Denied Boarding in Frankfurt

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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.164
2.717
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Ihr verlorener (aufgegebener) Handgepäckkoffer ist mittlerweile in HKG angekommen. Der örtliche Baggage Handler hat ihr mitgeteilt, dass sie den Koffer nicht auf einen Flug nach CKG packen können. Mainland würde keine Gepäckstücke mit gebrauchten Sachen erlauben die ohne den Besitzer fliegen. Die einzige Möglichkeit ist den Koffer über Shanghai zu schicken, das soll angeblich gehen. Sie muss den Koffer dann anschließend von einem Flughafen abholen, eine Zustellung ins Hotel/nach Hause ist nicht möglich. Sie sitzt zwar seit einer Woche in CKG in Quarantäne, fährt von dort aber erstmal weiter zu ihren Eltern und kann den Koffer dann irgendwann nächste Woche in Chengdu abholen, wo sie wohnt.
Wieso schickt LH bzw. BA den Koffer überhaupt erst nach London und Hongkong, sie hätten ihn auch gleich nach Shanghai schicken können. LH/BA sollte damit doch schon Erfahrungen haben, die Regel gibt es angeblich bereits seit Beginn der Pandemie.
Sie schickten den Koffer nach LHR, weil da die Passagierin hingeschickt wurde. Und BA fliegt nicht nach Shanghai. Wer fliegt überhaupt gerade direkt nach Shanghai?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Sie schickten den Koffer nach LHR, weil da die Passagierin hingeschickt wurde. Und BA fliegt nicht nach Shanghai. Wer fliegt überhaupt gerade direkt nach Shanghai?
Ist eine Erklärung, nach HKG hätte man den Koffer aber ja nie als letztes Ziel schicken müssen. Entweder mit SQ über SIN, oder eben gleich über HKG nach PVG. Das Ding in HKG hinzustellen und sagen wir kriegen den nur über PVG zu dir nach Mainland ist eine interessante Info, kann dem Pax aber doch reichlich egal sein.
Da der Koffer aber noch in Frankfurt stand als die Passagierin bereits in Mainland war, hätte man den auch gleich auf FRA-PVG mitfliegen lassen können.
 

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
890
690
HKG
Wieso schickt LH bzw. BA den Koffer überhaupt erst nach London und Hongkong, sie hätten ihn auch gleich nach Shanghai schicken können. LH/BA sollte damit doch schon Erfahrungen haben, die Regel gibt es angeblich bereits seit Beginn der Pandemie.
Weisst nicht ob du es hoeren willst, aber die Antwort ist:

Weil China zu einem dystopischen Corona-Politik-Gebilde geworden ist, wo viele voellig alltaegliche Dinge nicht mehr moeglich sind, weil irgendein Parteikader glaubt, heute den wahren Sinne der kommunistischen Covid-Politik gefunden zu haben und deswegen wieder eine neue Regel einfuehren muss.

LH, BA oder jeglicher andere Privatakteuer ist doch voellig hilflos und versucht nur so gut es geht irgendwie noch irgendwie agieren zu koennen. Sei froh, dass der Koffer ueberhaupt in HKG ist, haette ja auch sein koennen, dass man zuefaellig wieder ein Virus auf einem Koffer gefunden hat, und die jetzt zur Sicherheit alle verbrannt werden muessen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Ist eine Erklärung, nach HKG hätte man den Koffer aber ja nie als letztes Ziel schicken müssen. Entweder mit SQ über SIN, oder eben gleich über HKG nach PVG. Das Ding in HKG hinzustellen und sagen wir kriegen den nur über PVG zu dir nach Mainland ist eine interessante Info, kann dem Pax aber doch reichlich egal sein.
Da der Koffer aber noch in Frankfurt stand als die Passagierin bereits in Mainland war, hätte man den auch gleich auf FRA-PVG mitfliegen lassen können.
Beim Gepäck nachsenden wird nicht großartig mitgedacht, der Koffer kam aus LHR und dahin hat man ihn zurück geschickt. Das LH diesen dann noch in Richtung China geschickt hat ist doch relativ kulant, es ist schließlich nicht die Aufgabe der Airline die ständig wechselnden Aufenthaltsorte der Passagiere festzustellen wenn mal ein Koffer stehenbleibt. Sei froh das LH den Koffer nicht nach SIN geschickt hat, dahin sollte er ja schließlich befördert werden
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
LH, BA oder jeglicher andere Privatakteuer ist doch voellig hilflos und versucht nur so gut es geht irgendwie noch irgendwie agieren zu koennen. Sei froh, dass der Koffer ueberhaupt in HKG ist, haette ja auch sein koennen, dass man zuefaellig wieder ein Virus auf einem Koffer gefunden hat, und die jetzt zur Sicherheit alle verbrannt werden muessen.
Wie geschrieben, dass nachreisendes Gepäck nur über Shanghai nach Mainland reisen darf, ist laut Aussage des Mitarbeiters in HKG bereits seit Pandemiebeginn so. Würden sich diese Regeln ständig ändern wäre es nachvollziehbar warum der Koffer nach HKG geschickt wurde.

