Corona - Stornierungen & Umbuchungen von Miles&More-Prämientickets inkl. Meilenschnäppchen

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Höhenrausch

Aktives Mitglied
09.04.2019
196
110
BRE
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Zunächst Euch vielen Dank.

Ich war bis vor kurzem beruflich sehr tief in Bremen im Infektionsschutz verwurzelt. Es ist klar, dass Bremen der Höhepunkt der Omikron Infektionen erreicht ist und auf Bundesebene die Zahlen weiterhin deutlich anziehen. Trotz meiner persönlichen Beziehungen zu den brem. med. Großlaboratorien komme ich derzeit hier in Bremen nicht an ausreichend PCR-Tests. Die Großlaboratorien bieten selbst derzeit keine Abstrichentnahme an. Auch diejenigen Anbieter, die abends die Proben von Bremen nach z.B. NRW oder Berlin fahren, kommen derzeit auch zeitlich nicht nach und sind noch sehr vorsichtig bei der Terminvergabe für PCR-Tests. Ich glaub, dass ich in Hamburg in einem dem KH angeschlossenen Labor nach erfolgter Reservierung und erfolgter Bezahlung verlässlich und unter Einhaltung der zeitlichen Vorgaben getestet werde (es sei denn, die geplante Bundes VO zwingt den Testanbieter mir den bereits geschlossenen Vertrag zu kündigen). Ich glaub, dass die PCR-Tests derzeit und auch noch in 3 Wochen prioritär dringend für andere Zwecke als für Reisezwecke gebraucht werden.

Meine Hoffnung, dass das RKI bis zum Freitag, den 11. Februar die VAE von der Hochrisikoliste streicht, schwindet. Auch wenn die Inzidenz dort nach einem sprunghaften Anstieg jetzt auf einem gut 200er Niveau sich einigermaßen hält und die Wahrscheinlichkeit einer Infektion bei Beachtung von angemessenen Vorsichtsmaßnahmen sogar geringer als derzeit in Bremen ist : RKI und Auswärtiges Amt wollen einfach nicht, dass unnötig (dorthin) gereist wird. Die haben uns als evtl. infizierte Rückkehrer mit kleinem Risiko hier im deutschen Gesundheitssystem an der Backe.

Gut ist der Hinweis auf die Auslandsreise KV. Da werde ich prüfen, ob Corona und evtl. Quarantänefolgen abgesichert sind. Für den mit LH Mastercard Gold bezahlten Meilenschnäppchenflug sehen die Vers. Bedingungen Ausschlüsse für Reisen in Hochrisikogebiete vor.

Falls sich die Situation nicht ändert, werde ich versuchen nach dem 11.2. mit der Hotline zu verhandeln. Die müssten sich eigentlich zu Stornierung unter vollständiger Rückerstattung bewegen lassen, wenn es annähernd unzumutbar ist, an einen zeitlich passenden PCR-Test zu kommen. Vielleicht schaffe ich ja eine kulante Verschiebung auf einen deutlich späteren Zeitraum.

Ich schau noch mal den den ursprünglichen Umbuchungsbedingungen vor dem 12.10.2021 gebuchten Flüge.

Falls jemand noch andere Ideen hat sind diese sehr willkommen.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.108
11.355
Die müssten sich eigentlich zu Stornierung unter vollständiger Rückerstattung bewegen lassen, wenn es annähernd unzumutbar ist, an einen zeitlich passenden PCR-Test zu kommen.
Müssen tun die sicher in dem Fall gar nichts.

Unzumutbar sind sicher auch nur ganz andere Dinge.

Auf Kulanz hoffen kannst Du natürlich und dankbar sein wenn es klappt.

...Könnte ein Fall von Ziffer 3.1.4 LH ABB sein.
Höhere Gewalt? Na ja....
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Gut ist der Hinweis auf die Auslandsreise KV. Da werde ich prüfen, ob Corona und evtl. Quarantänefolgen abgesichert sind. Für den mit LH Mastercard Gold bezahlten Meilenschnäppchenflug sehen die Vers. Bedingungen Ausschlüsse für Reisen in Hochrisikogebiete vor.
Die meisten extra abgeschlossenen RKV zahlen auch bei Reisewarnung.

Das Problem bei KV und Corona sind die Fälle, bei denen im Ausland eine Quarantäne erfolgen muss, die der Reisende zu zahlen hat, dieser aber nicht erkrankt ist. Und diese Fälle treten deutlich häufiger auf als eine Erkrankung, die eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich macht.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Sehe ich auch so. Dafür dann Reiseabbruchversicherung. Die der MM Kreditkarte dürfte bei Prämienflügen aber nicht greifen, meine ich.
 

