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Auch ich blicke wirklich nicht durch, was die Stornierungsbedingungen anbelangt und wäre höchst dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.
Kurz meine Eckdaten:
Gebucht war im Oktober ein Gabel-Flug von Düsseldorf nach NY und von Montreal zurück nach Düsseldorf im Rahmen einer Kreuzfahrt.
Da diese natürlich nicht stattfindet, möchte ich nun unsere Flüge stornieren. Die Frage ist, ob ich Anspruch habe auf Erstattung.
Die Lufthansa hat uns mitgeteilt, dass unsere Flüge sich ändern und zwar wie folgt:
ursprünglich: Düsseldorf -- Frankfurt -- Montreal --> neu: Frankfurt -- München - Montreal (Ankunft: unter 2 Stunden früher da als ursprünglich geplant)
ursprünglich: NY - Düsseldorf --> neu: NY -- Frankfurt -- Düsseldorf (Ankunft: über 2 Stunden später da als ursprünglich geplant)
Zumindest beim Rückflug wären wir also bei über 2 Stunden späterer Ankunft. Und berechtigt nicht alleine die Änderung des Abflug-Flughafens (der ist über 250 km! entfernt von unserem ursprünglich gewählten) zu einer Erstattung?
Ich vermute, dass auch die Alternativflüge irgendwann noch komplett storniert werden, da nicht rentabel für LT bei aktueller Lage, aber es wäre ja durchaus wichtig, das Geld möglichst schnell wiederzubekommen. Insofern die Frage, ob wir bereits jetzt mit dieser Änderung berechtigt sind für eine Erstattung?
Kurz meine Eckdaten:
Gebucht war im Oktober ein Gabel-Flug von Düsseldorf nach NY und von Montreal zurück nach Düsseldorf im Rahmen einer Kreuzfahrt.
Da diese natürlich nicht stattfindet, möchte ich nun unsere Flüge stornieren. Die Frage ist, ob ich Anspruch habe auf Erstattung.
Die Lufthansa hat uns mitgeteilt, dass unsere Flüge sich ändern und zwar wie folgt:
ursprünglich: Düsseldorf -- Frankfurt -- Montreal --> neu: Frankfurt -- München - Montreal (Ankunft: unter 2 Stunden früher da als ursprünglich geplant)
ursprünglich: NY - Düsseldorf --> neu: NY -- Frankfurt -- Düsseldorf (Ankunft: über 2 Stunden später da als ursprünglich geplant)
Zumindest beim Rückflug wären wir also bei über 2 Stunden späterer Ankunft. Und berechtigt nicht alleine die Änderung des Abflug-Flughafens (der ist über 250 km! entfernt von unserem ursprünglich gewählten) zu einer Erstattung?
Ich vermute, dass auch die Alternativflüge irgendwann noch komplett storniert werden, da nicht rentabel für LT bei aktueller Lage, aber es wäre ja durchaus wichtig, das Geld möglichst schnell wiederzubekommen. Insofern die Frage, ob wir bereits jetzt mit dieser Änderung berechtigt sind für eine Erstattung?