Corona - Rückerstattungen von Lufthansa-Tickets

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Rantala

Erfahrenes Mitglied
19.12.2016
322
503
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Vielleicht kann mir ja einer der Juristen hier kurz weiterhelfen?!

Folgende Sachlage:

Meine Frau hat ein Ticket aufgrund Corona selbst storniert. Die entsprechenden Gebühren wurden Ihr allerdings, trotz 2 Mahnschreiben noch nicht erstattet.
Empfiehlt sich hier auch der Weg über eine Klage?
In meinem Fall war das ja zielführend, allerdings eben auch nicht selbst storniert.
Die entsprechenden Gebühren müssten von der LH aber ja dennoch rückerstattet werden!
 

Rantala

Erfahrenes Mitglied
19.12.2016
322
503
Besten Dank vorab!
Ich nehme an, dass die LH in einem solchen Fall dann ebenfalls für die Anwalts - und Gerichtskosten aufkommen muss?
 

Philipp292

Aktives Mitglied
23.10.2014
136
19
Hallo zusammen,

ich habe ein Ticket für März 2021 von Kiew nach Bogota via Buenos Aires.
Habe gesehen, dass mittlerweile bereits FRA - EZE und EZE - BOG ausgenullt sind.
Macht es jetzt schon einmal Sinn bei der LH Hotline anzudrucken und nach einer Erstattung zu fragen?
Hat da jemand schon einmal Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße
Philipp
 

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
928
206
Hallo zusammen,

ich habe ein Ticket für März 2021 von Kiew nach Bogota via Buenos Aires.
Habe gesehen, dass mittlerweile bereits FRA - EZE und EZE - BOG ausgenullt sind.
Macht es jetzt schon einmal Sinn bei der LH Hotline anzudrucken und nach einer Erstattung zu fragen?
Hat da jemand schon einmal Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße
Philipp

Solange die Flüge seitens der Airline nicht annulliert werden, gibt es auch keine kostenlose Rückerstattung.
Lediglich ‚ausgenullte Flüge‘ reichen nicht aus.
 

Sayer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2015
1.243
21
CGN
Für mein am 01.07 storniertes Ticket der Swiss (wegen Streichungen) kam am 21.09 die Erstattungsmail vom Reisebüro und das Geld war zum 24.09 wieder auf der KK verbucht (Visa der Sparkasse). Damit ist das Thema für mich nun endlich auch beendet.
 

IMH

Reguläres Mitglied
23.07.2009
73
5
Berlin
Wir hatten Flüge für Oktober, F nach Japan, bezahlt mit M&M-Meilen. Ende Juni strich Lufthansa die F und änderte den Abflug. Inzwischen ist der Flug ganz gestrichen.

Gleich danach telefonisch um Erstattung gebeten. „Stornobestätigung“ erhalten.

Zwei Monate später: Erstattung angefordert per E-Mail mit Fristsetzung. Nix.

Mitte September: Brief an LH, Einschreiben, erneute Fristsetzung. Nix.

Heute: Kontaktaufnahme zum Anwalt zwecks Klage.

Nächstes Mal kürzen wir ab.
 

Kaiks

Neues Mitglied
27.09.2020
6
0
Hat jemand schon eine Rückerstattung für einen durchgeführten Flug durchgesetzt?
LH fliegt nämlich brav nach New York und möchte nur Gebühren erstatten. Der Flug wäre im Oktober. Wie sollte ich mich am besten verhalten? Customer relations sind informiert, dass ich keine Umbuchung und keinen Voucher wünsche. Ich bin mir jedoch sicher, dass ich bis zum Flug nix mehr von denen höre.
Aktuell ist mein Plan, den Flug nicht anzutreten und mich dann noch mal zu melden.

hat jemand vllt. Tipps aus eigener Erfahrung?
 

TonyMahoni

Neues Mitglied
28.09.2020
10
2
Hamburg
Servus liebes Forum,

der Einfachheit mein Fall einmal nur in Stichworten:

- Anfang März via Travelstart über Lufthansa nach Bangkok (aus Hamburg über Wien) gebucht
- Keine Stornomail erhalten, allerdings stehen die Hin- und Rückflüge nach Wien/Bangkok, Bangkok/Wien nicht mehr drin auf Lufthansa.de über meinen BQ
- Die Flüge Hamburg/Wien, Wien/Hamburg stehen noch drin
- Travelstart mehrfach kontaktiert, bis jetzt ist nichts passiert.

