Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

ANZEIGE

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.453
ANZEIGE
Frage an die Profis:
Lufthansa-Ticket wurde wegen einer Annullierung umgebucht, dabei wurden Darum und Flugstrecke verändert. Die Tarifdifferenz wurde unter Anrechnung von 50€ pro Fluggast in Rechnung gestellt.
Nun wurde wieder ein Segment aus dem neuen Routing annulliert (Nur online ersichtlich, Mitteilung fehlt).
Kann ich mir Verweis auf 261 zurücktreten und die volle Summe, abzüglich der 50€ pro Person, binnen sieben Tagen zurückfordern, oder spricht etwas dagegen?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Hatte vor einem Monat ein Flug oneway MUC-LYS für den 8. Juli gebucht. Ich hatte 15 Tage vor Abflug gesehen, dass der Flug annulliert ist (Status:annulliert). Mich wundert es, das LH mir keine Email dazu geschrieben hat. Eine Email habe ich bis heute (13-Tage vor Abflug) nicht erhalten. Frage: schreibt LH keine Emails mehr, wenn Flüge annulliert werden?

Mir passt die Annullierung, denn ich werde doch nicht an dem Tag fliegen können... Aber eine Info, ohne das ich aktiv nachschaue, würde ich von LH erwarten. Und die Info mehr als 14 Tage vor Abflug zu schicken macht einen wesentlichen Unterschied...
Ja, bereits mehrfach hier disktutiert - ein bekanntes Problem. Mittlerweile scheinen die Mails bei Lufthansa schrittweise rauszugehen...

Im Zweifelsfall (je nach Zeitpunkt der Benachrichtigung und möglicher Alternativen) entsteht darauf natürlich dann auch ein Kompensationanspruch nach EU/261, falls jemand dies weiterverfolgen möchte.

Frage an die Profis:
Lufthansa-Ticket wurde wegen einer Annullierung umgebucht, dabei wurden Darum und Flugstrecke verändert. Die Tarifdifferenz wurde unter Anrechnung von 50€ pro Fluggast in Rechnung gestellt.
Nun wurde wieder ein Segment aus dem neuen Routing annulliert (Nur online ersichtlich, Mitteilung fehlt).
Kann ich mir Verweis auf 261 zurücktreten und die volle Summe, abzüglich der 50€ pro Person, binnen sieben Tagen zurückfordern, oder spricht etwas dagegen?
Flugstreichung -> Anpruch auf Erstattung, natürlich auch wenn auf einem umgebuchten Ticket dann eine Streichung folgt.
 
  • Like
Reaktionen: Mr. Hard

JoergHH1

Neues Mitglied
29.08.2017
24
0
Ein chargeback ist kein Zauberstab gegen das böse deutsche Insolvenzrecht. In vielen Fällen gibts dann später Post vom Insolvenzverwalter, wie auch bei AB zum Beispiel. Und das ist auch richtig.

Das dachte ich so auch mal, kann aber nicht stimmen, da z.B. nach der Thomas-Cook-Pleite für Forderungen der Kunden bei Pauschalreisen ja nun der Bund einspringen muss. Und da steht auf der Info-Seite des zuständigen Bundesministeriums (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/2020_FAQ_Thomas Cook.html), dass bei Zahlung mit Kreditkarte vor der möglichen Ausgleichszahlung des Bundes zwingend ein Versuch des Charge-Backs durchgeführt werden muss. Außerdem gab es bei Zahlung mit Kreditkarten, herausgegeben von den Sparkassen, sogar direkt ein Formular für das Chargeback für die Insolvenz von TC. Ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben, dass das Chargeback Insolvenzen ausdrücklich beinhaltet, was wohl daran liegt, dass Kreditkartenzahlungen immer unter Vorbehalt sind, bis die Leistung bzw. das Produkt auch geliefert wird. Haften tut in diesem Fall aber gegenüber dem Zahler nicht der Anbieter selbst, sondern erstmal dessen Hausbank. Die eigene Bank bzw. der Kreditkartenbetreiber holt sich also das Geld erst einmal von dessen Hausbank und die muss dann sehen, wie sie das Geld vom Anbieter wieder bekommt. Um also Kreditkartenzahlung als Veranstalter oder Onlineshop anbieten zu können, muss man erstmal die entsprechende Bonität bei der eigenen Hausbank besitzen, weil die dann das entsprechende Risiko der Rückforderungen eingeht.
Wenn dann die eigene Bank eine Anfrage zum Chargeback ablehnt (meist übrigens ungerechtfertigt), könnte das z.B. auch mal daran liegen, dass Kunde und Anbieter die gleiche Hausbank nutzen......ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Ein Chargeback im Fall einer Insolvenz ist etwas anderes, als ein Chargeback wegen Unstimmigkeiten zwischen Karteninhaber und Merchant.

