Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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3RONVAC

Erfahrenes Mitglied
28.08.2017
2.674
11.407
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Ich bin etwas verwundert über die Beträge in 2 Erstattungsmails die ich bekommen habe. Vielleicht hatte von euch schonmal jemand einen solchen Fall oder kann etwas dazu beitragen bevor ich wieder die Hotline anrufe?

Ursprüngliche Tickets ausgestellt vor dem 15.05.2020. Dann umgebucht auf komplett andere Strecke mit den 50 Euro Kulanz-Guthaben + weitere von mir geleistete Aufzahlung X, da Tarif entsprechend teurer.
Neues Ticket seitens LH annulliert. Dann deswegen von mir anstatt erneute Umbuchung refund beantragt.
Die Erstattungsinfo ist jetzt über den Betrag des ursprünglichen alten Tickets, aber nach meinem Verständnis müsste ich doch altes Ticket + weitere von mir geleistete Aufzahlung X zurück erhalten (also Gesamtticketpreis neu minus 50 Euro).
Beste IT der Welt oder wo liegt mein Denkfehler hierbei?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.214
846
Same here. Den Betrag hat Amex bei mir aber schon vor Monaten gutgeschrieben. Mal sehen, was jetzt passiert.
Witzigerweise kam der Erstattungsbeleg nur für 2 der vier Tickets vom gleichen Tag.

Wenn sie so "überfordert" sind wie behauptet passiert vermutlich nix bis 2021 oder du kannst den Betrag sogar behalten. Anders als bei der Rückerstattung bist Du erst nach Erhalt und Fristablauf der Rückzahlungsaufforderung in Verzug und mußt keine Zinsen bezahlen.

Nach fast genau vier Monaten (!) des Stornierungsdatums (21.3.) hat Lufthansa heute Nacht den Erstattungsbeleg für die Flüge vom 26.3. MUC - FRA - BKK bzw. am 9.4. SIN - MUC an mich geschickt. Erstattungswert ist korrekt, bin dann mal gespannt, wann die Summe von knapp 1.300 € auf der CC gutgeschrieben wird. Aber immerhin wurde nun die Stornierung offensichtlich endlich mal bearbeitet ...

Im Ernst, bei 4 Monaten Verzug würde ich die Zinsen in Rechnung stellen. Sind zwar nur rund 18 EUR, aber zweifelsfrei geschuldet und sie lernen es ja nur so. Und wenn sie das erst in einem Jahr bearbeiten sind es 60 EUR.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Ursprüngliche Tickets ausgestellt vor dem 15.05.2020. Dann umgebucht auf komplett andere Strecke mit den 50 Euro Kulanz-Guthaben + weitere von mir geleistete Aufzahlung X, da Tarif entsprechend teurer.
Neues Ticket seitens LH annulliert. Dann deswegen von mir anstatt erneute Umbuchung refund beantragt.
Die Erstattungsinfo ist jetzt über den Betrag des ursprünglichen alten Tickets, aber nach meinem Verständnis müsste ich doch altes Ticket + weitere von mir geleistete Aufzahlung X zurück erhalten (also Gesamtticketpreis neu minus 50 Euro).
Beste IT der Welt oder wo liegt mein Denkfehler hierbei?
Ja, die Aufzahlung muss natürlich auch erstattet werden.
 
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Reaktionen: 3RONVAC

LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.584
1.495
DRS
Es scheint jetzt Schlag auf Schlag zu gehen, ich bekomme jede Nacht Emails mit Erstattungsinformationen für Flüge um die 200 EUR. Es wird langsam!
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.475
599
CGN
Die positiven Rückmeldungen freuen mich, aber die aHV ist nun auch schon bald 4 Wochen rum und es herrscht scheinbar nach wie vor ein dehnbarer Umgang mit der Wahrheit der Situation.

Ende Juni sagt Carsten es seien bereits über 1 Mrd zurückgezahlt worden und insgesamt plant man alles in bis zu 6 Wochen geschafft zu haben.
Letzte Woche verkündet LH stolz via social Media, es seien bereits 850 Mio zurück gezahlt.
Heute in der FAZ verspricht Harry innerhalb der nächsten 4-6 Wochen seien alle refunds abgearbeitet und überhaupt hat man ja schon 1,4 Mrd zurück gezahlt.

Ja was denn nun?
 

mart

Reguläres Mitglied
03.05.2010
40
0
BER
Ende Juni sagt Carsten es seien bereits über 1 Mrd zurückgezahlt worden und insgesamt plant man alles in bis zu 6 Wochen geschafft zu haben.
Letzte Woche verkündet LH stolz via social Media, es seien bereits 850 Mio zurück gezahlt.
Heute in der FAZ verspricht Harry innerhalb der nächsten 4-6 Wochen seien alle refunds abgearbeitet und überhaupt hat man ja schon 1,4 Mrd zurück gezahlt.