Tauche ich jetzt beim Flug Hamburg/Wien bzw. Wien/Hamburg nicht auf, wird es dann als "no show" gewertet und ich habe keine Chance für diesen Flug mein Geld zu sehen? Die Flüge brauche ich doch nicht mehr, da eine Weiterreise nach Bangkok im Moment nicht möglich ist.

Lufthansa wird mir vermutlich sagen, dass ich mich an den "Reiseveranstalter" wenden soll, oder?

Danke vorab für jeden Tipp,
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.840
11.995
IAH & HAM
Hat jemand schon eine Rückerstattung für einen durchgeführten Flug durchgesetzt?
LH fliegt nämlich brav nach New York und möchte nur Gebühren erstatten. Der Flug wäre im Oktober. Wie sollte ich mich am besten verhalten? Customer relations sind informiert, dass ich keine Umbuchung und keinen Voucher wünsche. Ich bin mir jedoch sicher, dass ich bis zum Flug nix mehr von denen höre.
Aktuell ist mein Plan, den Flug nicht anzutreten und mich dann noch mal zu melden.

hat jemand vllt. Tipps aus eigener Erfahrung?

Wenn der Flug durchgeführt wird, warum ausser aus reiner Gutherzigkeit sollte Dir Lufthansa mehr als von den Tarifbedingungen vorgehen erstatten?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.425
3.031
Neuss
www.drboese.de
So ist es leider. Vermutlich bleibt da nur das Hoffen auf einen Gutschein oder eine kostenfreie Umbuchung, wie es aus § 313 BGB vorsieht.
Ich bin gerade in einem Fall einer Erstattung, in dem das Luftfahrtunternehmen die Beförderung eines Passagiers abgelehnt hat, der vor Abflug wahrheitsgemäß seine Krankheitssymptome schilderte.
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
619
765
Sind die automatischen Erstattungsmöglichkeiten wieder da (binnen 24h ab Buchung bzw flexible Klassen)? Wenn ja, hat es jemand schon getestet?

Mein Vertrauen zur LH Group ist in dieser Krise leider auf Null geschrumpft.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.453
Sind die automatischen Erstattungsmöglichkeiten wieder da (binnen 24h ab Buchung bzw flexible Klassen)? Wenn ja, hat es jemand schon getestet?

Mein Vertrauen zur LH Group ist in dieser Krise leider auf Null geschrumpft.

Vor kurzem innerhalb von 24 Stunden storniert. Betrag wurde unverzüglich erstattet.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Wenn der Flug durchgeführt wird, warum ausser aus reiner Gutherzigkeit sollte Dir Lufthansa mehr als von den Tarifbedingungen vorgehen erstatten?

So ist es leider. Vermutlich bleibt da nur das Hoffen auf einen Gutschein oder eine kostenfreie Umbuchung, wie es aus § 313 BGB vorsieht.
Ich bin gerade in einem Fall einer Erstattung, in dem das Luftfahrtunternehmen die Beförderung eines Passagiers abgelehnt hat, der vor Abflug wahrheitsgemäß seine Krankheitssymptome schilderte.

Warum geht keiner den Weg über die Lufthansa ABB?! Ziffer 3.1.4. Give it a try...
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.377
887
bisschen spät zur Party, aber nun gut - PM der vzbw:
Die gesetzliche Regelung ist klar: Storniert ein Anbieter bereits bezahlte Flüge, muss er seine Kunden darüber informieren, dass sie ihr Geld zurückfordern oder freiwillig einen Gutschein annehmen können. Entscheiden Verbraucher sich für die Rückzahlung muss das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen den Flugpreis erstatten. Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass sich die Lufthansa derzeit kaum an diese Regelungen hält und Rückzahlungen ver*schleiert und verschleppt. Die Verbraucherzentrale geht nun gerichtlich gegen das Unternehmen vor.