Höhenrausch

Aktives Mitglied
09.04.2019
196
110
BRE
Danke.
Formal muss man bei Einreise Dubai eine Bestätigung vorlegen (wird wohl in der Praxis kaum bei Einreise verlangt) bzw. dabei haben, die Auslandsreisekrankenversicherung nachweist.

Von M&M (AXA - Assistance) kam u.a. dieser Text:

Es wird beispielsweise kein Versicherungsschutz gewährt und kein Service in Ländern geboten, die offiziell zum Zeitpunkt des Reisebeginns einem Embargo durch die Vereinten Nationen unterliegen oder die durch das Auswärtige Amt als unsicher deklariert sind bzw. für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.105
207
Hallo zusammen,
ich habe es vorgestern geschafft, ein noch nicht angeflogenes Meilenschnäppchen telefonisch zu stornieren. Es gab eine Flugplanänderung zwar <2h. Die Dame am Telefon war aber sehr nett und hat mir eine für mich kostenfreie Storno angeboten. Die Meilen sind auch schon wieder zurück auf meinem Konto. Ich habe dann eben eine weitere Mail mit folgendem Inhalt bekommen (Dokumentennummern sind geändert):
Information zum Korrekturbeleg
Name: xyz
Dokumentennummern
220-2466772221
220-2466772222
220-2466772223
220-2466772224
Ihre Erstattungsanfrage
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

oben genannte Dokumente wurden uns zur Erstattung eingereicht. Nach Überprüfung der Tarifbedingungen ergab sich für diese Dokumente kein Erstattungswert.
Grundsätzlich sind Steuern und Gebühren von ungenutzten Tickets (auch Teilstrecken) immer erstattbar. Eine Neuberechnung unter Berücksichtigung der bereits genutzten Coupons (Teilstrecken) für das oben genannte Ticket hat jedoch ergeben, dass der tarifarische Wert des genutzten Teils des Tickets höher ist als der Betrag der Steuern und Gebühren für die ungenutzten Coupons (Teilstrecken) der Reise. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, haben wir den niedrigeren Erstattungswert der Steuern und Gebühren mit der höheren Tarifdifferenz verrechnet und verzichten zu Ihren Gunsten auf eine Nachbelastung.
Antworten auf häufige Fragen in Bezug auf Erstattungen finden Sie auch auf lufthansa.com.
Wir würden uns sehr freuen, Sie bald wieder an Bord eines Lufthansa Fluges begrüßen zu dürfen.
Nun bin ich irritiert: Der Hinflug wäre erst im Februar gewesen. Ist eine solche Mail normal oder sollte ich direkt nachforschen?
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.230
3.244
Nun bin ich irritiert: Der Hinflug wäre erst im Februar gewesen. Ist eine solche Mail normal oder sollte ich direkt nachforschen?

Wenn das Ticket nicht angeflogen ist, ist die Aussage in der Mail auf jeden Fall falsch.

Wie hoch waren denn die Gebühren? Nicht das sie die gegen die 50€ Stornogebühr aufgerechnet haben.
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.105
207
Von einer Stornogebühr war nicht die Rede und mit 50€ Gebühr könnte ich notfalls noch leben. Das Ticket ist definitiv nicht angeflogen. Ich hätte auch niemals storniert wenn die Dame gesagt hätte, es gibt Steuern und Gebühren nicht zurück. Steuern und Gebühren waren ca 700€ pro Person. Heißt es geht um ca 2.100€ (eines der 4 Tickets war für infant <2 Jahre) .
 
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rausmade

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03.06.2012
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Hotline sagt: Irgendjemand hat wohl den falschen Knopf gedrückt und dann kam es zu dieser Mail. Sollte eine normale Storno sein und Steuern & Gebühren sollten innerhalb 2 Wochen zurück kommen. Wenn ich meine Kreditkartendaten nicht nochmal durchgegeben habe, können auch keine Stornogebühren anfallen. Bin gespannt.
 
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Höhenrausch

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09.04.2019
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Das klingt ja recht kulant wenn es so aufgeht. Ging das an der Hotline problemlos tagsüber direkt? Hast Du um SupervisorIn gebeten?
Bin gespannt, ob annähernd vollständige Erstattung erfolgt. Ich werde mich mit meiner telefonischen Stornoanfrage (auch ohne geringfügige Zeitenänderung) erst noch mal bis 14 Tage vor Abflug (s.o. 15.2. BRE- FRA -DXB) zurückhalten. Vielleicht gibt es ja noch eine Streichung oder Flugplanänderung. Zu den erforderlichen PCR -Tests wird es eher enger, da diese mit 72 h Vorlauf vor Abflug übers Wochenende hier im Norden kaum funktionieren. Zum Thema Reise PCR - Dauer und Kosten geht seit gestern Presseberichterstattung los ....
 
