Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
679
578
HAJ
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Dann sollte ich mich wohl auch um einen Mahnbescheid kümmern. Scheinbar bekommt man sein Geld ja sonst nicht
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.596
111
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Man "verliert" exakt 2 Wochen und rückt auf der Prioritätenliste etwas weiter nach oben.

Wer nicht den"Arxxxx" hat direkt seine berechtigte Forderung einzuklagen, u.U. auch mit Vorauskasse, dem kann nicht geholfen werden. Das Geld für den Anwalt gibts schon zurück-das macht das Gericht! Diese Rumjammerei nervt langsam!! Will ich mein Geld zurück-ja. dann klage ich das ein! Mahnbescheid ist eine blöde Info-da kommt dann ein Widerspruch und man muss trotzdem klagen. LH und Swiss haben zusätzlich zu den Ticketkosten ihr Lehrgeld von 250 Euro Anwaltskosten zahlen müssen. Die Manager im Konzern, welche dies verursacht haben, sollten entlassen werden.
 
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rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.568
4.717
München
Wobei man aktuell vorsichtig sein sollte, denn im Fall einer Insolvenz hätte man dann die Kosten für Mahnbescheid, Gericht, Anwalt (wie auch immer) selbst an der Backe und müsste diese dann als Insolvenzforderung anmelden. Der Rechtsweg macht m.E. jetzt erst wieder Sinn, wenn die Finanzierung gesichert und die Insolvenz abgewendet ist.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Man "verliert" exakt 2 Wochen und rückt auf der Prioritätenliste etwas weiter nach oben.
Du solltest Deine Meinung als Laienmeinung kennzeichnen. Wenn Du zwei Wochen verlierst, gebe ich Dir ein Bier aus. Als Praktiker kann ich Dir sagen, dass Du drei, eher vier bis fünf Wochen verlierst.
- Anforderung Gerichtskosten
- Postübermittlung Mitteilung Widerspruch
- Einzahlung GKosten
- Übermittlung Mahngericht-Streitgericht
- Aufforderung zur Anspruchsbegründung mit AZ

Dies fällt alles weg, wenn gleich eine Klage mit elektr. Gerichtskostenmarke erhoben wird. Die Klagezustellung erfolgt dann gewöhnlicherweise binnen 2-7 Tagen (seit die Hochzeit der Covid-1ß-Beschränkungen um ist).
 

Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
679
578
HAJ
Wobei man aktuell vorsichtig sein sollte, denn im Fall einer Insolvenz hätte man dann die Kosten für Mahnbescheid, Gericht, Anwalt (wie auch immer) selbst an der Backe und müsste diese dann als Insolvenzforderung anmelden. Der Rechtsweg macht m.E. jetzt erst wieder Sinn, wenn die Finanzierung gesichert und die Insolvenz abgewendet ist.

Dann geht es mit der Zahlung ggf auch plötzlich ganz fix ;)
Ist ja meine Hoffnung ....
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Dann geht es mit der Zahlung ggf auch plötzlich ganz fix ;)
Ist ja meine Hoffnung ....
Ging es nach Zustellung der Klage bis dato auch. Sollte das staatliche Rettungspaket am Donnerstag aber nicht durchgehen, ist das Schutzschirmverfahren der wahrscheinlich nächste Schritt der Lufthansa. Wurde bis dahin noch nicht gezahlt, musst Du die gesamten Kosten für Gericht, Anwalt etc. selbst zahlen und kannst diese dann mitsamt der Forderung aus der Erstattung als Insolvenzforderung geltend machen.

Wer jetzt aktuell noch neu Klage einreicht, bevor das Rettungspaket durch ist, riskiert auf den Kosten des Verfahrens sitzen zu bleiben.
 

Atvo

Aktives Mitglied
22.09.2011
146
0
EDDT
Du solltest Deine Meinung als Laienmeinung kennzeichnen.

