Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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caulfield

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
512
1
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Ich blicke da ja langsam nicht mehr durch. Aber das interpretiere ich jetzt so, dass ich einen Flug kostenlos auf jeden anderen Termin verlegen kann (...rebook once free of charge...), solange Reiseklasse und Route identisch bleiben. Tarif irrelevant. Und damit eine Kehrtwende zum bisherigen Ansatz, die Tarifdifferenz (bis auf 50€) zu berechnen.
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.599
114
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Mal wieder eine neue E-Mail bekommen :

The world is heading for new horizons. Many things are once again possible and we can reach for new goals. But this also means that plans may suddenly change and that flexibility is now more important than ever.

That is why you now have the option to postpone your trip to the second half of 2021 if you have booked your ticket by June 30th, 2020. This applies to flights up to and including April 30th, 2021. Regardless of your ticket’s fare structure, you may rebook once free of charge for the same route and travel class, provided the new travel date is prior to December 31st, 2021.

https://www.lufthansa.com/de/en/meet-the-expert-flight-planning?
Was nervst du mit einem Response , den ich nun schon 4mal bekommen habe!!
DAS KENNEN WIR SCHON!
 
Zuletzt bearbeitet:

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.378
350
Reihe 42a
Ich blicke da ja langsam nicht mehr durch. Aber das interpretiere ich jetzt so, dass ich einen Flug kostenlos auf jeden anderen Termin verlegen kann (...rebook once free of charge...), solange Reiseklasse und Route identisch bleiben. Tarif irrelevant. Und damit eine Kehrtwende zum bisherigen Ansatz, die Tarifdifferenz (bis auf 50€) zu berechnen.
Ich nehme mal ganz stark an, dass es sich hier um ein typisches Airline-Marketing-Sprech handelt

- Ja, Du kannst umbuchen.
- Tarifdifferenz musst Du aber zahlen zahlen.

Oder in anderen Worten:
Lufthansa erlässt die Umbuchungsgebühr und verlängert (die von ihnen gewählte) Ticketgültigkeit. Dafür gibst Du Ihnen erstmal Kredit. Und später, wenn es wieder normal läuft, erhöhen sie die Tarife, so dass Du mehr für die Tarifdifferenz drauf zahlst.
 
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Reaktionen: Carotthat und isiohi

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Also bisher war ich der Meinung, dass diese Travel-Voucher nur irgendwas sind, die man "eh" nicht benutzen kann.

Gestern einen Flug umgebucht, selber Tarif, selber Preis, sprich keine Aufzahlung nötig (nachdem die Dame ungelogen 20 Minuten händisch gerechnet hat). Anscheinend bekomme ich die 50 Euro x 3 Passagiere auf meine Kreditkarte überwiesen. Zumindest laut SEN Hotline...ich bin verwirrt...warum bekomme ich diese 150 Euro auf meine KK erstattet? Die Dame wusste auch keine Antwort...so ganz mag ich da nicht dran glauben :sick:
 

robinsauer

Neues Mitglied
25.10.2016
4
0
Ich blicke da ja langsam nicht mehr durch. Aber das interpretiere ich jetzt so, dass ich einen Flug kostenlos auf jeden anderen Termin verlegen kann (...rebook once free of charge...), solange Reiseklasse und Route identisch bleiben. Tarif irrelevant. Und damit eine Kehrtwende zum bisherigen Ansatz, die Tarifdifferenz (bis auf 50€) zu berechnen.

so hoffe ich auch. Es gibt anscheinend auch explizit eine Option 3 in der Kulanzregel bei nicht annullierten Flug. Da steht:

Option 3: Einmalige Umbuchung/Umschreibung ohne Umbuchungsgebühr auf Basis der Kulanzregel (TWP 2011)
  • Fluggäste können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen.
  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt erfolgen.
  • Neuer Reiseantritt bis zum 31. Dezember 2021.
  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben, es sein denn, die ursprünglichen Tarifkonditionen lassen eine Streckenänderung zu

da seht dann auch nichts mehr, dass neu gepriced wird. Es konnte mir aber weder die LH noch das Reisebüro bis jetzt erklären, wir das durchführbar ist.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.395
9.374
BRU
Also bisher war ich der Meinung, dass diese Travel-Voucher nur irgendwas sind, die man "eh" nicht benutzen kann.

