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Die neue airberlin Visa Card

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marobo

Erfahrenes Mitglied
28.09.2010
387
180
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Könnte es nicht Probleme mit der Buchpreisbindung geben bei den 10% bei Amazon? Nicht dass das am Ende genauer kategorisiert werden muss und dann vielleicht auch die 10% auf Amazon-Gutscheine wegfallen...
 
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Blauersalon

Erfahrenes Mitglied
18.11.2016
417
24
Das heißt das Supermärkte, Hotels, Airlines, Restaurants, Reisebüros und Tankstellen aus der alten 5% Aktion nicht über den 31.10.2017 verlängert werden.

Demnach müsste man in MediaMarkt und Saturn sich nach Gutscheinen für ebendiese umsehen.
Kennt jemand das Gutscheinangebot von Saturn und MediaMarkt? Was haben die für Gutscheine im Angebot?

(leider ist in meiner weiteren Umgebung keiner dieser Märkte, sodaß ich selber nur mit größerem Aufwand diese Märkte anfahren könnte)
 

Sayer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2015
1.243
21
CGN
Könnte es nicht Probleme mit der Buchpreisbindung geben bei den 10% bei Amazon? Nicht dass das am Ende genauer kategorisiert werden muss und dann vielleicht auch die 10% auf Amazon-Gutscheine wegfallen...

Was hat dich zuvor daran gehindert ein Buch in einem Supermarkt zu kaufen oder entsprechende Gutscheine um dann damit Bücher zu kaufen? Wenn es danach geht dürfte es auf Bücherkäufe mit der KK auch keine Bonuspunkte jedweder Art geben.
 
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flockavelli

Erfahrenes Mitglied
07.04.2017
341
17
FRA
Ich hoffe, dass die LBB dann aber auch mal das Cashback aus der aktuellen Aktion endlich auszahlt.
Fand es nicht so beruhigend, dass bei der Verlängerung der 5% Aktion das Auszahlungsdatum gleich mitverschoben wurde.
 

bongobongo

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
651
54
So, die ersten 10% Rückvergütung sind gesichert. Bestellung im Mediamarkt mit Abholung und Bezahlung im Markt, was natürlich nach dem 1.11.2017 erfolgen wird. Dazu Shoop. Macht zusammen 11,68% Rabatt, passt. :D
 
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bongobongo

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
651
54
Ich hoffe, dass die LBB dann aber auch mal das Cashback aus der aktuellen Aktion endlich auszahlt.
Fand es nicht so beruhigend, dass bei der Verlängerung der 5% Aktion das Auszahlungsdatum gleich mitverschoben wurde.

Der ursprüngliche Termin war der 31.10. und selbst der ist bisher nicht verstrichen. Es kann ja auch sein, dass am 31.10. und 30.11 ausgezahlt wird.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.045
Neuss
www.drboese.de
Jep. Viele Umsätze bei mir nicht richtig erfasst. Das liegt wohl auch an der schwammigen Definition Supermarkt. Aber dort, wo es etwas zu essen und zu trinken zum mitnehmen zu kaufen gibt, dürfte das wohl zutreffen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.497
3.925
Jep. Viele Umsätze bei mir nicht richtig erfasst. Das liegt wohl auch an der schwammigen Definition Supermarkt. Aber dort, wo es etwas zu essen und zu trinken zum mitnehmen zu kaufen gibt, dürfte das wohl zutreffen.

Hast Du eine Abrechnung bekommen? Ich habe den Eindruck von der Summe her, bei mir sind es 5% über alles (vielleicht habe ich aber auch nur Beträge, die unter die Definition fallen). Fürs Chargeback von AB wurde nichts abgezogen :D
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.428
3.045
Neuss
www.drboese.de
Hast Du eine Abrechnung bekommen? Ich habe den Eindruck von der Summe her, bei mir sind es 5% über alles (vielleicht habe ich aber auch nur Beträge, die unter die Definition fallen). Fürs Chargeback von AB wurde nichts abgezogen :D

Ne, habe die Abrechnungen als CSV gezogen, Kaufdatum gefiltert nur im September und nicht zählende Umsätze rausgelöscht. Summe gebildet und gesehen:Der Faktor zwischen Soll und Ist liegt bei mir bei x0. Liegt aber an einigen großen Umsätzen, die nicht gezählt haben.
 

bongobongo

Erfahrenes Mitglied
09.01.2011
651
54
Bei mir auch knapp 400€ gutgeschrieben. Abweichung zu meiner eigenen Kalkulation 1,40€. Auf die Auslandseinsatzkosten bei Hotels und Supermärken gab es wohl nix. Und der dicke Brocken kommt erst noch (y)
 
