Da sie ein Multi Entry für UK hat aber kein Schengen-Visum, gehe ich stark davon aus, dass ein UK Anwalt jetzt nicht die große Hürde sein wird. Übrigens braucht man für small claims nicht wirklich einen Anwalt, da das Verfahren darauf abzielt, dass Verbraucher das gut alleine hinbekommen. Das ist ja die Idee der Sache, dass jeder niederschwellig zu seinem Recht kommt. Zig mal selbst ohne Anwalt eingereicht, des Englischen sollte man halt schon mächtig sein.
Das ist kein klassischer EU261-IDB, wo die Airline wegen Überbuchung das Boarding verweigert. Unzureichende Reiseunterlagen sind nach EU261 ein vertretbarer Grund für eine Airline, das Boarding zu verweigern. Und Corona-Anforderungen sind da ein Klassiker. Das gab es in den letzten 12 Monaten häufig.
Und schon geht es um die Frage, ob die Reiseunterlagen unzureichend waren oder nicht. Stellt man das nur mit der Reise nach SIN dar, dann muss LH nur entgegnen, dass der Passagier unzureichende Reiseunterlagen für die Einreise nach SIN und auch für die Weiterreise nach China hatte. Beides sind belegbare Fakten.
Die Argumentation der Passagierin muss sein, dass
1) VFTF eine eigenständige Einreiseerlaubnis darstellt, deren Anforderungen die Passagierin bei Abreise in Europa erfüllte.
2) hilfsweise, dass VFTF im Falle einer Weiterreise nach China so angelegt ist, dass man bei Abreise in Europa die Anforderungen für den Weiterflug nicht erfüllen kann, woraus man folgern kann, dass diese nicht bei Abflug, sondern erst während der Aufenthalts in SIN erfüllt sein müssen.
3) hilfsweise, dass das IDB durch LH unverhältnismäßig und deshalb unzulässig war.
Man kann versuchen, dies ohne Anwalt hinzubekommen. Ist aber nicht einfach.