Ja was denn nun?

Die aHV-Zahl wird wohl für die Gruppe (inkl LX, OS, EW) sein, die LH Twitter nur für die LH-Airline.

Da rächt es sich, dass die stärkste Brand namentlich nicht von der Group getrennt ist. Bei IAG gäbs weniger Verwirrung.
 

sdlkfja

Neues Mitglied
09.01.2018
19
1
Ich habe nun auch die Erstattungsmail, jedoch das Geld noch nicht erhalten. Jedoch wurde mir das Geld in der Zwischenzeit von meiner Bank im Rahmen eines Chargeback bereits erstattet. Hatte jemand bereits diesen Fall und kann etwas dazu sagen?
 

TPA

Aktives Mitglied
20.09.2012
243
50
FRA
Ich habe heute sogar die noch ausstehenden Mahngebühren überwiesen bekommen, ohne vorher jemals eine Antwort per E-Mail bekommen zu haben.

Auch die letzte Erstattungsmail ist inzwischen gekommen, das Geld davon noch nicht, aber das war erfahrungsgemäß immer ca. 7 Tage nach der E-Mail auf meiner Kreditkarte sichtbar, von daher bin ich da zuversichtlich. Dann hat die Nerverei für mich jetzt tatsächlich ein Ende.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Ich habe nun auch die Erstattungsmail, jedoch das Geld noch nicht erhalten. Jedoch wurde mir das Geld in der Zwischenzeit von meiner Bank im Rahmen eines Chargeback bereits erstattet. Hatte jemand bereits diesen Fall und kann etwas dazu sagen?
Brauchst du dich um nichts kümmern. Kann der Händler dann direkt selber mit seinem Zahlungsdienstleister klären.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.835
1.268
Hier nun auch 2 Erstattungsmails (von 3 gleichzeitig durchgeführten Stornierungen) eingetroffen.
Mal schauen, wann die 3. Erstattungsmail und das Geld eintrifft.
Die Stornierungen wurden erst von 1,5 Wochen eingereicht von daher ging das sehr flott. Warum andere Erstattungen aus März/April noch immer nicht bearbeitet sind weiß wohl nur LH...
 

JackN

Reguläres Mitglied
13.04.2020
46
2
Da die Lufthansa in den letzten Wochen mehrmals ihre Texte geändert hat und auch hier im Forum oft andere Aussagen zu lesen waren, hoffe ich, dass mir hier jemand Klarheit verschaffen kann.

Ich hätte einen Flug Mitte März nach Thailand gehabt, nahm aufgrund der damals schwierigen Situation (in Thailand kam gerade der Lockdown und die Bundesregierung fing an Urlauber zurückzuholen) das Angebot der "Ticketannulierung" an.

Jetzt ist es so, dass in absehbarer Zeit wohl keine touristische Einreise mehr nach Thailand möglich ist und mein Geld immer noch bei LH liegt. Auf der Seite "Umbuchungsmöglichkeiten" findet sich aber gar nichts mehr zu annulierten Tickets. Dort ist nur die Rede davon, dass meine eine Umbuchung vor dem eig. Reisedatum (bei mir ja längst in der Vergangenheit) mit Tarifdifferenz bis 31.01.2021 vornehmen könnte. Das kommt ja für mich nicht in Frage. Auch andere Fernreisen sind ja aktuell keine Option..

Kann ich jetzt einfach das Erstattungsformular ausfüllen und hoffen, dass ich den vollständigen Ticketpreis bekomme oder willige ich damit im Zweifel ein nur die paar Euro Steuern und Gebühren zu bekommen und im Zweifel den eigentlich Ticketpreis zu verlieren? Und falls das keine Option ist, was mache ich jetzt mit dem Ticketwert??

Vielen Dank im Voraus für die Aufklärung.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Wenn der Flug seitens Lufthansa nicht annulliert wurde, bevor Du die Buchung auf Basis der Kulanzregel storniert hast, besteht ein Erstattungsanspruch nur gem. der ursprünglichen Tarifregeln.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.229
400
VIE
Das wird noch interessant.
Habe jetzt die Rückerstattung für unsere Tickets insgesamt 3x erhalten (1x vor 8 Wochen mittels Chargeback und jetzt 2x von LH direkt)
 

BOB58

Neues Mitglied
02.12.2019
13
0
Zufälligerweise(?) nur einen Tag nach meinem jüngsten Anruf beim Service Center kam auch bei mir eine Mail, dass eine Rückerstattung veranlasst sei. Ich gehe nun davon aus, dass das Geld in den nächsten Tagen auf meinem CC-Konto erscheint. Dieser Flug wäre am 23. April gewesen, von einem anderen 3 Wochen früher und auch früher reklamiert habe ich noch nichts erhalten. Dass das noch ein paar Wochen dauern kann, haben wir ja wieder gehört. Aber erkennt einer der wirklichen Vielflieger ein System, in welcher Reihenfolge die Rückzahlungen abgearbeitet werden?
 