Herr Anwalt, ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Empfehlungen zum besten, sondern habe lediglich den Zeitpunkt zwischen Absenden des Mahnbescheids und der Erkenntnis gemeint, dass das Versenden eines Mahnbescheids nichts gebracht hat, weil die Lufthansa sowieso Widerspruch einlegt. Wie schnell das Amtsgericht in Köln arbeitet vermag ich nicht zu wissen, die Gerichtskosten sind jedenfalls überwiesen. Das hat exakt 15 Tage gedauert. Ich benötige keine weitere prozessuale Beratung, das macht dann ab jetzt mein Rechtsanwalt.
 

Atvo

Aktives Mitglied
22.09.2011
146
0
EDDT
Wer nicht den"Arxxxx" hat direkt seine berechtigte Forderung einzuklagen, u.U. auch mit Vorauskasse, dem kann nicht geholfen werden.
Das ist ja eine schöne Exklusivmeinung bzw. Unterstellung, aber nicht jeder hat das Geld oder die Muße bei einem 100 Euro Flug den Anwalt zu bemühen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
vielleicht bin ich jetzt vollkommen "weg", aber wenn LH insolvent ginge wären dann nicht die Kreditkartencharge backs eine relativ sichere Lösung?
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.568
4.717
München
vielleicht bin ich jetzt vollkommen "weg", aber wenn LH insolvent ginge wären dann nicht die Kreditkartencharge backs eine relativ sichere Lösung?
Wenn das Kreditkarteninstitut bereit ist, hier ein Chargeback durchzuführen: Ja.

Rechtsanspruch auf ein Chargeback besteht in Deutschland nicht.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Wenn das Kreditkarteninstitut bereit ist, hier ein Chargeback durchzuführen: Ja.

Rechtsanspruch auf ein Chargeback besteht in Deutschland nicht.

Rechtsanspruch? Gibt's den irgendwo wegen Charge back?

Bei der TC Pleite hiess es immer wieder "durch diue Insolvenz stehen die Chancen gut, dass Visa/Mastercard einem Cargeback zustimmen und dass das durch geht"

Das liegt soweit ich weiss auch hauptsächlich daran, dass das chargeback beim Händler von der Karte angefragt wird und dann innerhalb kürzester Zeit (5 Arbeitstage!) eine Rückmeldung kommen muss. Passiert das nicht (bei einer Insolvenz sehr wahrscheinlich) wird das Geld gutgeschrieben und in 99% der Fälle bleibt das dann so.... Google chargeback, da kann man studieen

Ich hatte hier bereits Erfolg bei betrügerischen Autovermietern in Portugal (GoldCar), vor ca.20 Jahren mal in Italien, wo mir ein Restaurant 400 statt 40€ abbuchen wollte und die letzten Wochen bereits 4 Buchungen gutgeschrieben (mit der Erwartung dass das so bleibt)
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.049
191
MUC
vielleicht bin ich jetzt vollkommen "weg", aber wenn LH insolvent ginge wären dann nicht die Kreditkartencharge backs eine relativ sichere Lösung?

Hier geht's allerdings nicht um die Insolvenz einer kleinen Internetklitsche, sondern hier stehen Außenstände von mehreren Milliarden Euro im Raum, die dann erstattet werden müssten. Das will und kann in diesem Umfang keine Bank/kein Kreditkartenunternehmen stemmen.

Daher: schöner Traum.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
vielleicht bin ich jetzt vollkommen "weg", aber wenn LH insolvent ginge wären dann nicht die Kreditkartencharge backs eine relativ sichere Lösung?

Ein chargeback ist kein Zauberstab gegen das böse deutsche Insolvenzrecht. In vielen Fällen gibts dann später Post vom Insolvenzverwalter, wie auch bei AB zum Beispiel. Und das ist auch richtig.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.834
1.268
Hier geht's allerdings nicht um die Insolvenz einer kleinen Internetklitsche, sondern hier stehen Außenstände von mehreren Milliarden Euro im Raum, die dann erstattet werden müssten. Das will und kann in diesem Umfang keine Bank/kein Kreditkartenunternehmen stemmen.

