Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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jartai

Reguläres Mitglied
13.01.2017
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Man muss zumindestens die Flüge aus der Buchung streichen lassen, die man nicht nutzen wird und kann sich bis 31 Januar 2021 Zeit lassen mit der Umbuchung. Neue Flüge sind bis 31 Dezember 2021 möglich.

Und zahlt man dann hier auch die Tarifdifferenz, deren Höhe noch gar nicht bekannt ist?
 

asiaexplorer

Neues Mitglied
24.06.2020
10
0
Warum? Der Flug ist gestrichen, Du kannst auch jetzt schon anrufen.


Kurze Rückmeldung zu meinem Fall. Habe eben bei der SEN Hotline angerufen (dieses mal eine sehr nette Dame am Telefon) und mir wurde bestätigt, dass der Rückflug auch gestrichen wurde. Erst wollte man mir sofort das Ticket stilllegen, damit ich in die Kulanzreleglung komme.
Ich habe jedoch deutlich gemacht, dass ich lieber Option 1 wählen würde:

Sie können kostenfrei auf einen alternativen Flug zum gleichen Ziel und in der gleichen Beförderungsklasse umbuchen.

Ich möchte also die gleiche Beförderungsklasse, ohne Zuzahlung, auch wenn die Buchungsklasse teurer wäre. Erst meinte die Dame, dass ich mich dann sofort entscheiden und umbuchen müsste, jedoch hat sie mir dann auf Nachfrage mitgeteilt, dass ich dies weiterhin kostenlos innerhalb der Ticketgültigkeit kann. Also eigentlich genau das, was ich wollte. Sie würde dann jetzt am Ticket keine Umstellung oder Änderung vornehmen. Ich soll mich einfach melden, sobald ich weiß, wann ich fliegen kann.

Jetzt warte ich mal ein paar Tage ab und werde in der kommenden Woche noch mal die Hotline anrufen, um die Info verifizieren. Vielleicht wird ja doch alles gut :)

Danke für eure Unterstützung.

Asiaexplorer.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.834
1.268
Beim LH Service Center anrufen und die Flüge streichen lassen. Der Ticketwert bleibt erhalten. Sobald die gewünschten Flüge für naechstes Jahr online verfügbar sind kann man umbuchen, spaetestens aber bis zum 31 Januar 2011.


Man kann sich auf die Vergangenheit von vor 10 Jahren umbuchen lassen. Respekt, wenn die IT das hinbekommt...
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
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München
Hallo,
ich habe auch einmal eine Frage bzgl Umbuchung von LH Tickets.
Ich habe im Januar 2020 4 Tickets AMS-ZRH-BKK/BKK-FRA-AMS in C gekauft.
Der Hinflug am 29.06. wurde seitens Swiss ohne Alternative storniert , der Rückflug ist noch vorhanden.
Laut LH Hotline kann ich eine kostenfreie Umbuchung nur bis Januar 2021 (1 Jahr nach Ausstellung) vornehmen, anschließend nur gegen Zahlung der Tarifdifferenz.
Ist das korrekt so?
Entscheiden muss ich mich bis 1 Tag vor dem geplanten Rückflug, 23.07.
Nein, das ist nicht zwingend korrekt. Dies wäre korrekt, wenn Du Dich für die Umbuchung nach der Kulanzregeln entscheiden würdest.

Du hast aber auch nach den EU-Fluggastrechten den Anspruch auf eine einmalige Umbuchung im selben Städtepaar in der selben Beförderungsklasse ohne Nachberechnung des Tarifs. Dies wird Dir vom Callcenter allerdings vielfach eben nicht proaktiv angeboten, sondern nur auf explizite Nachfrage.

Die Frist von 1 Jahr sowie die Fristsetzung zur Umbuchung kennen die EU-Fluggastrechte nicht. Das geht auch später.

