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Fragen 1. bis 6. ...
zu 1.: ja, die Kassensoftware wurde anscheinend bundesweit zuerst aktualisiert.
Die Wertschecks können bis zum Ende der Dreijahresfrist nach dem Ausdruck an jeder Kasse eingelöst werden.
zu 2.: aktuell kann man eGuthaben nur am Servicepunkt aktivieren.
Evtl. kann der Kundendienst unter service ät real.de oder via Facebook solche Anregungen aufnehmen und verarbeiten.
zu. 3.: eine einfache und direkte Abfrage des aktivierten Guthabens ist derzeit nicht möglich.
An einer Menschenkasse könnte man einen Artikel (Tragetasche) scannen und danach die Paybackkarte.
Auf dem Kassenbildschirm wird das niedrigste verfügbare einzelne eGuthaben angezeigt und der Kunde kann bestimmen ob dieser Betrag ganz oder teilweise bei diesem Einkauf eingelöst werden soll. Erst nach Dialogende und dem Drücken der neuen Taste "Endsumme" wird das eGuthaben eingelöst, ansonsten könnte mittels Zeilenstorno der Einkauf auch abgebrochen werden.
An einer SB-Kasse ist diese Vorgehensweise nicht möglich!
zu 4.: bei REWE kann man einmal aktiviertes eGuthaben auch im Falle einer Kartensperre noch einlösen. Wie real dies zukünftig handhabt ist noch nicht dokumentiert.
zu 5.: auch an der SB-Kasse kann man bei real eine Geschenkkarte aufladen. Das technische Limit beträgt 150,- Euro. Die Kasse ruft immer automatisch die Aufsicht! Will man mehr als 150,- Euro aufladen, dann kann die Kassenaufsicht den Einkauf an der SB-Kasse parken und der Einkauf kann an einer normalen Kasse abgeschlossen werden. Der Kauf eines rabattfähigen Artikels ist für die Einlösung von eGuthaben bei real an allen Kassen obligatorisch!
zu 6.: bei REWE gibt es alte Geschenkkarten, die ein Aufladelimit von 300,- Euro haben. Neue Geschenkkarten können auch über 700,- Euro geladen werden (mehr hatte ich bisher noch nicht...). Auch bei dm-Markt gibt es ein Höchstlimit oberhalb von 300,- Euro, das ich aber noch nie erreicht habe.