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rausmade

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03.06.2012
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Nein, hatte nach keiner Supervisorin gefragt. Es war tagsüber an der deutschen Hotline.
 

rcs

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Bin mal gespannt, bis wann Du dann tatsächlich die korrekte Erstattung erhältst.

Meine Erfahrung mit "Refund Corrections" (die mittlerweile leider vielfach nicht mehr in Krakau, sondern nur noch in Indien bearbeitet werden) sind Wartezeiten von mehreren Wochen (und oftmals auch nur nach mehrerem Nachfassen).
 
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rausmade

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03.06.2012
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Bei ~2.000€ werde ich auf jeden Fall dran bleiben und dann ggf. auch nachfassen ;) Ich hoffe dennoch, dass die Gutschrift in den nächsten Wochen automatisch erfolgt.
 

stullenandi

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25.11.2011
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Weiterhin ist es derzeit sehr schwierig bzw. ist schon in Bremen nicht mehr möglich, einen für die Einreise in DXB erforderlichen 72 Std-PCR Test (frühester Abstrich Sonntag 13.2., vor Ankunft 15.2. 22.45 h) zu erhalten.
Mit der Ankunft hat das doch aber nichts zu tun, sondern mit dem Reisebeginn, sprich Abflug?!
 

Höhenrausch

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09.04.2019
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Ja, Danke für den Hinweis: Du bist im Recht. Auf diversen Webseiten (u.a. Auswärtiges Amt) steht es (so wie Du es erläuterst) richtig und verständlich. Es zählt die Zeit des Abflugs. Habe noch gestern mit der konsularischen Betreuung der VAE Botschaft telefoniert. Der freundliche Mitarbeiter war der Meinung, dass gegebenenfalls die Uhrzeit des ersten Abflugs in Deutschland zählt und nicht die Uhrzeit des Abflugs des letzten legs nach DXB zählt. So geht für mich evtl. auch ein PCR-Abstrich am Samstag Nachmittag 12.2. mit Ergebnis bis Dienstag früh in Ordnung. Ich beobachte weiterhin die Situation für Reise-PCR-Abstriche hier in Bremen und Hamburg und hab schon erste Reservierungen für Abstrichentnahme und Inaussichtstellung für rechtzeitige Ergebnisübermittlung. Aber eine Garantie gibt dir wirklich niemand....
Ganz offensichtlich können die Bundesländer und der Bund nicht per Gesetz oder Verordnung ausnahmslos alle Laborkapazitäten für PCR-Test für ihre Zwecke blockieren. Doch gibt es in Bremen schon einzelne senatorische Behörden, die sich bei privaten Labors Kapazitäten vorsorglich gesichert haben. Ich hoffe, dass sich die Situation in den nächsten Tagen klärt, falls ich fliegen "muß", weil ich nicht kostenlos stornieren kann.
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

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07.10.2021
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ZRH
Kann man so pauschal nicht sagen, da keine Angabe zu der Flugzeitenänderung gemacht wurden. Eine kostenfreie Umbuchung unabhängig von der Prämienverfügbarkeit würde eine Flugstreichung voraussetzen, und nicht nur eine Zeitenänderung.

Darüber hinaus - wie bereits mehrfach von mir geschrieben - entspricht die zweite Option aus der Mail einer Umbuchung nach den Kulanzregeln, und nicht der Invol-Umbuchung bei der die Verfügbarkeiten egal sind.

Wer nach einer Flugstreichung basierend auf den Lufthansa-Invol-Regeln umbuchen möchte, sollte tunlichst anrufen und diesen Wunsch kundtun, anstatt sein Einverständnis mit der Kulanzregel zu erklären. Spart nachgelagert Zeit, Mühe und Nerven.
@rcs Ist dies so noch aktuell? Gerade habe ich für eine Prämienbuchung (kein Meilenschnäppchen) eine Zeitenänderung für 4Y-Segmente (FRA-PUJ und PUJ-FRA) bekommen (Zeitunterschied jeweils <2h). Ich folgere, dass dies bedeutet (weil keine Annulation eines Segments vorliegt), dass ein Klick auf die zweite Auswahloption in der E-Mail "ich möchte das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen" NICHT ermöglicht, dass man (ohne Kostenfolgen) eine neue Wunschverbindung aussuchen dürfte (wofür dann auch die "I" offen sein müsste). Ist dies so korrekt zusammengefasst? Oder gab es in der Zwischenzeit Änderungen in solchen Fällen, worüber Du Kenntnis hättest? Vielen Dank im Voraus für Deine Einschätzung und Dein Feedback. Viele Grüsse
 

rcs

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Teammitglied
06.03.2009
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München
Der zitierte Beitrag war zu dem Zeitpunkt in 2020 aktuell, aber mittlerweile ist er es nicht mehr.