Wichtig ist nur, wie im ersten Beitrag beschrieben, dies innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Info zur Flugstreichung zu erklären. Das spart dann nachgelagert unnötigen Stress. Und ja, weil eben die Callcenter-Agenten die Kulanzumbuchung "verkaufen" sollen und die Invol-Umbuchungen soweit möglich vermeiden sollen, muss man aktiv erklären, dass man dies wünscht. Von daher kann ich nur dringend dazu raten, die noch aktiven Flugsegmente sehr zeitnah aus der Buchung streichen zu lassen (hoffentlich noch innerhalb der 14-Tagesfrist).

Eine Veränderung der Tarifoption vom "Original Issue" ist ausgeschlossen

Tarifwechsel ist möglich. Z.b. von Light auf Clasic. Auch umgekehrt wenn gewünscht.
Vorsicht - das geht nur wenn man im Rahmen der Kulanzregelung mit Tarifneuberechnung umbucht. Im Rahmen der TWP2011 (Ticketkauf bis 15.05.2020) geht es für alle Tickets, bei der TWP2013 (Ticketkauf nach dem 15.05.2020) nur im Fall einer Flugstreichung.

Solange umgebucht werden soll ist es auch möglich LX Ticket Stock auf LH Ticket Stock umzubuchen. Falls eine Rückerstattung vom LX Ticket gewünscht ist muss man tatsaechlich die LX direkt kontaktieren.
Das ist so in der Praxis nicht üblich, sondern eine Ausnahme. Im Normalfall bleibt der Validating Carrier des Ticketdokuments identisch.

Man muss zumindestens die Flüge aus der Buchung streichen lassen, die man nicht nutzen wird und kann sich bis 31 Januar 2021 Zeit lassen mit der Umbuchung. Neue Flüge sind bis 31 Dezember 2021 möglich.
Das ist so nicht universell korrekt. Wer eine Invol-Umbuchung ohne Tarifnachberechnung im selben Städtepaar wünscht, hat hier keine Frist zu beachten (außer die 14 Tage zum Streichen der nicht mehr benötigten Flüge). Die Frist mit Ende Januar 2021 ist nur bei einer Umbuchung nach der Kulanzregel relevant.

Und zahlt man dann hier auch die Tarifdifferenz, deren Höhe noch gar nicht bekannt ist?
Wenn Du Dir die Kulanzregel aufschwatzen lässt, ja. Wenn Du auf der Invol-Umbuchung nach den Dir zustehenden Fluggastrechten bestehst, nein.
 
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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
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MUC
Wichtig ist nur, wie im ersten Beitrag beschrieben, dies innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Info zur Flugstreichung zu erklären.

Von daher kann ich nur dringend dazu raten, die noch aktiven Flugsegmente sehr zeitnah aus der Buchung streichen zu lassen (hoffentlich noch innerhalb der 14-Tagesfrist).

Wer eine Invol-Umbuchung ohne Tarifnachberechnung im selben Städtepaar wünscht, hat hier keine Frist zu beachten (außer die 14 Tage zum Streichen der nicht mehr benötigten Flüge).

Wo kommen diese 14 Tage eigentlich her? Weder in meiner letzten LH-Annullierungsmail von Ende Juni, noch in den ABB oder den Umbuchungs-FAQ auf der LH-Webpage habe ich einen entsprechenden Passus gefunden - von EU261 ganz zu schweigen. (Ja, ich weiß, TWP2011 und so. Daher nur mal so aus Neugier gefragt, denn wenn LH das so wichtig ist, sollte sie vielleicht nicht nur Call-Center und Reisebüros darüber informieren, sondern auch die Kunden... :yes:)
 

rcs

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06.03.2009
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Vor Corona war dies auch stets Bestandteil der Mails. Hier "verkauft" man den Kunden jetzt aber nur noch die Umbuchung nach den Kulanzregeln und informiert gar nicht mehr zur Invol-Umbuchung.

Gleichzeitig will man über die FlightVoucher-Seite auch weiterhin den Verzicht der Kunden auf den Erstattungsanspruch erreichen, obwohl der Voucher eigentlich nicht notwendig ist. Aber damit ist der Kunde halt auf die Kulanzumbuchung festgelegt (mit Tarifnachberechnung).

