Corona - Stornierungen & Umbuchungen von Miles&More-Prämientickets inkl. Meilenschnäppchen

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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
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Die erste Umbuchung erfolgte nach der ersten Flugstornierung durch EW, ob die das Langstreckengeschäft da schon eingestellt hatten, weiss ich nicht.
Okay. Wenn man es einmal geschafft hat auf LH/LX/AU gebucht zu werden, ist es ab da natürlich ein relativ leichtes Spiel - vorausgesetzt, man hat sich nicht verzockt und der umgebuchte Flug findet statt, ohne, dass man einreisen dürfte.
 

LHSEN

Aktives Mitglied
04.04.2015
203
271
Okay. Wenn man es einmal geschafft hat auf LH/LX/AU gebucht zu werden, ist es ab da natürlich ein relativ leichtes Spiel - vorausgesetzt, man hat sich nicht verzockt und der umgebuchte Flug findet statt, ohne, dass man einreisen dürfte.
Habe mich bei dieser Buchung sowie 2 weiteren First-Class-Buchungen mit Swiss aus Kiev nicht verzockt. Glück gehabt.
 
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urmelausdemeis

Erfahrenes Mitglied
01.04.2011
513
66
Hat jemand Erfahrungen wie es zurzeit mit Flügen nach Südafrika aussieht? Habe einen ehemaligen Meilenschnäppchen-Flug (wurde storniert) auf ZRH-JNB umgebucht (Abflug 22.12.). So wie es aussieht, werden die Flüge nach Südafrika ja nicht storniert, aufgrund der Quarantäne können wir den Flug aber nicht antreten. Kann ich den Flug dann wieder auf "hold" setzen lassen, um den Flug in 2022 durchzuführen (also in einem Jahr). Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
So wie es aussieht, werden die Flüge nach Südafrika ja nicht storniert, aufgrund der Quarantäne können wir den Flug aber nicht antreten.
Nicht können/dürfen oder nicht wollen?

Dürfte hier aber rein rechtlich egal sein, da (deutsches Recht unterstellt) du dich selbst im Fall "nicht können/dürfen" im Annahmeverzug befindest, insbesondere, wenn das (vermeintliche) Einreisehindernis nur vorübergehend ist. In diesem Fall könnte die Airline den Vertrag kündigen oder einfach ohne dich fliegen.

Optionen für dich:
-Umbuchung oder Rückerstattung auf Basis von Tarif oder Kulanz
-Mitteilung an Airlines dass du aufgrund höherer Gewalt an der Wahrnehmung Fluges gehindert bist und eine Rückerstattung wünschst (sehe ich nicht)
-No Show und Steuern und Gebühren zurück erhalten (ohne int. Zuschlag)
 
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DigitalOlli

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.252
51
Achso

nur weil die Awards immer noch buchbar sind.
und ich das selbe Problem schon mal hatte und trotz Bestätigung die Flüge nie eingebuchr wurden

der Flug ist erst im Mai daher noch Zeit. Nur halt wenn die Verfügbarkeit nicht mehr gegeben ist dann sind die Flüge ja weg.
oder reicht die Bestätigung ohne Ticket Aufstellung als Einbuchung? Ist alles auf LH Metal

Leider tut sich hier immer noch nichts. Ich warte noch 1-2 Tage und dann werd ich mal wieder zum Hörer greifen.

Ihr meint aber das die Flüge sicher eingebucht sind?
 

urmelausdemeis

Erfahrenes Mitglied
01.04.2011
513
66
Gerade Anruf bei der M&M-Hotline bezüglich meines Südafrikafluges. Aussage der Hotline: Zurzeit können Sie nicht auf das Buchungssystem zugreifen. Ich soll Morgen nochmal anrufen! Kann das sein, oder wollte der mich nur abwimmeln?
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.225
1.945
VIE
Mit der Meilengutschrift bei INVOL-Buchungen scheint man es nicht so drauf zu haben. Knapp unter 1.000€ an Tarif+Int. Zuschlag bezahlt, statt rund 4.000 Prämienmeilen werden wir einfach mal nur 2.000 Prämienmeilen gutgeschrieben. Schreibe ich hin, dass das nicht stimmen kann weil Tarif+Int. Zuschlag alleine schon nahe 1000€ waren und sie es bitte korrigieren sollen - als Reaktion wurden mir kommentarlos 34 (!) weitere Prämienmeilen gutgeschrieben. Jetzt habe ich nochmal den Rechnungsbeleg heruntergeladen und übermittelt, wo der Betrag klar hervorgeht, und eine kurze Anleitung verfasst, nachdem das M&M Personal dazu nicht fähig scheint. Mal schauen wie es weitergeht. Jedenfalls wieder mal richtig unnötiger Aufwand für vergleichsweise wenig Meilen.

