Denied Boarding in Frankfurt

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
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Nein. Woher nimmst du das? VFTF hat genau zwei Anforderungen, wurde hier im Thread jetzt auch mehrmals verlinkt und auch von ICA (Einreisebehörde Singapurs) nochmals per E-Mail bestätigt: Langzeitvisum aus der Liste mit Gültigkeit min. ein Monat nach Einreise und gültiges Weiterreiseticket (Flug/Fähre/Kreuzfahrt) innerhalb von 96h. Beides war glasklar erfüllt. Sonstige Bedingungen für VFTF-Nutzung als genau diese beiden gibt es nicht.
Wenn Du die Email der ICA heranziehst und die Situation als glasklar bezeichnest, dann erkläre mir mal die fett geschriebenen Punkte:
“Nationals of the Commonwealth of Independent States, Georgia, India, The People’s Republic of China (PRC), Turkmenistan and Ukraine may be eligible for Visa-Free Transit Facility. However, please note that grant of entry or VFTF is not guaranteed.

Every visitor’s entry will be assessed on own merits. We are unable to give prior confirmation on a visitor’s future entry. Assessment for entry, including the grant of VFTF, is determined by the ICA officers only upon seeking arrival immigration clearance at the Singapore checkpoints.”


Und da sind wir noch nicht mal beim wirklich kritischen Punkt, nämlich dass die Weiterreisevorschriften nicht erfüllt waren.

Jetzt habe ich mir auch mal Timatic angeschaut. Da steht:
”Nationals of China (People's Rep.) with a confirmed onward air or cruise ticket to a third country within 96 hours under the Visa Free Transit Facility (VFTF). They must:
- have a residence permit issued by United Kingdom valid for a minimum of 1 month from the arrival date, and
- have documents required for the next destination.”

Der zweite Punkt ist nicht erfüllt, weil der Code noch nicht vorliegt.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.158
2.708
Wissen wir denn, ob die Passagierin noch 1 Monat auf ihrem UK-Visum hatte? Multi-Entry mit jeweils 6 Monaten pro Jahr oder ein 12-Monats-Studi-Visum oder oder oder? Die Info habe ich vielleicht überlesen, gestehe, dass ich wahrscheinlich nicht jeden Post gelesen habe.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
“Nationals of the Commonwealth of Independent States, Georgia, India, The People’s Republic of China (PRC), Turkmenistan and Ukraine may be eligible for Visa-Free Transit Facility. However, please note that grant of entry or VFTF is not guaranteed.

Wenn es danach geht, dann müsste Lufthansa fast alle Deutschen Staatsbürgern, die mit einem ESTA in die USA fliegen wollen, die Beförderung verweigern.
Denn mit ESTA ist im Rahmen des VWP die Einreise in die USA auch nicht garantiert.

Every visitor’s entry will be assessed on own merits. We are unable to give prior confirmation on a visitor’s future entry. Assessment for entry, including the grant of VFTF, is determined by the ICA officers only upon seeking arrival immigration clearance at the Singapore checkpoints.”

Inhaltlich das Gleiche schreibt das auch die US CBP.
Das ist international absolut üblich. Bei visafreier Einreise ist die Einreise meistens nicht garantiert.

Wenn LH dieses Argument ins Feld führt, dann fällt LH aufs Maul.

Der zweite Punkt ist nicht erfüllt, weil der Code noch nicht vorliegt.
Den hat TE doch erhalten und kann Diesen in einem MCOL-Verfahren vorlegen.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Den hat TE doch erhalten und kann Diesen in einem MCOL-Verfahren vorlegen.
Da steht aber ein Datum drauf, das nach dem IDB liegt. Man kann sich bei einem IDB nicht einfach die fehlenden Unterlagen spöter besorgen und dann meinen, dass das IDB unrechtmäßig war.

Die Passagierin hätte sich auch einfach vorher ein Touristenvisum für SIN (30 SGD) holen können und wäre dann ganz sicher nach SIN gekommen. Auch das kann sie nicht nachträglich machen. An der falschen Stelle gespart.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Sie muss sich in SIN testen lassen, um die Voraussetzungen für die Weiterreise nach China zu erfüllen.
Um weil sich ein Fluggast sich in SIN testen lassen muss, darf dieser Fluggast nicht nach SIN fliegen?
Das ist doch absurd. Der MCOL-Richter wird sich auf so einen Unsinn in meinen Augen nicht einlassen.

