Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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Sayer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2015
1.243
21
CGN
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Ich warte zwar "erst" einen Monat aber nochmal zur Klarstellung. Wenn ich über ein Reisebüro gebucht und nach Änderung stornieren lassen habe kann ich mich da trotzdem via Anwalt direkt an die LH wenden oder müsste ich da übers RB? Letzteres käme für mich nicht in Frage, die können ja nichts dafür
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Ich warte zwar "erst" einen Monat aber nochmal zur Klarstellung. Wenn ich über ein Reisebüro gebucht und nach Änderung stornieren lassen habe kann ich mich da trotzdem via Anwalt direkt an die LH wenden oder müsste ich da übers RB? Letzteres käme für mich nicht in Frage, die können ja nichts dafür

Ersteres. Ob mit oder ohne Anwalt.
 
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ich2k12

Reguläres Mitglied
20.03.2013
28
0
Hallöchen, ich hätte mal eine Frage, muss aber gleich dazusagen, ich bin kein Fielvlieger, bitte nicht direkt draufhauen ;)

Da der EU-Travelban Richtung USA mit ziemlicher Sicherheit über den 31.8. verlängert (MEX und CAN wurden heute bereits bis zum 21.9.20 verlängert), stellt sich für mich jetzt tatsächlich die Frage, wie ich hierbei vorgehe. Habe im Dezember 19 FRA-JFK (LH400) und Retour für den 14.9. - 21.9. gebucht. Der Flug wird seit 2 Wochen auch tatsächlich bedient. Ich als Deutscher darf nun höchstwahrscheinlich nicht an Board (kein Visum, reiner Urlaubsflug). Ich verstehe, dass ich die Tickets auf Flex umbuchen kann, sofern ich dies noch bis Ende August mache, aber eine volle Erstattung bei nicht stornierten Flügen findet scheinbar nicht statt, oder? Ergo in den sauren Apfel beißen und verschieben statt stornieren, auch wenn ich lieber das Cash wieder hätte?

Vielen Dank im Voraus
 

berlinerjunge

Erfahrenes Mitglied
07.05.2010
519
386
good old THF
Moment. Die Storno hast Du also erst gestern eingeleitet. Ab da zählen die 7 Banktage, nicht am Tag des Flugausfalls. Oder verstehe ich da nun etwas falsch?

Eigentlich muss LH 7 Tage nach Flugausfall erstatten.
Nachdem durch diverse Pressebericht klar war, dass da nichts von alleine kommt, habe ich mal gewartet, bis die ersten positiven Erfahrungen geteilt werden und darauf hin hab ich mich wo möglich online und wo nicht möglich ans Call Center rangemacht...
 
A

Anonym-36803

Guest


Die EU-VO spricht nur allgemein von "Tagen":
[...]der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten[...]
Daher die Frage aus meiner Laiensicht: Wochentage, Werktage oder tatsächlich Banktage? Ich weiß es wirklich nicht.

Im Artikel 5, der u.a. Fristen zur Information der Kunden beinhaltet, wird auch nur allgemein von Tagen gesprochen
[...]sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet[...]
und da würde wohl auch niemand Werk- oder Banktage vermuten, sodass ich auch bei der Erstattung zu Wochentagen neigen würde. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
754
15
DUS/FRA
Die EU-VO spricht nur allgemein von "Tagen": Daher die Frage aus meiner Laiensicht: Wochentage, Werktage oder tatsächlich Banktage? Ich weiß es wirklich nicht.

Im Artikel 5, der u.a. Fristen zur Information der Kunden beinhaltet, wird auch nur allgemein von Tagen gesprochenund da würde wohl auch niemand Werk- oder Banktage vermuten, sodass ich auch bei der Erstattung zu Wochentagen neigen würde. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Tage. 7 Tage. Keine Werk-oder Banktage
 

ich2k12

Reguläres Mitglied
20.03.2013
28
0
Hallöchen, ich hätte mal eine Frage, muss aber gleich dazusagen, ich bin kein Fielvlieger, bitte nicht direkt draufhauen ;)

Da der EU-Travelban Richtung USA mit ziemlicher Sicherheit über den 31.8. verlängert (MEX und CAN wurden heute bereits bis zum 21.9.20 verlängert), stellt sich für mich jetzt tatsächlich die Frage, wie ich hierbei vorgehe. Habe im Dezember 19 FRA-JFK (LH400) und Retour für den 14.9. - 21.9. gebucht. Der Flug wird seit 2 Wochen auch tatsächlich bedient. Ich als Deutscher darf nun höchstwahrscheinlich nicht an Board (kein Visum, reiner Urlaubsflug). Ich verstehe, dass ich die Tickets auf Flex umbuchen kann, sofern ich dies noch bis Ende August mache, aber eine volle Erstattung bei nicht stornierten Flügen findet scheinbar nicht statt, oder? Ergo in den sauren Apfel beißen und verschieben statt stornieren, auch wenn ich lieber das Cash wieder hätte?

