Denied Boarding in Frankfurt

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
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Nein, das ist eher nicht strittig. Die Entscheidung war wohl ziemlich eindeutig falsch.



Das ist doch völlig irrelevant, ob man VFTF als Einreise oder Transit sieht. Fakt ist doch, dass die betreffende Person offensichtlich alle Voraussetzungen für den Transfer in SIN nach China erfüllt hat und am Endziel mit anderen Airlines als LH ohne weitere Probleme - wenn auch ohne Handgepäck - angekommen ist. Aber das Handgepäck hat ja auch wieder LH versemmelt.
Nur weil es bei einer anderen Airline geklappt hat heisst nicht das es regelkonform war.

Nur weil dir Polizist A kein Ticket gibt wenn du auf dem Gehweg Fahrrad fährst heißt es nicht das Polizist B dir dafür kein Ticket gibt.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Nein aber es müssen deutsche Regeln angewandt werden, da nach deutschen Regeln gehandelt werden musste.
Von welchen speziellen deutschen Regeln sprichst Du hier?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nur weil es bei einer anderen Airline geklappt hat heisst nicht das es regelkonform war.
Gehen wir davon aus, dass der Fall vor ein UK-Gericht landet. Der Fluggast legt die Timatic-Ausdrucke vor. Da muss LH erst einmal mit anderen Dokumenten kontern.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es gibt noch einen Swiss Rückflug auf dem LH Ticket, von HKG über ZRH nach LHR Ende Oktober, aber der ist ja sehr wahrscheinlich auf void gesetzt. Da werden wir LH dann auffordern den wieder zu aktivieren, aber ob das rechtzeitig klappt... Vermutlich wird sie sich dann spontan noch nach einem anderen Rückflug umschauen müssen.

Genau! Wichtig ist, LH auf keinen Fall zu kommunizieren, dass man einen Refund vom ursprünglich gebuchten Flug haben möchte.
LX wird in HKG wohl ein Boarding Denied ausführen. Dann muss LX am Ende noch zusätzlich EUR 600 + Kosten des Ersatztickets blechen.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.158
2.707
Ich finde es immer wieder interessant, mit welcher Leichtfertigkeit einige andere zum Klagen ermuntern und dabei offensichtlich weder den Sachverhalt richtig verstanden haben, noch das Kostenrisiko einer Klage in UK kennen.
Das Kostenrisiko ist in UK gering bzw. je nachdem, was nun wirklich als Schaden angegeben wird, vorhersehbar, das ist ja das Schöne. Siehe Post #83, nannte sich früher small claims, jetzt MCOL
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Hier gibst halt Einige, die, im intellektuellen Tiefflug , wie die trotzigen Kinder, die böse LH als „Schuldigen“ sehen wollen....
Sind sie es denn nicht? Ob im Recht oder nicht, daran das sie in FRA gestrandet war, hat LH in jedem Fall Schuld. Man hätte sie bereits in London abweisen können, aufgrund der Flugstreichung und Umbuchung auf BA hat LH auf die Prüfung der Unterlagen in London verzichtet. BA hat natürlich auch keine Prüfung vorgenommen und ihr nur die Bordkarte für London Frankfurt gegeben.
Denn genau wie hier einige argumentieren, dass LH dafür verantwortlich ist das sie bereits bei Abflug die Bedingungen für den Weiterflug erfüllen muss, hätte LH dann ja prüfen müssen, dass sie in FRA überhaupt umsteigen darf. Ohne Schengen Visum darf sie das ja nur wenn sie einen Weiterflug hat. Wieso wurde also nicht dort schon geprüft, das sie die Bedingungen für alle Weiterflüge erfüllt? BA hat hat es nicht interessiert, die haben geschaut das sie einen Weiterflug hat und damit durfte sie mitfliegen.
Und in den Beförderungsbedingungen gibt es ja überhaupt keine Prüfungspflicht sondern nur den Hinweis, das LH prüfen darf, sofern sie es denn will.
 

max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
365
353
Ja das wird hier jetzt Ausarten zwischen denen die die Lufthansa um alles in den Schutz nehmen und denen die das ganze kritisch sehen.
 

Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.585
887
Ja das wird hier jetzt Ausarten zwischen denen die die Lufthansa um alles in den Schutz nehmen und denen die das ganze kritisch sehen.
Alte Foren-Maximierer Logik:

Grundsätzlich sind die Airlines böse, da diese das Maximieren minimieren.