Gestern einen Flug umgebucht, selber Tarif, selber Preis, sprich keine Aufzahlung nötig (nachdem die Dame ungelogen 20 Minuten händisch gerechnet hat). Anscheinend bekomme ich die 50 Euro x 3 Passagiere auf meine Kreditkarte überwiesen. Zumindest laut SEN Hotline...ich bin verwirrt...warum bekomme ich diese 150 Euro auf meine KK erstattet? Die Dame wusste auch keine Antwort...so ganz mag ich da nicht dran glauben :sick:
Kann ich bestätigen, zwar nicht mit Voucher, sondern mit den „flexiblen Umbuchungsregeln“ (aber ja dasselbe). Hatte bei LX zwei Umbuchungen mit irgendwas um die 20 oder 30 Euro Tarifaufzahlung. Ging dank der 50 Euro Discount kostenlos, und den ungenutzten Restbetrag des Discounts hat man mir tatsächlich überwiesen.

Ich blicke da ja langsam nicht mehr durch. Aber das interpretiere ich jetzt so, dass ich einen Flug kostenlos auf jeden anderen Termin verlegen kann (...rebook once free of charge...), solange Reiseklasse und Route identisch bleiben. Tarif irrelevant. Und damit eine Kehrtwende zum bisherigen Ansatz, die Tarifdifferenz (bis auf 50€) zu berechnen.
So ist es. Wenn Dein Flug gestrichen wurde, hast Du nach den neuen Regeln das Recht auf einmalige kostenlose Umbuchung der gleichen Reise auf ein späteres Datum, ohne Tarifdifferenz. Selbst bereits für einen Flug gemacht. Ob das an der Hotline schon alle wissen, sei mal dahingestellt. Genauso steht nirgends explizit, für was für Verbindungen das gilt.

Aber ja, langsam wirklich schwierig, da noch durchzublicken. Zumal da die Regeln auch vom Buchungsdatum abhängen (vor 19. April / vor 15. Mai / nach 15. Mai), sowie davon, ob der Flug gestrichen wurde oder nicht.

Wobei aktuell aber die Chancen ja noch sehr hoch sind, dass die Flüge gestrichen werden bzw. selbst wenn sie stattfinden zu stark veränderten Zeiten. Womit bei Umsteigeverbindungen die Wahrscheinlichkeit gleich noch geringer wird, dass man wie gebucht fliegen kann.
 

Timtim

Erfahrenes Mitglied
29.10.2009
1.414
4
STR


so hoffe ich auch. Es gibt anscheinend auch explizit eine Option 3 in der Kulanzregel bei nicht annullierten Flug. Da steht:

Option 3: Einmalige Umbuchung/Umschreibung ohne Umbuchungsgebühr auf Basis der Kulanzregel (TWP 2011)
  • Fluggäste können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen.
  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt erfolgen.
  • Neuer Reiseantritt bis zum 31. Dezember 2021.
  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben, es sein denn, die ursprünglichen Tarifkonditionen lassen eine Streckenänderung zu

da seht dann auch nichts mehr, dass neu gepriced wird. Es konnte mir aber weder die LH noch das Reisebüro bis jetzt erklären, wir das durchführbar ist.

Habe ein LH Ticket für Juli 2020, das ich gerne auf Juli 2021 umbuchen würde. Wird ja nicht vor August gehen, was passiert mit dem Ticket wenn ich im Juli den Flug nicht antrete? Kann ich das einfach trotzdem nachträglich umbuchen?
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
​ (...) Es konnte mir aber weder die LH noch das Reisebüro bis jetzt erklären, wir das durchführbar ist (...)