Text vor Corona:

Bitte beachten Sie, dass sich in Ihrer Buchung eine Änderung der Flugzeit auf der Strecke von <A> nach <B> ergeben hat, den Sie dem aktualisierten Reiseverlauf entnehmen können. Falls sich dadurch für Sie die Notwendigkeit einer Umbuchung ergibt, wenden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Nachricht an Ihren Lufthansa Ansprechpartner. Wir informieren Sie gerne über mögliche Alternativen. Umbuchungsanfragen, die später als 14 Tage nach der Flugplanänderung eingehen, gelten nicht als "unfreiwillig" und unterliegen daher den ursprünglichen Tarifbestimmungen.

Text aktuell:

Aufgrund der anhaltenden Coronavirus-Krise muss Lufthansa noch immer vermehrt Flugstreichungen vornehmen. Daher haben sich auch bei Ihrer Buchung Änderungen ergeben. Neueste Informationen zum Stand Ihrer Buchung finden Sie hier.

Sie haben uns diesbezüglich bereits kontaktiert? Dann ignorieren Sie bitte diese Nachricht.

Ihre Umbuchungsmöglichkeiten:

Lufthansa bietet Ihnen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation flexible Umbuchungsmöglichkeiten für alle Tarife:

Bis zum 31. Januar 2021 können Sie Ihr Ticket auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 31. Dezember 2021 umbuchen.
Umbuchungen können Sie direkt über unsere Service Center oder Ihr Reisebüro vornehmen.

Falls Sie Ihr Ticket bereits vor dem 16. Mai gebucht haben, bietet Lufthansa Ihnen bei jeder Umbuchung vor dem 31. August 2020, mit einem Reiseantritt im Jahr 2020 einen Discount von 50,00 Euro an. Selbst wenn Sie noch nicht wissen, auf wann Sie Ihren Flug umbuchen möchten, können Sie sich Ihren Discount schon heute sichern: zum FlightVoucher.
 
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Christian81

Neues Mitglied
13.03.2010
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BRE/BSL
Ich habe noch ein Business Prämienflug (BK: I) im Dez.2020.
Würde diesen Flug gerne auf 2021 umbuchen.
Muss gemäss den Kulanzregeln hierfür die Buchungsklasse verfügbar sein oder reicht eine Verfügbarkeit in der Reiseklasse?
 

rcs

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06.03.2009
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Der Buchungszeitraum, bei dem die Kulanzregel für Umbuchungen ohne Gebühr angewendet werden kann, wurde vom 30.06.20 auf den 31.08.20 verlängert. Wer also bis 31.08.20 sein Ticket bucht, kann nun einmalig die TWP2013 nutzen.
 
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caulfield

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
512
1
...

Wichtig ist nur, wie im ersten Beitrag beschrieben, dies innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Info zur Flugstreichung zu erklären. Das spart dann nachgelagert unnötigen Stress. Und ja, weil eben die Callcenter-Agenten die Kulanzumbuchung "verkaufen" sollen und die Invol-Umbuchungen soweit möglich vermeiden sollen, muss man aktiv erklären, dass man dies wünscht. Von daher kann ich nur dringend dazu raten, die noch aktiven Flugsegmente sehr zeitnah aus der Buchung streichen zu lassen (hoffentlich noch innerhalb der 14-Tagesfrist).
...

Hallo,
diese 14 Tage machen mich nervös.

Uns wurden auf einem Ticket sämtliche Flüge gestrichen. Gebucht 18. April, ursprünglicher Reistermin Mitte Mai. Ich habe aber seitdem nix unternommen. Die 14 Tage habe ich nirgendwo wahrgenommen, auch nicht in den "erweiterten Umbuchungsmöglichkeiten". Daher dachte ich, dass ich mir bei irgendwann vielleicht wieder stabilen Flugplänen Gedanken mache.