Die Testpflicht am Transitpunkt gab es doch im Jahr 2020 und 2021 in vielen Staaten.
Dass eine Airline nunmehr dass Boarding verweigert, weil das Testresultat am Abflugflughafen nicht vorliegt (logischerweise, da der Test erst am Transitstop erfolgt), ist doch absolut absurd.

Absolut absurd!

Also, ich kann mich noch erinnern, dass einige europäische Staaten Ende 2021 es verlangt hatten, dass Fluggäste aus den USA sich vor Abflug testen lassen mussten. Im November 2021 wurde der Schengen Travel Ban aufgehoben.
Nach Deiner Logik hätten KLM und Air France allen Fluggästen mit ESTA (die in die USA fliegen wollten) in AMS/CDG das Boarding verweigern müssen.
Warum? Naja, weil alle diese Fluggäste keine gültigen Rückflugtickets zurück nach Frankreich/Niederlande besitzen bzw. die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen -> da eben bei Abflug in CDG/AMS das Testergebnis für den Rückflug nach CDG/AMS noch nicht vorliegt.

again -> absurd hoch 10!!!
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Um weil sich ein Fluggast in SIN testen lassen muss, darf dieser Fluggast nicht nach SIN fliegen?
Das ist doch absurd. Der MCOL-Richter wird sich auf so einen Unsinn in meinen Augen nicht einlassen.
Und was tun? Soll er China wegen der Test-Anforderung oder Singapore wegen des VFTF-Angebots verurteilen, weil man das in dieser sehr speziellen Konstellation nicht nutzen kann?

Nochmal: Hätte die Passagierin die 30 SGD für ein Touristenvisum ausgegeben, dann wäre sie sicher gewesen. Hätte sie statt nach China nach Thailand weiterreisen wollen, dann wäre sie sicher gewesen. Statt Thailand hätte es auch jeder andere Staat sein können, in dem man entweder ohne Testanforderungen einreisen darf oder mit Testanforderungen, die bereits ab Abreise in Europa erfüllbar gewesen wären. Hätte sie einen Pass, der in SIN zu VE berechtigt hätte, dann wäre sie sicher gewesen.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Nochmal: Hätte die Passagierin die 30 SGD für ein Touristenvisum ausgegeben, dann wäre sie sicher gewesen.
Bei dem Touristenvisum muss der chinesische Staatsbürger aber auch die Existenz eines Weiter/Rückreise-Ticket glaubhaft machen (bzw. dass er die Einreisevoraussetzungen für das nächste Land erfüllt)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und was tun? Soll er China wegen der Test-Anforderung oder Singapore wegen des VFTF-Angebots verurteilen, weil man das in dieser sehr speziellen Konstellation nicht nutzen kann?
Natürlich soll die Airline auf Zahlung verurteilt werden.
Testbedingungen am Transitpunkt können niemals am Abflughafen erfüllt werden.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
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Bei dem Touristenvisum muss der chinesische Staatsbürger aber auch die Existenz eines Weiter/Rückreise-Ticket glaubhaft machen (bzw. dass er die Einreisevoraussetzungen für das nächste Land erfüllt)
Aber da muss sie bei Abreise in Europa nach SIN noch nicht die Reisevorschriften für die Weiterreise erfüllen. Die kann sie dann in SIN sicherstellen.
 

Onkel Dubai

Erfahrenes Mitglied
01.07.2012
2.133
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Frankfurt, Genf, London
Ich verfolge diesen Thread mit großem Interesse und bin auch selbst kein juristischer Experte, aber warum seid Ihr alle eigentlich so sicher, dass UK Gerichtsstand ist (obwohl BA die Beförderung nach DE vorgenommen hat)? An welcher Stelle vor FRA hätte LH denn überhaupt prüfen können?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Natürlich soll die Airline auf Zahlung verurteilt werden.
Testbedingungen am Transitpunkt können niemals am Abflughafen erfüllt werden.
Nein. Die Passagierin hätte sich eine andere Art der Einreise nach SIN aussuchen müssen, z.B. per Touristenvisum.