Ähnlich wie im Betrugsfall ist hier zweifelsohne ein etablierter Schutzmechanismus von Kreditkarten gegeben. Dieser Schutzmechanismus war allerdings nie dafür gedacht, dass die Kreditkartenunternehmen/Banken als eine Art Schiedsgericht jegliche Form von Vertragsstreitigkeiten bzw. Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern entscheiden und regulieren.

Davon losgelöst gibt es zur Diskussion des Chargeback-Themas einen eigenen Thread, da es hier eigentlich um die Rückerstattungen/Stornos von Lufthansa-Tickets geht:
https://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/6358-cc-rueckbuchung-lastschrift.html
 
  • Like
Reaktionen: Atvo

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Interessant: Kumuliert sind laut Aussage auf der außerordentlichen Hauptversammlung um die 750 Mahnverfahren und nicht einmal 200 Klagen in Deutschland gegen die Airlines der Lufthansa Group eingegangen.

Von daher dürfte das Kalkül der Lufthansa Group mit der Verzögerung der Erstattungen aufgegangen sein.
 

teggers

Aktives Mitglied
20.07.2013
148
46
Gebucht im November 2019 für den 10.5.2020

FRA-SOF

Stornobestätigung 7.4.20

Erstattungsinfo 24.6.20

Geld bekommen, bisher noch nicht
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.448
1.178
Düsseldorf
Interessant: Kumuliert sind laut Aussage auf der außerordentlichen Hauptversammlung um die 750 Mahnverfahren und nicht einmal 200 Klagen in Deutschland gegen die Airlines der Lufthansa Group eingegangen.

Von daher dürfte das Kalkül der Lufthansa Group mit der Verzögerung der Erstattungen aufgegangen sein.

Demnächst sind es mind. 201 Klagen !.
 
  • Like
Reaktionen: Atvo

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
780
837
Ja, bereits mehrfach hier disktutiert - ein bekanntes Problem. Mittlerweile scheinen die Mails bei Lufthansa schrittweise rauszugehen...

Im Zweifelsfall (je nach Zeitpunkt der Benachrichtigung und möglicher Alternativen) entsteht darauf natürlich dann auch ein Kompensationanspruch nach EU/261, falls jemand dies weiterverfolgen möchte.


Flugstreichung -> Anpruch auf Erstattung, natürlich auch wenn auf einem umgebuchten Ticket dann eine Streichung folgt.

Evtl. Werden hier einige auf die Decke Springen. Obwohl ich hier Anspruch auf Kompensation nach EU261 hätte, werde ich darauf verzichten. Das Ticket hatte nur 50€ gekostet und werde nur um Erstattung der 50€ bitten. Es ist mir kein wirklicher Schaden entstanden. Bin sogar froh darüber, denn ich hätte sonst selber storniert.
 
  • Like
Reaktionen: Mr. Hard

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.214
846
Evtl. Werden hier einige auf die Decke Springen. Obwohl ich hier Anspruch auf Kompensation nach EU261 hätte, werde ich darauf verzichten.

Wieso sollte dafür jemand auf die Decke springen, das steht Dir schließlich völlig frei, ebenso wie es allen frei steht, auf Zahlung zu bestehen.
 

polyglot

Erfahrenes Mitglied
26.10.2019
780
837
Wenn es bei uns nur um 50€ gehen würde wäre ich auch deutlich entspannter...

In Summe habe ich ca. 500€ bei LH geparkt, dennoch bin ich entspannt. Wobei einige hier wohl auf eine 5 Stellige Summer warten.
Mit maximieren meine ich folgendes. ich habe ein Flug für 50€ gekauft. Nach der Stornierung seitens LH steht mir eine Entschädigung von 250€ zu. Ich könnte jetzt bei LH 300€ fordern. Werde ich nicht machen, da ich nicht maximieren möchte. Ich fordere „nur“ 50€.
 
  • Like
Reaktionen: TheHeavencraft

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.752
7.952
LEJ
In Summe habe ich ca. 500€ bei LH geparkt, dennoch bin ich entspannt. Wobei einige hier wohl auf eine 5 Stellige Summer warten.
Mit maximieren meine ich folgendes. ich habe ein Flug für 50€ gekauft. Nach der Stornierung seitens LH steht mir eine Entschädigung von 250€ zu. Ich könnte jetzt bei LH 300€ fordern. Werde ich nicht machen, da ich nicht maximieren möchte. Ich fordere „nur“ 50€.

In den Traumwelten der Forderungen mancher User möchte ich auch mal leben. :rolleyes:
 
  • Like
Reaktionen: born2fly

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Die OTA ziehen ja nochmals ihr 30-40€ "Gebühren" ab, sollen sie machen, immerhin müssen die ja von den Stornierungen leben. LH.com selber hat hier keine Möglichkeit was zu berechnen, das ist schon bitter.

