DER Technikthread für unsere Fragen zu techn. Fragen rund ums Flugzeug!

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YoungMario

Erfahrenes Mitglied
07.12.2010
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664
KLU/GRZ
Klugscheißmodus 2 an: Und was ist mit Datalink und FANS über Inmarsat? [emoji6]

Deswegen habe ich ja geschrieben "wenn" - Cockpit Voice ist Telefonie, Datendienste werden derzeit auch über Swift64 gerouted, also sind ebenfalls ISDN- (Telefonie) basierend. Air Safety Services für SwiftBroadBand sind immer noch nicht approved (ARINC-781 wird gerade einer Revision unterzogen), wird durch die ICAO vor 2018 sicherlich auch nicht stattfinden - analog gilt das auch für FANS.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Deswegen habe ich ja geschrieben "wenn" - Cockpit Voice ist Telefonie, Datendienste werden derzeit auch über Swift64 gerouted, also sind ebenfalls ISDN- (Telefonie) basierend. Air Safety Services für SwiftBroadBand sind immer noch nicht approved (ARINC-781 wird gerade einer Revision unterzogen), wird durch die ICAO vor 2018 sicherlich auch nicht stattfinden - analog gilt das auch für FANS.

Wovon auch immer Du da sprichst - klingt richtig gut...!!

:D
 

stephanb

Erfahrenes Mitglied
07.04.2014
308
21
NUE
Deswegen habe ich ja geschrieben "wenn" - Cockpit Voice ist Telefonie, Datendienste werden derzeit auch über Swift64 gerouted, also sind ebenfalls ISDN- (Telefonie) basierend. Air Safety Services für SwiftBroadBand sind immer noch nicht approved (ARINC-781 wird gerade einer Revision unterzogen), wird durch die ICAO vor 2018 sicherlich auch nicht stattfinden - analog gilt das auch für FANS.
Mag ja technisch gesehen richtig sein, aber gemäß Duden bedeutet telefonieren "(mit jemandem) mithilfe eines*Telefons*sprechen" und funken "durch Funk übermitteln".
Somit wäre, im sprachlichen Sinne, ein Satcom Telefonanruf auch immer eine Funkverbindung und somit die Aussage von HGFan nicht ganz falsch. [emoji6]
 
N

no_way_codeshares

Guest
Frequenznutzungspläne müssen öffentlich zugänglich sein, damit sich jeder daran halten kann und es auch berücksichtigen kann - es müssen sich ja auch die unterschiedlichen Hersteller und Nutzer darauf abstimmen. N.b.b. diese werden bei uns auch per gesetzlicher Verlautbarung verkündet (VO Funk, wenn mich meine grauen Zellen nicht verlassen).

Gewisse Daten kann und will man hier auch nicht verschlüsseln, gerade was die Eigenposition von Lfz betrifft. Stell dir mal vor, es gibt ein Problem mit dem Schlüsselaustausch, die Kryptos geraden ausser Synch oder einfach eine Seite hat den falschen Schlüssel geladen, und nun kann man die Position nicht dekodieren und dadurch kommt es zu einen Unfall.

Uff, OK, :confused: und was passiert jetzt, wenn zum Beispiel ein Fan von HG seine üblichen, sinnleeren, aber kryptographierten Laute da hereinergiesst?
 

YoungMario

Erfahrenes Mitglied
07.12.2010
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Mag ja technisch gesehen richtig sein, aber gemäß Duden bedeutet telefonieren "(mit jemandem) mithilfe eines*Telefons*sprechen" und funken "durch Funk übermitteln".
Somit wäre, im sprachlichen Sinne, ein Satcom Telefonanruf auch immer eine Funkverbindung und somit die Aussage von HGFan nicht ganz falsch. [emoji6]
Funkst Du oder Telefonierst Du mit deinem Handy ? :p
 
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Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
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MUC
Frequenznutzungspläne müssen öffentlich zugänglich sein, damit sich jeder daran halten kann und es auch berücksichtigen kann - es müssen sich ja auch die unterschiedlichen Hersteller und Nutzer darauf abstimmen. N.b.b. diese werden bei uns auch per gesetzlicher Verlautbarung verkündet (VO Funk, wenn mich meine grauen Zellen nicht verlassen).

Nicht VO Funk sondern in der Frequenzzuweisungsverordnung.

Nur - wissen wo wer funkt ist das eine, ob du die Berechtigung dazu hast, dies zu empfangen, ist das andere. So lange du es im stillen Kämmerlein machst, kann dir praktisch keiner etwas, wenn du aber darüber sprichst, kann es ärgerlich werden.

Siehe hierzu:
Telekommunikationsgesetz (TKG)
Teil 7
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Man darf eine nicht zugelassene Anlage noch nicht einmal "betriebsbereit machen". Schon das ist ein Offizialdelikt (->Vorstrafe)
 

YoungMario

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07.12.2010
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Nicht VO Funk sondern in der Frequenzzuweisungsverordnung.