In Anbetracht der imho katastrophal schlechten Dokumentation seitens der Lufthansa wenig verwunderlich imho.




Hier die O-Reglungen zur TWP 2011 (Ticketing bis einschl 15 May)

************************************************************************************************************************

Die Kulanzregel (TWP 2011) im Überblick:

Fluggäste


  • mit einem gebuchten Flug bis zum 30. April 2021, und
  • mit einem OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101), das bis einschließlich 15. Mai 2020 ausgestellt wurde, und
  • mit einer gebuchten Austrian Airlines/Lufthansa/SWISS/Brussels Airlines/Eurowings/ Edelweiss/Germanwings/Air Dolomiti Flugnummer (operated by OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) weltweit, oder
  • mit einem von einer anderen Fluggesellschaft (OAL) durchgeführten Flug mit OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN Flugnummer (“Codeshare”) weltweit können einmalig kostenfrei umbuchen – unabhängig davon, ob ihr Flug gestrichen wurde oder nicht.

Teil A – Lufthansa Group Regeln für Umbuchungen/Umschreibungen von gestrichenen Flügen:

Option 1: Umbuchung/Umschreibung auf Basis der Flight irregularity policy bzw. INVOL Regeln

Generell gilt, dass Sie für Passagiere von gestrichenen Flügen immer Umbuchungen/Umschreibungen gemäß den Richtlinien zum Umgang mit Flugunregelmäßigkeiten vornehmen können. Diese Richtlinien wurden bis auf weiteres in zwei Punkten angepasst.


  • Neu: Falls für die neuen Reisedaten die Original-Buchungsklasse nicht verfügbar ist, können Sie derzeit auch außerhalb der 3-Tage-Frist (drei Tage vor/nach dem Originalflug) innerhalb derselben Reiseklasse (Original-Beförderungsklasse) in die niedrigste verfügbare Buchungsklasse umbuchen. Dies gilt nur für Umbuchungen auf eine Lufthansa Group Flugnummer (OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN).
  • Neu: Außerdem können die Umschreibungen auch außerhalb der 14-Tage-Frist vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass es jedoch weiterhin innerhalb der 14 Tage erforderlich ist, aktive und inaktive Flugsegmente aus dem PNR zu streichen.
  • Original Strecke, d. h. Start- und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben
  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis 30. April 2021 abgeschlossen sein.
  • Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte der Flight irregularities policy (OS/LH/LX), die so schnell wie möglich aktualisiert wird, bzw. den SN INVOL Regeln
Option 2: Einmalige kostenfreie Umbuchung/Umschreibung auf Basis der Kulanzregel (TWP 2011) – mit Ermäßigung/Reisebüro-Bonus


  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem 31. August 2020 vorgenommen werden
  • Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2020 mit Ermäßigung von 50 EUR/50 USD/50 CHF
  • Start und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
  • Umbuchungen auf einen alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) oder alternativ gemäß Tarifbedingungen des neuen Tarifs
  • Jeder Tarif in jeder Reiseklasse – der Tarif muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Strecke, Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.
  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
  • Änderung des Reisenden („Name Change“) ist nicht zulässig
  • Es gelten die Konditionen des neuen Tarifs
  • Diese Umbuchungen/Umschreibungen sind auch für bereits umgebuchte/umgeschriebene PNRs/Tickets zulässig (frühere Umschreibungen auf Basis einer Kulanzregel oder aufgrund von gestrichenen Flügen)
  • Die Kulanzregel gilt auch für Passagiere, die ihren ursprünglich gebuchten Flug nicht angetreten haben (No-Show).
  • EMDs, die zum bestehenden Ticket assoziiert waren, bleiben gültig.
  • Für Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2011

    (...)

Option 3: Einmalige kostenfreie Umbuchung/Umschreibung auf Basis der Kulanzregel (TWP 2011) – ohne Ermäßigung (...)