Verstehe auch nicht wie sie überhaupt auf diese 2.000 Meilen kommen - zu keinem Zeitpunkt hätten sich bei dieser Buchung so wenige Meilen gegeben. Als ob sich da jemand einfach mal zufällig eine Zahl ausgedacht hätte in der Hoffnung dass sich niemand beschwert.
 

DjVantal

Aktives Mitglied
06.06.2016
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447
TYO
Nun habe ich auch final meine Weihnachtsheimreise HND-FRA-HND gecancelt. Eine Rückkehr nach Japan ist mir derzeit zu unsicher. War Standard F Prämienticket für 2 + 0,5. Gebucht im Januar 2021. Erfahrungen:
Erreichbarkeit der Hotline weiterhin unterirdisch. Selbst die englisch-sprachige hat mich 50 Minuten Wartezeit gekostet.
Ticket wurde bereits im September im Zuge der Bereinigung des WFP geändert auf C durch Fluggerät Wechsel. Die bekannte Standard Mail habe ich damals mit „ich akzeptiere“ bestätigt, unter vollem Bewusstsein, dass ich nach der Reise den Differenz-Meilen hinterherrennen darf. Es gab schlicht keine Verfügbarkeit an Prämientickets in C zu der Zeit, Erstattung und Neubuchung kam somit nicht in Frage. Nun die Überraschung: Mein jetziger Wunsch zu canceln war kostenfrei, keine 50EUR Gebühr - wegen Downgrade von vor 3 Monaten. Hatte ich nicht mit gerechnet, schließlich hatte ich die damalige Änderung akzeptiert.
Habe ich Glück gehabt und einen freundlichen Agent dran gehabt? Oder ist diese Regel tatsächlich so? Verfolge das nicht wirklich aktiv.
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.105
207
Habe mich jetzt mal ein paar Seiten hier durchgelesen, finde aber keine Antwort auf meine Frage:

- Am 06.10. BIZ-Meilenschnäppchen für Februar 2022 nach Singapur gebucht.
- Am 06.11. Mail erhalten: Bestätigung erforderlich – Änderung Ihrer Reservierung --> Schedule Change
- Habe dann per Mail geschrieben dass ich mein Wahlrecht nach Art. 8 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung später ausüben

Frage: Wir tendieren jetzt zu einer Storno. Ich nehme stark an, dass ich neben den Gebühren auch die 3x 70.000 Meilen wieder zurück bekomme. Wie lange sind die Meilen dann gültig? Weil einige der ursprünglich genutzten Meilen würden sehr bald verfallen. Bekommen die Meilen, die man zurück bekommt, eine neue Gültigkeit?
 
Zuletzt bearbeitet:

DjVantal

Aktives Mitglied
06.06.2016
230
447
TYO
Frage: Wir tendieren jetzt zu einer Storno. Ich nehme stark an, dass ich neben den Gebühren auch die 3x 70.000 Meilen wieder zurück bekomme. Wie lange sind die Meilen dann gültig? Weil einige der ursprünglich genutzten Meilen würden sehr bald verfallen. Bekommen die Meilen, die man zurück bekommt, eine neue Gültigkeit?
Die müssten ihre Original Gültigkeit behalten. Irgendwo habe ich gelesen, falls Meilen schon verfallen gewesen wären (zwischen Buchung und Flug) erhält man aus Kulanz nochmal ein Quartal. Das wäre die identische Variante zu Kündigung der Kreditkarte. Auch dann erhält man keine neue Gültigkeit der Meilen.
Das wäre auch zu schön für Statuslose ohne Kreditkarte: F Flug für über 100.000 Meilen buchen, für 50 EUR stornieren- und man hat den Meilenverfall für den knappen Geldbeutel verlängert. 😉
 
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rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.105
207
Hmm, das ist natürlich nicht optimal. Kann man denn dann zumindest sehen, wann die Meilen verfallen? Aktuell sind keine Meilen vorhanden. Daher die Frage...
 

SissieFuß

Aktives Mitglied
18.08.2018
139
18
LEJ
Guten Abend allerseits,

ich habe hier fleißig gesucht, bin aber nicht fündig geworden. Vielleicht kann jemand helfen.