Daher: schöner Traum.
Also Visa bearbeitet Chargeback Anfragen gegen LH und EW. Noch eine Woche verbleibt denen zur Reaktion, dann wird mir das geforderte Geld automatisch seitens Visa erstattet. Einen anderen Weg sehe ich derzeit nicht und noch x Monate warten bis sich die LH Gruppe mal zu rühren gedenkt werde ich nicht!
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.870
820
ZQH
Ein Mahnbescheid ist nur eine Einladung, noch mehr Zeit zu schinden. Dadurch verlierte man im Vergleich zur Klage sehr viel Zeit. Besser gleich eine Klage erheben.
Du meinst also, ein Mahnbescheid sei der (wertlose) Silberstatus, während man mit der Klage (Gold) zusätzlich in die Gerichts-Lounge kommt?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Hier geht's allerdings nicht um die Insolvenz einer kleinen Internetklitsche, sondern hier stehen Außenstände von mehreren Milliarden Euro im Raum, die dann erstattet werden müssten. Das will und kann in diesem Umfang keine Bank/kein Kreditkartenunternehmen stemmen.

Daher: schöner Traum.
Sind wir da so sicher? Buchen wirklich so viele bereits im Januar Flüge fürs ganze Folgejahre?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Also Visa bearbeitet Chargeback Anfragen gegen LH und EW. Noch eine Woche verbleibt denen zur Reaktion, dann wird mir das geforderte Geld automatisch seitens Visa erstattet. Einen anderen Weg sehe ich derzeit nicht und noch x Monate warten bis sich die LH Gruppe mal zu rühren gedenkt werde ich nicht!
Genau, wie beschrieben: der Clou an den Charge backs ist, dass die Händler nur sehr knappe Zeit bekommen um zu reagieren und in den meisten Fällen laufen lassen.
Natürlich will Visa Master vorher wissen ob die Leistung wirklich nicht erbracht wurde. Also ohne Stornobestätigung dürften die das nicht annehmen!
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Die Fristen für einen Einspruch des Händlers wurden aufgrund von Corona auf bis zu 90 Tage verlängert. Und man darf nicht vergessen, dass die Gutschriften auf dem Kreditkartenkonto vielfach auch erst einmal unter Vorbehalt erfolgen.

Allerdings sind allgemeine Chargeback-Diskussionen besser im "richtigen" Forenbereich aufgehoben:
https://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/6358-cc-rueckbuchung-lastschrift.html
 
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polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
780
837
Hatte vor einem Monat ein Flug oneway MUC-LYS für den 8. Juli gebucht. Ich hatte 15 Tage vor Abflug gesehen, dass der Flug annulliert ist (Status:annulliert). Mich wundert es, das LH mir keine Email dazu geschrieben hat. Eine Email habe ich bis heute (13-Tage vor Abflug) nicht erhalten. Frage: schreibt LH keine Emails mehr, wenn Flüge annulliert werden?

Mir passt die Annullierung, denn ich werde doch nicht an dem Tag fliegen können... Aber eine Info, ohne das ich aktiv nachschaue, würde ich von LH erwarten. Und die Info mehr als 14 Tage vor Abflug zu schicken macht einen wesentlichen Unterschied...
 

Yoshi

Erfahrenes Mitglied
17.08.2011
958
1.650
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Hier ein weiteres Indiz, dass LH die Rückerstattung für Annullierungen verzögert:

Storno durch mich am 05.05. innerhalb 24 Stunden nach Online-Buchung -> Geld am 26.06. der CC gutgeschrieben.
Storno durch LH am 18.04. wg. Flugstreichung -> kein Geld bislang

Glück auf!