Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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reisenderlv

Neues Mitglied
07.12.2019
13
0
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25% bei Rückzahlung??????? Das kenne ich nur bei den "unbeliebten" Gutscheinen.
Lufthansa gibt doch auch "Gutscheine plus Bonus" sofort. (y)



Aber nicht bei NCL/Oceania. (n) (n) (n)

Bei Carnival/Cunard schon gar nicht. (n) (n) (n) (n) (n) (n)

Betroffen waren bei Royal Caribbean, alle Buchungen die vor Corona gebucht wurden und aufgrund Corona nicht stattfinden konnten.
Da konnte man sich zwischen voller Rückerstattung entscheiden oder 25% on top auf den Reisepreis, aber auch für zusätzliche Pakete (Getränke, Spezialitätenrestaurants etc.)

Vor allem, die Reederei ist auf den Kunden zugegangen (war bei mir 4 Wochen vor Reiseantritt) und nicht wie bei LH, dass der Kunde dem Dienstleister hinterher rennen muss :D
 
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Supachris

Neues Mitglied
01.10.2014
11
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Wessen Geduld auch am Ende ist und wer sich auch nicht weiter von der Lufthansa veräppeln lassen möchte: Einfach dem Tipp der Verbraucherzentrale folgen und einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Lufthansa erwirken: https://www.verbraucherzentrale.de/...mR7hJzTRTsZ662EY4vbtPkDSQ_wp1XpkZIucRvH5XoBaQ
Geht super easy online, dauert nur 5 Minuten und kostet gerade mal € 32. Dann kann man im Anschluss auch gleich die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen und es geht vor Gericht. Das werde ich nun beantragen.
Gemäß Ansprüche nach VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) ist die Lufthansa verpflichtet euch den Betrag binnen 7 Tagen zu erstatten.

Wenn die LH dem Mahnbescheid widerspricht kann direkt die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt werden und die Angelegenheit geht, ebenfalls ganz unkompliziert, vor Gericht. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage der Erstattungsansprüch ein Leichtes diesen dann ohne Kostenrisiko vor Gericht durchzusetzen, denn, dass die LH zur Zahlung (plus Zinsen und Auslagen) verurteilt wird ist zweifelsfrei.
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
Wessen Geduld auch am Ende ist und wer sich auch nicht weiter von der Lufthansa veräppeln lassen möchte: Einfach dem Tipp der Verbraucherzentrale folgen und einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Lufthansa erwirken: https://www.verbraucherzentrale.de/...mR7hJzTRTsZ662EY4vbtPkDSQ_wp1XpkZIucRvH5XoBaQ
Geht super easy online, dauert nur 5 Minuten und kostet gerade mal € 32. Dann kann man im Anschluss auch gleich die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen und es geht vor Gericht. Das werde ich nun beantragen.
Gemäß Ansprüche nach VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung) ist die Lufthansa verpflichtet euch den Betrag binnen 7 Tagen zu erstatten.

Wenn die LH dem Mahnbescheid widerspricht kann direkt die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt werden und die Angelegenheit geht, ebenfalls ganz unkompliziert, vor Gericht. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage der Erstattungsansprüch ein Leichtes diesen dann ohne Kostenrisiko vor Gericht durchzusetzen, denn, dass die LH zur Zahlung (plus Zinsen und Auslagen) verurteilt wird ist zweifelsfrei.

Das bringt leider nix. Einfach nach Ablauf der 7 Tage Frist direkt Klage einreichen. Das Mahnverfahren macht den Prozess nur länger, da LH sowieso Widerspruch einlegt.
 

Atvo

Aktives Mitglied
22.09.2011
146
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EDDT
Das bringt leider nix. Einfach nach Ablauf der 7 Tage Frist direkt Klage einreichen. Das Mahnverfahren macht den Prozess nur länger, da LH sowieso Widerspruch einlegt.

Korrekt, das kann ich alles bestätigen. Mahnbescheid am 15.5. elektronisch in Berlin eingereicht (in der naiven Annahme, dass die LH die 2 Wochen verpennt), dann kam der (unbegründete) Widerspruch und ein Bla Bla Schreiben der Lufthansa und dann noch einmal ein Schreiben mit der Aufforderung weitere Gerichtskosten zu zahlen und am 29.06. habe ich das Aktenzeichen vom AG Köln mit der Aufforderung erhalten den Anspruch zu begründen (Klageschrift) . Mit dem Wissen von heute hätte man sich den Mahnbescheid auch sparen können.
 
Zuletzt bearbeitet:

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
997
963
Bitte verwendet für die Erstattung aufgrund einer Verschiebung / partiellen Annullierung nicht den "Erstatten" Dialog der LH Website, Ihr landet sonst ziemlich sicher im ganz normalen Erstattungsprozess entsprechend Eures Tarifs!

Ihr seid hier in einem Prozess außerhalb des Standards, deshalb eine solche Erstattung unbedingt telefonisch oder schriftlich anfordern.



Das bedeutet grob gesagt "unsere Tarife sind zu Ihren Ungunsten so kompliziert gehalten, dass wir uns nicht getraut haben, das in unsere Website zu programmieren. Unser Mitarbeiter wird hier ein Excel-Sheet aufbauen um zu berechnen, wie wenig Geld wir Ihnen schulden, und dieses ggf. durch handschriftliche Skizzen ergänzen."