Was heißt denn in diesem Zusammenhang "nachgelagerter unnötiger Stress"?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.925
2.795
CGN
Dass man Dir im Callcenter dann freiwillig nur eine Umbuchung nach der Kulanzregel mit Tarifneuberechnung anbieten wird, und nicht die Invol-Umbuchung ohne Tarifnachberechnung.

Das Callcenter erfindet noch immer irgendwelche Regeln, ob man nun die von Lufthansa willkürlich aufgestellten einhält oder nicht. Eine formgerechte Aufforderung per e-mail nebst umgehnder Klageerhebung sind sicherlich stressfreier als sich tagelang mit dem Lufthansa Kompetenzzentrum rumzuägern.
 

rcs

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06.03.2009
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München
Das Callcenter erfindet noch immer irgendwelche Regeln, ob man nun die von Lufthansa willkürlich aufgestellten einhält oder nicht. Eine formgerechte Aufforderung per e-mail nebst umgehnder Klageerhebung sind sicherlich stressfreier als sich tagelang mit dem Lufthansa Kompetenzzentrum rumzuägern.
Wenn ein einfacher Anruf und die damit einhergehende Bereinigung der Buchung diese Probleme spart, dürfte das wahrscheinlich immer noch weniger Aufwand sein, als es wie Du auf eine Umbuchung über den Rechtsweg anzulegen.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Wenn ein einfacher Anruf und die damit einhergehende Bereinigung der Buchung diese Probleme spart, dürfte das wahrscheinlich immer noch weniger Aufwand sein, als es wie Du auf eine Umbuchung über den Rechtsweg anzulegen.

Ich denke, das Problem sind hier u.a. Flugstreichungen bis Mitte Mai. Wo die LH-Gruppe INVOL-Umbuchungen / Umbuchung ohne Tarifdifferenz ja noch kategorisch verweigert hat und oft alle Segmente gestrichen wurden (da praktisch keine Flüge stattfanden). So dass tatsächlich für den Kunden kein Grund ersichtlich war, die Hotline anzurufen, bevor man nicht auf ein neues Datum umbuchen wollte.
 

rcs

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06.03.2009
27.568
4.717
München
Es gibt gute Nachrichten, wenn man nach einer Flugstreichung nach der Kulanzregel umbuchen möchte und der neue Ticketpreis (z.B. wegen anderer Strecke oder anderer Buchungsklasse) niedriger ist.

For reissues due to cancelled flights:
If flights are cancelled and the ticket is reissued based on a goodwill policy, the passenger is entitled to receive the difference, if the new ticket is less expensive than the original ticket (refund of residual value).


Damit ist endlich das Problem beseitigt, dass man theoretisch den Anspruch auf einen vollen Refund hätte, und die Differenz zwischen altem und neuem Ticketpreis im Rahmen der Umbuchung nach der Kulanzregel verlieren würde.

Technisch ist dabei zu beachten, dass diese Regelung nicht in allen Buchungssystemen umgesetzt werden kann (wie z.B. dem Farelogix Direct Connect für Reisebüros).
 
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jartai

Reguläres Mitglied
13.01.2017
26
2
Ich habe nochmals mit dem Service Center gesprochen:
Umbuchung nach den INVOLV Regeln nur Max 1 Jahr nach Ticketausstellung (bei mir 2.2021).
Umbuchung nach den Kulanzregeln nur gegen Zahlung der Tarifdifferenz.
AMS-ZRH-BKK-FRA-AMS in C im Juni 2021 (gleiche Strecke) gegen Nachzahlung von 1100€/PAX.
Dann bleibt wohl nur die Erstattung...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Es gibt gute Nachrichten, wenn man nach einer Flugstreichung nach der Kulanzregel umbuchen möchte und der neue Ticketpreis (z.B. wegen anderer Strecke oder anderer Buchungsklasse) niedriger ist.

For reissues due to cancelled flights:
If flights are cancelled and the ticket is reissued based on a goodwill policy, the passenger is entitled to receive the difference, if the new ticket is less expensive than the original ticket (refund of residual value).