  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem 31. Januar 2021 vorgenommen werden
  • Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2021
  • Die Umbuchungsgebühr entfällt
  • Start- und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
  • Umbuchungen auf einen alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) oder alternativ gemäß Tarifbedingungen des neuen Tarifs
  • Jeder Tarif in jeder Reiseklasse – der Tarif muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Strecke, Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.
  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
  • Änderung des Reisenden („Name Change“) ist nicht zulässig
  • Es gelten die Konditionen des neuen Tarifs
  • Bitte beachten Sie, dass es erforderlich ist, aktive und inaktive Flugsegmente rechtzeitig aus dem PNR zu streichen.
  • EMDs, die zum bestehenden Ticket assoziiert waren, bleiben gültig.
  • Für Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2011
Teil B – Kulanzregel für Umbuchungen/Umschreibungen von nicht gestrichenen Flügen:

Option 1: Einmalige kostenfreie Umbuchung/Umschreibung auf Basis der Kulanzregel (TWP 2011) – mit Ermäßigung (...)


  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem 31. August 2020 vorgenommen werden
  • Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2020 mit Ermäßigung von 50 EUR/50 USD/50 CHF
  • Start und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
  • Umbuchungen auf einen alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) oder alternativ gemäß Tarifbedingungen des neuen Tarifs
  • Jeder Tarif in jeder Reiseklasse – der Tarif muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Strecke, Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.
  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
  • Änderung des Reisenden („Name Change“) ist nicht zulässig
  • Es gelten die Konditionen des neuen Tarifs
  • Diese Umbuchungen/Umschreibungen sind auch für bereits umgebuchte/umgeschriebene PNRs/Tickets zulässig (frühere Umschreibungen auf Basis einer Kulanzregel oder aufgrund von gestrichenen Flügen)
  • Die Kulanzregel gilt auch für Passagiere, die ihren ursprünglich gebuchten Flug nicht angetreten haben (No-Show).
  • EMDs, die zum bestehenden Ticket assoziiert waren, bleiben gültig.
  • Für Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2011

    (...)

Option 2: Einmalige kostenfreie Umbuchung/Umschreibung auf Basis der Kulanzregel (TWP 2011) – ohne Ermäßigung (...)


  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem 31. Januar 2021 vorgenommen werden
  • Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2021
  • Die Umbuchungsgebühr entfällt
  • Start- und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
  • Umbuchungen auf einen alternativen Lufthansa Group Flug/Flugverbindung (Flugnummer und durchgeführt von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN) oder alternativ gemäß Tarifbedingungen des neuen Tarifs
  • Jeder Tarif in jeder Reiseklasse – der Tarif muss neu gepriced werden. Ggfs. ist eine Aufzahlung zum Beispiel auf die neue Strecke, Buchungsklasse oder Saisonzeit erforderlich.
  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
  • Änderung des Reisenden („Name Change“) ist nicht zulässig
  • Es gelten die Konditionen des neuen Tarifs
  • Bitte beachten Sie, dass es erforderlich ist, aktive und inaktive Flugsegmente rechtzeitig aus dem PNR zu streichen (No-show nicht erlaubt).
  • EMDs, die zum bestehenden Ticket assoziiert waren, bleiben gültig.
  • Für Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2011
Option 3: Einmalige Umbuchung/Umschreibung ohne Umbuchungsgebühr auf Basis der Kulanzregel (TWP 2011)


  • Fluggäste können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen.
  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt erfolgen.
  • Neuer Reiseantritt bis zum 31. Dezember 2021.
  • Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben, es sein denn, die ursprünglichen Tarifkonditionen lassen eine Streckenänderung zu
  • Im Falle von Umschreibungen lautet der Endorsement Eintrag: TWP 2011
Für Kunden, die keine der flexiblen Umbuchungsoptionen annehmen möchten, können Sie weiterhin Tickets über BSPlink (Refund Application) zur Erstattung einreichen. (...) Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund der aktuellen Situation bei der Bearbeitung von Erstattungsanfragen zu Verzögerungen kommen kann.
 