Beim Gepäck nachsenden wird nicht großartig mitgedacht, der Koffer kam aus LHR und dahin hat man ihn zurück geschickt. Das LH diesen dann noch in Richtung China geschickt hat ist doch relativ kulant, es ist schließlich nicht die Aufgabe der Airline die ständig wechselnden Aufenthaltsorte der Passagiere festzustellen wenn mal ein Koffer stehenbleibt. Sei froh das LH den Koffer nicht nach SIN geschickt hat, dahin sollte er ja schließlich befördert werden
Kulant? BA hat ihr den Koffer in LCY abgenommen und bis FRA gelabelt. Dort sollte sie ihn zurück bekommen, ihr aufgegebenes Gepäck wurde von LCY natürlich bis SIN durchgecheckt. Das aufgegebene Gepäck hat sie in FRA wiederbekommen, das bis FRA aufgegebene Handgepäck nicht. Ich sehe es nicht als kulant an ihr das nachzuschicken, zumal sie ihre Adresse online ja immer up to date gehalten hat.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Kulant? BA hat ihr den Koffer in LCY abgenommen und bis FRA gelabelt. Dort sollte sie ihn zurück bekommen, ihr aufgegebenes Gepäck wurde von LCY natürlich bis SIN durchgecheckt. Das aufgegebene Gepäck hat sie in FRA wiederbekommen, das bis FRA aufgegebene Handgepäck nicht. Ich sehe es nicht als kulant an ihr das nachzuschicken, zumal sie ihre Adresse online ja immer up to date gehalten hat.
Die Adresse immer "Up to date" halten ist halt ein Problem, wenn der Koffer bereits unterwegs ist und man dann mal wieder "updated".

Wenn man bedenkt wie viele Koffer diesen Sommer verlorenen gegangen sind, finde ich das es mit dem Koffer verhältnismässig gut geklappt hat, die chinesischen Regeln sind halt das Problem, aber die sollte deine Freundin ja kennen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Lufthansa rührt sich nicht und versucht die Sache auszusitzen. Hat jemand eine offizielle UK Adresse von Lufthansa? Wird für den Small Claim Court benötigt. Ich finde zwar einige Adressen, aber keine die offiziell von Lufthansa angegeben wird.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Lufthansa rührt sich nicht und versucht die Sache auszusitzen. Hat jemand eine offizielle UK Adresse von Lufthansa? Wird für den Small Claim Court benötigt. Ich finde zwar einige Adressen, aber keine die offiziell von Lufthansa angegeben wird.
Hat Lufthansa bisher überhaupt nicht reagiert oder die Forderung abgelehnt?

Habt Ihr CEDR schon ausprobiert?
Zwischen Einreichen Eurer Forderung und dem Antrag müssen allerdings 8 Wochen liegen.

 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
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Hat Lufthansa bisher überhaupt nicht reagiert oder die Forderung abgelehnt?

Weder die Hotline, noch das LH Team hier im Forum sah sich in der Lage etwas zum Bearbeitungsstand des Falls zu sagen, also keine Reaktion. Mitgeteilt hat man ihr nur, dass sie Ihren Rückflug nicht nutzen können wird da das Ticket nicht mehr gültig ist.

Habt Ihr CEDR schon ausprobiert?
Zwischen Einreichen Eurer Forderung und dem Antrag müssen allerdings 8 Wochen liegen.