Gourmand

Neues Mitglied
09.04.2020
13
9
Norddeutschland
Mein Erfahrungsbericht:
2 Flüge Mitte Juli (Flex, erste Sitzreihen) über LH-App am Vorabend des 25. Juni storniert, da beruflicher Termin abgesagt wurde
Anfang Juli (Datum leider nicht notiert) habe ich dann zusätzlich noch das Online-Erstattungsantragsformular bemüht (so richtig traute ich dem Braten da noch nicht)
Posteingang "Ihre Erstattungsinformation" 17. Juli
Zahlungseingang / Gutschrift heute / 21. Juli

So richtig doll beschweren möchte ich mich da nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
Das Problem ist halt, dass Lufthansa noch immer Erstattungsanträge sogar aus dem März offen hat und diese noch nicht bearbeitet (geschweige denn die Erstattung geleistet) hat.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Wenn der Flug seitens Lufthansa nicht annulliert wurde, bevor Du die Buchung auf Basis der Kulanzregel storniert hast, besteht ein Erstattungsanspruch nur gem. der ursprünglichen Tarifregeln.

hier muss differenziert werden: die Kulanzregeln waren ja nirgends wirklich dokumentiert, inoffiziell hiess es bei LH: "100% Storno, wenn sich der Flug auch nur um 5min verschiebt" - hier ist LH wohl etwas kleinerlicher geworden?

Wenn der ursprüngliche Flug storniert wurde und auf eine 2h spätere neue Flugnummer umgebucht wurde, gilt das "EU Fluggastrecht", also Ansprüch direkt an das Luftfahrtunternehmen (falls OTA involviert, einfach ignorieren)!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Mein Erfahrungsbericht:
2 Flüge Mitte Juli (Flex, erste Sitzreihen) über LH-App am Vorabend des 25. Juni storniert, da beruflicher Termin abgesagt wurde
Anfang Juli (Datum leider nicht notiert) habe ich dann zusätzlich noch das Online-Erstattungsantragsformular bemüht (so richtig traute ich dem Braten da noch nicht)
Posteingang "Ihre Erstattungsinformation" 17. Juli
Zahlungseingang / Gutschrift heute / 21. Juli

So richtig doll beschweren möchte ich mich da nicht.

Liegt wohl an der flex-Rate - die machen sie ja jetzt wieder auf wie die Presse berichtete. Bin gespannt wie lange die Zahlung bei mir dauert, wenn die Klageschrift überstellt habe ("EU-Flugrecht" Fall)
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.717
München
hier muss differenziert werden: die Kulanzregeln waren ja nirgends wirklich dokumentiert, inoffiziell hiess es bei LH: "100% Storno, wenn sich der Flug auch nur um 5min verschiebt" - hier ist LH wohl etwas kleinerlicher geworden?
Wenn die Flugnummer gleich geblieben ist (=keine Annullierung), und sich nur die Zeiten leicht verändert haben, ist es schon seit langer Zeit so, dass man kein kostenfreies Storno anbietet. So handhaben das auch so ziemlich alle Airlines weltweit - die Zeiten, in denen auch nur die kleinste Zeitenänderung eine kostenlose Ticketerstattung ermöglicht hat, sind seit vielen Jahren vorbei.

Bleibt die Flugnummer gleich und ändert sich nur das Timing, ist die Grenze seitens Lufthansa, dass erst ab 2 Stunden eine Erstattung gewährt wird.

Wenn der ursprüngliche Flug storniert wurde und auf eine 2h spätere neue Flugnummer umgebucht wurde, gilt das "EU Fluggastrecht", also Ansprüch direkt an das Luftfahrtunternehmen (falls OTA involviert, einfach ignorieren)!
Falsch! Wenn der ursprüngliche Flug annulliert wurde, besteht nach den EU-Fluggastrechten ein direkter Erstattungsanspruch - egal wann die vorgeschlagene Alternative auf einem anderen Flug fliegen würde. Der Fluggast hat nach der EU/261 das Wahlrecht, die Umbuchung auf einen anderen Flug anzunehmen, oder eben nicht.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.473
2.722
HAM, LBC
Das wird noch interessant.
Habe jetzt die Rückerstattung für unsere Tickets insgesamt 3x erhalten (1x vor 8 Wochen mittels Chargeback und jetzt 2x von LH direkt)


Lol
Räum das Konto leer und gib es aus, die Wirtschaft braucht das Geld

Tja, da weht jetzt ein ganz kalter (Gegen-)Wind für die Lufthansa – Zeit für Revanche! Mit Mahnung, Fristsetzung, Mahnbescheid, Widerspruch etc. Am Ende werden sie womöglich noch einen Anwalt beauftragen müssen... LOL