Stevehh

Aktives Mitglied
12.10.2013
198
0
Kostenfreie Umbuchung möglich ?

Moin Leute

mal ne Frage zum Thema Umbuchung.
Aktuell haben wir eine Reise mit LH im Oktober 2020 in die USA. Zur zeit sieht es ja nicht so aus, als wenn das was wird.
Wir hatten schon mal angefragt bei LH wegen Umbuchung auf 2021 und da bügelte man uns ab mit 500 Euro Stornierungsgebühr pro Perspn + etwaige Taifunterschiede
Gestern bekomme ich eine allgemeine Informations Mail von LH mit folgendem Text :


die Welt befindet sich in Aufbruchstimmung. Vieles wird wieder möglich und neue Ziele werden erreichbar. Das heißt aber auch, dass sich Pläne zurzeit rasant ändern können und Flexibilität in diesen Tagen wichtiger denn je ist.

Darum haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Reise auch in die zweite Jahreshälfte 2021 zu verschieben, wenn Sie Ihr Ticket bis zum 30. Juni 2020 gebucht haben. Dies gilt für Flüge bis einschließlich 30. April 2021. Unabhängig von der Tarifstruktur können Sie einmalig gebührenfrei für dieselbe Strecke und Reiseklasse umbuchen. Das neue Reisedatum muss dabei lediglich vor dem 31. Dezember 2021 liegen.


Ich verstehe das nun so : ich kann die Flüge im Oktober kostenfrei bis ende 2021 umbuchen . Also keine umbuchungsgebühr (?) und auch keine anderen Kosten (?) .

Wie versteht ihr das ?

Danke Eure Einschätzung.

Stephan
 
Moderiert:

TPA

Aktives Mitglied
20.09.2012
243
50
FRA
Moin Leute

mal ne Frage zum Thema Umbuchung.
Aktuell haben wir eine Reise mit LH im Oktober 2020 in die USA. Zur zeit sieht es ja nicht so aus, als wenn das was wird.
Wir hatten schon mal angefragt bei LH wegen Umbuchung auf 2021 und da bügelte man uns ab mit 500 Euro Stornierungsgebühr pro Perspn + etwaige Taifunterschiede
Gestern bekomme ich eine allgemeine Informations Mail von LH mit folgendem Text :


die Welt befindet sich in Aufbruchstimmung. Vieles wird wieder möglich und neue Ziele werden erreichbar. Das heißt aber auch, dass sich Pläne zurzeit rasant ändern können und Flexibilität in diesen Tagen wichtiger denn je ist.

Darum haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Reise auch in die zweite Jahreshälfte 2021 zu verschieben, wenn Sie Ihr Ticket bis zum 30. Juni 2020 gebucht haben. Dies gilt für Flüge bis einschließlich 30. April 2021. Unabhängig von der Tarifstruktur können Sie einmalig gebührenfrei für dieselbe Strecke und Reiseklasse umbuchen. Das neue Reisedatum muss dabei lediglich vor dem 31. Dezember 2021 liegen.


Ich verstehe das nun so : ich kann die Flüge im Oktober kostenfrei bis ende 2021 umbuchen . Also keine umbuchungsgebühr (?) und auch keine anderen Kosten (?) .

Wie versteht ihr das ?

Danke Eure Einschätzung.

Stephan


Es entfällt nur die überlicherweise anfallende Umbuchungsgebühr.
Eine mögliche Tarifdifferenz musst du trotzdem bezahlen, wenn du „freiwillig“ umbuchst.
Ist der Flug an dem neuen Termin also teurer, musst du den Aufpreis bezahlen.
 

Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Es entfällt nur die überlicherweise anfallende Umbuchungsgebühr.
Eine mögliche Tarifdifferenz musst du trotzdem bezahlen, wenn du „freiwillig“ umbuchst.
Ist der Flug an dem neuen Termin also teurer, musst du den Aufpreis bezahlen.


so verstehe ich das auch.
Ist allerdings fragwürdig, die Kunden so hinters Licht zu führen...

Die geneigten Vielflieger hier wissen natürlich wie der Hase läuft, logo, aber Lieschen Müller, die alle Jubeljahre mal fliegt wahrscheinlich nicht....
 

LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.663
1.684
DRS
Ich bin mittlerweile etwas überfragt.
Habe Flüge im November von KBP nach GRU, in F. Hin mit LH, zurück mit LX. Gebucht über LH.com (in UAH)
Die Flüge sind natürlich noch bestätigt, aber das Risiko, dass das nicht klappt und ich dann im November zwei Wochen ohne Urlaubsziel dastehe, ist mir zu groß. Lange Rede, kurzer Sinn:

Ich würde die Flüge gern verschieben. Gebucht Anfang Januar ’20 sollten sie sich eigentlich für eine einmalige Verschiebung qualifizieren. Verschiebung gern auf März 2021. Online geht das natürlich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass die Hotline dann Geld von mir will, weil der Aktions-A-Tarif nicht mehr verfügbar ist, richtig? Die Alternative wäre, den Wert des Fluges (ca. 2k EUR) als Gutschein anzufordern, aber dann brauche ich entweder einen Flug, der genau so teuer oder teurer ist, weil der Rest dann verfällt, auch richtig? Sollte ich also einen Flug finden, der dann deutlich billiger ist, verschenke ich Geld an LH. Irgendwie macht das für mich alles keinen Sinn.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Ich verstehe Dein Problem nicht so ganz. Bis November ist es noch weit, ich würde annehmen, daß bis dahin die Flüge wieder stattfinden. Sollten sie aber wider Erwarten annuliert werden, dann könntest Du ja kostenfrei umbuchen. Also wozu jetzt in Aktionismus ausbrechen?
 

LHSEN

Aktives Mitglied
04.04.2015
203
272
Ich bin mittlerweile etwas überfragt.
Habe Flüge im November von KBP nach GRU, in F. Hin mit LH, zurück mit LX. Gebucht über LH.com (in UAH)
Die Flüge sind natürlich noch bestätigt, aber das Risiko, dass das nicht klappt und ich dann im November zwei Wochen ohne Urlaubsziel dastehe, ist mir zu groß. Lange Rede, kurzer Sinn:

Ich würde die Flüge gern verschieben. Gebucht Anfang Januar ’20 sollten sie sich eigentlich für eine einmalige Verschiebung qualifizieren. Verschiebung gern auf März 2021. Online geht das natürlich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass die Hotline dann Geld von mir will, weil der Aktions-A-Tarif nicht mehr verfügbar ist, richtig? Die Alternative wäre, den Wert des Fluges (ca. 2k EUR) als Gutschein anzufordern, aber dann brauche ich entweder einen Flug, der genau so teuer oder teurer ist, weil der Rest dann verfällt, auch richtig? Sollte ich also einen Flug finden, der dann deutlich billiger ist, verschenke ich Geld an LH. Irgendwie macht das für mich alles keinen Sinn.
Die Bezahlung erfolgte damals sicherlich in UAH, der Wert heute ist nicht mehr 2k, sondern wegen Abwertung des UAH nur noch ca 1.800 €....
 

LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.663
1.684
DRS
Ich verstehe Dein Problem nicht so ganz. Bis November ist es noch weit, ich würde annehmen, daß bis dahin die Flüge wieder stattfinden. Sollten sie aber wider Erwarten annuliert werden, dann könntest Du ja kostenfrei umbuchen. Also wozu jetzt in Aktionismus ausbrechen?
Ich habe persönliche Kontakte nach Brasilien, die mir zu verstehen gegeben haben, dass die Chance, eine normale Zeit dort zu verbringen, nicht allzu hoch sein wird. Auch im November nicht.

