Hallo,
ich habe auch einmal eine Frage bzgl Umbuchung von LH Tickets.
Ich habe im Januar 2020 4 Tickets AMS-ZRH-BKK/BKK-FRA-AMS in C gekauft.
Der Hinflug am 29.06. wurde seitens Swiss ohne Alternative storniert , der Rückflug ist noch vorhanden.
Laut LH Hotline kann ich eine kostenfreie Umbuchung nur bis Januar 2021 (1 Jahr nach Ausstellung) vornehmen, anschließend nur gegen Zahlung der Tarifdifferenz.
Ist das korrekt so?
Entscheiden muss ich mich bis 1 Tag vor dem geplanten Rückflug, 23.07.
Nein, das ist nicht zwingend korrekt. Dies wäre korrekt, wenn Du Dich für die Umbuchung nach der Kulanzregeln entscheiden würdest.
Du hast aber auch nach den EU-Fluggastrechten den Anspruch auf eine einmalige Umbuchung im selben Städtepaar in der selben Beförderungsklasse ohne Nachberechnung des Tarifs. Dies wird Dir vom Callcenter allerdings vielfach eben nicht proaktiv angeboten, sondern nur auf explizite Nachfrage.
Die Frist von 1 Jahr sowie die Fristsetzung zur Umbuchung kennen die EU-Fluggastrechte nicht. Das geht auch später.
Wichtig ist nur, wie im ersten Beitrag beschrieben, dies innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Info zur Flugstreichung zu erklären. Das spart dann nachgelagert unnötigen Stress. Und ja, weil eben die Callcenter-Agenten die Kulanzumbuchung "verkaufen" sollen und die Invol-Umbuchungen soweit möglich vermeiden sollen, muss man aktiv erklären, dass man dies wünscht. Von daher kann ich nur dringend dazu raten, die noch aktiven Flugsegmente sehr zeitnah aus der Buchung streichen zu lassen (hoffentlich noch innerhalb der 14-Tagesfrist).
Eine Veränderung der Tarifoption vom "Original Issue" ist ausgeschlossen
Tarifwechsel ist möglich. Z.b. von Light auf Clasic. Auch umgekehrt wenn gewünscht.
Vorsicht - das geht nur wenn man im Rahmen der Kulanzregelung mit Tarifneuberechnung umbucht. Im Rahmen der TWP2011 (Ticketkauf bis 15.05.2020) geht es für alle Tickets, bei der TWP2013 (Ticketkauf nach dem 15.05.2020) nur im Fall einer Flugstreichung.
Solange umgebucht werden soll ist es auch möglich LX Ticket Stock auf LH Ticket Stock umzubuchen. Falls eine Rückerstattung vom LX Ticket gewünscht ist muss man tatsaechlich die LX direkt kontaktieren.
Das ist so in der Praxis nicht üblich, sondern eine Ausnahme. Im Normalfall bleibt der Validating Carrier des Ticketdokuments identisch.
Man muss zumindestens die Flüge aus der Buchung streichen lassen, die man nicht nutzen wird und kann sich bis 31 Januar 2021 Zeit lassen mit der Umbuchung. Neue Flüge sind bis 31 Dezember 2021 möglich.
Das ist so nicht universell korrekt. Wer eine Invol-Umbuchung ohne Tarifnachberechnung im selben Städtepaar wünscht, hat hier keine Frist zu beachten (außer die 14 Tage zum Streichen der nicht mehr benötigten Flüge). Die Frist mit Ende Januar 2021 ist nur bei einer Umbuchung nach der Kulanzregel relevant.
Und zahlt man dann hier auch die Tarifdifferenz, deren Höhe noch gar nicht bekannt ist?
Wenn Du Dir die Kulanzregel aufschwatzen lässt, ja. Wenn Du auf der Invol-Umbuchung nach den Dir zustehenden Fluggastrechten bestehst, nein.