Allerdings gönnt man anderen Foristen nicht mal den Dreck unter den Fingernägeln, wenn diese maximieren wollen und mal selber l(h)eer ausgeht…

Besonders absehbar bei Fällen wie diesem und error fares.

Aber oft gute Unterhaltung! 🍿
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Sind sie es denn nicht? Ob im Recht oder nicht, daran das sie in FRA gestrandet war, hat LH in jedem Fall Schuld. Man hätte sie bereits in London abweisen können, aufgrund der Flugstreichung und Umbuchung auf BA hat LH auf die Prüfung der Unterlagen in London verzichtet. BA hat natürlich auch keine Prüfung vorgenommen und ihr nur die Bordkarte für London Frankfurt gegeben.
Denn genau wie hier einige argumentieren, dass LH dafür verantwortlich ist das sie bereits bei Abflug die Bedingungen für den Weiterflug erfüllen muss, hätte LH dann ja prüfen müssen, dass sie in FRA überhaupt umsteigen darf. Ohne Schengen Visum darf sie das ja nur wenn sie einen Weiterflug hat. Wieso wurde also nicht dort schon geprüft, das sie die Bedingungen für alle Weiterflüge erfüllt? BA hat hat es nicht interessiert, die haben geschaut das sie einen Weiterflug hat und damit durfte sie mitfliegen.
Und in den Beförderungsbedingungen gibt es ja überhaupt keine Prüfungspflicht sondern nur den Hinweis, das LH prüfen darf, sofern sie es denn will.
Damit hast du vollkommen recht, aber dummerweise hilft das nicht wirklich wenn in FRA richtig gehandelt wurde.

Verstehe mich da nicht falsch ich finde LH hätte transportieren müssen aber ich sehe auch Probleme
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Allerdings gönnt man anderen Foristen nicht mal den Dreck unter den Fingernägeln, wenn diese maximieren wollen und mal selber l(h)eer ausgeht…
Sofern du dich damit wirklich auf diesen Fall beziehst, ich glaube hier wollte Niemand maximieren, auf die £520 Kompensation hätte sie sicher gerne verzichtet, wenn sie denn dafür nicht eine Nacht in Frankfurt im Terminal rumhängen hätte müssen, pünktlich am Ziel gewesen wäre und nicht aus der eigenen Tasche einen Ersatzflug hätte buchen müssen.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Das Kostenrisiko ist in UK gering bzw. je nachdem, was nun wirklich als Schaden angegeben wird, vorhersehbar, das ist ja das Schöne. Siehe Post #83, nannte sich früher small claims, jetzt MCOL
Dann benötigt man entweder einen UK-Anwalt, um den claim MCOL-fähig einzureichen oder man setzt ganz darauf, dass LH es überlastungsbedingt nicht bearbeitet.

Mit der Story “Ich wollte nur nach SIN” wird das sonst nichts werden.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Sind sie es denn nicht? Ob im Recht oder nicht, daran das sie in FRA gestrandet war, hat LH in jedem Fall Schuld. Man hätte sie bereits in London abweisen können, aufgrund der Flugstreichung und Umbuchung auf BA hat LH auf die Prüfung der Unterlagen in London verzichtet. BA hat natürlich auch keine Prüfung vorgenommen und ihr nur die Bordkarte für London Frankfurt gegeben.
Denn genau wie hier einige argumentieren, dass LH dafür verantwortlich ist das sie bereits bei Abflug die Bedingungen für den Weiterflug erfüllen muss, hätte LH dann ja prüfen müssen, dass sie in FRA überhaupt umsteigen darf.
Moralisch ist LH sicherlich “schuldig”. Deine Freundin allerdings auch, weil sie eine Verbindung gebucht hat, die man nach kurzer Recherche als risikoreich klassifizieren muss. Dritter moralischer Schuldiger ist China mit seinen Einreisebestimmungen. Und der Vierte ist BA, weil sie nicht richtig geprüft haben.

Dein letztes Argument gilt nicht. Eine Airline muss nicht bei Reiseantritt prüfen. Sie kann. Während des Reisens unter verschärften Corona-Einreisebestimmungen habe ich reihenweise IDBs gesehen, die erst beim Boarding für die Langstrecke erfolgten. Diese Passagiere hatten meistens schon einen Zubringer hinter sich und ihr Gepäck war schon im Flugzeug.
 