VFTF ist eben problematisch, wenn es für die Weiterreise nach China genutzt wird. In fast allen Konstellationen stellt das kein Problem dar. Doch SIN muss sich nicht an den Einreisebestimmungen für China orientieren, damit das VFTF auch für Chinesen passt. Und LH muss sich nicht darüber hinwegsetzen.

Üblicherweise gelten ja x Stunden vor Abflug (1. Flug des Tickets). Bei allen anderen mir bekannten Einreisebestimmungen während Corona reichte der Test in Europa aus. Es könnte sein, dass der LH-Mitarbeiter dies mit “auf einem Ticket” gemeint hat. Vielleicht hätte auf einem Ticket der Test in Europa ausgereicht?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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aber warum seid Ihr alle eigentlich so sicher, dass UK Gerichtsstand ist (obwohl BA die Beförderung nach DE vorgenommen hat)?

Hört jetzt bitte mit BA auf!

TE besitzt ein durchgehendes Ticket LHR-FRA-SIN.... (alle Flüge sind op by LH).

In UK gilt UK261.

An welcher Stelle vor FRA hätte LH denn überhaupt prüfen können?

Dass in London die Dokumente nicht geprüft wurden, ist für den rechtlichen Sachverhalt so ziemlich irrelevant.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Die Umbuchung auf BA könnte dazu geführt haben, dass der Abgangsort nicht mehr das UK, sondern Deutschland war. Das wiederum könnte zur Folge haben, dass nicht mehr englisches Recht anzuwenden ist (Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Passagiers, da gleichzeitig Abgangsort), sondern deutsches (Recht des Airlinesitzes, da gewöhnlicher Aufenthaltsort des Passagiers mit Abgangsort und Zielort nicht identisch ist), vgl. Art. 5 Abs. 2 Rom-I-VO.

Die Frage ist aber recht knifflig, die will ich offenlassen. Letztlich wird entscheidend sein, was das singapurische Ausländerrecht zu dem Weiterflug nach China sagt.

Was steht (stand?) denn in Timatic zum Ziel China?
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Was steht (stand?) denn in Timatic zum Ziel China?
Auszug:
Nationals of China (People's Rep.) must have a green QR code with an 'HS' mark. The code can be obtained from the WeChat App 'Fang Yi Jian Kang Ma Guo Ji Ban'. For more information about requirements for negative COVID-19 tests and vaccination, please refer to the website of the respective Chinese embassy. Passengers not arriving directly in China (People's Rep.) must obtain a new green QR code with an 'HS' mark in each transit country.

Den relevanten Abschnitt habe ich fett hervorgehoben. Deshalb reicht der Code aus UK nicht. Sie muss auch einen in SIN erhalten.

Den Code bekommt man dafür:
Passengers taking flights on and after 12th July (Tuesday) shall take 2 PCR tests within 48 hours before departure and the collection time of 2 PCR tests should have an interval of more than 24 hours. The second PCR test should be performed within 24 hours before departure.

Visa benötigt die Passagierin nicht, weil sie Chinesin ist.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Danke. Jo, der Job für das Max-Planck-Institut wird immer schwieriger - darf man zwecks Transits in Singapur einreisen, wenn man ein Weiterreiseticket hat, man aber weitere Einreisevoraussetzungen erst vor Ort erfüllen kann?

Undankbarer Job für den Einchecker. Aber unter den Prämissen hätte ich wohl auch einen Direktflug nach China gebucht aus einem Land, in das ich unabhängig von bestätigten Weiterreisetickets einreisen darf.
 

thbe

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27.06.2013
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Danke. Jo, der Job für das Max-Planck-Institut wird immer schwieriger - darf man zwecks Transits in Singapur einreisen, wenn man ein Weiterreiseticket hat, man aber weitere Einreisevoraussetzungen erst vor Ort erfüllen kann?

Undankbarer Job für den Einchecker. Aber unter den Prämissen hätte ich wohl auch einen Direktflug nach China gebucht aus einem Land, in das ich unabhängig von bestätigten Weiterreisetickets einreisen darf.
Nach der Papierlage hatte die LH recht und nach Timatic auch.