Ich habe ein Meilenschnäppchen für Januar nach MIA gebucht und gedenke es auch zu nutzen. In der Diskussion um mögliche besondere Situationen kam die Frage auf, wie sich die Lage darstellt, wenn man den Rückflug wegen eines positiven Corona-Tests nicht antreten darf. Könnte ich dann umbuchen, verfällt das Rückflugticket ersatzlos bzw. bekommt man was erstattet? In letzterem Fall muss ich dann ja auch selbst schauen, wie ich an ein neues Ticket für den Rückflug komme oder?

Vielen Dank im Voraus...
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.290
1.931
Guten Abend allerseits,

ich habe hier fleißig gesucht, bin aber nicht fündig geworden. Vielleicht kann jemand helfen.

Ich habe ein Meilenschnäppchen für Januar nach MIA gebucht und gedenke es auch zu nutzen. In der Diskussion um mögliche besondere Situationen kam die Frage auf, wie sich die Lage darstellt, wenn man den Rückflug wegen eines positiven Corona-Tests nicht antreten darf. Könnte ich dann umbuchen, verfällt das Rückflugticket ersatzlos bzw. bekommt man was erstattet? In letzterem Fall muss ich dann ja auch selbst schauen, wie ich an ein neues Ticket für den Rückflug komme oder?

Vielen Dank im Voraus...

zumindest nach Deutschland brauchst doch keinen Test?
 

SissieFuß

Aktives Mitglied
18.08.2018
139
18
LEJ
zumindest nach Deutschland brauchst doch keinen Test?
Hab das eben bei den weiteren Recherchen auch gesehen. Wie auch immer wir grad bei den "Planspielen" drauf gekommen sind, dass nach der Einstufung als Hochrisiko-Gebiet ein Test verpflichtend wäre. Deswegen war auch die Suche nach der Verfahrensweise für diesen Fall ergebnislos.;)
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.151
5.892
SNA
Bei mir wurde durch die erste Sommerflugplanänderung ein Award FRA-HKG LH F für Mai rausgekegelt. Nach Aussage der wirklich netten Hotlinemitarbeiterin dürfe sie mich als nichtSEN nicht auf LX umbuchen falls ich hätte zeitnah fliegen wollen. (Ist die Aussage korrekt - weil wäre ja m.E. INVOL?) Da ich kurzfristig weder Einreise noch Transit auf getrennten Tickets als praktikabel erachte, habe ich das Ticket erstmal on hold gelegt. Problem wäre hier nämlich, dass bei Storno die Meilen demnächst verfallen würden.
Erstmal schauen wie das Fluggerät in Q3/Q4 2022 aussieht und wenigstens Transit geht - sonst wird’s mit den erreichbaren LH F Zielen in FarEast sehr dünn.
 

rcs

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Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.718
München
Die Frage ist, ob der Flug annulliert wurde, oder ob es sich "nur" um ein Downgrade in die Business Class handelt.

Bei Flugstreichung -> INVOL-Umbuchung auch auf LX möglich
Bei Downgrade -> Kein Anspruch auf Ersatzbeförderung, nur auf Downgrade-Kompensation gem. EU/261
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.151
5.892
SNA
Die Frage ist, ob der Flug annulliert wurde, oder ob es sich "nur" um ein Downgrade in die Business Class handelt.

Bei Flugstreichung -> INVOL-Umbuchung auch auf LX möglich
Bei Downgrade -> Kein Anspruch auf Ersatzbeförderung, nur auf Downgrade-Kompensation gem. EU/261
Zweitere, da von 748 auf 744.
 

rcs

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06.03.2009
27.568
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Dann hast Du eher schlechte Karten, da keine Flugstreichung vorliegt.

Hier solltest Du unbedingt auf die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr ab Ticketausstellung achten - ggf. könnte es besser sein, das Ticket erstatten zu lassen und wenn die Meilen aktuell noch nicht verfallen wären dann jetzt noch etwas "Sinnvolles" neu buchen. Vor allem, weil dann die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr nochmal neu zu laufen beginnt.
 

mayday

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15.02.2018
2.614
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Bei Downgrade -> Kein Anspruch auf Ersatzbeförderung, nur auf Downgrade-Kompensation gem. EU/261

Wenn man sich auf die FluggastrechteVO beruft, dann ja. Nach nationalem Recht bleibt die Airline selbstverständlich verpflichtet, in der gebuchten Reiseklasse zu befördern, was auch durchsetzbar ist (siehe kexbox' Fall vor dem LG Köln).

