Hallo!
Nach längerer Zeit des Mitlesens habe ich mich nun auch im Forum registriert – leider bin ich auch eine derjenigen, die wegen eines annullierten LH-Fluges auf ihr Geld warten. Zunächst danke für die vielen informativen Beiträge! Durch intensives Mitlesen kann man wirklich noch viel dazu lernen…
Vorab: Bisher bin ich noch nicht in der Situation gewesen, wegen einer Annullierung eine Rückerstattung einfordern zu müssen. Aufgrund des annullierten LH-Flugs befinde ich mich jedoch nun in folgender Situation:
1) LH hat den Flug annulliert, am gleichen Tag habe ich die Rückerstattung angefordert
2) Nach Ablauf der 7-Tage-Frist habe ich wegen ausbleibender Zahlung eine per Einschreiben eine Mahnung geschickt
3) Nach weiteren sieben zahlungslosen Tagen habe ich beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragt
4) LH hat der gesamten Forderung des Mahnbescheids widersprochen.
Den Widerspruch zum Mahnbescheid habe ich zuerst sprachlos aufgenommen – in meiner ursprünglichen Naivität hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass LH nach der Entgegennahme des Staatsgeldes berechtigten Ansprüchen widerspricht. Aber nach der Lektüre dieses Topics hat sich gezeigt, dass das ja gar kein seltener Fall ist – unglaublich.
Es war jedoch z.T. auch davon zu lesen, dass LH einem Mahnbescheid widersprochen, aber dennoch gezahlt habe – gibt es hier tatsächlich Forumsmitglieder, denen es so gegangen ist? Über Rückmeldungen würde ich mich freuen, auch um einschätzen zu können, ob von LH ggf. noch etwas (ohne Klage) kommen könnte. Denn es könnte beim Einreichen einer Klage ggf. ja sein, dass eine Rückzahlung dann noch länger dauert, als wenn man „einfach warten“ würde – oder?
Ansonsten sehe ich nur zwei Optionen: 1) Abwarten, wann LH von sich aus etwas zahlt oder 2) Klagen.
Sehe ich das richtig? Auch im Hinblick auf Klagen bin ich bisher nicht erfahren – aber was sich LH hier herausnimmt, sprengt einfach jede Vorstellungskraft eines moralisch denkenden Menschen.
Grüße in die Runde
Helix