Sorry, aber wenn das ein rechtlich wirksamer Grund sei, das Boarding zu verweigern, dann erhalten die Airlines einen Blankoscheck für fast alle Fernziele.
Beispiel USA: Natürlich könnte ein Fluggast die 90-Tage beim VWP überschreiten, dabei erwischt werden und dann nicht genug Geld haben, um den Rückflug zu finanzieren. Dass dafür die Airline, die den Fluggast in die USA geflogen hat, haftbar zu machen, ist abenteuerlich.
Wo habe ich geschrieben, dass das ein rechtlich wirksamer Grund ist?
Der rechtlich wirksame Grund für das IDB ist, dass die Passagierin beim Boarding die erforderliche Dokumente für ihre Reise nicht dabei hatte. Und das ist ein ausreichender Grund, damit die Airline das Boarding verweigern kann. Die Airline ist nicht verpflichtet zu erwägen, ob für die zu betrachtende Reise die Reiseunterlagen noch hätten beschafft werden können. Unzureichende Reiseunterlagen ermöglichen immer ein IDB.
Die drohende Kostenübernahme ist der Grund für die fehlende Motivation der Airline, ein Auge zuzudrücken. Denn natürlich hätte sie die Passagierin befördern können. Sie musste es nur eben nicht.
Und ich dachte, wir hätte über den Unterschied zwischen Transit und Einreise schon genügend gesprochen, so dass Du diesen kennen solltest. Mit einem VWP reist man in die USA ein und die Airline hat keinerlei Haftung mehr. Mit einem VFTF ist man im Transit und die Airline bleibt bei Transit in der Haftung.
Hätte die Passagierin vorher auf einfache Weise ein Visum für EUR 22,- beantragt, dann hätte es keinerlei Probleme gegeben. Denn damit hätte sie so oder so nach SIN einreisen dürfen und beim Boarding in FRA wäre der Weiterflug irrelevant gewesen. Hätte die Passagierin einen Reisepass eines Staates, die visafrei nach SIN einreisen dürfen, dann hätte es auch kein Problem gegeben. Wäre die Passagierin in einen Staat weitergeflogen, für den sie beim Boarding die erforderlichen Unterlagen dabei gehabt hätte, dann hätte es auch kein Problem gegeben. Hätte China keine wilden Einreisevorschriften, dann hätte es auch kein Problem gegeben.