Neues Mitglied
23.04.2020
13
0
Eben gerade bei LH unter meiner Buchung eingeloggt - was sehen meine entzündeten Augen? Die Stornierungs-/Erstattungsopiton ist wieder freigeschaltet!
Vielleicht für den einen oder anderen interessant, für uns leider sinnlos da Light Tarif...
 

alpha zulu

Aktives Mitglied
25.11.2016
214
137
Die Gutscheinlösung ist nicht so flexibel wie du denkst. Der Übertrag auf eine andere Person ist nicht erlaubt.
Warum machen damit alle Airlines immer so ein Geschiss? Wenn sie einem schon Gutscheine unterjubeln wollen, dann sollten diese m. E. einfach den Eurowert der ursprünglichen Tickets widerspiegeln. Den Rest kann ich als Kunde doch selbst entscheiden.
 
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nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
678
575
Leoben, AUT
Denen geht es nicht nur darum, den Abfluss von liquiden Mitteln zu verhindern, die wollen noch zusätzlich Gutscheine ausgeben, die nicht eingelöst werden (können). OS nutzt ganz einfach aus, dass sie immer gerettet werden, egal wie viel Mist sie bauen. Zahlen dürfen die Zeche die Steuerzahler und die Kunden und dennoch werden sie von vielen bedingungslos verteidigt und auch weiterhin gebucht.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.974
6.192
Eben gerade bei LH unter meiner Buchung eingeloggt - was sehen meine entzündeten Augen? Die Stornierungs-/Erstattungsopiton ist wieder freigeschaltet!

kaum ist der Rettungsdeal abgenickt, kann man es sich wieder leisten, den Geldhahn zu entsperren...
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.770
1.172
MUC, BSL
Wie, der Staat hat evtl. zur Bedingung gemacht, dass man sich an geltendes Recht hält? So 'ne Sauerei auch, ruft sofort die Bildzeitung an!
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Wie, der Staat hat evtl. zur Bedingung gemacht, dass man sich an geltendes Recht hält? So 'ne Sauerei auch, ruft sofort die Bildzeitung an!

Als unmittelbar durch Insolvenz bedrohtes Unternehmen Zahlungen einzustellen, entspricht ebenfalls geltendem Recht.
 

Rudi

Aktives Mitglied
17.01.2011
245
210
INN
Ich dachte ja es lag bisher daran dass man zu wenig Personal für die Bearbeitung / ein zu hohes Aufkommen an Umbuchungen und Erstattungen hatte. Also zumindest wurde das so kommuniziert...
(Irritierend waren dann aber die Social Media Posts wo LH-Angestellte als Erntehelfer arbeiteten damit sie was zu tun haben)

Ohne Ironie: Vertrauen ist nachhaltig geschädigt, so viel steht fest.
 
Zuletzt bearbeitet:

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Ich dachte ja es lag bisher daran dass man zu wenig Personal für die Bearbeitung / ein zu hohes Aufkommen an Umbuchungen und Erstattungen hatte. Also zumindest wurde das so kommuniziert...

Na ja, man hatte ja genug Personal, um Ansprüche wortgewandt und mit phantasievoller Begründung abzulehnen.
 
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MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
Na ja, man hatte ja genug Personal, um Ansprüche wortgewandt und mit phantasievoller Begründung abzulehnen.

Und das klingt dann so:

"Dass Sie in der oben bezeichneten Sache noch keinen Geldeingang verzeichnen konnten, bedauern wir.
Die Zahlung haben wir bereits am 15. Mai 2020 in die Wege geleitet und können Ihnen daher versichern, dass Sie den Ihnen zustehenden Betrag demnächst erhalten werden. Obwohl es der zuständigen Abteilung zwischenzeitlich gelungen ist, ihre Kapazitäten schrittweise zu erhöhen, kommt es aufgrund der großen Anzahl von Erstattungsanfragen jedoch bedauerlicherweise nach wie vor zu Verzögerungen der üblichen Bearbeitungsdauer. Bitte haben Sie daher noch ein wenig Geduld, bis der bereits angestoßene Zahlungsprozess abgeschlossen ist. Den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens können Sie gem. § 696 Abs. 4 Satz 1 ZPO zurücknehmen, dies würde Ihnen die Anfertigung einer Anspruchsbegründung ersparen und zu einer Reduktion der Gerichtskosten führen."

Zurückgenommen wird hier gar nix solange kein Geld da ist ;)
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.793
1.220
Howard Johnson
Eben gerade bei LH unter meiner Buchung eingeloggt - was sehen meine entzündeten Augen? Die Stornierungs-/Erstattungsopiton ist wieder freigeschaltet!
Vielleicht für den einen oder anderen interessant, für uns leider sinnlos da Light Tarif...

Habe Classic Tarif gebucht, und hier wird die Erstattung abgelehnt:
Die Erstattung des Tickets ist nicht möglich. Die nicht verbrauchten Steuern und Gebühren sind erstattbar. Der internationale / nationale Zuschlag ist nicht erstattbar.


 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
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300x250
Den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens können Sie gem. § 696 Abs. 4 Satz 1 ZPO zurücknehmen, dies würde Ihnen die Anfertigung einer Anspruchsbegründung ersparen und zu einer Reduktion der Gerichtskosten führen."
Was sie vergessen zu erwähnen, Reduktion der Gerichtskosten spart der Airline Geld, die müssen das ja zahlen :D
Sollen Sie einen Gutschein draufhauen und es innerhalb 24h refunden, dann kann man nochmal drüber reden ;)