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Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Ja. Cashback ist da. Mal sehen was mein Steuerberater mit der Buchung macht :D
 

xcpp

Gesperrt
01.08.2012
219
2
Was hat dich zuvor daran gehindert ein Buch in einem Supermarkt zu kaufen oder entsprechende Gutscheine um dann damit Bücher zu kaufen? Wenn es danach geht dürfte es auf Bücherkäufe mit der KK auch keine Bonuspunkte jedweder Art geben.
Laut Buchpreisbindungsgesetz gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze von 2%, das heißt Rabatte von bis zu 2% sind zulässig. Deshalb ist auch die Amazon.de-Kreditkarte zulässig und kein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Bei einem Rabatt von 10% wird diese Geringfügigkeitsgrenze aber überschritten.


Die LBB bettelt regelrecht darum verklagt zu werden, weil sie die 10% Rabatt auf Bücher sogar noch explizit bewerben:

freuen Sie sich auf 10 % Cashback auf die ewigen Top Five aller Wunschlisten: Schmuck, Technik, Bücher, Düfte
 
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marobo

Erfahrenes Mitglied
28.09.2010
387
180
Die LBB bettelt regelrecht darum verklagt zu werden, weil sie die 10% Rabatt auf Bücher sogar noch explizit bewerben:

Ok, es gibt also noch jemanden, der das nicht so völlig unproblematisch sieht. Früher gab es ständig Gutscheine bei buch.de usw., mal 5 EUR, mal 10% usw. Das ging so lange gut, bis geklagt wurde. Und seitdem werden solche Gutscheine nur noch auf Artikel angewendet, die nicht der Buchpreisbindung unterliegen. Es würde mich also wundern, wenn die LBB damit durchkommen sollte.

Ich wollte weiter oben ja auch nur auf die Gefahr hinweisen.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
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Ok, es gibt also noch jemanden, der das nicht so völlig unproblematisch sieht. Früher gab es ständig Gutscheine bei buch.de usw., mal 5 EUR, mal 10% usw. Das ging so lange gut, bis geklagt wurde. Und seitdem werden solche Gutscheine nur noch auf Artikel angewendet, die nicht der Buchpreisbindung unterliegen. Es würde mich also wundern, wenn die LBB damit durchkommen sollte.

Ich wollte weiter oben ja auch nur auf die Gefahr hinweisen.

Hier liegt der kleine, aber ganz entscheidende Unterschied: Die LBB ist - anders als beispielsweise buch.de - nicht Normadressatin des Buchpreisbindungsgesetzes. Oder anders: Sie muss sich an die Vorschriften genau dieses Gesetzes nicht halten, weil es sich nicht an sie richtet.

Aus § 3 Satz 1 BuchPrG ergibt sich der wesentliche Regelungsgehalt und damit auch der Kreis der Verpflichteten:

Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten.

Normadressaten sind damit Sortimenter und Versandbuchhändler, die Bücher an Letztabnehmer (Verbraucher) verkaufen, außerdem diejenigen Verlagen, die im Direktgeschäft Bücher an Endkunden vertreiben. Voraussetzung ist insoweit das gewerbs- oder geschäftsmäßige Tätigwerden.

Vor diesem Hintergrund wird klar: Die LBB gehört nicht zum Kreis der Adressaten der Preisbindung. Das ist auch richtig, denn Schutzzweck der Norm ist - wie sich aus § 1 BuchPrG ergibt, das kulturpolitische Anliegen, die vielfältige, gleichmäßige und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit dem Kulturgut Buch zu gewährleisten. Dieser Zweck wird aber durch die LBB nicht gefährdet: Wenn Amazon ein Buch für (preisgebundene) EUR 20 verkauft, dann wird der Kunde auch bei Einsatz seiner VISA Karte der LBB diese EUR 20 zahlen. Dass er sodann im nächsten Schritt 5 Prozent oder EUR 1 cashback erhält, ist irrelevant, weil der Preis für das Buch wie vorgeschrieben geleistet wurde. Für Amazon ist es schließlich auch egal, sogar unbekannt, was passiert, sobald einmal der (preisgebundene) Preis geleistet wurde. Hier hilft auch eine Kontrollüberlegung: Wenn der Enkel X im Buchladen ein Buch für den vorgeschriebenen Preis von EUR 20 erwirbt und die Großmutter Y gibt ihm am Folgetag wegen dieses Kaufs EUR 5 in die Hand, so wird man der Großmutter schwerlich einen Verstoß gegen das BuchPrG vorwerfen.
 
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