Nur - wissen wo wer funkt ist das eine, ob du die Berechtigung dazu hast, dies zu empfangen, ist das andere. So lange du es im stillen Kämmerlein machst, kann dir praktisch keiner etwas, wenn du aber darüber sprichst, kann es ärgerlich werden.

Ich bin Techniker, kein Jurist :eek: und meine Amateurfunkprüfung ist schon mehr als 20 Jahre her ... Vollzugsordnung für den Funkdienst und Frequenznutzungsplan gehen zumindest bei uns in Österreich Hand in Hand. Aber Du hast voll und ganz Recht, wenn man schon "versehentlich" Nachrichten, die weder CQ noch für einen selbst bestimmt sind, empfängt, darf diese man weder weitergeben, noch weitergeben, dass man solche Nachrichten überhaupt empfangen hat.
 

Seemann

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23.03.2010
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MUC
Ich bin Techniker, kein Jurist :eek: und meine Amateurfunkprüfung ist schon mehr als 20 Jahre her ... Vollzugsordnung für den Funkdienst und Frequenznutzungsplan gehen zumindest bei uns in Österreich Hand in Hand. Aber Du hast voll und ganz Recht, wenn man schon "versehentlich" Nachrichten, die weder CQ noch für einen selbst bestimmt sind, empfängt, darf diese man weder weitergeben, noch weitergeben, dass man solche Nachrichten überhaupt empfangen hat.

Genau so ist es, ist immer Landesrecht, aber dank internationaler Vereinbarungen (IARU) entsprechend geregelt.
Wie und wo etwas praktisch geahndet wird, ist etwas anderes.
 

YoungMario

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07.12.2010
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KLU/GRZ
Du bist Nutzer einer Funkstation, die ein einem lizenzierten Funkbereich aktiv ist und für die Dein Provider die Lizenz erworben hat.
Als Betriebsart verwendest Du GSM und nutzt es zur Übertragung von Sprache.

Von der Seite habe ich es noch nie gesehen, und ich bin mir jetzt nocht sicher, ob ein Mobiltelefon auch rechtlich als Funkstation angesehen wird. Als Betreiber einer Funkanlage habe ich ja ganz andere Auflagen zu berücksichtigen und auch hat die Fernmeldebehörde gewisse Rechte.
 

YoungMario

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07.12.2010
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Du bist Nutzer einer Funkstation, die ein einem lizenzierten Funkbereich aktiv ist und für die Dein Provider die Lizenz erworben hat.
Als Betriebsart verwendest Du GSM und nutzt es zur Übertragung von Sprache.

Wird dann eigentlich mein Notebook mit WLAN Modul auch zu einer Funkstation ? :rolleyes:
 

Seemann

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23.03.2010
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Wird dann eigentlich mein Notebook mit WLAN Modul auch zu einer Funkstation ? :rolleyes:

Sowohl technisch als auch rechtlich : Ja
Du übermittelst mittels einer dazu geeigneten Einrichtung Informationen mittels elektromagnetischen Wellen = Funk
Grenzfall ist, wenn Du mit einer normale Glühlampe CW machst. ;)
Auch WLAN hat zugewiesene Frequenzbereiche und es gibt eine allgemeine Betriebserlaubnis die einige Parametern festschreibt, zB max Leistung.
Selbst (Funk-) Autoschlüssel fallen darunter.
Hier ist es so, dass nicht in allen Ländern die selben Frequenzbereiche freigegeben sind, daher gibt es für einige Länder spezielle Versionen.
Für den Nutzer gibt es keine Konsequenzen, für den "In-Verkehr-Bringer" sehr wohl.
 
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YoungMario

Erfahrenes Mitglied
07.12.2010
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KLU/GRZ
Sowohl technisch als auch rechtlich : Ja
Du übermittelst mittels einer dazu geeigneten Einrichtung Informationen mittels elektromagnetischen Wellen = Funk
Grenzfall ist, wenn Du mit einer normale Glühlampe CW machst. ;)
Auch WLAN hat zugewiesene Frequenzbereiche und es gibt eine allgemeine Betriebserlaubnis die einige Parametern festschreibt, zB max Leistung.
Selbst (Funk-) Autoschlüssel fallen darunter.
Hier ist es so, dass nicht in allen Ländern die selben Frequenzbereiche freigegeben sind, daher gibt es für einige Länder spezielle Versionen.
Für den Nutzer gibt es keine Konsequenzen, für den "In-Verkehr-Bringer" sehr wohl.