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Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.585
887
Sofern du dich damit wirklich auf diesen Fall beziehst, ich glaube hier wollte Niemand maximieren, auf die £520 Kompensation hätte sie sicher gerne verzichtet, wenn sie denn dafür nicht eine Nacht in Frankfurt im Terminal rumhängen hätte müssen, pünktlich am Ziel gewesen wäre und nicht aus der eigenen Tasche einen Ersatzflug hätte buchen müssen.
520?

Hat sie denn nicht noch einen OW von LHR nach SIN kaufen müssen?

Dieser sollte doch etwa GBP 2500 gekostet haben und Teil des Claims werden?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.158
2.707
Dann benötigt man entweder einen UK-Anwalt, um den claim MCOL-fähig einzureichen oder man setzt ganz darauf, dass LH es überlastungsbedingt nicht bearbeitet.

Mit der Story “Ich wollte nur nach SIN” wird das sonst nichts werden.
Da sie ein Multi Entry für UK hat aber kein Schengen-Visum, gehe ich stark davon aus, dass ein UK Anwalt jetzt nicht die große Hürde sein wird. Übrigens braucht man für small claims nicht wirklich einen Anwalt, da das Verfahren darauf abzielt, dass Verbraucher das gut alleine hinbekommen. Das ist ja die Idee der Sache, dass jeder niederschwellig zu seinem Recht kommt. Zig mal selbst ohne Anwalt eingereicht, des Englischen sollte man halt schon mächtig sein.
 

mucaari

Erfahrenes Mitglied
10.01.2016
890
690
HKG
Singapore stellt für das 96 Stunden Aufenthaltsrecht ohne Visum zwei Bedingungen. 1. Man muss eine Aufenthaltserlaubnis für einige bestimmte Länder haben, in diesem Fall UK. 2. Man muss einen Weiterflug haben, der innerhalb von 96 Stunden startet. Da steht nichts davon, dass man die Einreisebedingungen des Landes in das man weiterfliegt bereits bei Ankunft in Singapore erfüllen muss, oder das man sie überhaupt erfüllen muss, es reicht allein die Flugbuchung für Singapore aus. Alles andere geht Lufthansa nichts an.

Naja. Man muss da denke ich schon die Ziellaender unterscheiden. Es ist doch bekannt, wie schwierig die Einreise nach China aktuell ist und was fuer ein Zirkus dafuer veranstaltet werden muss. Da ist schon eine signifikante Gefahr gegeben, dass man in Singapur nicht mehr weiter kommt.

LH hat sich hier natuerlich nicht mit Ruhm bekleckert, und ich stimme der Einschaetzung zu, dass es so wirkt als wollte man moeglichst schnell einen Gast abwimmeln. Ich kann LH aber auch verstehen, in Bezug auf die wirren China-Regeln nicht einen potenziell riskanten Gast mitzunehmen.

Trotzdem fuer die Zukunft: Ich wuerde so eine Strecke versuchen moeglichst direkt zu fliegen. Nicht noch 3 Schleifen drehen, und auf 2 Tickets, um 50 Euro zu sparen. LHR-HKG, und dann eine Weiterreise nach China sollte doch vergleichsweise einfach und auch nicht enorm teuer moeglich sein? Warum wurde das nicht gemacht?

Ich bin selbst vor ein paar Tagen nach HKG eingereist. Diesmal froh, direkt ab FRA geflogen zu sein. Letztes Jahr hab ich das mit Qatar gemacht, und da hat man dann an zwei Punkte Kontrolleure, die deine Dokumente auf die Regularien checken (einmal beim check in, und dann nochmal bei letzten Abflughafen vor HKG). Da hatte ich in Doha letztes Jahr wirklich Sorge zu stranden, was manchen Mitreisenden auch passiert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.871
Da sie ein Multi Entry für UK hat aber kein Schengen-Visum, gehe ich stark davon aus, dass ein UK Anwalt jetzt nicht die große Hürde sein wird. Übrigens braucht man für small claims nicht wirklich einen Anwalt, da das Verfahren darauf abzielt, dass Verbraucher das gut alleine hinbekommen. Das ist ja die Idee der Sache, dass jeder niederschwellig zu seinem Recht kommt. Zig mal selbst ohne Anwalt eingereicht, des Englischen sollte man halt schon mächtig sein.
Das ist kein klassischer EU261-IDB, wo die Airline wegen Überbuchung das Boarding verweigert. Unzureichende Reiseunterlagen sind nach EU261 ein vertretbarer Grund für eine Airline, das Boarding zu verweigern. Und Corona-Anforderungen sind da ein Klassiker. Das gab es in den letzten 12 Monaten häufig.

