Auch wenn der Hinflug unangetastet bleibt, ich kann das gesamte Ticket auch als invol zunächst stilllegen lassen, richtig? Und wie lange kann ich das Ticket dann liegen lassen, bis wann muss das erste/letzte Leg angeflogen werden? Ursprüngliche Buchung war am 12.10.2020.
Zumindest nach den mir vorliegenden Regeln müsste die gesamte Buchung (Hin- und Rückflug) gestrichen werden. Bei einem Prämienticket wäre dann für eine unkomplizierte Umbuchung die Frist von 1 Jahr gemäß der Miles&More-Bedingungen zu beachten (=Reise muss bis 12.10.2021 beendet sein). Einen Ersatzbeförderungsanspruch könnte man aus der EU/261 eventuell auch noch später herleiten, wird aber natürlich ungemein komplizierter.
Als invol müsste eine später durchgeführte Umbuchung dann die exakt gleichen Abflug- und Zielpunkte haben, richtig?
Korrekt, wobei es bei Prämienverfügbarkeit ja auch die Kulanzmöglichkeit gibt, dass der Zielort innerhalb der selben Zone auch geändert werden kann. Für eine Invol-Umbuchung ungeachtet der Prämienverfügbarkeit müssen Start- und Zielort identisch bleiben.
Stornieren und Meilen zurück würde ich ungern machen, weil einige Meilen im Pool dabei verfallgefährdet wären. Wobei bei, Zitat rcs, nicht transparent in den AGBs geregeltem Sachverhalt dazu, gerade bei einer Stornierung wegen invol ein Rechtsstreit mit M&M schon fast wieder verlockend wäre diesbezüglich.
Richtig interessant wäre es, wenn die Meilen direkt verfallen wären. Das wäre dann wahrscheinlich ein gefundenes Fressen für einen auf Fluggastrechte spezialisierten Anwalt, da die ausführende Airline ja weiterhin den Erstattungsanspruch nach EU/261 zu befriedigen hat. Und wenn nicht in Meilen, dann im Zweifelsfall behelfsweise natürlich auch bar.
Ich habe auch noch eine Frage zu einem Meilenschnäppchen - der Flug wurde verschoben, und in der Mail von Lufthansa habe ich dann die "Tickets später nutzen" Option angeklickt.
Jetzt habe ich ja bis zum 31.5. Zeit für eine Neubuchung. Mal angenommen ich mache das nicht, was passiert dann? Bekomme ich Meilen + Geld (automatisch?) wieder, oder verfällt alles?
Wenn es sich hier um ein recht altes Ticket handelt, bei dem die Kulanzfrist 31.05. relevant ist: Es kann sein, dass diese Frist nochmal verlängert wird, genauere Details sollten jetzt im Laufe des Mai bekannt werden.
Automatisch erstattet Lufthansa gar nichts, da muss man sich selber drum kümmern. Wenn der Flug annulliert oder mindestens um 2 Stunden verschoben wurde, besteht ein Erstattungsanspruch, verfallen würde da nichts. Problematisch wäre nur, wenn es sich um eine reine Zeitenänderung unter 2 Stunden gehandelt hat.