Das wird Ihnen bei einer Fremdairline außerhalb der Lufthansa Group aber herzlich egal sein, da kannst Du beliebig oft anrufen. Die Invol-Regeln respektive die Arbeitsanweisungen erlauben eine solche Umbuchung eben nicht. Die Antwort für eine Umbuchung von LH auf TK wird immer die selbe sein. Und ein Telefonat hilft Dir - wenn Du das Geld dann selber auslegst und dann hinterher die Airline wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten aus der EU/261 belangen willst - leider nicht weiter (außer Du fragst im Vorfeld, ob der Mitarbeiter damit einverstanden ist, dass Du das Gespräch aufzeichnest und der Mitarbeiter sagt ja).Kannst auch nochmals HUACA machen und ihnen sagen, dass du deinen Anspruch auf Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung geltend machen möchtest.
da muss ich kurz einhaken. Letztes Jahr hat mich LH bei einer Flugstreichung LH (Monate im Voraus) unaufgefordert auf KLM umgebucht, weil kein anderer Flug verfügbar war. Grundsätzlich kann das also nicht ausgeschlossen werden und ist Agentenabhängig. So meine Wahrnehmung...Das wird Ihnen bei einer Fremdairline außerhalb der Lufthansa Group aber herzlich egal sein, da kannst Du beliebig oft anrufen. Die Invol-Regeln respektive die Arbeitsanweisungen erlauben eine solche Umbuchung eben nicht. Die Antwort für eine Umbuchung von LH auf TK wird immer die selbe sein. Und ein Telefonat hilft Dir - wenn Du das Geld dann selber auslegst und dann hinterher die Airline wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten aus der EU/261 belangen willst - leider nicht weiter (außer Du fragst im Vorfeld, ob der Mitarbeiter damit einverstanden ist, dass Du das Gespräch aufzeichnest und der Mitarbeiter sagt ja).
Wenn Dich LH unaufgefordert auf KL umbucht, dann gab es für diese betreffende Strecke dann ausnahmsweise ein Reprotection Agreement. Das ist aber die große Ausnahme und nicht die Regel.da muss ich kurz einhaken. Letztes Jahr hat mich LH bei einer Flugstreichung LH (Monate im Voraus) unaufgefordert auf KLM umgebucht, weil kein anderer Flug verfügbar war. Grundsätzlich kann das also nicht ausgeschlossen werden und ist Agentenabhängig. So meine Wahrnehmung...
Hier muss unterschieden werden.da muss ich kurz einhaken. Letztes Jahr hat mich LH bei einer Flugstreichung LH (Monate im Voraus) unaufgefordert auf KLM umgebucht, weil kein anderer Flug verfügbar war. Grundsätzlich kann das also nicht ausgeschlossen werden und ist Agentenabhängig. So meine Wahrnehmung...
Wenn Du per Briefpost da eine Umbuchung willst, wird man es ablehnen. Geht nur per Servicecenter. Fristsetzung? Innerhalb einer Frist wird Dein Anliegen nicht mal einen Mitarbeiter erreicht haben, es sein denn Du gehörst einer Gruppe mit bestimmten Status an. Gehörst Du zu dieser Gruppe solltest aber eher Deinen Ansprechpartner kontaktieren.Danke an Alle für die hilfreichen Antworten!
Hatte mich aus dem bekannten Dokument an "Wenn keine der Alternativen 1 bis 3 verfügbar oder für den Passagier akzeptabel ist, wenden Sie sich bitte an Lufthansa. Es kann andere Alternativen z.B. auf Star Alliance Partnern geben, die allerdings nur durch Lufthansa gebucht werden dürfen" orientiert - und daraus gelesen, dass TK als *A-Partner eigentlich eine gangbare Alternative sein sollte...
Über welchen Weg erfolgt die Fristsetzung - Mail oder Post? Ansonsten wird sich wahrscheinlich @kexbox bald über einen weiteren Task freuen![]()
Leider ist das alles sehr unklar formuliert ohne jetzt die vollständigen Fakten zu nennen, um das sinnvoll beantworten zu können wäre relevant:Gilt die maximale Ticketgültigkeit (ab Ticketkauf bsp 15.09.2020) auch bei einer Streichung seitens LH?
In unseren Fall wurde am 08.07.2021 eder mittlere Leg vom Hinflug 17.08.21 ersatzlos (AC COdeshare) gestrichen (MUC-FRA-YYZ-YYC).