Und schon geht es um die Frage, ob die Reiseunterlagen unzureichend waren oder nicht. Stellt man das nur mit der Reise nach SIN dar, dann muss LH nur entgegnen, dass der Passagier unzureichende Reiseunterlagen für die Einreise nach SIN und auch für die Weiterreise nach China hatte. Beides sind belegbare Fakten.

Die Argumentation der Passagierin muss sein, dass
1) VFTF eine eigenständige Einreiseerlaubnis darstellt, deren Anforderungen die Passagierin bei Abreise in Europa erfüllte.
2) hilfsweise, dass VFTF im Falle einer Weiterreise nach China so angelegt ist, dass man bei Abreise in Europa die Anforderungen für den Weiterflug nicht erfüllen kann, woraus man folgern kann, dass diese nicht bei Abflug, sondern erst während der Aufenthalts in SIN erfüllt sein müssen.
3) hilfsweise, dass das IDB durch LH unverhältnismäßig und deshalb unzulässig war.

Man kann versuchen, dies ohne Anwalt hinzubekommen. Ist aber nicht einfach.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.655
2.369
PIX, BER, ZRH
Nur weil es bei einer anderen Airline geklappt hat heisst nicht das es regelkonform war.

Nur weil dir Polizist A kein Ticket gibt wenn du auf dem Gehweg Fahrrad fährst heißt es nicht das Polizist B dir dafür kein Ticket gibt.

Nein, regelkonform war es nicht automatisch, weil es bei der "anderen Airline geklappt" hat, sondern bei Transfer in SIN und Einreise in China. Zumindest dieser Fakt lässt davon ausgehen, dass die Patientin in Besitz der erforderlichen Dokumente war und die Transfer- bzw. Einreisevoraussetzungn erfüllt hat.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
520?

Hat sie denn nicht noch einen OW von LHR nach SIN kaufen müssen?

Dieser sollte doch etwa GBP 2500 gekostet haben und Teil des Claims werden?
£520 Kompensation, plus Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten für den neuen Hinflug plus evtl. auch den Rückflug, sofern LH das Ticket nicht wieder auf gültig setzt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Nein, regelkonform war es nicht automatisch, weil es bei der "anderen Airline geklappt" hat, sondern bei Transfer in SIN und Einreise in China. Zumindest dieser Fakt lässt davon ausgehen, dass die Patientin in Besitz der erforderlichen Dokumente war und die Transfer- bzw. Einreisevoraussetzungn erfüllt hat.
Nein du musst den Beweis erbringen das es mit den vorhandenen Dokumenten ex DE den Regeln entsprochen hätte. bz. LH muss das Gegenteil nachweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Zumindest dieser Fakt lässt davon ausgehen, dass die Patientin in Besitz der erforderlichen Dokumente war und die Transfer- bzw. Einreisevoraussetzungn erfüllt hat.
Letztendlich, also im Nachhinein schon.
Aber das ist ja nicht die Frage.

Die Frage ist, welche sie beim Boardingversuch hatte und auch tatsächlich vorwies.

Es dürfte unbestritten sein, dass man sich benötigte Dokumente/Tests/Erlaubnisse für eine Weiterreise zum endgültigen Zielort/-Land (China) auch erst im Transitort/-Land (Singapur) besorgen kann. Zumal wenn man da zum Transit zeitlich begrenzt landside gehen darf.

Das heisst aber nicht, dass man am Abflugort - oder hier ersten Zwischenstop - schon die benötigten Dokumente für eine Weiterreise bis zum Zielort hat bzw. vorweisen konnte.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Das ist kein klassischer EU261-IDB, wo die Airline wegen Überbuchung das Boarding verweigert. Unzureichende Reiseunterlagen sind nach EU261 ein vertretbarer Grund für eine Airline, das Boarding zu verweigern. Und Corona-Anforderungen sind da ein Klassiker. Das gab es in den letzten 12 Monaten häufig.
Ein klassisches EU261-IDB ist es auch, wenn eine Airline von sich aush willkürlich das Ticket gevoided hat.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
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300x250
:LOL: Streitig. Der beauftragt einfach beim Max-Planck-Institut ein Gutachten zum singapurischen Ausländerrecht, und fertig ist die Laube. Also ein halbes Jahr später ;)
Gerichtsstand ist UK ! -> MCOL!

Ferner muss LH explizit bestreiten, dass der Fluggast die Einreisevoraussetzungen für Singapur nicht erfüllt hat.