Grundsätzlich räumt Dir Lufthansa derzeit auch bei einer reinen Zeitenänderung eine einmalige INVOL-Umbuchung ein.
 

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
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ZRH
Der zitierte Beitrag war zu dem Zeitpunkt in 2020 aktuell, aber mittlerweile ist er es nicht mehr.

Grundsätzlich räumt Dir Lufthansa derzeit auch bei einer reinen Zeitenänderung eine einmalige INVOL-Umbuchung ein.
@rcs für die schnelle Rückmeldung. Dann verhält es sich (aktuell) also bei Meilenbuchung gleich wie bei "normalen" Buchungen. Du schreibst allerdings "grundsätzlich". Sind Dir Einschränkungen bekannt, wo dies aktuell abgelehnt werden könnte? Bzw. kennst Du Fälle, wo dieses Anliegen abgelehnt wurde? Herzlichen Dank für Deine Einschätzung und Deine Einsicht in diese Materie!
 

rcs

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06.03.2009
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Wer sein Ticket erstatten lassen möchte, braucht weiterhin eine Zeitenänderung von >2 Stunden oder eine Vorverlegung des Abflugs um >1 Stunde (neu jetzt seit Januar durch das EuGH-Urteil).

Eine Invol-Umbuchung ist auch bei kleineren Zeitenänderungen möglich, aber teilweise situationsabhängig.

Hier ist es natürlich dann die Frage, wie die Zeitenänderung gelagert ist. Es gibt z.B. auch Fälle, bei denen die Zeitenänderung zu Gunsten des Fluggasts ist (z.B. späterer Abflug, frühere oder zeitgleiche Ankunft) - da dürfte man sich dann schwer tun, eine Invol-Umbuchung auf gänzlich andere Reisetage daraus abzuleiten.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.871
Liegt eine Annullierung mindestens eines Legs vor, dann kann der Fluggast immer die Erstattung der gesamten Ticketkosten einfordern. Dann ist es egal, ob der alternativ vorgeschlagene Flug länger, kürzer oder gleich lange benötigt. Annullierung ist „die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war.“

Bei einer Flugzeitenänderungen gibt es keine klaren Grenzen. Die LH ermöglicht das kostenlose Storno ab einer Änderung von mehr als zwei Stunden. Das bedeutet nicht, dass man nicht auch bei kleineren Änderungen ein Recht auf kostenloses Storno hat. Doch man muss sich dann darauf einstellen, sein Recht gerichtlich durchzusetzen, was immer mit einem Prozessrisiko verbunden ist.
 

rcs

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06.03.2009
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Das Problem ist halt weiterhin bei einer Annullierung, dass sich Lufthansa auf den Standpunkt stellt, der Flug fände weiterhin statt, nur eben mit einer anderen Flugnummer zu einer etwas anderen Zeit. Lufthansa sieht es (und das ist nicht meine persönliche Sichtweise!) erst bei einer Änderung >2 Stunden (egal wie sie zu Stande kommt) als Flugstreichung.

Von daher - auch wenn ich die EU/261 genauso lese wie die meisten hier - kann auch eine an sich klare Annullierung damit verbunden sein, dass man sein Recht analog einer Zeitenänderung vor Gericht durchsetzen muss.
 

feinstaubplakette

Aktives Mitglied
25.09.2016
230
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300x250
@rcs Ist dies so noch aktuell? Gerade habe ich für eine Prämienbuchung (kein Meilenschnäppchen) eine Zeitenänderung für 4Y-Segmente (FRA-PUJ und PUJ-FRA) bekommen (Zeitunterschied jeweils <2h). Ich folgere, dass dies bedeutet (weil keine Annulation eines Segments vorliegt), dass ein Klick auf die zweite Auswahloption in der E-Mail "ich möchte das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen" NICHT ermöglicht, dass man (ohne Kostenfolgen) eine neue Wunschverbindung aussuchen dürfte (wofür dann auch die "I" offen sein müsste). Ist dies so korrekt zusammengefasst? Oder gab es in der Zwischenzeit Änderungen in solchen Fällen, worüber Du Kenntnis hättest? Vielen Dank im Voraus für Deine Einschätzung und Dein Feedback. Viele Grüsse
Ich habe leider auch eine Änderung des Rückfluges von 4Y erhalten. Der ist jetzt 2 Tage später, was aber kein Problem darstellt. Aber gern würde ich den (nicht veränderten ) Hinflug gern um ein paar Tage verschieben. Platz in der 4Y-Maschine (J/C/D/Z) wäre vorhanden, aber kein Award (I). Klappt so etwas grundsätzlich ?