Habe ich eine Chance die guten Preise mit auf xx.08.22 zu legen, oder muss ich nun stornieren und neu buchen?
Bisher habe ich nicht auf die Umbuchung reagiert, da ich eben noch abwarten wollte ob wir doch im August hätten einreisen dürfen.
Ja es handelt sich um ein LH-Ticket, und es wurde der Flug FRA-YYZ operatetd by AC ersatzlos gestrichen. Da bereits im Frühling der Rückflug (operated by LH) seitens LH ersatzlos gestrichen worden ist, und auch der Hinflug seitens LH umgebucht worden ist, wird es wohl das beste sein über die Hotline anzufragen ob dies aus kulanz möglich wäre.Leider ist das alles sehr unklar formuliert ohne jetzt die vollständigen Fakten zu nennen, um das sinnvoll beantworten zu können wäre relevant:
- Welcher Flug wurde gestrichen und wer ist der Operating Carrier?
- Wann wurde das Ticket gekauft? Wurde seither bereits einmal umgebucht?
Wenn der gestrichene Flug von LH ausgeführt wurde UND es sich um ein LH-Ticket (220) und nicht um ein AC-Ticket (014) handelt, dann könnte man die Umbuchung problemlos bis kurz vor Ablauf der 1-jährigen Ticketgültigkeit herauszögern und dann einmalig auch auf August 2022 umbuchen. Die Flüge müssten dafür dann vor Ablauf der 14-Tagesfrist herausgenommen werden.
Falls der Flug von AC gestrichen wurde, greifen die LH-Involregeln nur eingeschränkt (u.a. ursprüngliche Buchungsklasse erforderlich) - und eine Verlängerung der Ticketgültigkeit respektive eine verzögerte Invol-Umbuchung fällt in den Bereich einer Kulanz, die gegeben werden kann, aber nicht gegeben werden muss.
Senator oder FTL Hotline klappt meist recht flott (2 bis 15 Min).Aufgrund der sehr kulanten Umbuchungsregeln habe ich bei Lufthansa gebucht. Jetzt haben sich die Einreiseregeln allerdings geändert und ich muss umbuchen. Leider erreiche ich seit mehreren Tagen niemanden in der Hotline. Ich war inzwischen bestimmt 24 h am Telefon... Gibt es hier wirklich keinen anderen Weg (bspw. Online Umbuchungsanfrage wenn der Zielflughafen geändert werden soll)? Kulante Regeln bringen nichts, wenn den Kunden nicht die Möglichkeit geschaffen wird auch davon Gebrauch zu machen.
Hat irgendwer Tipps zu welchen Zeiten die Hotline eher erreichbar ist?
naja solang Du geimpft bist hast Du auch bei Hochinzidenzgebiet bei Rückreise keine Quarantäne zu fürchten. Viel Spaß in Spanien.Ist eine Umbuchung eigentlich auch möglich, wenn bereits der Hinflug wie geplant wahrgenommen wurde und nur der Rückflug umgebucht werden soll? Konkret geht es darum, dass ich vor einigen Wochen wie gebucht mit LH OPO-FRA geflogen bin und Mitte August mit LX (Eco light) NUE-ZRH-PMI folgen sollte. Aufgrund der derzeitigen Situation in Spanien würde ich allerdings eine andere Destination bevorzugen. Ist es also möglich, den "Rückflug" innerhalb der Kulanz-Regeln umbuchen zu lassen? Bin bisher nicht wirklich fündig geworden und die LH Homepage hat mir auch nicht wirklich weitergeholfen.
Die Theorie ist so eine Sache und ist weit von der Praxis entfernt.Die Umbuchung sollte überhaupt kein Problem sein, da es nur für Storno/Erstattung mindestens 2 Stunden sein müssen. Für eine reine Umbuchung - insbesondere am gleichen Tag - reicht auch so eine Zeitenänderung.
Wenn Du direkt bei LH gebucht hast, hilft nur die Hotline.
Wenn Du bei einem Reisebüro gebucht haben solltest, kann diese Umbuchung auch einfach und problemlos über das ticketausstellende Reisebüro erfolgen.
Für Umbuchungen gem. der Kulanzregeln (was hier in diesem Diskussionsfaden ja das Thema ist) gilt so oder so der Grundsatz, dass Du anrufen musst."The rebooking fee is currently not available".. wie oft schau ich da jetzt wieder nach? Stuendlich? Taeglich?
(Cancel geht uebrigens auch nicht....)