Es ist nur eben Erbsenzählerei, weil sich die Passagierin den Code in SIN noch hätte besorgen können. Da hätte LH drauf vertrauen können, aber nicht müssen.

Ob man wegen Unverhältnismäßigkeit einen solchen Prozess gewinnt, steht auf einem anderen Blatt. Einen Online-Claim sicherlich nicht.

Zumal sich die Passagierin mit sehr geringem Aufwand (rund 21 Euro) hätte absichern können.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Die Umbuchung auf BA könnte dazu geführt haben, dass der Abgangsort nicht mehr das UK, sondern Deutschland war.
Lufthansa hat den Flug LHR-FRA annulliert. Daraus entstehen schon automatisch Rechte nach UK261. Und zwar das Recht auf eine Ersatzbeförderung - und zwar auf der Gesamtstrecke LHR-SIN. Dieser Pflicht ist Lufthansa nicht nachgekommen, da es ein unrechtmäßiges IDB veranstaltet hat. Natürlich gilt hier Gerichtsstand in UK.


Es ist nur eben Erbsenzählerei, weil sich die Passagierin den Code in SIN noch hätte besorgen können. Da hätte LH drauf vertrauen können, aber nicht müssen.
Das ist in meinen Augen Unsinn. Der TE war berechtigt, einen VFTF vor Ort am Flughafen Singapore zu beantragen. Dort wird dieser QR-Code nicht verlangt.

 

Amic

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05.04.2016
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758
Der TE war berechtigt, einen VFTF vor Ort am Flughafen Singapore zu beantragen. Dort wird dieser QR-Code nicht verlangt.
Die Frage ist, ob das mit einer "normalen" Einreise gleichzusetzen ist.

Singapur lässt die Personen ja zum Transit ins Land. Gleichzeitig definieren Sie allerdings die Formalitätenabwickler, also Passagiere die nicht einfach weiterreisen können, sondern dazu in Singapur landside noch etwas erledigen müssen, nicht als Transitreisende:

"Travellers who intend to clear arrival immigration to enter Singapore, or booked flights which require them to enter Singapore to collect tickets or baggage and check-in again for the connecting flight, are not considered transit travellers"

https://www.ica.gov.sg/enter-transit-depart/transiting-singapore
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
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Lufthansa hat den Flug LHR-FRA annulliert. Daraus entstehen schon automatisch Rechte nach UK261. Und zwar das Recht auf eine Ersatzbeförderung - und zwar auf der Gesamtstrecke LHR-SIN. Dieser Pflicht ist Lufthansa nicht nachgekommen, da es ein IDB veranstaltet hat. Natürlich gilt hier Gerichtsstand in UK.
Die Passagierin hätte mit der Papierlage auf keinen Fall nach SIN transportiert werden müssen.

Wie mit dem Storno LHR-SIN verfahren wird, weiss ich nicht. Ihr hätte bereits das Boarding in LHR verweigert werden müssen. Wie berechnet man die Verspätung, wenn es gar kein Recht auf Beförderung gab?

Nach den chinesischen Vorschriften hätte die Passagierin übrigens auch in FRA einen längeren Aufenthalt plus Tests plus Code hätte absolvieren müssen. Das hat sie nicht. Damit hat sie bereits in FRA die Reisevorschriften nicht erfüllt.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Singapur lässt die Personen ja zum Transit ins Land. Gleichzeitig definieren Sie allerdings die Formalitätenabwickler, also Passagiere die nicht einfach weiterreisen können, sondern dazu in Singapur landside noch etwas erledigen müssen, nicht als Transitreisende:
Es scheint für SIN drei Arten von Reisenden zu geben:
1. Transitreisende
2. Einreisende
3. Unter VFTF Reisende
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Nach den chinesischen Vorschriften hätte die Passagierin übrigens auch in FRA einen längeren Aufenthalt plus Tests plus Code hätte absolvieren müssen. Das hat sie nicht. Damit hat sie bereits in FRA die Reisevorschriften nicht erfüllt.
Jetzt wird es natürlich interessant.
Mainland China hat ja drakonische Einreisehürden - auch für ihre eigenen Staatsbürger.

Die Frage ist eben, ob sich LH in der MCOL-Erwiderung darauf eingeht.
Das Risiko und die Kosten des MCOL sind für den Fluggast überschaubar.