Es ist ein Fall unter vielen: Mitte Mai wollte Herr K. von Frankfurt aus nach Dublin fliegen, bedingt durch die Corona-Pandemie wurden Hin- und Rückflug im April von der Lufthansa storniert. Doch anstatt Herrn K. über sein Recht auf Rückerstattung zu informieren, wurde ihm lediglich eine Umbuchung angeboten, gegebenenfalls mit einem Rabatt in Höhe von 50 Euro. Nachdem Herr K. daraufhin mit Einschreiben die Rückzahlung von mehr als 800 Euro einforderte, gab die Lufthansa zwar zu, dass sie dazu gesetzlich verpflichtet sei, die geltenden Fristen könne sie aufgrund der aktuellen Lage jedoch nicht einhalten. „Bis heute haben Herr K. und viele andere Verbraucher keine Rückzahlung erhalten“, kritisiert Oliver Buttler, Reiseexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Mit ihrem Verhalten versucht die Lufthansa, so der Eindruck der Verbraucherzentrale, mit allen Mitteln eine Rückzahlung bereits gezahlter Flugtickets zu verhindern. „Verbraucher, die nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf die Rückzahlung haben, werden durch die falschen Informationen getäuscht“, so Buttler weiter. „Auch, wenn die Corona-Pandemie derzeit vielen Anbietern in der Reisebranche schwer zusetzt: Gerade ein Unternehmen, dass durch staatliche Mittel massiv unterstützt wird, darf sich nicht so vor seiner Verantwortung und vor seinen gesetzlichen Pflichten drücken.“

Die Verbraucherzentrale forderte die Lufthansa zunächst zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf, mit der sie sich verpflichtet, Verbraucher künftig über die ihnen zustehenden Rechte zu informieren, das Recht auf Rückerstattung nicht zu verschweigen und den Flugpreis innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzuzahlen. Da das Unternehmen nicht auf die Abmahnung reagiert hatte, hat die Verbraucherzentrale nun Klage vor dem Landgericht Köln erhoben. Ein Termin für die Verhandlung steht derzeit noch nicht fest.

Doch nicht nur bei der Lufthansa, auch bei vielen anderen Reise- und Fluganbietern laufen Rückzahlung und Kommunikation schlecht. Die Verbraucherzentrale geht derzeit gegen mehrere weitere Anbieter vor, die Verbraucher nicht oder nur unzureichend über ihr Recht auf Rückerstattung informieren oder die Rückzahlung komplett verweigern. Mehrere Unternehmen haben inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben, in sechs Fällen, darunter Eurowings und DER Touristik, wurde Klage erhoben, weitere werden vorbereitet.
 
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Reaktionen: mika1606 und doedl

HAM001

Reguläres Mitglied
31.03.2011
46
0
Ich bin gerade in einem Fall einer Erstattung, in dem das Luftfahrtunternehmen die Beförderung eines Passagiers abgelehnt hat, der vor Abflug wahrheitsgemäß seine Krankheitssymptome schilderte.
Interessant. Habe mich auch schon gefragt, was passiert, wenn man einen Schnupfen hat.

Spielt es deiner Meinung nach eine Rolle, ob die Flugbuchung "vor Corona" oder "seit Corona" (mit dann ggf. bekanntem Risiko) erfolgt ist?
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
14.752
10.808
CPT / DTM
Ich habe am 20.09. einen M&M Prämienflug, der wegen Corona nicht stattfindet, storniert.

Meilen wurden noch während des Telefonats gutgeschrieben.

Gebühren wurden gestern, valuta 20.09. erstattet
 

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
659
27
DUS und BRU
Wir haben bei expedia.fr nun zum 2. Mal die fehlende Erstattung (Pax 1 wurde erstattet, Pax 2 nicht) per GDS angefordert.
Kann mir jemand sagen, wie lange es bis zur Gutschrift ungefähr dauert?
 

TobiTobsen

Aktives Mitglied
31.10.2012
221
208
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300x250
Mal eine kurze Rückmeldung von mir.

Donnerstag 01.10.2020 unsere DUS - RSW Flüge storniert
Rückzahlung erhalten am 06.10.2020