Sie hat nun einen Small Court Claim eingereicht, hoffentlich gegen die richtige Lufthansa Formierung in UK.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Sie hat nun einen Small Court Claim eingereicht, hoffentlich gegen die richtige Lufthansa Formierung in UK.
Sie hat von China aus, eine Klage gegen LH in Großbritannien eingereicht?
Das erscheint mir etwas überhastet, insb. weil die Forderung wg. dem IDB auf dem Rückflug ja noch massivst ansteigt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Sie hat von China aus, eine Klage gegen LH in Großbritannien eingereicht?
Das erscheint mir etwas überhastet, insb. weil die Forderung wg. dem IDB auf dem Rückflug ja noch massivst ansteigt.

Ich hätte auch noch ein paar Tage gewartet, wollte sie aber nicht. Wenn sie den Fall gewinnt kann sie aber für den Rückflug ja noch einen Fall einreichen.
Der Rückflug wird auch noch wieder spannend. Da LH ihr Ticket storniert hat, hat sie einen Air China Flug neu gebucht. Die haben diesen Flug dann storniert und sie auf einen Flug 9 Tage später umgebucht. Das hat dann mit LH aber nichts mehr zu tun.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Lufthansa muss aber für den Rückflug (falls von LH ausgeführt) dann in jedem Fall IDB-Ausgleichsleistung i.d.H. von EUR 600 zahlen + die Kosten des Ersatztickets mit Air China.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.585
1.650
Nicht in jedem Fall und für den Fall, dass EU261 greift, ist es ist kein IDB.
Das müsstest du erklären, wieso das kein IDB ist, sofern die Bekannte zum Flughafen fährt und dort auch Einchecken will. Das wäre für mich Voraussetzung, auch wenn klar ist, dass es mit dem Rückflug nichts wird. Ist aber nur meine Laienmeinung.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Mitgeteilt hat man ihr nur, dass sie Ihren Rückflug nicht nutzen können wird da das Ticket nicht mehr gültig ist.

Das ist ein IDB.
Bei IDB gilt keine 14-tägige Mitteilungsfrist. Sobald die Airline erklärt, dass man nicht mitfliegen darf (obwohl der Flug nicht annulliert wurde), liegt ein IDB-Fall vor.

Natürlich muss der Fluggast im Streitfall die o.g. Mitteilung im Streitfall beweisen. Man sollte sich jetzt einen E-Ticket Auszug ziehen, wo der Status der Coupons vermerkt ist.
Ferner habe ich weiter oben darauf hingewiesen, dass LH die IDB-Ausgleichsleistung nur zahlen muss, wenn der Flug auch op by LH ist.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Das müsstest du erklären, wieso das kein IDB ist, sofern die Bekannte zum Flughafen fährt und dort auch Einchecken will. Das wäre für mich Voraussetzung, auch wenn klar ist, dass es mit dem Rückflug nichts wird. Ist aber nur meine Laienmeinung.
Mit dem “sofern” wäre es ein IDB, soweit der Passagierin beim Hinflug Recht gegeben wird. Doch das “sofern” ist noch nicht eingetreten und wird sehr wahrscheinlich auch nicht eintreten.
 

doc7austin2

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10.03.2021
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2.181
Mit dem “sofern” wäre es ein IDB, soweit der Passagierin beim Hinflug Recht gegeben wird. Doch das “sofern” ist noch nicht eingetreten und wird sehr wahrscheinlich auch nicht eintreten.
Das sehe ich anders.
Das erste IDB in FRA ist geschehen, da Fluggast und der (unterbezahlte) Contract Agent unterschiedliche Ansichten dazu hatten, ob TE in Singapore einreisen durfte oder nicht.
Das ist kein einfacher Fall (z.B. Reisepass abgelaufen etc.).

Die Frage ist, ob Lufthansa daran interessiert ist, dass ein Gericht jetzt ein Urteil zu der Auslegung von Einreiseregelungen fällt, insb. dazu wie maßgeblich die Timatic-Informationen sind. TE durfte schlußendlich in Singapore einreisen. Das spricht für den TE.
Das wird sich i.d.R. so auflösen, dass Lufthansa die Forderung im Gerichtsverfahren anerkennt.