Das hat bei mir bei nicht erstattbaren P-Tickets problemlos geklappt. - Es wurde der korrekte und vollständige Betrag überwiesen.
Es scheint intern eine Weiche zu geben, falls einer der in der Buchung enthaltenen Flüge storniert wurde.
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
997
963
Ich habe mehr oder minder die gleiche Mail bekommen, allerdings wurde bei mir einfach der "Hinflug" ZRH-DUS gestrichen (wird nichtmal als annulliert aufgeführt, sondern einfach nicht erwähnt) und nur noch der "Rückflug" AMS-ZRH mit den altbekannten Daten gelistet.
Das ist wirklich ein toller Deal, dem ich da zustimmen soll - halbe Leistung, gleicher Preis :)
Und das punktgenau natürlich 14 Tage vor Abflug. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

(Was heißt 14 Tage vorher eigentlich? Mehr als 7 * 24h vor Abflug? Abflug wäre am 16.7. um 9:00, die Mail kam am 2.7. um 15:41)

Ne ähnliche Mail ist auch hier aufgeschlagen. - Aus nem Roundtrip wurde nen One-Way (nur Rückflug). (WTF?!)

Telefonisch wäre nur eine Umbuchung auf einen späteren One-Way gegangen, nicht aber auf einen Returnflug (wie ursprünglich gebucht).
O-Ton Hotline: "Seien Sie doch froh. Normalerweise wäre ein One-Way deutlich teurer" :rolleyes:

Tja, geht das Ticket jetzt halt auch in die Erstattung ... :censored:
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
2.515
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Das bringt leider nix. Einfach nach Ablauf der 7 Tage Frist direkt Klage einreichen. Das Mahnverfahren macht den Prozess nur länger, da LH sowieso Widerspruch einlegt.

Und wie kann man - wenns geht online und unkompliziert - Klage einreichen? Habe keine Zeit Anwalt zu suchen, Termin zu vereinbaren etc..
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Klageschrift schreiben, unterschreiben (wichtig!), eintueten, Briefmarke drauf, und ab dafuer. Alternativ per Fax, je nachdem, was fuer Dich unkomplizierter ist.
 

Airsicknessbag

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bluesaturn

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27.05.2014
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Für viele sicher kein Trost, keine Frage! Aber bitte nicht von Allen reden. Es gibt auch eine schweigende (vielleicht) Mehrheit die der Situation angepasst die Füße etwas still hält und einfach wartet. Mir wurden von der Hotline 12 Wochen bis zur Erstattung vorhergesagt. Schlussendlich wurden es bei mir 8 Wochen.
Danke fuer den Hinweis auf die FTL-Hotline, die habe ich vergessen.
Aber warum solange warten? Umgekehrt schenkt LH mir eigentlich auch nie etwas und ich muss immer Wochen in Vorleistung treten. Seit Monaten scheint es auch keine Besserung bei LH zu geben. Man könnte seine Mitarbeiter in den Telefondienst schicken.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Fuer Forumanwaelte, oder die Klage? Naja, einfach den Sachverhalt beschreiben. "Habe Flug xy gebucht, Airline hat gestrichen, ich habe gemaess Art. soundso VO 261/2004 Erstattung verlangt, die Airline hat wie folgt reagiert, ich habe wie folgt versucht, sie zur Befriedigung meines Anspruches zu bewegen, erfolglos, daher ist nun Klage geboten." Beweise dazu, zack fertig.
Das Zivilprozessrecht ist da sehr laienfreundlich, man muss nur sagen, was passiert ist, und das Gericht erledigt die Subsumption und bestimmt die Rechtsfolgen.

Verwaltungsrecht, das ich fast nur mache, ist noch bequemer: Da gilt zusaetzlich der Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. das Gericht muss auch noch von Amts wegen den Sachverhalt ermitteln, und die Parteien koennen sich schoen zuruecklehnen und sagen "mach mal, und melde dich, wenn du fertig bist." :D Ausserdem kann ich nie verlieren, weil Ergebnis des Verfahrens immer der Zustand der Rechtmaessigkeit ist - entweder er bestand eh schon, und das wird bestaetigt, oder er wird durch das Gerichtsverfahren hergestellt. In beiden Faellen ist der Rechtsstaat der Gewinner, also wir alle (y)
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
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MUC
Service-App laden, einloggen und auf Rückruf drücken. Hat bei mir regelmäßig binnen weniger Minuten zum Erfolg geführt.

Ich bin gerade übrigens (ganz ohne App) nach drei Minuten bei der deutschsprachigen FTL-Hotline durchgekommen. (Es ging darum, bei annulliertem Hinflug auch den Rückflug aus der Buchung nehmen zu lassen. Das daraus folgende Thema "Ersatzbeförderung" habe ich mir für später aufgehoben...)

Entweder ist kurz nach Mitternacht ein guter Zeitpunkt oder der ganz große Andrang ist langsam vorbei.
 
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on_tour

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01.08.2010
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1.246
ich bin eben gerade, ganz ohne App, nur durch Nachdenken, ob ich nicht doch noch eine Umbuchung meines seit einiger Zeit stornierten Tickets versuchen sollte, apprupt durch das Piepen meines Computers auf eintreffende emails hingewiesen worden:
2 x Swiss, Erstattungsbestätigung.

Mal sehen, wann die grüsseren Brocken von LH kommen. :confused:

Schaut mal in Eure emails, da kommt sicher noch mehr.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
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300x250
ich bin eben gerade, ganz ohne App, nur durch Nachdenken, ob ich nicht doch noch eine Umbuchung meines seit einiger Zeit stornierten Tickets versuchen sollte, apprupt durch das Piepen meines Computers auf eintreffende emails hingewiesen worden:
2 x Swiss, Erstattungsbestätigung.

Mal sehen, wann die grüsseren Brocken von LH kommen. :confused:

Schaut mal in Eure emails, da kommt sicher noch mehr.

Damit haben sie vermutlich ihr Erstattungs-Kontingent für die nächsten Wochen ausgeschöpft… Bei mir von LX nach wie vor keine Spur von Erstattung, genausowenig wie von LH für ein Prämienticket – für gestrichene Flüge im März / April.