Damit ist endlich das Problem beseitigt, dass man theoretisch den Anspruch auf einen vollen Refund hätte, und die Differenz zwischen altem und neuem Ticketpreis im Rahmen der Umbuchung nach der Kulanzregel verlieren würde.

Buchen sie denn überhaupt in eine niedrigere Buchungsklasse um? Standardmäßig scheinen sie das ja in der gleichen Buchungsklasse wie ursrpünglich gebucht zu tun (auch wenn niedrigere verfügbar). Gibt wahrscheinlich die nächsten Diskussionen....
 

rcs

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06.03.2009
27.568
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München
Buchen sie denn überhaupt in eine niedrigere Buchungsklasse um? Standardmäßig scheinen sie das ja in der gleichen Buchungsklasse wie ursrpünglich gebucht zu tun (auch wenn niedrigere verfügbar). Gibt wahrscheinlich die nächsten Diskussionen....

Wenn Du nach einer Flugstreichung gemäß der Kulanzregel umbuchst, kannst Du x-beliebig umbuchen und den vollen Ticketpreis eines noch nicht angeflogenen Tickets auf das neue Ticket anrechnen lassen.

Aber natürlich bist Du auch hier auf den Service des von Dir gewählten Buchungskanals angewiesen. Und Airlines im Callcenter haben bei Umbuchungen vielfach nicht das Interesse, dass ihre Mitarbeiter den Kunden auch wirklich die beste Lösung heraussuchen / anbieten.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.925
2.795
CGN
Ich habe nochmals mit dem Service Center gesprochen:
Umbuchung nach den INVOLV Regeln nur Max 1 Jahr nach Ticketausstellung (bei mir 2.2021).

Wurde mir jetzt auch mehrmals vorgehalten. Mein Einwand, dass ich auch nach mehrmaligem Lesen in der Flugastrechte-VO nichts von irgendeiner Ticketgültigkeit finden konnte, interessiert dort erwartungsgemäß niemanden.

Daher auch meine Bemerkung weiter oben: Kurze Aufforderung zur Umbuchung per mail nebst umgehender Klageerhebung dürfte nervensparender sein und im Ergebnis schneller gehen.
 

jartai

Reguläres Mitglied
13.01.2017
26
2
LH verweist auf ihre AGB zu den INVOL Regeln, dort ist angeblich das 1 Jahr definiert.

Ich frage mich nur von welcher Kulanz LH hier spricht, wenn man einen annullierten Flug unter Zahlung der Tarifdifferenz umbuchen kann. Rückerstattung und Neubuchung kommt aufs gleiche raus...
 
J

jsm1955

Guest
Bin ich hier richtig mit folgender Frage?

Heute zufällig in die LH App geschaut und mein Flug im Oktober nach DFW ist gestrichen incl. innerdeutschem Zubringer nach FRA. Offenbar wurde ich umgebucht auf einen Tag später. Direkt ab FRA. Das nützt mir aber nichts. Hintergrund ist eine Flugplanänderung.


Angerufen bei der Hotline und den ursprünglichen Tag umbuchen lassen aber nach Houston. Wegen des fehlenden Zubringers nun Bahnanreise am Vortag.

Mehrkosten:
1 Übernachtung in FRA
Mietwagenbuchung (neu ab IAH) ist jetzt $200 teurer als die bestehende Buchung ab DFW.

Habe ich irgendwelche Ansprüche oder habe ich diese verwirkt, weil ich mich aktiv umbuchen lies?

BTW: Keinerlei Info von LH!




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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
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Wann und warum genau ist ist Hotelnacht erforderlich geworden? Selbst unter Geltung der VO müsste dieses notwendig sein.

Durch die Umbuchung auf einer andere Strecke (was die VO so nicht vorsieht) hast du scheinbar aber ohnehin eine Vertragsänderung vorgenommen, denke da sieht es eher schlecht aus.