Mit dieser Anerkennung ist der Weg, die 2. IDB Ausgleichsleistung + Kosten Ersatzticket Air China, für den TE frei.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Das sehe ich anders.
Das erste IDB in FRA ist geschehen, da Fluggast und der (unterbezahlte) Contract Agent unterschiedliche Ansichten dazu hatten, ob TE in Singapore einreisen durfte oder nicht.
Es gab unterschiedliche Meinungen dazu, ob die Passagierin die erforderlichen Unterlagen für die Weiterreise hatte.
Die Frage ist, ob Lufthansa daran interessiert ist, dass ein Gericht jetzt ein Urteil zu der Auslegung von Einreiseregelungen fällt, insb. dazu wie maßgeblich die Timatic-Informationen sind. TE durfte schlußendlich in Singapore einreisen. Das spricht für den TE.
Warum sollte LH nicht daran interessiert sein? LH würde sicherlich gerne auf einreisebezogene IDB verzichten, wenn es das Düfte.

Alles andere wurde schon diskutiert.
Das wird sich i.d.R. so auflösen, dass Lufthansa die Forderung im Gerichtsverfahren anerkennt.
Nein, die Chance der Passagierin liegt darin, dass LH den Prozess verpennt, was es ja gerne mal tut. Die Frage, ob die Passagierin beim Boarding in FRA die erforderlichen Einreiseunterlagen für ihre Reise hatte, ist objektiv mit “Nein” zu beantworten. Normalerweise hört dann die Prüfung auf.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Mit dem “sofern” wäre es ein IDB, soweit der Passagierin beim Hinflug Recht gegeben wird. Doch das “sofern” ist noch nicht eingetreten und wird sehr wahrscheinlich auch nicht eintreten.
Das sofern kann auch noch später eintreten und dann wäre es ein zu unrecht gevoidetes Ticket.

Dieser Punkt ist nicht abschliessend geklärt, daher kann es durchaus ein IDB werden. Zusätzlich gibt es Gerichtsurteile, die besagen, dass das Ticket nicht einfach gevoidedet werden darf und LH der Passagierin ermöglichen müsste, das Rückflugticket gegen einen weiteren Obolus zu nutzen. Siehe dazu: https://www.lto.de/recht/hintergrue...gaeste-duerfen-teilstrecken-verfallen-lassen/
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Warum sollte LH nicht daran interessiert sein? LH würde sicherlich gerne auf einreisebezogene IDB verzichten, wenn es das Düfte.
Die Lufthansa "sourct" diese Dokumentenprüfung ja im Regelfall an ein externes Unternehmen aus. Deren unterbezahlte Contract Agents prüfen dann am Gate die Dokumente. Diese Mitarbeiter müssen sich am Vormittag mit US-Einwanderungsgesetzen und am Nachmittag mit den EInwanderungsgesetzen verschiedener asiatischer Länder auseinandersetzen.
Das ist kaum möglich. In meinen Augen hat die Lufthansa dem Dienstleister instruiert, sehr schnell Entscheidungen zu treffen. Anders ist die Dokumentenprüfung überhaupt nicht wirtschaftlich machbar.
Wenn eine Entscheidung am Ende falsch getroffen wurde, dann klagen sowieso nur <1% der betroffenen Fluggäste den Schaden ein. Für Lufthansa lohnt es sich also, schnell ein IDB auszusprechen, als ordentlich zu prüfen.

Die visafreie Einreise nach Singapore für Chinesische Staatsbürger ist sowieso so ein Klassiker. Das ist wirklich schwierig, die Einreisevoraussetzungen ordentlich zu beurteilen - auch weil die Verordnung von Singapore nicht alle Fallbeispiele klar und deutlich abdeckt.

Die Frage, ob die Passagierin beim Boarding in FRA die erforderlichen Einreiseunterlagen für ihre Reise hatte, ist objektiv mit “Nein” zu beantworten.
Das ist Deine Meinung.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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300x250
Für Lufthansa lohnt es sich also, schnell ein IDB auszusprechen, als ordentlich zu prüfen.
Das ist völlig klar und überall im Leben so, klagen wird nur ein ganz kleiner Teil und damit lohnt es sich immer erstmal abzulehnen. Daher wird bei LH ja meist auch erst reagiert wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, denn welcher Chinese klagt schon in Europa. Es wird sicherlich welche geben die das tun, nur dürfte das kaum über den 1% Bereich hinausgehen.
 
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