Deshalb ist es zwar nett, wenn die Flüge dann doch gestrichen werden und ich (irgendwann) das Geld zurückbekomme, aber dann sitze ich im November auf zwei Wochen Urlaub, die ich liebend gern im September irgendwo in Europa verbringen würde (ohne Flug, kurzfristig bei Bekannten im EU-Ausland). Dazu muss ich aber irgendwas mit den Flügen machen und so kulant wie die LH auf ihrer Website tut, ist sie dann doch nicht. Und bis September werden die Flüge auch nicht für November gestrichen sein.

Ich hätte auch nichts gegen den Voucher, wenn ich den quasi als Wertgutschein aufbrauchen könnte. Allerdings muss man den ja wohl für den gleichen Flugpreis einsetzen, sonst verfällt der Rest. Was ich natürlich nicht machen werde, denn ich kann nicht abschätzen, ob ich mal wieder für den Preis irgendwo hinfliege (und vor allem, wann).
 

therev

Erfahrenes Mitglied
25.04.2020
284
208
Ich fliege im Oktober nach SIN in der selben Konstellation. Ich zb hab beschlossen bis Ende August zu warten wie das alles läuft und dann kann ich Mitte September noch immer alles in den Voucher umwandeln. Wenn du aber Kontakte hast dann brich das Ganze ab. Wenn du via Telefon umbuchst wirds teuer. Ich wollte den Zubringerflug ändern. Am Telefon wurde mir gesagt Preisdifferenz 5400 Euro weil Neubuchung oder so... ja ne, klar.. Abbruch. Das ist halt einer der Nachteile bei diesen Tarifen. Mir hat LH aber auch geschrieben dass ein neuer Voucher kommen soll der länger gültig sein soll. Vl mal diesen abwarten?

Was ich natürlich nicht machen werde, denn ich kann nicht abschätzen, ob ich mal wieder für den Preis irgendwo hinfliege (und vor allem, wann).

Solche Angebote kommen doch öfter rein. In C um 1700-1800 fliegt man gleich mal wohin. LAX SFO zb BKK Sin usw... Angenommen der Voucher gilt dann bis Ende 2021 würd ich mir da keine Gedanken machen den rechtzeitig nicht gebrauchen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ames

Neues Mitglied
02.11.2019
15
7
Hallo,
ich habe auch eine Frage zu dieser neuesten Aussage der Lufthansa. Mir geht es dabei weniger um einen ggf. notwendigen Aufpreis, mehr um den Zeitpunkt.
Wir haben Lufthansaflüge Anfang Juli nach San Francisco. Wir würden diese nun gerne auf die Sommerferien 2021 umbuchen, die dann aber erst am 17. Juli beginnen. Nun kann das Reisedatum ja bis 31.12.2021 gewählt werden, die Umbuchung muss aber vor Abreise passieren. Unsere Flüge sind noch nicht storniert.
Wie sollen wir aber denn vor 07. Juli eine Buchung nächstes Jahr Mitte Juli veranlassen? Der Flugplan ist dann ja für diesen Termin noch gar nicht geöffnet. Hat damit jemand Erfahrung?
Viele Grüsse
Ames

Hier nochmal der Auszug von Lufthansa:
Darum haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Reise auch in die zweite Jahreshälfte 2021 zu verschieben, wenn Sie Ihr Ticket bis zum 30. Juni 2020 gebucht haben. Dies gilt für Flüge bis einschließlich 30. April 2021. Unabhängig von der Tarifstruktur können Sie einmalig gebührenfrei für dieselbe Strecke und Reiseklasse umbuchen. Das neue Reisedatum muss dabei lediglich vor dem 31. Dezember 2021 liegen.
 