Allerdings ist es mir mittlerweile auch zu dumm: ich mache DKB-Visa chargeback auch bei den OTA auf den vollen Betrag. Kann sein, dass der OTA, wenn er die Referenz der ursprünglichen Buchung nutzt, die Möglickeit hat den Teilbetrag zu erstatten und der dann von Visa auch so als "endgültig" akzeptiert wird?

Bei LH habe ich im Moment folgende Beträge offen: 387€ aus stornierten Flügen, 600€ aus Flügen in der Zukunft (Dezember und später)h
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Allerdings ist es mir mittlerweile auch zu dumm: ich mache DKB-Visa chargeback auch bei den OTA auf den vollen Betrag. Kann sein, dass der OTA, wenn er die Referenz der ursprünglichen Buchung nutzt, die Möglickeit hat den Teilbetrag zu erstatten und der dann von Visa auch so als "endgültig" akzeptiert wird?
Da der OTA hier im Recht ist (Vermittlungsleistung wurde ja ordnungsgemäß erbracht) und da der OTA sicherlich auch kein Interesse daran hat, mit den Chargeback-Gebühren belegt zu werden, dürfte der OTA (sofern die Mitarbeiter dort nicht komplett auf den Kopf gefallen sind) dem Chargeback widersprechen.
 

Reisinger850

Aktives Mitglied
29.04.2020
202
236
Hallo zusammen , ich weiß ja nicht ob das hier schon die letzten Tage so vorkam, aber jetzt ist folgendes passiert: nach monatelangem Warten hat die Lufthansa scheinbar jetzt den Betrag zum
OTA flighttix weitergeleitet. Jetzt schickt mir letzterer statt mir das Geld zu überweisen nur einen Voucher, ist das nicht unfassbar ? Also der OTA behält aktuell das Geld, nachdem ich seit März auf das Geld der Lufthansa gewartet habe.

was würdet ihr tun?

darüber hinaus ist der „von der Fluggesellschaft errechnete Betrag“ nun statt der bezahlten 1121 nun 1090. und damit meinen die nicht die Bearbeitungsgebühren des OTA. Die kommen vielleicht ja noch oben drauf. Habt ihr da Vorschläge oder hattet ihr in den letzten Tagen ähnliche Vorfälle?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
Dein Ansprechpartner ist die Airline. Auffordern zur Zahlung und nach Ablauf der Frist verklagen. Der Weg über den OTA ist nicht so geschickt.
 
  • Like
Reaktionen: sweet

Reisinger850

Aktives Mitglied
29.04.2020
202
236
Ich hatte dir ja mal geschrieben, falls du willst, wäre immernoch bereit :)
ich habe ja Lufthansa immer angeschrieben, doch die Airline hat scheinbar nun dem OTA das Geld überwiesen wo ich gebucht habe.

Nun erhalte ich vom OTA statt des Geldes aber scheinbar nur den Voucher. Will ich aber nicht.
 

Efze

Neues Mitglied
29.06.2020
6
1
Hallo zusammen,

ich habe im Oktober letzten Jahres drei Tickets von Basel über München nach Los Angeles gebucht. Fliegen wollten wir im Juli bzw August, jetzt sind die Flüge storniert worden, eine Nachricht darüber habe ich bisher nicht erhalten. Der Flugpreis wurde in Schweizer Franken von meiner Kreditkarte abgebucht. Die spätere Sitzplatzreservierung wurde in Euro abgebucht.

Was meint ihr, gilt eventuell für die Tickets schweizerisches Flugrecht mit der Folge, dass ich keinen Anspruch auf Erstattung habe?

Würde mich über Erfahrungen freuen...
Danke und Gruß
Efze


Von LAX wollten wir übrigens mit Air Newzealand noch weiter in die Südsee, diese Tickets wurden schon vor sechs Wochen storniert, von einer Erstattung habe ich noch nichts gehört...
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Da auch die Schweiz die EU-Fluggastrechte nach EU/261 umgesetzt hat, besteht bei einer Flugstreichung durch die Lufthansa ein entsprechender Erstattungsanspruch für die Lufthansa-Tickets (Ticketnummern beginnend mit 220).
 

Efze

Neues Mitglied
29.06.2020
6
1
Okay, danke für die Antwort. Vielleicht ist die Kohle ja bis zur Neubuchung für nächstes Jahr zurückerstattet.
 

Reisinger850

Aktives Mitglied
29.04.2020
202
236
ANZEIGE
300x250
Ich hatte dir ja mal geschrieben, falls du willst, wäre immernoch bereit :)
ich habe ja Lufthansa immer angeschrieben, doch die Airline hat scheinbar nun dem OTA das Geld überwiesen wo ich gebucht habe.

Nun erhalte ich vom OTA statt des Geldes aber scheinbar nur den Voucher. Will ich aber nicht.

hat das außer mir bis jetzt niemand, bei dem Lufthansa zwar endlich dem OTA das Geld zahlt- dieser aber dann nur einen Gutschein schickt??