@denkigroove , was ist das Ziel?
 

rcs

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06.03.2009
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Wenn man sich auf die FluggastrechteVO beruft, dann ja. Nach nationalem Recht bleibt die Airline selbstverständlich verpflichtet, in der gebuchten Reiseklasse zu befördern, was auch durchsetzbar ist (siehe kexbox' Fall vor dem LG Köln).
Ist die Frage, ob man dazu dann einen Rechtsstreit führen möchte - und ob am Ende das Gericht dann eine Verlegung der Reisedaten auf einen ganz anderen Zeitpunkt und noch dazu auf LX statt LH dann so durchgehen lässt.
 

mayday

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15.02.2018
2.614
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Ist die Frage, ob man dazu dann einen Rechtsstreit führen möchte - und ob am Ende das Gericht dann eine Verlegung der Reisedaten auf einen ganz anderen Zeitpunkt und noch dazu auf LX statt LH dann so durchgehen lässt.

Sicher.

LX statt LH sollte kein Problem sein, da sich m.E.n. der Gläubiger nicht darauf verweisen lassen muss, erneut mit dem bereits vertragsbrüchigen Schuldner zu kontrahieren.

Was das Reisedatum angeht, so kann man dem ganzen durch Vornahme eines Deckungs"kaufs" unter Beachtung der Schadensminderungsobliegenheit Herr werden.
 
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denkigroove

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01.02.2010
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Dann hast Du eher schlechte Karten, da keine Flugstreichung vorliegt.

Hier solltest Du unbedingt auf die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr ab Ticketausstellung achten - ggf. könnte es besser sein, das Ticket erstatten zu lassen und wenn die Meilen aktuell noch nicht verfallen wären dann jetzt noch etwas "Sinnvolles" neu buchen. Vor allem, weil dann die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr nochmal neu zu laufen beginnt.
Grundsätzlich richtig. Ich habe die Problematik des Verfalls angesprochen und nach Rückfrage bei einer Fachabteilung wurde gesagt, dass (zeitlich schon verfallene) Meilen nach einem Storno erst wieder am jeweiligen Quartalsende verfallen. Eine Umbuchung innerhalb FarEast wäre wohl möglic, jedoch einreisetechnisch auch nicht planbar. Und Verfügbarkeiten in diese Richtung bzw zu Zielen wo es zumindest jetzt schon ganz gut aussieht (SIN/BKK) scheiterts an Verfügbarkeiten oder Status.

@miamitraffic Ja schon nach HKG oder im schlechtesten Fall nur Transit und dann weiter wohin es möglich ist. Jedoch sind hier einige Variablen in der Gleichung. Siehe oben.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
747
2.497
habe ich das Ticket erstmal on hold gelegt
Interessant, mir wurde letztens an der Hotline gesagt, dass "auf Eis legen" bei Prämienflügen nicht mehr möglich sei (kann aber natürlich auch vom Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung abhängen).

Hier solltest Du unbedingt auf die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr ab Ticketausstellung achten
Edit: Gelöscht, da nicht mehr aktuell (siehe nachfolgenden Beitrag)...
 
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rcs

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06.03.2009
27.568
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München
Die Option "Ticket on Hold" ist für sogenannte "voluntary"-Fälle seit 01.09.2021 nicht mehr möglich. Für die mögliche Involuntary-Umbuchung wird die Option "Ticket on Hold" weiterhin angeboten - die Umbuchung muss jedoch innerhalb der Ticketgültigkeit erfolgen.

Die Beispiele aus der mittlerweile recht fernen Vergangenheit sind aktuell leider nicht mehr zielführend, da die dafür relevanten Sonderkulanz-Regeln so in der Form deutlich zurückgefahren wurden.
 
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denkigroove

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01.02.2010
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300x250
Dann hast Du eher schlechte Karten, da keine Flugstreichung vorliegt.

Hier solltest Du unbedingt auf die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr ab Ticketausstellung achten - ggf. könnte es besser sein, das Ticket erstatten zu lassen und wenn die Meilen aktuell noch nicht verfallen wären dann jetzt noch etwas "Sinnvolles" neu buchen. Vor allem, weil dann die maximale Ticketgültigkeit von 1 Jahr nochmal neu zu laufen beginnt.
Ich habe gerade nochmal geschaut und in HND kann man wohl (falls nächstes Jahr weiterhin keine Einreise möglich ist) auch Transit auf getrennten Tickets machen. Somit hätte ich wieder ein „frisches“ Ticket.
Gäbe dann sicherlich das Thema Aufgabegepäck aber irgendwie sollte man das zwischen LH und NH schon hinbekommen.