Pubinaut

Erfahrenes Mitglied
21.10.2016
276
281
Köln
Ich habe für Ende des Jahres den Sale gebucht.
In meiner Buchung taucht als Reiseklasse nun First (bei SQ und CX) anstatt Business auf zwei von vier Legs auf.
Hat das noch jemand und es ist ein Fehler in der Darstellung? Sitzplätze können nicht ausgewählt werden, obwohl dies vorher noch möglich war.
Kann man hier realistisch "Hoffnung" auf F anstatt C haben? Hat da schonmal wer Erfahrungen mit sammeln können?
 

TigerPaw

Aktives Mitglied
03.10.2013
150
8
Ich habe für Ende des Jahres den Sale gebucht.
In meiner Buchung taucht als Reiseklasse nun First (bei SQ und CX) anstatt Business auf zwei von vier Legs auf.
Hat das noch jemand und es ist ein Fehler in der Darstellung? Sitzplätze können nicht ausgewählt werden, obwohl dies vorher noch möglich war.
Kann man hier realistisch "Hoffnung" auf F anstatt C haben? Hat da schonmal wer Erfahrungen mit sammeln können?

Schwer zu sagen, aber schau dir doch die Buchungsklasse an, in der das ganze gebucht wurde. Auf eine reine Bezeichnung des Segmentes auf "First" würde ich da nicht bauen.
 

TigerPaw

Aktives Mitglied
03.10.2013
150
8
Gebucht ist alles in P - also rein Business [emoji4]

Wenn da jetzt "First (P)" steht, dann wird es wohl weiterhin rein Business und nur ein Anzeigefehler sein. Wobei man da aber auch noch aufpassen muss, ob das ganze als Codeshare oder nicht gebucht wurde, da manche Buchungsklassen dann gemappt werden. Aber solange da nichts von F, A, O und bei CX glaube auch noch Z auftaucht würde ich mal nicht davon ausgehen ganz vorne zu sitzen.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.923
3.877
Hallo,
ich habe auch eine Frage zu dieser neuesten Aussage der Lufthansa. Mir geht es dabei weniger um einen ggf. notwendigen Aufpreis, mehr um den Zeitpunkt.
Wir haben Lufthansaflüge Anfang Juli nach San Francisco. Wir würden diese nun gerne auf die Sommerferien 2021 umbuchen, die dann aber erst am 17. Juli beginnen.

Bei der Lufthansa anzurufen oder ggf. am Flughafen persönlich vorzusprechen und genau das zu erzählen wäre die einfachste Lösung. Hast du das schon versucht?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.395
9.374
BRU
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300x250
Steht doch hier in der Option 2.

Ihr Flug ist nicht annulliert und Sie möchten dennoch umbuchen:

Sie können Ihr Ticket einmalig kostenfrei unabhängig von den Bedingungen des ursprünglich gekauften Tarifs umbuchen. Der neue Reisebeginn muss dabei bis 31. Dezember 2021 liegen. Die Umbuchung muss vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgen.

Generell behält Ihr Ticket weiterhin seinen Wert und Sie können dieses für eine neue Reise mit Reisebeginn bis 31.12.2021 zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Für die Nutzung dieser Option melden Sie sich bitte bis spätestens 31.01.2021. Sollte der umgebuchte Tarif aufgrund einer Änderung beispielsweise der Destination (Umbuchung von Kurz- auf Langstrecke), Wechsel der Reiseklasse oder ähnlichem, teurer sein, kann eine Aufzahlung erforderlich werden.

Würde ich so verstehen, dass Du lediglich vor Flugdatum anrufen musst und sagen, dass Du nicht fliegst, aber das Ticket offenlassen möchtest. Und dann bis zum 31.1.2021 Zeit hast, das neue Ticket zu buchen.

Ich denke, bei dem "vor Reisebeginn" geht es ihnen v.a. darum selber zu wissen, wer tatsächlich fliegen will und wer nicht, um nicht massenweise no shows zu haben.

Die beste Lösung ist aber in der Tat, die Hotline anzurufen und nach Deinen Möglichkeiten zu fragen.