Vielen Dank im Voraus

Ich greife es nochmal auf, scheinbar ist die Frage zu trivial: ich nehme an, ihr empfehlt mir einfach dort anzurufen, richtig?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Grundsätzlich hast du Recht, also die Wahl zwischen den Kulanz-Umbuchungsregeln von LH oder verfallen lassen des Fluges. Im letzten Fall könntest du die Steuern und Gebühren zurück verlangen. In keinem Fall würde ich den Flug stornieren, da du so Tatsachen schaffst, was du nicht brauchst.

Aber: Es gibt noch eine weitere Option, von der du meines Wissens einer der ersten hier in dem Forum bist, der davon profitieren könnte.

Lufthansa ABB:

3.1.4. Wenn Sie im Besitz eines ermäßigten Flugscheins gemäß oben 3.1.3. und am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, werden wir Ihnen auch den grundsätzlich nicht erstattbaren Teils des Flugpreises erstatten, wenn Sie uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen haben und der Flugschein noch nicht angeflogen worden ist. Wir sind zum Abzug eines Verwaltungsentgelts berechtigt, das jeweils veröffentlicht wird.

Hört sich für mich vielversprechend an. Diese Option habe ich schon mehrmals angesprochen, wird aber scheinbar eher stiefmütterlich behandelt ... Ruf an und frag diesbezüglich nach. Good luck.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
564
93
Lustig wäre, wenn dann LH damit kommt, dass Corona keine höhere Gewalt sei :D
 

JackN

Reguläres Mitglied
13.04.2020
46
2
Update: Ich hatte völlig vergessen das ich damals auch direkt bei der SÖP pro forma einen Fall eröffnet hatte. Von dort erreichte mich letzte Woche die Mail das die Lufthansa AG "ohne Anerkennung einer Rechtfplicht bereit ist meinen vollen Ticketpreis zu erstatten".

Gehört habe ich seitdem nichts. Passiert das nun automatisch oder muss ich da noch einen gesonderten Brief zur Zahlungsaufforderung hinschicken? Bei Eurowings kam bei einem anderen Fall vor einem Jahr unmittelbar danach eine Mail das die Erstattung wie vereinbart auf mein Konto erfolgen würde.

Etwa eine Woche später war dann auch schon der gesamte Betrag auf meiner Kreditkarte gutgeschrieben. Also habe ich dank der SÖP trotz nicht vorhandenem Rechtsanspruch mein komplettes Ticket erstattet bekommen. Ich kann diese Stelle wirklich weiterempfehlen, als EW sich mal querstellte mir 250€ Entschädigung wegen Verspätung > 2 Stunden zu zahlen taten sie dies nach einreichen bei der SÖP innerhalb von 4 Wochen anstandslos. Ich bin froh, dass es diese Stelle gibt!
 
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Infiniti

Reguläres Mitglied
29.01.2019
47
9
Guten Tag!

Hier mal meine Erfahrungen .

LH Flüge TXL-FRA-JNB Anfang April zwei Tage vor Flug durch LH gecancelt, Hotline angerufen und um Erstattung gebeten, sofortige Mail von LH Flug storniert.
Im Mai dann per Mail eine Erinnerung mit Fristsetzung an LH, Mail zurück: " Dauert, viele Vorgänge....". Im Juni zu meiner Volksbank und Chargeback für Mastercard beantragt.
Letzte Woche Post von der VoBa: "Einspruchsfrist der LH ist abgelaufen, reklamierte Summe wird den Koto gutgeschrieben." Und nun ist das Geld wieder da, ich freue mich.
 

ehder

Erfahrenes Mitglied
27.06.2017
750
227
VIE
Bitte Quelle! In der VO stehen bzgl. der Kompensation auch nur " 7 Tage " bzw. " zwei Wochen ",. der Wortlaut ist daher ebenfalls auslegungsbedürftig, wie bei der Erstattungsfrist.

Klar, dass darauf keine Antwort kommt. Stänkern ist offenbar einfacher als Belege für Aussagen zu liefern.
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
LH scheint wohl die ganzen Chargebackfälle nun zu prüfen. Ich hatte trotz in der Zwischenzeit erfolgreichem Chargeback einen Flug von LH erstattet bekommen. Gestern kam nun die Rückbelastung. Ob jetzt das Chargeback rückgeholt wurde oder die Erstattung, kann ich anhand des Buchungstextes nicht wirklich erkennen.

Mir soll’s gleich sein, etwas Kommunikation wäre aber trotzdem angebracht gewesen ... nunja
 

stax

Reguläres Mitglied
17.07.2014
25
6
FRA