Ich weiss, dass das jetzt off-topic wird, aber das ist wirklich eine interessante Betrachtungsweise. Mir ist schon voll und ganz klar, dass für den "In-Verkehr-Bringer" (also Hersteller oder Importeur) die gesamten zulassungstechnischen Konsquenzen gelten (daher gibt es ja auch die offiziellen Frequenznutzungspläne, aus denen sich bsp. die VDL 2 Frequenzen ableiten lassen, um wieder zumindest ein bischen an das urspürngliche Thema zu kommen), aber das ein Keyless-Entry-System oder ähnliches als Funkanlage betrachtet wird, ist schon neu für mich. Wieder was gelernt, danke :)

Um auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen (und ich habe gerade das Honeywell HSD-440 Installation Manual offen), Cockpit Voice wird darin als Telephony Service bezeichnet und technisch als "Circuit Switched ISDN" beschrieben. Vielleicht kann man sich ja darauf einigen, dass es sich um eine Funkanalage handelt (gehe ich absolut d'accord damit, immerhin muss man ja sogar die Tail-Number wahrscheinlich als Call-Sign registrieren), über die ein Telefondienst angeboten wird ...
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
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125
AMS/RTM
Weil die Frage im FZ-Thread (Unglück in Rostov) aufkam:
Visa upon arrival kann in Russland nur(!) in Moskau arrangiert, sonst nirgends.
An und für sich akzeptiert Russland bei Flügen an andere russische Flughäfen nur Crew mit Visa (wobei es natürlich sein kann, das einzelne Airlines gesonderte Vereinbarungen mit den russischen Behörden haben).
 
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Fare_IT

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06.12.2012
4.492
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Farewell City
Visa upon arrival kann in Russland nur(!) in Moskau arrangiert, sonst nirgends.

Ich hatte die Erinnerung dass in LED auch Port Visa gehen.
Das hängt aber (wie vermutlich an anderen APT auch) stark vom Handling Agent vor Ort ab.

Was in RUS auch schon passiert sein soll - Crew muss im Flugzeug bleiben = darf nicht einreisen, mangels Visum.
 

Timberwolf

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08.06.2009
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AMS/RTM
Früher ging es in LED auch, aber seit 2, 3 Jahren nicht mehr.

Wenn die Crew kein Visum hat, bleibt nur der Overnight im Flugzeug - derzeit keine Chance, abseits von MOW ein Visa zu bekommen. Wenn es besonders ungut zugeht, muss der Flieger sogar raus aus Russland.

Abseits von LED und Moskau hat man auch leider keine Wahl beim Handling Agent - da gibt's den Flughafen selbst und sonst nichts ;)

(In Europa oder den USA hat man auf größeren Flughäfen meist zumindest 2 oder 3 Firmen zur Auswahl)
 
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H

HGFan

Guest
Klugscheissmodus ein - über SATCOM wird wenn telefoniert und nicht gefunkt
so so was ist dann Comsat BT oder Sicral?
Nur - wissen wo wer funkt ist das eine, ob du die Berechtigung dazu hast, dies zu empfangen, ist das andere. So lange du es im stillen Kämmerlein machst, kann dir praktisch keiner etwas, wenn du aber darüber sprichst, kann es ärgerlich werden.
In deutschland soll das mit hören von Satcom nicht strafbar sein.
Du bist Nutzer einer Funkstation, die ein einem lizenzierten Funkbereich aktiv ist und für die Dein Provider die Lizenz erworben hat.
Ich suche eh ein paar Leute die in AT ihr Flugfunkzeugniss machen wollen.
und ich bin mir jetzt nocht sicher, ob ein Mobiltelefon auch rechtlich als Funkstation angesehen wird
bei uns in at heist es "Terrestrische Systeme, die europaweite elektronische Kommunikationsdienste erbringen können".
Wird dann eigentlich mein Notebook mit WLAN Modul auch zu einer Funkstation ?
Ja. "Drahtlose lokale Netzwerke (RLAN) Breitband- Datenübertragungssysteme"

Beispiel in AT sind alle Freq. in den PDF der Austrocontrol drinnen. Ich habe sie woanders alle zusammen gefasst.
Spannender sind die Freq. für Bodendienste *gg*.
 
N

no_way_codeshares

Guest
so so was ist dann Comsat BT oder Sicral?In deutschland soll das mit hören von Satcom nicht strafbar sein.Ich suche eh ein paar Leute die in AT ihr Flugfunkzeugniss machen wollen.
bei uns in at heist es "Terrestrische Systeme, die europaweite elektronische Kommunikationsdienste erbringen können".Ja. "Drahtlose lokale Netzwerke (RLAN) Breitband- Datenübertragungssysteme"

Beispiel in AT sind alle Freq. in den PDF der Austrocontrol drinnen. Ich habe sie woanders alle zusammen gefasst.
Spannender sind die Freq. für Bodendienste *gg*.

fändest Du es nicht wenigstens zur Klarheit gegenüber Deinen verbliebenen Lesern und aus Fairness gegenüber den Urhebern angebracht anzuzeigen, wen Du wo zitierst?